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    Meine Frage ist nun: Warum willst du deinem Magier unbedingt einen so besonderen Stab geben?

    Die Antwort ist einfach: Ich will keinen Stab, der regeltechnisch in irgendeiner Weise "besser" ist als ein durchschnittlicher Zauberstab. Es geht mir schlicht und ergreifend ... ums Aussehen.

    Die Idee habe von zahlreichen (?) Bildern von Magiern mit auffällig geformten Stäben. Mir fällt da speziell ein Stab ein, um den sich scheinbar eine Schlange windet, deren Kopf dann das obere Ende des Stabes bildet.
    Gut, das kann man auch schnitzen, aber ich kann mir vorstellen, dass das mit HARTES SCHMELZE!, HASELBUSCH und erst recht durch einen Dschinn leichter geht, zumal Magier ja idR nicht gerade einen hohen Wert in Holzbearbeitung haben.
    Ok, wenn man einen Dschinn beschwört, dann gilt die Verformung wohl nicht mehr als selbstgemacht, aber sonst...

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    Könnte aber sein, dass der Stab nicht mit Magie behandelt werden darf, weil er für Magie verwendet wird.
    Irgendsowas...Magie ist eine komplizierte Sache.

    Bei letzterem Punkt stimme ich dir zu.
    Aber kann man sich nicht auch von einem Dschinn eine Kristallkugel erschaffen lassen, die man dann verzaubert?

    Naja, "per Hand verarbeiten" ist doch aber im weiten Sinne zu verstehen: Wenn man Runen und Symbole in des Stab ritzt bedient man sich ja auch eines Messers und die Metallhülsen an den Enden müssen ja auch irgendwie befestigt werden.

    Wenn aber der Gebrauch von (profanem) Werkzeug erlaubt ist, dann wird doch Magie grundsätzlich nicht verboten sein, denn schließlich ist die Magie das "Werkzeug" des (angehenden) Magiers.

    Die Idee mit dem HASELBUSCH ist interessant, aber warum ist ein solcher Stab dann zwangsläufig "Besonderer Besitz" (hab' grad' keine Bücher zur Hand...)?

    Ich grüße euch, liebe Magiespezialisten!

    Wenn man sich entschließt, einen Magier zu spielen und diesen Charakter auch umfassend ausarbeiten will, so kommt man irgendwann zur der Frage, wie denn der Zauberstab beschaffen sein/aussehen soll.
    Über die zu verwendenen Materialien wird ja in der einschlägigen Literatur ausführlich informiert. Auch finden sich Hinweise auf die Verarbeitung (alles selbst machen, kunstvolle Krümmung durch, ich glaube, Feuer und Wasser, ...).

    Meine Frage lautet:
    Kann ein Magier vor der Verzauberung seines Stabes (mit dem ersten Stabzauber) diesem z.B. mit HARTES SCHMELZE! eine bestimmte Form verleihen?
    Macht es einen Unterschied, ob es sich um die borbaradianische Variante handelt (wenn man vor Borbarads Rückkehr spielt; weil dem Stab dann eine "unnätürliche Form" gegeben wird)?
    Ist der Stab dann schwieriger zu verzaubern.
    Eine andere Möglichkeit wäre vielleicht, einen Dschinn zu bitten, den Stab zu formen.

    Ich freue mich auf eure Antworten!

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    Meines erachtens ist der Messzettel KEINE rechtliche Sicherheit, ob unterschrieben oder nicht.

    Da stimme ich Dir zu. Aber das weiß der Schneider ja nicht. Ich hab' mich falsch ausgedrückt. Es hätte heißen müssen: Der Zettel ist NACH ANSICHT DES SCHNEIDERS seine einzige Sicherheit


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    Der Kunde wollte eine passende Hose, der Schneider hat eine unpassende geliefert.

