"Recht auf Töten"

  • Hallo!

    Ich hab' heute mit ein paar Freunden über die folgende Situation diskutiert (stammt, glaub' ich, aus dem Film "Doppelmord"):

    Eine Frau wird zu unrecht des Mordes/Totschlags an ihrem Mann für schuldig befunden und bekommt eine lange Haftstrafe. Der Mann ist gar nicht tot und legt sich eine neue Identität zu, wird also nicht gefunden.
    Wenn die Frau nun ihre Strafe abgebüßt hat, könnte sie, wenn sie ihren Mann jetzt finden und töten würde, zumindest nach deutschem Recht nicht mehr bestraft werden, weil dies gegen Artikel 103 Abs. 3 GG verstoßen würde:

    Zitat

    Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden


    Juristisch gesehen hat sie also das Recht, ihren Mann zu töten, oder?
    Und wie sieht es von der ethisch-moralischen Seite aus?
    Mein Gerechtigkeitsgefühl sagt mir, dass es ein "Recht auf Töten" nicht geben kann/darf ...

    Wir seht ihr das?

    whatever

  • Nach meinem Empfinden darf sie ihn nicht töten/ermorden.
    Auch wenn man für eine Tat nicht belangt werden kann, heißt das nicht, dass sie moralisch akzeptabel wäre.
    Ein weiteres Beispiel: Meiner Meinung nach ist es genauso falsch, wenn ein 12 Jähriger Stehlen geht, wie wenn ein 15 Jähriger das tut.
    Nach deutschem Recht ist der 12 Jährige aber nicht strafmündig.
    Macht der Umstand, dass jemand für eine Tat nicht belangt werden kann diese Tat weniger schlimm? Ich sage nein.

  • Ich bin zwar kein Jurist , aber ich bin mir ziemlich sicher , dass es in dem geschilderten Fall KEIN Recht gibt , zu töten.
    Allerdings kann man Menschen verstehen , die zu Unrecht beschuldigt und bestraft wurden , wenn sie sich im Nachhinein " rächen " und genau jene Straftat begehen , wegen der sie verurteilt wurden.

    Mich erinnert das an meine kleine Schwester , die mich ebenfalls einmal grundlos beschuldigte sie geschlagen zu haben. Weinend rannte sie zu meiner Mutter und beschwerte sich, woraufhin die in diesem Augenblick genervte Frau mich ohne zu fragen bestrafte.
    Hinterher hab ich dann dem kleinen Biest eine verpasst und gesagt:" So jetzt hast du Grund zu weinen !"

    Ich glaube der juristische Grundsatz heißt:
    Aus einem Unrecht kann kein Recht erwachsen.

    Wir mischen uns , da `n bisschen ein - so soll es sein , so wird es sein .

  • Also das

    Zitat

    Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden

    find ich sehr fragwürdig, denn sie war ja angeklagt ihn getötet zu haben, aber es war ja kein Mord, also wäre es, wenn sie ihn später tötete ja Mord, und das ist nicht die selbe Straftat... Uiuiuiui, ganz schön verwirrend...

    Ich hab den Film selber gesehen und mir danach selbst den Kopf darüber zerbrochen. Doch irgendwie bin ich zu keinem klaren Ergebnis gekommen.


    Also mMn ist es keine Entschuldigung dafür, jemanden im nachhinein zu töten (oder zu bestrafen), denn es ist ja ganz eindeutig ein Fehler der Justiz, wenn die Tat falsch rekonstruiert wird (oder so ähnlich) und falsche Beweisführung gemacht wird... :iek:

    Also hat sie eher Grund sich am Gericht oder eher den Ermittlern zu rächen, doch selbst das ist hirnrissig...


    Klares Fazit:

    Sehr fragwürdig und mMn nicht akzeptabel...

  • Es kann, auf rechtlicher Ebene, durchaus das "Recht zu töten" ausgesprochen werden. So z.B. Soldaten, welche im Einsatz unter bestimmten Bedingungen töten dürfen. Ich möchte hier keine Diskussion lostreten von wegen wann darf man jemanden töten, rechtlich gesehen. Ich denke, jeder wird zustimmen, wenn ich behaupte, dass es auf dieser Welt Personen gibt, die die "Lizenz zum töten haben".

    Das heißt jedoch nicht, dass ich dahinterstehe, heißt nicht, dass ich persönlich der Meinung bin, dass dies richtig ist. In diesem speziellen Fall kann ich also der Frau nicht das Recht zusprechen, ihren Mann töten zu dürfen.

    Auch wenn es utopistisch ist: Normalerweise müsste jeder Mensch einsehen, dass er nicht zum töten berechtigt ist.

    While the Wicked staind confounded
    call me with thy saints surrounded


  • Das Problem hierbei ist. Das diese Tat sich unterschieden wird. Zuerst wird das Urteil zuruck genommen und ein Entschadigung geleistet. Die zweite Tat ist fuer sich eigenstandig. Beispiel wenn ich unfahig bin und jemanden zweimal verusche zu toten und scheitere, werd ich auch fuer die zweite Tat belangt.

  • Och ich finds intereesannt, wenn man unschuldig des mordes oder so verurteilit wird kann man später ganz straffrei die Tat wirklich begehen (gilt aber nur bei derselben person schon klar oder?!)

  • Zitat

    Och ich finds intereesannt, wenn man unschuldig des mordes oder so verurteilit wird kann man später ganz straffrei die Tat wirklich begehen (gilt aber nur bei derselben person schon klar oder?!)

    Das ist natürlich völliger Quatsch, Chakotay, und ich frage mich (falls ich dieses Satzfragment richtig verstanden hab), wo du das schon wieder herausgelesen hat :flop: !

    Wie du eigentlich gelesen haben solltest, kann man nicht zweimal für dieselbe Tat belangt werden. Wo wird man denn bitte schön belangt, wenn man freigesprochen wird ???
    Lern mal den Unterschied zwischen "die gleiche Tat" und "dieselbe Tat"!!!

    Natürlich hat die Frau - wie andere hier schon richtig festgestellt haben - wieder eine Straftat begangen und wird deswegen erneut verurteilt...

  • Er hat diese Idee aus dem Anfangspost, wo 39734 fragt, ob die Frau nun losgehen darf, um den Mann zu töten.

    Es ist nicht so einfach wie Thorgal hinstellt: Sie wird für diese "Straftat" verurteilt, dass heißt: sie wird für Schuldig befunden, und sitzt ihre Strafe ab. (Es war also Mord, juristisch gesehen) Nun ist die Frau nach ihrer abgesessenen Strafe wieder auf freiem Fuß, und wenn sie dann ihren Mann tötet, saß sie dafür bereits ihre Strafe im Gefängnis ab.

    Soweit die Situation, wie 39834 sie schilderte.

    Ich glaube, der Haken liegt da, dass der Mann eine neue Identiät hat, das heißt: wenn sie ihn umbringt, bringt sie praktisch einen anderen um, jedenfalls könnte ich mir vorstellen, dass dieser Punkt diskutiert werden würde.

    While the Wicked staind confounded
    call me with thy saints surrounded


  • Mit dem Satz ist doch eher gemeint, dass man nicht einfach mehrfach für etwas zur Rechenschaft gezogen werden kann. Ich klau was, muss Strafe zahlen. Ich zahle. Drei Tage später soll ich nochmal zahlen, weil sie mich wieder für den Klau verurteilt haben, ich zahle. Drei Tage später soll ich noch mehr zahlen. So nicht!
    Das ist alles, was dahintersteckt (und man könnte das auch mit drastischeren Beispielen machen). Verhindert Willkür beim Strafmaß usw.

    In dem obigen Fall geht die Frau zur Polizei und steckt denen das mit der Identität. Dann wird das erste Urteil revidiert, Entschädigung, blablabla, Justizirrtum eben.

    Wenn die Frau jetzt loszieht und mordet, begeht sie ja erst das Verbrechen, dessen sie damals beschuldigt wurde. Dann ist sie tatsächlich eine Verbrecherin. Und verschwindet wieder da, wo sie herkommt, im Bau. Bloß weil man für was falsches bestraft wurde, heißt das nicht, dass mans danach auch tun darf. Ob berechtigt oder nicht. Unsere Justiz hat andere Mittel, um den Mann zu bestrafen. Das GRUNDRECHT AUF LEBEN verliert der Mann nicht, schon garnicht durch seine Frau.

    Weiß die Frau nicht, dass der Mann die Identität gewechselt hat, und bringt einfach einen um, passiert das gleiche. Sie geht in den Bau. Mit dem Unterschied, nun Doppelmörderin zu sein, denn alle glauben ja noch, dass sie ihren Mann erledigt hat.

    Bringt sie zufällig ihren Mann um, kommt das mit der Identität raus. Haftentschädigung, danach Prozess und Bau. Sie ist dann quasi "Einmal-Mörder"

    Bringt sie zufällig ihren Mann um, und es kommt mit der Identität nicht raus, geht sie in den Bau, als Doppelmörderin.

    -> Töten auf Freischein gibts für Privarpersonen nicht.

    "Söldner? Ich bevorzuge eher das Wort 'Renditeorientierter Abenteurer' "

  • Wenn sie ihn tötet, so tötet sie jemanden, für den sie bereits gesessen hat.
    Ich nehme an, dass die Identität egal ist: im Grunde weiß jeder, wer er ist. (Es würde bei den Untersuchungen ans Tageslicht kommen)
    => Die Frau wurde für diese Tat schon bestraft.

    Ich glaube nicht, dass es sich die Justiz da so einfach machen kann, indem sie die Frau entschädigt und danach erneut bestraft. (Das könnte ein lustiger Fall für einen pfiffigen Anwalt werden)

    While the Wicked staind confounded
    call me with thy saints surrounded


  • Oder für einen pfiffigen ÖffRecht-Professor. Einen solchen habe ich nämlich gefragt.

