Heyja, einige Fragen zu den Elementaren
Zitat von E.C.D.Ich halte einen Dschinn für ein herbeigerufenes Individuum der Größenkategorie mittel. Wenn man will, dass er bleibt, bleibt er (x Tage lang). Wenn man will, dass er geht, entlässt man ihn. Wenn man will, dass er sich vor der Patroullie versteckt, versteckt er sich (= 1 Dienst). Dabei kann ein FEUERdschinn Talentwert14 gut gebrauchen, falls zufällig gerade kein manngroßes Lagerfeuer vorhanden ist (Erschwernis 3, nachts 5 oder so?) Oder er entfernt sich halt für eine verabredete Zeit (= 1 Dienst, und während dessen ist er auch nicht verfügbar)
Alles andere ist Wunschdenken, man könne einen Bodyguard dabei haben ohne einen Bodyguard dabei zu haben. Verständlich, aber IMBA & bislang (zum Glück) durch DSA5-Regeln nicht abgedeckt.
Dschinn sind, anders als Dämonen (meiner Vorstellung nach), fühlende Wesen, wo es mehr "Verhandelung" geben kann, als bei einem Dämonen. So hat der Dschinn auch einen Fluchtwert: 50%LeP, welcher sich je nach Auslegung verschiebt, wenn man den Dschinn gut oder schlecht behandelt. Feuerdschinn haben einen Verbergen-Wert von 14. Ein Dschinn wird sich vermutlich nicht hinter einem Baum verstecken -> Der Dschinn versteckt sich in seinem Element. "Sich verstecken" fordert vermutlich einen Dienst. Jedoch halten sich Dschinn gerne in ihrem Ursprungselement auf, ist es doch für manche Unangenehm beschworen zu werden.
->
Wenn man dem Dschinn eine Möglichkeit bietet, in sein Element zu gehen, wird er sie nutzen? Wird er somit zum "unsichtbaren Begleiter" oder erfordert es immer einen Dienst?
Frage2:
Wie viel Schaden macht das Gegenelement? Wasser vs. Feuerdschinn z.B.