Argelionsrecht und Codex Albyricus

  • Der Thread steht deshalb hier, weil er sowohl für DSA3 als auch DSA4 gültig ist. Daher erschien es mir unpassend ihn in ZuH zu erstellen.

    So, animiert durch die Übermacht der Magier und dem Mangel an Regularien zu Zabern die nicht nur meiner Meinung nach verboten gehören möchte ich hier gerne mal vorschläge zu einem vollständigen Argelionsrecht und zusätzen zum CA sammeln. Ich möchte also mal ein reguliertes aventurisches Magierrecht austetellen damit die Magier nicht dauern mit ihren Jedegelegenheitssprüchen alle Plots brechen.

    Das Regelwerk sieht bisher vor:

    Argelionsrecht:

    Allgemein:
    - Diebstahl durch Imperavi
    - Einbruch mittels Foramen
    - Tötung durch Kampfmagie
    - Unerlaubtes Gedankenlesen
    - magische Aufpeitschung bei Ehrenhaften Turnieren
    - Einflussnahme/Behherschung bei formellen Gesprächen
    - Erzeugung von längerfristigen Ängsten und Alpträumen
    - Abfangen von mittels Cryptographo verschlüsselter Depeschen
    - Böswllige Verwandlung von Rechtschaffenden Personen in Tier, Pflanze oder Statue
    - Gebilligt, wenn auch nicht erlaubt, sind Zaubereien gegen eine rechtschaffende Person in Notwehr oder Hilfe

    - Ein Artefaktnutzer wird wie ein Zauberer behandelt
    - Verbot der Nutzung eines Magischen Raubs gegen unfreiwillige Opfer
    - Raub eines Schattens mittel Reversalis Ecliptifactus (Seelenraub)
    - Nutzen des FlimFlams in Städten (Brandschutz :iek: )

    Dämonologie:
    - Beschwören Gehörneter Dämonen (post Borbi)
    - Schaden von kulturschaffenden Zweibeinern durch Dämonische Wesenheiten
    - Paktieren mit Dämonen
    - Schänden von Toten durch den Skelettarius oder den Totes Handle

    Blutmagie:
    - Nur mit Eigenblut
    - keine Opferung von besseleten oder intelligentem Lebewesen

    Was mir fehlt ist folgendes:
    Warum ist die Einflussnahme bei anderen Dingen nicht geregelt? "Bannbaladin: Mein Freund, leih mir doch bitte mal dein Geld. Bannbaladin (13 Tap*): Erstech mal den dort für mich oder verrate mir deine schlimmtsen Geheimnisse. Mein lieber Wirt, muss ich heute wirklich für diese Übernachtunge bezahlen?"
    Wieso ist es erlaubt Leuten über kurze Zeitspannen mittels Ängste Schaden zuzufügen?
    Wieso darf ich einen Bettler oder Vorbestraften(vor dem Gesetzt bestimmt nicht rechtschaffend) einfach Verwandeln oder Verzaubern?
    Wieso darf ich Leute mittels Furcht oder Illusionmagie bloßstellen? (z.B. Kränkung der Ehere eines Kriegers durch hallzunäre Angstzustände in der Öffentlichkeit)
    Warum ist Betrug durch Illusionen (guter Aureolus) nicht verboten?

    Natürlich bin ich für weitere Vorschläge und Vorallem für Lösungen dankbar.

    Of course she's gay!

  • Steht in den Regeln denn dass es erlaubt ist Menschen mit dem Bannbaladin zu beeinflussen?
    Wenn ein Magier einen Ritter bloßstellt wird dieser höchstwahrscheinlich auch zur Rechenschaft gezogen . Vielleicht fordert er ihn einfach zum Duell.
    Genauso wird ein Betrug von der Magiergilde oder öffentlichen Institutionen geahndet .
    Zur Verwandlung von Bettlern. Tja meine Spieler verspürten nie das Bedürfnis Bettler zu verwndeln aber die Obrigkeit würds wohl in den meisten Fällen nicht stören ( gut auf nem öffentlichen Markt sollt man das nicht tun).Genauso gut könnte man sich wahrscheinlich fragen wieso es erlaubt ist das Lehnsherrn Steuern kassieren und die Kirche das gut heisst.

    Insgesamt muss ich nur sagen das es wohl in der Hand des SL liegt was verboten ist und was nicht . Und wenn er erlaubt das man den bornländischen Fürsten mt Ängste quält dann habt ihr eben nen miesen Meister der abgesetzt werden sollte.

