Alles anzeigenIst mir gerade mal aufgefallen: https://ulisses-regelwiki.de/allgemeine_mag…berwiederholung
Dazu der Regeltext: https://www.ulisses-regelwiki.de/GR_Proben.html
ZitatErfolgsprobe
Die Erfolgsprobe ist eine gewöhnliche Fertigkeitsprobe, die den bisher beschriebenen Regeln folgt. Zunächst kommt es bei der Erfolgsprobe darauf an, ob sie gelungen oder misslungen ist. Ist sie gelungen, so entscheiden die FP über die Qualität.
Wiederholungsprobe: Im Zweifelsfall entscheidet der Meister, ob eine Wiederholungsprobe erlaubt ist, aber jede Wiederholung erschwert die Probe zusätzlich um 1. Der Spielleiter kann nach einer von ihm bestimmten Zahl von Versuchen festlegen, dass der Held es nicht mehr schaffen kann und Wiederholungsproben verbieten. Die Versuche enden spätestens, wenn eine der beteiligten Eigenschaften auf einen effektiven Wert von 0 sinkt. Dabei entstehende, zusätzliche Erschwernisse gelten für 24 Stunden, danach sind sie aufgehoben und bei erneutem Einsatz der Fertigkeit ist die Probe nicht mehr dadurch erschwert.
Will ich eine Tür aufstemmen und schaffe es nicht, kann ich es nochmal versuchen aber mit -1
Heißt das wenn ich einen Zauber nicht schaffe, kann ich danach eine Wiederholungsprobe machen?
Will ich eine Tür aufstemmen und schaffe es nicht, kann ich es nochmal versuchen aber mit -1
Heißt das wenn ich einen Zauber nicht schaffe, kann ich danach eine Wiederholungsprobe machen?
Genau das. Wenn du einen Ignifaxius wirken willst und es nicht schaffst, kannst du in der nächsten Runde nochmal ansetzen, aber mit Erschwernis von -1.
Will ich eine Tür aufstemmen und schaffe es nicht, kann ich es nochmal versuchen aber mit -1
Heißt das wenn ich einen Zauber nicht schaffe, kann ich danach eine Wiederholungsprobe machen?
Genau das. Wenn du einen Ignifaxius wirken willst und es nicht schaffst, kannst du in der nächsten Runde nochmal ansetzen, aber mit Erschwernis von -1.
Das heißt übrigens grundsätzlich nicht, dass die AsP dann nur einmal bezahlt werden. Die erste Probe ist trotzdem misslungen und die AsP müssen entsprechend bezahlt werden (in der Regel halbe Kosten).
Danke für die Klarstellung. Aber ansonsten kann ich quasi so viele Igis wie lustig zaubern solange ich es schaffe?
Alles anzeigenDanke für die Klarstellung. Aber ansonsten kann ich quasi so viele Igis wie lustig zaubern solange ich es schaffe?
Ja. Solange die Astralenergie reicht.
Ohne Routineirte Zauberwiederholung sieht es so aus.
KR 1: Zauber (Ignifaxius) beginnt (Aktion 1)
KR 2: Zauberprobe wird gewürfelt, ==> Misslingt, halbe Astralpunkte werden abgezogen.
KR 3: Zweiter Versuch Ignifaxius beginnt
KR 4: Zauberprobe wird um 1 erschwert gewürfelt, ==> Misslingt, halbe Astralpunkte werden abgezogen.
KR 5: Dritter Versuch Ignifaxius beginnt
KR 6: Zauberprobe wird um 2 erschwert gewürfelt, ==> Misslingt, halbe Astralpunkte werden abgezogen.
[...] nun wird es immer schwerer einen Ingifaxius zu wirken. Unser Adept ist aufgeregt, zittert und nervös, die Fehlerquote steigt immer weiter.
Ohne Routineirte Zauberwiederholung sieht es so aus.
KR 1: Zauber (Ignifaxius) beginnt (Aktion 1)
KR 2: Zauberprobe wird gewürfelt, ==> Misslingt, halbe Astralpunkte werden abgezogen.
