Hallo!
Ich hab' heute mit ein paar Freunden über die folgende Situation diskutiert (stammt, glaub' ich, aus dem Film "Doppelmord"):
Eine Frau wird zu unrecht des Mordes/Totschlags an ihrem Mann für schuldig befunden und bekommt eine lange Haftstrafe. Der Mann ist gar nicht tot und legt sich eine neue Identität zu, wird also nicht gefunden.
Wenn die Frau nun ihre Strafe abgebüßt hat, könnte sie, wenn sie ihren Mann jetzt finden und töten würde, zumindest nach deutschem Recht nicht mehr bestraft werden, weil dies gegen Artikel 103 Abs. 3 GG verstoßen würde:
ZitatNiemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden
Juristisch gesehen hat sie also das Recht, ihren Mann zu töten, oder?
Und wie sieht es von der ethisch-moralischen Seite aus?
Mein Gerechtigkeitsgefühl sagt mir, dass es ein "Recht auf Töten" nicht geben kann/darf ...
Wir seht ihr das?