    Richtig!
    Was aber wollte der Schneider?
    In seiner Fehlvorstellung war der Zettel seine Sicherheit. Um diesen Zweck nicht zu unterlaufen, muss er behaupten, das gewollt zu haben, was auf dem Zettel steht.
    Meiner Meinung nach kann er aber höchstens das gewollt haben, von dem er glaubte, es stünde auf dem Zettel.
    Dann hätten beide übereinstimmend dasselbe gewünscht aber nach außen hin das Falsche erkärt: falsa demonstratio non nocet!

    Im Ergebnis stimme ich Dir also zu.

    Im Sachverhalt steht wörtlich:

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    Bei der Eintragung in die Messzettel allerdings schreibt P [der Schhneider] versehentlich 155 cm auf. Auch K bemerkt dies nicht und bestätigt die angegebenen Größen ausdrücklich mit durch Unterschrift. Als die Hosen dementsprechend geliefert werden ...

    Dass der Vertrag schon vorher bestehen könnte habe ich auch schon überlegt. Ich habe es aber abgelehnt, weil der Scheider wohl noch keinen Rechtsbindungswillen hat. Ich habe ihm unterstellt, dass er sich erst dann binden will, wenn er dem Kunden den Messzettel zur Unterschrift reicht.
    Denn der Messzettel ist ja quasi seine Sicherheit, sein Beleg für den Vertrag.

    Cold_One_Knight :

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    wobei, nur so aus interesse....geht´s dir um die "philosophische lösung", oder um die sachliche?

    Mir geht es um die philosophische Frage, ob man etwas wollen kann, das man nicht kennt.
    Wenn diese Frage allgemeingültig beantwortet ist, kann ich das Problem des Falles lösen: Wenn sich der Schneider darauf berufen kann, dass er, unabhängig von dessen Richtigkeit, dass wolle, was auf dem Zettel steht, so wäre ein Vertrag über die übergroße Hose zustande gekommen.
    Wenn man aber allgemein nichts wollen kann, was man nicht kennt, so kann auch der Schneider 155 cm wollen, denn er hat keine Ahnung, dass er 155 cm geschrieben hat.
    In diesem Fall wollte auch er eine passende Hose für den Kunden. Das objektiv etwas anderes (155 cm) vereinbart wurde schadet nicht (falsa demonstratio non nocet): Es wäre dann ein Vertrag über eine 115er Hose zustande gekommen.

    Wechselbalg:

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    Eine Willenserklärung setzt ja nun einen Geschäftswillen voraus, also einen Willen ein bestimmtes Geschäft abzuschließen und laut §133 BGB ist bei der Auslegung darauf zu achten, wie der wirkliche Wille des Geschäftspartners lautet. Auf Seite des Kunden ist wohl kein Zweifel, dass er in den Laden kommt und eine Hose für sich passend haben will, da er ansonsten auf ein Ausmessen verzichten könnte. Sein Verhalten wird objektiv auch so gewertet werden, dass er eine passende Hose erwerben will und diese objektive Verhalten wäre mMn anzulegen.

    Dass der Kunde subjektiv eine passende Hose will, ist klar. Aber objektiv nimmt er das Angebot über die 155er Hose durch seine Unterschrift an.
    Natürlich hätte er, wenn ein Vertrag über 155 cm entsteht (was abhängig vom Willen des Schneiders ist), die Möglichkeit, nach § 119 anzufechten.

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    Beim Schneider ist es in der Tat etwas schwieriger geartet, doch ist im Grunde auch bei ihm davon auszugehen, dass es sein Wille ist dem Kundenwunsch zu entsprechen, denn ansonsten wäre das Nehmen der Maße nicht notwendig gewesen.

    Grundsätzlich bin ich auch dieser Ansicht. Ich frage mich aber, warum er den Kunden dann den Messzettel unterschreiben lässt.
    Das kann doch eigentlich nur den Zweck haben, dass diese Unterschrift dem Schneider als Sicherheit (wegen der Beweislast im Falle einer falschen Angabe) dienen soll.
    Damit dieser Zweck aber nicht unterlaufen wird, muss der Schneider darauf bestehen, dass zu wollen, was drauf steht.
    Natürlich sind deine Bedenken, das auch der Schneider eine passende Hose anfertigen will, gerechtfertigt.
    Aber für eine wasserdichte Argumentation taugt das nicht.
    Ich will daher belegen, dass es überhaupt unmöglich ist, etwas zu wollen, ohne es zu kennen.
    Wenn das in dieser Allgemeinheit stimmen würde, dann wäre der Fall gelöst.