    Wie Miltiades schon richtig gesagt hat geht es hier nicht um die Straftat (also die entgültige Verwirklichung desselben Straftatbestandes an demselben Objekt), sondern um die Handlung im natürlichen Sinne: Die angebliche "erste" Tötung steht in keinem räumlich-zeitlichen Zusammenhang mit der eventuellen "zweiten" Tötung mehr.
    Anders wäre z.B. der Fall, wenn etwa ein Taschendieb an einem Vormittag vier Diebstähle begeht, von denen nur drei aufgedeckt und bestraft werden. Wenn der vierte Diebstahl nun entdeckt wird, kann er nicht mehr bestraft werden, weil die vier Diebstähle eine "natürliche Handlungseinheit" bilden, also quasi nur eine Handlung darstellen, die bereits bestraft wurde ...

    ... so habe ich es jedenfalls verstanden.

    Auf jeden Fall wird die Frau nochmal bestraft (und wahrscheinlich für die erste Strafe entschädigt).
    Das ist kein schönes Ergebnis, aber die Alternative wäre schlimmer.

    whatever

  • Ich meinte eigentlich, wenn sie verurteilt iwrd (und bei Amiland Gesetzen)
    ach ja , die Wörter dieselbe und die gleiche sind gleichbedeutend (schonn aufgefallen? notfalls im Duden nachguggen)

  • SIND SIE NICHT!!!!!!!!!!!!!! :boese:

    Noch nie Sendung mit der Maus geschaut?

    "Peter und ich tragen die gleiche Hose."
    -> Peter hat eine Hose, ich hab eine Hosen. Beide sind identisch (z.B. gleiche Marke, Größe und Schnitt), trotzdem ZWEI Hosen.

    "Peter und ich tragen dieselbe Hose"
    -> Peter steckt mit mir in EINER Hose.:lach:

    Und da behauptet jemand, da gäbs keinen Unterschied zwischen diesen Situationen?!?!?! :shocked:

    Und wo wir schon beim DUden sind: gucken, nicht guggen (jaja, Dialekt...)

    @ Eggy: Das Recht zu töten gibts nicht. Justizirrtum schon. Sie hat vielleicht das8zweifelhafte) moralische Recht, ihn zu töten, aber in der Haftentschädigung wird ihr sicher keine Lizenz zum Töten gegeben. 39734 hat völlig Recht (sagt ja auch das gleiche wie ich, im Prinzip)

    "Söldner? Ich bevorzuge eher das Wort 'Renditeorientierter Abenteurer' "

  • Danke DSensemann, einfach nur danke!


    Wie die rechtliche Lage in diesem (wie Methulsalem schon sagte) SEHR konstruiert wirkendem Tatbestand, wurde ja nun sehr klar und ausführlich dargelegt! Trotzdem bleibt ja die große Frage: Ist die Moral auf ihrer Seite?

    Meinungen, dass sie das Recht habe, halte ich für vollkommen falsch und sogar gefährlich. Einen Menschen zu töten ist ja nicht nur ein Abwägen von Kosten-Nutzensituationen ("20 Jahre unschuldig im Knast, da hab ich ja einen Mord frei!") !!!

  • Mord an derselben Situation für deren Verbrechen man angeklagt wurde sonst is ja was anderes :lol::lol:

    DSensemann das gilt in diesem konkreten beispiel.

  • Klar, für Autos gilt es auch, und für Essen, oder Rüstungen, Häuser, Flugzeuge, Hunde, Freundinnen (Twins - warum nicht). Diese Liste kann st du endlos fortsetzen. Glaub mir einfach, die Wörter sind unterschiedlich in ihrer Bedeutung.

    "Söldner? Ich bevorzuge eher das Wort 'Renditeorientierter Abenteurer' "

  • Zitat

    @ Eggy: Das Recht zu töten gibts nicht. Justizirrtum schon. Sie hat vielleicht das8zweifelhafte) moralische Recht, ihn zu töten, aber in der Haftentschädigung wird ihr sicher keine Lizenz zum Töten gegeben.


    Wo behaupte ich denn, dass jedem das Recht zu töten ausgesprochen werden kann?

    While the Wicked staind confounded
    call me with thy saints surrounded


  • Zitat

    Wenn sie ihn tötet, so tötet sie jemanden, für den sie bereits gesessen hat.
    Ich nehme an, dass die Identität egal ist: im Grunde weiß jeder, wer er ist. (Es würde bei den Untersuchungen ans Tageslicht kommen)
    => Die Frau wurde für diese Tat schon bestraft.


    Und weil sie, wie du sagst, schon bestraft wurde, kann sie ihn jetzt umbringen? Quasi als Buße vor der Sünde? Das wäre dann das Recht zu Töten...

    "Söldner? Ich bevorzuge eher das Wort 'Renditeorientierter Abenteurer' "