Der Thread steht deshalb hier, weil er sowohl für DSA3 als auch DSA4 gültig ist. Daher erschien es mir unpassend ihn in ZuH zu erstellen.
So, animiert durch die Übermacht der Magier und dem Mangel an Regularien zu Zabern die nicht nur meiner Meinung nach verboten gehören möchte ich hier gerne mal vorschläge zu einem vollständigen Argelionsrecht und zusätzen zum CA sammeln. Ich möchte also mal ein reguliertes aventurisches Magierrecht austetellen damit die Magier nicht dauern mit ihren Jedegelegenheitssprüchen alle Plots brechen.
Das Regelwerk sieht bisher vor:
Argelionsrecht:
Allgemein:
- Diebstahl durch Imperavi
- Einbruch mittels Foramen
- Tötung durch Kampfmagie
- Unerlaubtes Gedankenlesen
- magische Aufpeitschung bei Ehrenhaften Turnieren
- Einflussnahme/Behherschung bei formellen Gesprächen
- Erzeugung von längerfristigen Ängsten und Alpträumen
- Abfangen von mittels Cryptographo verschlüsselter Depeschen
- Böswllige Verwandlung von Rechtschaffenden Personen in Tier, Pflanze oder Statue
- Gebilligt, wenn auch nicht erlaubt, sind Zaubereien gegen eine rechtschaffende Person in Notwehr oder Hilfe
- Ein Artefaktnutzer wird wie ein Zauberer behandelt
- Verbot der Nutzung eines Magischen Raubs gegen unfreiwillige Opfer
- Raub eines Schattens mittel Reversalis Ecliptifactus (Seelenraub)
- Nutzen des FlimFlams in Städten (Brandschutz )
Dämonologie:
- Beschwören Gehörneter Dämonen (post Borbi)
- Schaden von kulturschaffenden Zweibeinern durch Dämonische Wesenheiten
- Paktieren mit Dämonen
- Schänden von Toten durch den Skelettarius oder den Totes Handle
Blutmagie:
- Nur mit Eigenblut
- keine Opferung von besseleten oder intelligentem Lebewesen
Was mir fehlt ist folgendes:
Warum ist die Einflussnahme bei anderen Dingen nicht geregelt? "Bannbaladin: Mein Freund, leih mir doch bitte mal dein Geld. Bannbaladin (13 Tap*): Erstech mal den dort für mich oder verrate mir deine schlimmtsen Geheimnisse. Mein lieber Wirt, muss ich heute wirklich für diese Übernachtunge bezahlen?"
Wieso ist es erlaubt Leuten über kurze Zeitspannen mittels Ängste Schaden zuzufügen?
Wieso darf ich einen Bettler oder Vorbestraften(vor dem Gesetzt bestimmt nicht rechtschaffend) einfach Verwandeln oder Verzaubern?
Wieso darf ich Leute mittels Furcht oder Illusionmagie bloßstellen? (z.B. Kränkung der Ehere eines Kriegers durch hallzunäre Angstzustände in der Öffentlichkeit)
Warum ist Betrug durch Illusionen (guter Aureolus) nicht verboten?
Natürlich bin ich für weitere Vorschläge und Vorallem für Lösungen dankbar.