KR 3: Zweiter Versuch Ignifaxius beginnt
KR 4: Zauberprobe wird um 0 erschwert gewürfelt, ==> Gelingt, volle Astralpunkte werden abgezogen, Zauber wirkt
Man lernt echt nie aus.... ich wusste auch nicht dass es als Wiederholungsprobe gilt einen Zauber erneut zu sprechen, unmittelbar nachdem er scheiterte.
Das stimmt ja auch nicht bzw. Ist es unsinnig. Eine Wiederholungsprobe ist wenn du die selbe Probe erneut versuchst - damit die Spieler halt nicht unendlich oft „kostenlos“ versuchen können eine Tür aufzubrechen o.ä. Ein Zauber ist jedesmal eine neue Probe, für das Misslingen bezahlt man ja bereits einen Teil der AP kosten.
Das stimmt ja auch nicht bzw. Ist es unsinnig. Eine Wiederholungsprobe ist wenn du die selbe Probe erneut versuchst - damit die Spieler halt nicht unendlich oft „kostenlos“ versuchen können eine Tür aufzubrechen o.ä. Ein Zauber ist jedesmal eine neue Probe, für das Misslingen bezahlt man ja bereits einen Teil der AP kosten.
Es mag unsinnig sein, ist aber explizit als Möglichkeit genannt. Ich würde die Regel aber auch nur anwenden, wenn's um's überwinden von etwas geht (bspw. Entzauberung eines Rings oder so).
Alles anzeigenDas stimmt ja auch nicht bzw. Ist es unsinnig. Eine Wiederholungsprobe ist wenn du die selbe Probe erneut versuchst - damit die Spieler halt nicht unendlich oft „kostenlos“ versuchen können eine Tür aufzubrechen o.ä. Ein Zauber ist jedesmal eine neue Probe, für das Misslingen bezahlt man ja bereits einen Teil der AP kosten.
Hab ich auch zuerst so gesehen, aber das stimmt nicht.
Eine Wiederholungsprobe ist nicht, wie die Einsatzmöglichkeit "Neuer Wurf" eines SchiPs zu betrachten.
Eine Wiederholungsprobe ist nicht das Wiederholen der Probe für eine bestimmte Handlung, sondern das Wiederholen der gesamten Handlung.
Ein gutes Beispiel ist 'Schlösser knacken'.
Ein Schloss zu knacken misslingt, jetzt erlaubt der Meister eine Wiederholungsproben, denn das Schloss ist einfach in seinem "Verschlossen"-Zustand geblieben. Der Spieler hat die Möglichkeit a) einen SchiP einzusetzen um eine beliebige Anzahl an Würfeln neu zu werfen und so abzuwehren, dass es ihm jemals misslungen ist oder b) er nimmt hin, dass die erste Probe misslungen ist und sein Charakter setzt erneut an das Schloss zu knacken, ein wenig nervöser und zittriger, deshalb ist dieser neue Ansatz um -1 erschwert.
Leider wird dieser Unterschied nicht in den Regeln eindeutig festgehalten, aber was festgehalten ist ist folgendes:
Je nach Probenart ist es möglich, Fertigkeitsproben nach dem Misslingen zu wiederholen. Diese Möglichkeit wird Wiederholungsprobe genannt.Jede Probenart lässt andere Arten von Wiederholungsproben zu. Auch hier gilt, dass Wiederholen sowohl für Talente als auch für Zauber, Rituale, Liturgien und Zeremonien zulässig sind. Abweichungen von dieser Regel sind bei den Probenarten und den jeweiligen Fertigkeiten angegeben.