    !!! Signatur wanted !!! Wenn du sie siehst beisst sie dir den Kopf ab

  • Ich würde folgendes sagen:

    Jede Form von Magie, die einer durch geltendes Recht geschützte Person direkt oder indirekt schadet oder in sonstiger Weise gegen geltendes Recht verstößt ist mindestens so zu ahnden, als hätte man sie ohne Hilfe von Magie begangen.

    So denk ich mir, würde man mit Magie und Straftaten verfahren. Es steht im Gesetzestext ja auch nicht jede Waffe aufgeführt (also mit nem Schwert darf ich niemanden verletzen, mit ner Stricknadel aber wohl :iek: ) ... es wird nach dem Ergebnis geurteilt.

  • Regeln und so ein Kram zum CA sind meiner Meinung nach total Unnütz.
    1. Der CA gilt nicht in allen Landen. Was Magiern (außer Weissen) sehr viel Freiraum auf einer Aventurienkarte lässt
    2. Es genug weltliche und krichliche Gesetze gibt die das Zaubern eines Magiers einschränken.
    3. Schwarzmagier halten sich kein Stück an den CA und haben zumindest von der Gilde auch keine Strafe zu erwarten

    Zu 1. In der Wüste Khom (also Keft, Unau usw.), den schwarzen Landen, Svelltal, nördlichen Elfengebiete und im aventurischen Süden können die Magier machen was sie wollen, den dort gibt es keinen Codex Albyricus bzw. es wird nicht auf die Einhaltung geachtet.

    Zu 2. In Havena bedarf es keines CA. Stell dich dort einfach mal auf die Strasse und fang an zu Zaubern. Wirst ja sehen was du davon hast. Genauso sollte man in allen Städten in denen es Praiostempel gibt mit dem Zaubern aufpassen. Wenn bei denen mal einer ankommt, der sagt dass er von Zauberer XY verzaubert wurde, dann hat Magier XY aber ein Problem. Die Praioskirche untersagt nämlich jede Zauberei und vor allem die welche einen anderen Menschen unmittelbar betrifft. Also Schadensmagie, Beherrschung und Einfluss aber auch Form...

    Es kommt also immer auf den Meister an, ob es in einem bestimmten Gebiet möglich ist Straffrei zu Zaubern, oder ob es bei Strafe verboten ist. Wozu gibt es denn das Talent Rechtskunde. Magier können damit sehr gut herausfinden ob es gut ist zu Zaubern oder nicht.

    Zu 3. Der Satz oben sagt eingentlich alles. Schwarzmagier haben kaum etwas zu befürchten, außer die Kirchen. Also unsere Al'Anfaner Hellsichtsmagier und Lowanger Beherrscher kommen wohl meist ungeschoren davon, wenn der Fall nicht allzu schwer ist, oder sich die Praioskirche nicht dafür interessiert. Denn die Gilde sieht in dem vorgehen selber kein Verbrechen... Zitat zum CA

    Zitat

    Wir werden den Codex Albyricus im besonderen achten.


    Fazit: Ein Magier darf immer nur soviel wie ihm der Meister erlaubt.

  • Wie ich die Anfrage verstanden habe geht es aber um die rechtliche Strafbarkeit. ... Weniger um die IT-Auswirkungen ... da würde ich dir voll zustimmen.

    Man sollte dennoch bedenken, dass die Gilde den "Delinquenten" immer erst freikaufen muss. (Wobei sie natürlich geleistete Zahlungen zurückfordern wird, so sie zumindest dem Straftatbestand zustimmt ... und z.B. die schwarze Gilde ist ja mit Sicherheit kein Wohltätigkeitsverein) ...

    ... bei wiederholten Unbelehrbarkeit (oder Unfähigkeit, weil man sich andauernd erwischen lässt ... je nachdem, aus welcher Gildensicht man gerade schaut) könnte ich mir auch vorstellen, dass mal eine Ausgleichszahlung ausbleibt oder "zu spät ankommt", als das Urteil leider schon vollstreckt wurde.

    Man darf auch nicht vergessen, dass jede Gerichtsbarkeit im Grunde genommen auch die Haltung vertreten könnte:

    Code
    Wir werden den Codex Albyricus im besonderen achten.
  • Ich denke es liegt zum größten Teil in Meisterhand wie ein Magier abgeurteilt wird.
    In gegenden wo der CA anerkannt ist wir man einen Magier wenn möglich seiner Gilde überstellen. Ist dies nicht möglich, kann sich auch ein weltliches oder kirliches Gericht nach dem Codex richten.
    In Gegenden, in denen man den CA nicht anerkennt würde ich für magische Verbrechen immer die Höchststrafe geben.
    Z.B.: Die Strafe für Einbruch liegt zwischen 5-10 Tagen Kerker. Dann bekommt ein Dieb mit Dietrich von mir aus irgendwas zwischen 5-10, der Magier mit dem Foramen immer 10 Tage Knast.

    Wenn die Sonne der Vernunft tief steht, dann werfen auch Zwerge lange Schatten.

    Mein Gott hat einen Hammer. Deiner wurde an ein Kreuz genagelt.
    Merkst du was?

  • Zauber doch mal in Wehrheim ....


    Sollte sich jemand bei der Praios-Kirche wegen Verzauberung beschweren, wird diese den 'bösen' Magier einfangen. Widersetzt er sich, kann das auch zu seinem Tode führen ('Ach, er hat es gewagt, einen der unseren mit einer Feuerlanze anzukokeln? Streckt ihn nieder!'). Nachdem sie ihn eingefangen haben fragen siemal bei seiner Gilde nach (Ja, die Praios-Kirche beachtet das Gildenrecht, schließlich steht ihr Gott ja für Gesetzestreue), wenn aber die schwarze ihn nicht freikaufen will, endet er leicht als Aschehäufchen (vor allem bei den Bannstrahlern) oder auch als Purgierter (auch nicht angenehmer für den Magus).

  • Ich muss schon sagen, dass es mMn zumindest einmal nötig ist, sich mehr Gedanken bezüglich dieser Dinge zu machen, denn im Spiel über einen längeren Zeitraum wird man weitaus mehr Fälle, als hier in Beispielen beschrieben, erleben und viele Magier machen sich meinem Eindruck nach überhaupt keine bis wenige Gedanken dazu. Man sollte zumindest wissen wie sehr sich sein Charakter an das Argelionsrecht und den CA hält, denn das beeinflusst ja sein Verhalten (auch außerhalb der Bereiche) und dazu sollte man in der Gruppe auch eine Lösung finden.

    Vor allen Dingen finde ich diese angesprochene Sache mit den Schwarzmagiern denen sowieso nichts passiert nicht vollkommen passend und würde mich da an Septics Vorgehen halten. Sicherlich ist die Bruderschaft der Wissenden bei diesen Dingen sehr geneigt mal beide Augen zuzudrücken, aber wenn ein Magier mehrmals auffällt, weil er sich mittels Magie günstiger eine Suppe oder ein Zimmer erstehen will, so empfinde ich dies als unter seiner Würde und der Gilde bzw. seiner Heimatakademie dürfte es dann vielleicht doch ein Dorn im Auge sein.

    Daher finde ich generell eine Ahndung die über dem liegt, wenn ich es ohne Magie anstellen würde schon passend und je nach Gildenzugehörigkeit würden dann die weiteren Konsequenzen folgen.

  • Also höhere Strafen halte ich für übertrieben (sprich höhere Ausgangsstrafen) ... prinzipiell sollte es egal sein, ob ich eine Tür verbotener-Weise mit einer Axt einschlage oder mit einem Desintegratus pulverisiere. Beides verursacht denselben Schaden, sollte also vor Gesetz gleich behandelt werden.

    Klar wird ein Magus so ein 'Vorfall' sollte er zur Verhandlung kommen teurer zu stehen kommen, als z.B. Alrik Schlagetot aus den Trollzacken, den eh kein Schwein kennt. Denn zusätzlich hat er noch mit Verlust von Ansehen oder weiteren Kosten durch die verschiedenen Gerichtsbarkeiten, die miteinander interagieren müssen zu rechnen. ... Ich würde aber nicht sagen, dass ein Magier 12 Stockhiebe bekommt, wo ein Bettler höchtens 8 bekommen kann (als unzusammenhängendes Beispiel)

    "Höhere Strafen" also nur indirekt

  • Ich würde im allgemeinen alle Tatbestände, die bereits weltlich als strafbar gelten unter Magieeinsatz ebenso als strafbar sehen, im allgemeinen aber als schlimmer zu bestrafen, da diese Taten IMMER vorsätzlich sind.
    Dazu gehört
    # Körperverletzung: Alle Arten von Schadenszaubern oder Manipulationen, die auch indirekt zu einer Verletzung führen.
    # Üble Nachrede/Beleidigung/Majestätsbeleidigung... : Alle Arten von Einflußmagie/Beherrschungsmagie/Illusionsmagie, die den bezauberten in schlechterem Licht dastehen läßt.