    Ja, im Ergebnis ist das natürlich richtig. Aber ich muss das aus dem Gesetz herleiten und da läuft halt alles an dem Punkt mit dem Willen zusammen.
    Ein Vertrag liegt vor, wenn die Vertragsparteien sich geeinigt haben. Einigung setzt Willensbildung und Willenskundgabe (Willenserklärung) voraus. Fraglich ist also, welchen Willen der Schneider hatte.
    Kann er sagen, dass er gewollt hat, was auf dem Zettel steht. Oder muss man nicht sagen, dass er das gewollt, von er glaubte es stünde auf dem Zettel?

    Ich hole mal etwas weiter aus:

    Ich schreibe gerade eine Hausarbeit im Zivilrecht und prüfe den Vertragsschluss zwischen einem Schneider und seinem Kunden.
    Der Kunde will eine Maßhose. Bei der Abmessung wird eine Bundweite von 115 cm festgestellt. Der Schneider verschreibt sich aber auf dem Messzettel und trägt 155 cm ein. Der Kunde unterschreibt den Messzettel ohne dass diesem der Fehler auffällt.
    Der Schneider liefert dann die übergroße Hose.

    Jetzt stellt sich die Frage worüber der Vertrag zustande gekommen ist.
    Dabei ist u.a. wichtig, was der Schneider bei Vertragsschluss "gewollt" hat.
    Wollte er das, was die Messung ergeben hat, also 115 cm?
    Oder wollte er das, was auf dem Zettel steht, den er vom Kunden unterschreiben lässt.

    Meine Überlegung war nun:

    Die Unterschrift dient dem Schneider seiner Meinung nach als "Sicherheit". Eine andere Erklärung für die Unterschrift ist nicht ersichtlich. Oder?
    Um diesen Zweck aber nicht zu unterlaufen, muss der Schneider darauf beharren, das zu wollen, was auf dem Zettel steht.

    Das hieße im Ergebnis, dass ein Vertrag über eine Hose mit der Bundweite von 155 cm zustande gekommen ist. Denn es gilt idR das objektiv vereinbarte; der entgegenstehende Wille des Kunden ist dann unerheblich, er kann den Vertrag aber anfechten.

    Wenn aber auch der Schneider eine 115er Hose wollte, so wollen beide Vertragsparteien übereinstimmend dasselbe, auch wenn sie objektiv etwas anderes erklären. In diesem Fall läge ein Vertrag über eine 115er Hose vor.


    Zurück zum Zettel:

    Hier stellt sich nun die Frage, ob man etwas wollen kann, was man nicht kennt.
    Kann der Schneider sich nun darauf berufen eine 155er Hose gewollt zu haben, obwohl er gar nicht erkannt hat, dass es hier um eine 155er Hose gehen könnte?

    Ist Wille nicht eine bestimmte, befürwortende Einstellung zu einem bestimmten Sachverhalt (Diese Definition habe ich mir selbst ausgedacht, Verbesserung erwünscht!!!)? Wenn man diesen Sachverhalt aber nicht kennt, dann kann man auch keine Willen darüber bilden, oder?
    Kann man also wirklich sagen, man wolle genau das, was auf dem Zettel steht, den man selbst geschrieben hat? Oder will man nicht das, von dem man glaubt, es stünde auf dem Zettel?

    Das wäre meines Erachtens präziser.

    Seid gegrüßt!

    Ich zerbreche mir gerade über folgende Frage den Kopf:

    Setzt Wollen Kenntnis dessen, was man will voraus?

    Kann man im Falle des Verschreibens behaupten, zu wollen, dass unabhängig von dessen Richtigkeit das gilt, was man selbst geschrieben hat?