//Hervorhebungen durch mich
Desweiteren fallen Zauber unter die Probenart 'Erfolgsproben' und für Jene gilt:
ZitatAlles anzeigenWiederholungsprobe: Im Zweifelsfall entscheidet der
Meister, ob eine Wiederholungsprobe erlaubt ist, aber
jede Wiederholung erschwert die Probe zusätzlich um
1. Der Spielleiter kann nach einer von ihm bestimm-
ten Zahl von Versuchen festlegen, dass der Held es
nicht mehr schaffen kann und Wiederholungspro-
ben verbieten. Die Versuche enden spätestens, wenn
eine der beteiligten Eigenschaften auf einen effekti-
ven Wert von 0 sinkt. Dabei entstehende, zusätzliche
Erschwernisse gelten für 24 Stunden, danach sind sie
aufgehoben und bei erneutem Einsatz der Fertigkeit
ist die Probe nicht mehr dadurch erschwert.
Das macht in meinen Augen irgendwo schon Sinn, Zauber zu wirken ist ein Konzentrationsprozess, scheitert man an solchen belastet dies meist die Konzentrationsfähigkeit und macht, wenn auch nur unterbewusst etwas nervös. Das die Unmittelbare Wiederholung des gleichen Konzentrationsprozesses also leicht schwerer fällt ist gar nicht so abwegig.
Leider hat man in den Grundregeln zum Zaubern versäumt festzuhalten, wann exakt eine Wiederholungsprobe beim Zaubern stattfindet. Die Formulierung "nach dem Misslingen" kann überall nach "4. Ablegen der Probe" stattfinden.
Aber wenn ich die Intention hinter Wiederholungsproben richtig beschrieben habe, dann gebe ich Grumbrak Recht und man muss für jeden "erneuten Versuch" -1 in Kauf nehmen und die Hälfte der AsP-Kosten tragen.
Aber das werde ich einmal bei der Redax nachfragen, wie es dort gesehen wird.
Edith erinnerte mich:
Die Frage hatte die Redaktion bereits beantwortet:
BeitragRE: [Sammelstrang] Antworten der Redaktion auf Regelfragen
Die Redax hat mir 2 etwas banalere Regelfragen beantwortet:
1. Wiederholungswürfe
(Versteckter Text)
[…]
2. Rückwärtslaufen
Diese Frage kam im Thema zum Kiting auf, aber vorher halt bereits in meiner Gruppe (weshalb ich das Thema damals auch eröffnet hatte).
(Versteckter Text)
[…]
Ich mag Zoe, schön das Sie solch banale Fragen mit Humor nimmt und nun kann sich meine Gruppe nicht mehr beklagen, dass ich ihnen verbiete rückwärts zu sprinten 😆.
Meine HR ist immer noch freundlicher als die der Redax.Sturmkind15. Mai 2020 um 13:00
Alles anzeigenAlles anzeigenDas stimmt ja auch nicht bzw. Ist es unsinnig. Eine Wiederholungsprobe ist wenn du die selbe Probe erneut versuchst - damit die Spieler halt nicht unendlich oft „kostenlos“ versuchen können eine Tür aufzubrechen o.ä. Ein Zauber ist jedesmal eine neue Probe, für das Misslingen bezahlt man ja bereits einen Teil der AP kosten.
Hab ich auch zuerst so gesehen, aber das stimmt nicht.
Eine Wiederholungsprobe ist nicht, wie die Einsatzmöglichkeit "Neuer Wurf" eines SchiPs zu betrachten.
Eine Wiederholungsprobe ist nicht das Wiederholen der Probe für eine bestimmte Handlung, sondern das Wiederholen der gesamten Handlung.
Ein gutes Beispiel ist 'Schlösser knacken'.
Ein Schloss zu knacken misslingt, jetzt erlaubt der Meister eine Wiederholungsproben, denn das Schloss ist einfach in seinem "Verschlossen"-Zustand geblieben. Der Spieler hat die Möglichkeit a) einen SchiP einzusetzen um eine beliebige Anzahl an Würfeln neu zu werfen und so abzuwehren, dass es ihm jemals misslungen ist oder b) er nimmt hin, dass die erste Probe misslungen ist und sein Charakter setzt erneut an das Schloss zu knacken, ein wenig nervöser und zittriger, deshalb ist dieser neue Ansatz um -1 erschwert.
