Ich hole mal etwas weiter aus:
Ich schreibe gerade eine Hausarbeit im Zivilrecht und prüfe den Vertragsschluss zwischen einem Schneider und seinem Kunden.
Der Kunde will eine Maßhose. Bei der Abmessung wird eine Bundweite von 115 cm festgestellt. Der Schneider verschreibt sich aber auf dem Messzettel und trägt 155 cm ein. Der Kunde unterschreibt den Messzettel ohne dass diesem der Fehler auffällt.
Der Schneider liefert dann die übergroße Hose.
Jetzt stellt sich die Frage worüber der Vertrag zustande gekommen ist.
Dabei ist u.a. wichtig, was der Schneider bei Vertragsschluss "gewollt" hat.
Wollte er das, was die Messung ergeben hat, also 115 cm?
Oder wollte er das, was auf dem Zettel steht, den er vom Kunden unterschreiben lässt.
Meine Überlegung war nun:
Die Unterschrift dient dem Schneider seiner Meinung nach als "Sicherheit". Eine andere Erklärung für die Unterschrift ist nicht ersichtlich. Oder?
Um diesen Zweck aber nicht zu unterlaufen, muss der Schneider darauf beharren, das zu wollen, was auf dem Zettel steht.
Das hieße im Ergebnis, dass ein Vertrag über eine Hose mit der Bundweite von 155 cm zustande gekommen ist. Denn es gilt idR das objektiv vereinbarte; der entgegenstehende Wille des Kunden ist dann unerheblich, er kann den Vertrag aber anfechten.
Wenn aber auch der Schneider eine 115er Hose wollte, so wollen beide Vertragsparteien übereinstimmend dasselbe, auch wenn sie objektiv etwas anderes erklären. In diesem Fall läge ein Vertrag über eine 115er Hose vor.
Zurück zum Zettel:
Hier stellt sich nun die Frage, ob man etwas wollen kann, was man nicht kennt.
Kann der Schneider sich nun darauf berufen eine 155er Hose gewollt zu haben, obwohl er gar nicht erkannt hat, dass es hier um eine 155er Hose gehen könnte?
Ist Wille nicht eine bestimmte, befürwortende Einstellung zu einem bestimmten Sachverhalt (Diese Definition habe ich mir selbst ausgedacht, Verbesserung erwünscht!!!)? Wenn man diesen Sachverhalt aber nicht kennt, dann kann man auch keine Willen darüber bilden, oder?
Kann man also wirklich sagen, man wolle genau das, was auf dem Zettel steht, den man selbst geschrieben hat? Oder will man nicht das, von dem man glaubt, es stünde auf dem Zettel?
Das wäre meines Erachtens präziser.