    Ich hoffe ich habe das Problem einigermaßen dargestellt und bin dankbar für (begründete) Meinungen ...

    Hi!

    Ich hab' von der siebten bis zur dreizehnten Klasse Latein gehabt. Sogar Leistungskurs!
    Trotzdem hab' ich ehrlicherweise "Latein: Ich lernte, ging und vergaß" angekreuzt. Ich hab' immer nach Gefühl übersetzt und bin damit eigentlich ganz gut gefahren. Da ich allerdings nie wirklich viel gelernt habe, ist nicht viel hängen geblieben ... leider.

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    ... da ich die Existenz der Liebe negiere.

    Wie alt bist du und wieviel Erfahrung hast du, dass du von dir aus auf alle anderen schließen und die Existenz von Liebe allgemein verneinen kannst?
    Oder war das sowieso nur auf dich bezogen?

    Ansonsten wünsche auch ich dir, dass du dich demnächst mal erfolgreich verliebst!

    Ok, keiner von uns ist Jesus. Aber Jesus ist ein gutes Vorbild. Wieviel erhabener ist es doch zu vergeben und die andere Wange hin zu halten? Das ist wahre Überlegenheit.

    Es gilt immer noch: Man kann mit Unrecht kein Unrecht vergelten (von wegen Minus mal Minus gibt Plus ...).

    Im Film "Die Teufelin" überschreitet die Rächerin übrigens deutlich die Grenzen der Verhältnismäßigkeit:
    Ihr Mann verlässt sie für eine andere. Ok, das ist schei**.
    Aber sie sorgt dafür, dass er fast alles verliert, sogar seine Freiheit. Das ist übertrieben.

    Gut, ich kenn' jetzt die weiteren Details und Hintergründe nicht, aber warum kommt er denn in den Knast? Hat er wirklich etwas verbrochen? Dann nämlich würde ich das ebenfalls ok finden, wenn ihn seine Frau ins Gefängnis bringt, aber sonst? Unschuldig hinter Gittern?
    Und wie hat er seine neue GEliebte verloren? Hat die Teufelin ihr erzählt, was der Kerl für'n Ars** ist. Dann hätte die ganze Sache ja eine gewisse Warnfunktion und wäre also legitim ...


    Natürlich hat man einen gewissen Drang, Unrecht, das einem angetan wurde, zu vergelten. Aber wir haben die Möglichkeit mit dem Kopf zu entscheiden statt mit dem Bauch. Wir sind in der Lage uns durch vorbildliches Verhalten von denjenigen abzusetzen, die Unrecht tun. Derjenige, dem ein Unrecht angetan wird steht moralisch haushoch über dem, der Unrecht tut. Durch Rache sorgen wir wieder für Ausgleich und begeben uns auf das niedrige Niveau des Täters.

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    Ich bin sehr wohl der Meinung, dass Sex zu einer Ehe dazugehört, auf der anderen Seite denke ich aber auch, dass man keine wirklich glückliche Ehe führen kann, wenn man vorher mit vielen verschiedenen Partnern sex hatte.

    Interessant. Von dieser Seite hab' ich als überzeugter "Sex-vor-der-Ehe-Anhänger" :) das noch nie betrachtet.
    Aber was genau meinst du? Glaubst du, dass man bei zu vielen Sexualpartnern irgendwann zu höhe Ansprüche stellt? Oder dass man, einmal angefangen, nur schwer wieder von dieser sexuellen Freiheit weg kommt?

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    Da der Mann bereits, offiziell, tot war kann die Frau nicht mehr belangt werden, zumindest nicht dafür. Ist einleutend oder?! Einen Toten ermorden?!
    Aber, da sie trotzdem bestraft werden "will", Justizia ist blind nicht blöd, wird sie, stellvertretend für den Mord, mit einer anderen Strafe belegt.
    In Deutschland wäre das unerlaubter Waffenbesitz, Hausfriedensbruch, etc, was sich grad anbietet. Damit wäre sie zwar mit dem Mord durchgekommen, würde aber trotzdem wieder im Knast sitzen.