Leider wird dieser Unterschied nicht in den Regeln eindeutig festgehalten, aber was festgehalten ist ist folgendes:
Je nach Probenart ist es möglich, Fertigkeitsproben nach dem Misslingen zu wiederholen. Diese Möglichkeit wird Wiederholungsprobe genannt.Jede Probenart lässt andere Arten von Wiederholungsproben zu. Auch hier gilt, dass Wiederholen sowohl für Talente als auch für Zauber, Rituale, Liturgien und Zeremonien zulässig sind. Abweichungen von dieser Regel sind bei den Probenarten und den jeweiligen Fertigkeiten angegeben.
//Hervorhebungen durch mich
Desweiteren fallen Zauber unter die Probenart 'Erfolgsproben' und für Jene gilt:
ZitatAlles anzeigenWiederholungsprobe: Im Zweifelsfall entscheidet der
Meister, ob eine Wiederholungsprobe erlaubt ist, aber
jede Wiederholung erschwert die Probe zusätzlich um
1. Der Spielleiter kann nach einer von ihm bestimm-
ten Zahl von Versuchen festlegen, dass der Held es
nicht mehr schaffen kann und Wiederholungspro-
ben verbieten. Die Versuche enden spätestens, wenn
eine der beteiligten Eigenschaften auf einen effekti-
ven Wert von 0 sinkt. Dabei entstehende, zusätzliche
Erschwernisse gelten für 24 Stunden, danach sind sie
aufgehoben und bei erneutem Einsatz der Fertigkeit
ist die Probe nicht mehr dadurch erschwert.
Das macht in meinen Augen irgendwo schon Sinn, Zauber zu wirken ist ein Konzentrationsprozess, scheitert man an solchen belastet dies meist die Konzentrationsfähigkeit und macht, wenn auch nur unterbewusst etwas nervös. Das die Unmittelbare Wiederholung des gleichen Konzentrationsprozesses also leicht schwerer fällt ist gar nicht so abwegig.
Leider hat man in den Grundregeln zum Zaubern versäumt festzuhalten, wann exakt eine Wiederholungsprobe beim Zaubern stattfindet. Die Formulierung "nach dem Misslingen" kann überall nach "4. Ablegen der Probe" stattfinden.
Aber wenn ich die Intention hinter Wiederholungsproben richtig beschrieben habe, dann gebe ich Grumbrak Recht und man muss für jeden "erneuten Versuch" -1 in Kauf nehmen und die Hälfte der AsP-Kosten tragen.
Aber das werde ich einmal bei der Redax nachfragen, wie es dort gesehen wird.
Edith erinnerte mich:
Die Frage hatte die Redaktion bereits beantwortet:
BeitragRE: [Sammelstrang] Antworten der Redaktion auf Regelfragen
Die Redax hat mir 2 etwas banalere Regelfragen beantwortet:
1. Wiederholungswürfe
(Versteckter Text)
[…]
2. Rückwärtslaufen
Diese Frage kam im Thema zum Kiting auf, aber vorher halt bereits in meiner Gruppe (weshalb ich das Thema damals auch eröffnet hatte).
(Versteckter Text)
[…]
Ich mag Zoe, schön das Sie solch banale Fragen mit Humor nimmt und nun kann sich meine Gruppe nicht mehr beklagen, dass ich ihnen verbiete rückwärts zu sprinten 😆.
Meine HR ist immer noch freundlicher als die der Redax.Sturmkind15. Mai 2020 um 13:00 Der Meister kann aber grundsätzlich gar nicht entscheiden ob ich einen Zauber - misslungen oder nicht - erneut sprechen kann wenn die Rahmenbedingunen ansonsten erfüllt sind.
Wiederholungsproben dienen dazu zu verhindern das ein Spieler eine Probe einfach immer wieder wirft, wenn es dafür keine "Kosten" gibt, was bei den meisten profanen Tätigkeiten sofern genügend Zeit zur Verfügung steht der Fall ist. Das kommt auch deshalb potentiell häufiger vor das wir in DSA quasi mit zwei Zeitzonen, im Kampf und außerhalb des Kampfes, arbeiten welche nicht zusammenpassen. Es mag auch Fälle geben in denen das für einen Zauber o.ä. sinnvoll ist, in der Regel ist das aber nicht der Fall da die Kosten für einen misslungenen Zauber ja bereits mit AsP und (oft) im Kampf mit kritischer Zeit "bezahlt" wurden.
Alles anzeigenDer Meister kann aber grundsätzlich gar nicht entscheiden ob ich einen Zauber - misslungen oder nicht - erneut sprechen kann wenn die Rahmenbedingunen ansonsten erfüllt sind.
Doch nach RAW ist genau dies der Fall, nach einer gescheiterten Zauberprobe, könnte ein sehr strenger Meister verbieten, das der gleiche Zauber für 24 Stunden erneut wiederholt wird.
Wiederholungsproben dienen dazu zu verhindern das ein Spieler eine Probe einfach immer wieder wirft, wenn es dafür keine "Kosten" gibt, was bei den meisten profanen Tätigkeiten sofern genügend Zeit zur Verfügung steht der Fall ist.
Aber nach den offiziellen Regeln gilt folgendes Konstrukt:
- Zauber (inhaltlich Spruchzauber und Rituale) gelten ausdrücklich als Fertigkeiten und die Probe die auf sie abgelegt wird ist eine Erfolgsprobe, nach Ausschlussverfahren.
- Ausdrücklich für ALLE Erfolgsproben (namentlich extra inkludiert sind Zauber und Rituale) gilt, dass nach Misslingen, alle erneuten Versuche, innerhalb der nächsten 24 Std. die Zustimmung des Meisters erfordern.
- Wenn er seine Zustimmung erteilt, ist die Probe um X erschwert, wobei X der Anzahl der vorherigen Misserfolge entspricht.
Man kann diese Regel natürlich ignorieren.
Wie jede Regel, die einem nicht passt.
Aber so steht es sowohl im RGW als auch im neuen KdS.
Das ist der Teil der in meinen Augen objektiv fest steht.
Subjektiv finde ich die Regel auf Zauber auszudehnen nicht verkehrt. Es ist nicht zum Nachteil des Zauberers, das der Meister ein Veto-Recht erhält, in der Regel wird das dem Zauberer nur AsP sparen, wenn der Meister ihm klar sagt, dass eine Wiederholung des Zaubers sinnlos ist.
(Zum Beispiel weil sein FW auf dem FORAMEN zu gering ist, um das Schloss gänzlich zu öffnen.)
Wenn der Meister dieses Veto-Recht missbraucht, um dem Zauberer Steine in den Weg zu legen, dann liegen in der Gruppe ganz woanders Probleme, als in den Regeln.
Auch die konstant steigende Erschwernis macht in meinem Augen Sinn, wie ich oben bereits erklärt habe.
Ihr müsst hier nicht meiner Meinung sein.
Es ist nur meine Meinung.
Aber RAW ist hier sehr klar und ausdrücklich, dass das Wiederholen eines misslungenen Zaubers, als Wiederholungsprobe zu berücksichtigen ist.
Das heißt also bei jedem Talent, Zauber etc. könnte der Meister nach einmaligen Misslingen für die nächsten 24 Stunden eine erneute Anwendung verbieten bzw. entsprechende Mali auferlegen? Ich denke die Warscheinlichkeit das das so gedacht ist geht gegen 0. Bei deiner weiter oben geposteten Antwort auf deine Frage an die Redax diesbezüglich wird dann auch nur genau der Fall genannt für den ich eine Wiederholungsprobe gedacht halte.
Alles anzeigenDas heißt also bei jedem Talent, Zauber etc. könnte der Meister nach einmaligen Misslingen für die nächsten 24 Stunden eine erneute Anwendung verbieten bzw. entsprechende Mali auferlegen? Ich denke die Warscheinlichkeit das das so gedacht ist geht gegen 0
Tatsächlich ist das genauso gedacht, auch in anderen Regelwerken, einfach aus statistischen Gründen. Wenn man eine Probe beliebig wiederholen darf, wird man irgendwann Erfolg haben. DnD ist da ganz konsequent und erlaubt es eigentlich nicht, dass man eine Probe wiederholen darf, DSA ist da etwas lockerer und erlaubt erschwerte Wiederholungsproben, aber sagt auch explizit, dass der Meister diese verbieten darf, wenn es keinen Sinn ergibt.
Wissenstalent: Du hast schon so gut es geht über ein Problem nachgedacht, wieso sollte dir jetzt die Lösung einfallen?
Körpertalent: Den Baum hochzuklettern hat nicht geklappt, wieso sollte es jetzt funktionieren, wenn du noch weniger Kraft hast?
Gesellschaftstalent: Wenn du es nicht geschafft hast, die Wache zu Überzeugen, dass die Dietriche in deiner Tasche nicht dir gehören, warum sollte weiteres betteln und flehen helfen?
Handwerkstalent: Das Material wurde schon zu stark bearbeitet und selbst der größte Meister könnte da nichts mehr retten.
Zauber: Du hast einen Dreher in der Matrix in deinem Kopf und machst einfach konsistent was falsch, solange du nicht in der Thesis nachschaust oder dir mal Zeit nimmst in Ruhe darüber nachzudenken. Alternativ liegen Reste der Matrix in der Luft, die es schwerer machen Astralenergie zu sammeln oder der Zauberer ist der Überzeugung, dass der Ort unpassend ist für den entsprechenden Zauber etc.
Eine Probe hat einen konkreten Bezug. Schlösserknacken ein bestimmtes Schloss, Klettern eine bestimmte Kletterstelle oder ein Blick in die Gedanken einen konkrete Person an einer bestimmten Stelle/Ort. Gemeint ist hier, dass wenn in dieser Situation eine Wiederholung erfolgen soll, dies nur mit Erschwernis passieren soll und die SL es auch verbieten kann. Der letzte Hinweis ist dabei im Prinzip klarerweise nur zur Verdeutlichung, denn die SL kann ja immer setzen, dass X oder Y geht oder nicht geht. Ob sie das tut oder nicht und ob man das als Spieler akzeptiert oder nicht ist dann eine Frage der eigenen Gruppe und weniger der Regeln. Kommt man nun in einen neuen Kontext, ist es aber auf jeden Fall eine neue Probe, die nicht betroffen ist - es ist schlicht keine Wiederholung, da die Situation neu ist.
Edit: Wer übrigens eine ganz konkrete Stelle haben will, die auch klar sagt, dass Wiederholungsproben bei zaubern erschwert sind, schaue sich bitte die SF Routinierte Zauberwiederholung an, zu finden bspw. im Kodex der Magie Seite 321f:
"Regel: Mit Hilfe dieser SF kann ein Zauberer die Erschwernis von –1 durch Wiederholungsproben bei Zaubern ignorieren. Misslingt der Spruch erneut, kann der Held wie üblich weitere Wiederholungsproben ablegen, die dann aber erschwert sind, beginnend bei einer Erschwernis von –1 (siehe Regelwerk Seite 25)."
Da das Thema mittlerweile den Rahmen einer Kleinigkeit gesprengt hat und es eigentlich nur noch, um Geschmack geht.
Bin ich so frei es mal Auszugliedern.
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Goltron ich kann nicht nachvollziehen wie du zu deiner Aussage kommst, das:
Das heißt also bei jedem Talent, Zauber etc. könnte der Meister nach einmaligen Misslingen für die nächsten 24 Stunden eine erneute Anwendung verbieten bzw. entsprechende Mali auferlegen? Ich denke die Warscheinlichkeit das das so gedacht ist geht gegen 0.
die Wahrscheinlichkeit gegen 0 laufen soll, dass es so gedacht ist, wie ich beschreibe. Wenn es doch ausdrücklich so geschrieben steht:
Je nach Probenart ist es möglich, Fertigkeitsproben nach dem Misslingen zu wiederholen. Diese Möglichkeit wird Wiederholungsprobe genannt.Jede Probenart lässt andere Arten von Wiederholungsproben zu. Auch hier gilt, dass Wiederholen sowohl für Talente als auch für Zauber, Rituale, Liturgien und Zeremonien zulässig sind. Abweichungen von dieser Regel sind bei den Probenarten und den jeweiligen Fertigkeiten angegeben.
//Hervorhebungen durch mich
Diese Regel setzt die Wahrscheinlichkeit, dass die Wiederholungsprobe auch für Spruchzauber, Rituale, Liturgien und Zeremonien gewollt ist doch wohl auf nahezu 100%, man kann höchstens darüber streiten, ob dies eine durchdachte Entscheidung ist oder nicht.
Auch die schiere Existenz der SF Routinierte Zauberwiederholung ist doch ein Beleg dafür, dass es so gewollt ist.
Du scheinst außerdem davon auszugehen, dass dadurch Spielleiter anfangen würde einem Zauberer zu verbieten einen 2ten IGNIFAXIUS zu sprechen, sobald 1 IGNIFAXIUS misslungenen ist.
Ich denke zwar, dass dies möglich wäre, so wie die Regel formuliert ist. Aber ich denke nicht das es die Intention der Regel ist. Ich denke hier erhalten die Spielleiter von der Redaktion den Vertrauensvorschuss, gewissenhaft mit solchen Regeln umzugehen.
Ich sehe die Intention der Regel eher in folgenden Situationen:
"Der magische Tunichtgut Alrik besitzt den Foramen auf FW 8, seine maximal erreichbare QS liegt also bei 3.
Nun versucht Alrik, der keine Dietriche oder ähnliche Werkzeuge mehr dabei hat eine Geheimtür zu entriegeln, die eine QS4 erfordert.
Der Meister lässt ihn seinen FORAMEN versuchen, welcher ihm mit QS1 gelingt. QS1 im FORAMEN reicht aber nun nicht aus, damit die Tür sich öffnet.
Als Alrik aber den Zauber erneut auf die Tür sprechen möchte, hält der Meister ihn auf und verbietet die Wiederholungsprobe mit der Begründung: "Du hast die Tür zwar nicht öffnen können, aber durchaus festgestellt, dass selbst dien bester Versuch bei diesem Mechanismus scheitern würde."
Für solche seltenen situativen Handlungen halte ich für sinnvoll, dass der Spielleiter ein Privileg erhält, ein Veto einzulegen, damit sich Zauberer nicht, an einer unschaffbaren Probe, alle AsP verbrennen.
Das der IGNIFAXIUS beim scheitern jedesmal um -1 schwerer wird, halte ich ebenfalls für sinnvoll, denn wenn man eine Arbeit nicht auf Anhieb schafft, dann löst das nunmal mentale Blockaden aus (Stress, Unruhe, Konzentrationsschwäche u.s.w.) Diese mentale Erschwernis wird von der Wiederholungsprobe genauso abgebildet wie physische Erschwernisse die beim Schwimmen, Klettern oder dem Herstellen von Gegenständen eine Rolle spielen.
Deshalb wird ein Zauber nach jedem misslungenen Versuch ein bisschen schwerer zu wirken, denn dazu ist nunmal mehr erforderlich als einfach die Formel zu rezitieren.
Je länger ich darüber nachdenke, desto besser gefällt mir RAW an dieser Stelle.
Und ich bin nicht deiner Meinung, dass RAW und Rules as Intended hier eindeutig auseinander gehen.
Ich denke die Wahrscheinlichkeit, dass das Wiederholen von Zaubern als Wiederholungsprobe gelten soll, liegt weitaus höher, als die Wahrscheinlichkeit dass es nicht so beabsichtigt ist.
Wir wissen leider nur nicht, ob es Intended ist das man durch Wiederholungsproben AsP sparen kann... Das glaube ich nach der Redax Antwort ist eine ungewollte Regel-Lücke.
Bei Zaubern und Liturgien erfolgt die Wiederholungsprobe nach "6. Ermittlung der Wirkung" und nicht unmittelbar nach dem Scheitern der Erfolgsprobe.
Dazu würde es einen SchiP benötigen.