    # Im allgemeinen sollte JEDE magie gegen Menschen als strafbar gelten, so der Bezauberte nicht damit einverstanden ist.

    Das Problem in einem richtigen Verfahren wird der Nachweis sein. Wobei man allerdings Zeugenaussagen verwenden kann und so ein Recht sprechender Adliger wird sich kaum die Zeit nehmen alle Zeugen auf Herz und Nieren zu prüfen.

  • Zitat

    Das Problem in einem richtigen Verfahren wird der Nachweis sein. Wobei man allerdings Zeugenaussagen verwenden kann und so ein Recht sprechender Adliger wird sich kaum die Zeit nehmen alle Zeugen auf Herz und Nieren zu prüfen.


    Und so ein Adeliger ist ja vielleicht ohnehin viel mehr an einer dicken Freikaufszahlung der Gilde als an der Wahrheit selbst interessiert.

  • Klar, Septic, hat der Adelige andere Prioritäten, aber die Gilde, wenn sie denn den Magier freikauft, wird mit diesem natürlich umso strenger ins Gericht gehen.

  • Nope ... die Gilde hat keinerlei Rechtsbefugnis gegenüber einem Adeligen. Das sind zwei Institutionen. Die Gilden haben ganz ausdrücklich keine politische Macht (offiziell). Oder habe ich deine Aussage fälschlicher Weise auf den Adeligen bezogen?

  • @Septic
    Ich glaube Segara meint den Magier.

    @Segara:
    Ja, wenn man dem Magier in einem Gildengericht nichts anlasten kann, musste die Gilde den Magier trotzdem freikaufen. Das meinte Septic. Der Adlige gewinnt dadurch. Man kann ihm ja schlecht vorwerfen keine magische Untersuchung durchgeführt zu haben.

  • Zitat

    # Im allgemeinen sollte JEDE magie gegen Menschen als strafbar gelten, so der Bezauberte nicht damit einverstanden ist.

    ich hab einmal einen händler mit einem bannbaladin bezaubert, weil ich das gefühl hatte er verarscht mich wegen eines preises.
    ich hab ihn dann gefragt ob der preis für den gegenstand (ich hab keine ahnung mehr was das war) fair ist.
    das hat er bejaht und ich hab ihm es dann für den preis abgekauft.
    niemand ist zu schaden gekommen; er war aber damit wahrscheinlich nicht einverstanden
    hätte man mich auch deswegen anzeigen können/sollen?

  • Da der Händler nicht gefragt wurde und auch nicht sein Einverständnis geben konnrte: meiner Meinung nach ja. Obwohl er nicht explizit dumm da stand und auch kein Adeliger war.
    Aber meines Erachtens fällt das zusätzlich unter Machtmißbrauch.

  • das ist wie zu sagen: ich glaube mein kumpel fährt immer zu schnell, also habe ich mal seine bremsen manipuliert um zu sehen was passiert. er ist aber nicht zu schnell gefahren und ihm ist nichts passiert. ist das strafbar?

    antwort: auf jeden fall, auch wenn dein kumpel jetzt womöglich noch langsamer fährt also womöglich einen nutzen davon haben könnte...

  • Was mich viel mehr bewegt ist das von männlichen Magiern verfasste Manifest "Was muß ein Magier anziehen...!" Wieso --- darf eine weibliche Magierin nicht auf einem Ball eines Königs oder ähnlichem ein Ballkleid tragen. Ich bin der Meinung das sich dieses Ballkleid durchaus Codexschmeichelnd entwerfen läßt, durch Runenbestickung und ähnliches.....

    Was haltet ihr davon? Ich meine, klar, alle männlichen Spieler die ich bisher gefragt habe sind der Meinung das es Wurscht ist was ein Magier anziehen darf, Roben finden sie ok und Tanzen auf einem Ball ist sowieso furchtbar und Magier tun sowas einfach nicht.

    Für mich ist die Vorstellung, das ich als Magierin nicht mehr tanzen darf, und vor allem mich den estetischen unmodernen Vorstellungen von alten Männern beugen soll grauenhaft, da ist es ja schon eine Überlegung wert aus den Gilden auszutreten und meine Magie heimlich weiter zubetreiben. Gerade in einer sich immer weiter entwickelnden Wissenschaft wie der Magie ist Stagnation generell fehl am Platz. Ich fordere mehr Modernität, also freie Kleidungsstilwahl für den weiblichen Geist.

  • Zitat

    Ich bin der Meinung das sich dieses Ballkleid durchaus Codexschmeichelnd entwerfen läßt, durch Runenbestickung und ähnliches.


    Viele Magier machen das so: Gerade bei der Kleiderordnung sind viele Akademien auch einmal bereit, ein Auge zu zudrücken.