    Nein, eben nicht. Sie wird tatsächlich für den Mord bestraft. Bevor der "zweite" Mord bestraft werden kann muss allerdings notwendigerweise festgestellt werden, dass die erste Strafe unrechtmäßig war, da es (noch) keinen Mord gab.
    Der Irrtum wird also zugegeben, eine Entschädigung gezahlt und auf Grund der neuen Sachlage wird erneut (für Mord; eventuell in Tateinheit mit Hausfriedensbruch etc., da hast du recht) bestraft.


    DSensemann:

    Rache ist nicht unbedingt schlecht???
    Ok, der andere sollte wissen, dass er etwas falsch gemacht hat. Aber wenn er das - wie du selbst sagst - nicht sowieso schon weiß, darf man ihm dann ein Unrecht zufügen?
    Darf man Unrecht mit Unrecht vergelten?
    Gerade diese Einstellung führt doch in den Teufelskreis, in dem z.B. die Israelis und Palästinenser stecken und nicht herauskommen ...

    Davon abgesehen: Was ist denn die Situation in "Die Teufelin", ich kenn' den Film nicht ...

    Interessant. Eigentlich alle hier (oder hab' ich jemanden übersehen?) lehnen das "Recht auf Töten" aus moralischen Gründen ab. Meiner Meinung nach zurecht.

    Könnt ihr euch vorstellen, dass man auch die gegenteilige Ansicht vertritt? Drei meiner Freunde (die ich alle drei nicht für "dumm" oder "böse" halte) sind der festen Meinung, dass es gerade aus moralischer Sicht ein "Recht auf Töten" geben kann/muss ...

    Als Begründung wurde u.a. genannt: Das eigene Leben wurde durch die lange Haftstrafe ja quasi zerstört, somit soll man auch das Recht haben, ein anderes Leben zu zerstören (nämlich das desjenigen, der dafür verantwortlich war).
    Mir fällt es schwer, dieses Argument überzeugend darzustellen, weil ich es für unsinnig halte.

    Es steht doch außer Zweifel, dass Rache nicht erlaubt sein kann ... oder?

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    Ich glaube, dass das genauso eine Phantasiesache ist, wie mit den Elfen.
    Jeder stellt sich Orks anders vor, und das ist auch gut so.

    Genau! Es gibt nicht DEN Ork. Ebensowenig wie es DEN Elf, DEN Vampir oder DEN Zauberer gibt.

    Den typischen DSA-Ork stelle ich mir so vor, wie er auf S. 32 im Bestiarium Aventuricum (DSA 3) dargestellt wird.

    Oder für einen pfiffigen ÖffRecht-Professor. Einen solchen habe ich nämlich gefragt.

    Wie Miltiades schon richtig gesagt hat geht es hier nicht um die Straftat (also die entgültige Verwirklichung desselben Straftatbestandes an demselben Objekt), sondern um die Handlung im natürlichen Sinne: Die angebliche "erste" Tötung steht in keinem räumlich-zeitlichen Zusammenhang mit der eventuellen "zweiten" Tötung mehr.
    Anders wäre z.B. der Fall, wenn etwa ein Taschendieb an einem Vormittag vier Diebstähle begeht, von denen nur drei aufgedeckt und bestraft werden. Wenn der vierte Diebstahl nun entdeckt wird, kann er nicht mehr bestraft werden, weil die vier Diebstähle eine "natürliche Handlungseinheit" bilden, also quasi nur eine Handlung darstellen, die bereits bestraft wurde ...

    ... so habe ich es jedenfalls verstanden.

    Auf jeden Fall wird die Frau nochmal bestraft (und wahrscheinlich für die erste Strafe entschädigt).
    Das ist kein schönes Ergebnis, aber die Alternative wäre schlimmer.

    Ja, das könnte sein.

    Und es ist gut für mein Gewissen, dass du jetzt dran bist, weil du ja bei der vorigen Frage den ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht und mir somit das Lösen des Rätsels ermöglicht hast. :lol: