Hallo,
ich hatte bisher nur sporadisch Kontakt mit DSA, werde jetzt aber in einer Gruppe anfangen. Unser SL möchte mit uns unerfahrenen unerfahrene Charaktere erstellen und spielen lassen. Soweit so gut.
Ich habe mich für einen kleinen niedlichen (der will nur spielen) Ambosszwergenkrieger entschieden. Das Regelwerk gekauft und munter drauf los erstellt. Die APs reichen ja vorn und hinten nicht für das was man alles können möchte. Der Rotstift ist schon ganz abgewetzt.
Bei der tieferen Recherche bin ich über, für mich als DSA-Noob, Ungereimtheiten(?) im Regelwerk gestoßen. Und daher bitte ich um Aufklärung, wobei ich das mit den Blümchen und Bienchen schon herausgefunden habe ;-).
Bei der Profession Kriegerin (hab ich trotz männlichen Charakter gewählt und ist bei Zwergen eh nicht so leicht erkennbar) darf man eine Kampffertigkeit auf Wert 12 steigern. Ähem, als Unerfahrener und als Durchschnittlicher darf ich aber nur maximal auf 8 bzw. 10 gehen - ohne besondere Kampfbegabung. Korrekt?
Wenn ja, darf ich mir die 4x (8->9->10->11->12) B/C/D APs "gutschreiben" die ich im Paket bezahlt habe, dass in meine Augen auf den Standarderfahrungswert zugeschnitten ist? Wie würde entschieden, nach welcher Schwierigkeit die APs berechnet werden?
Wenn nein, komme ich dann nicht besser eine eigene Profession zu "kreieren" und wenn es nur 10 APs sind? Ich hab es noch nicht durchgerechnet, da ich immer noch mit Lesen des GRWes beschäftigt bin.
Vielen Dank für die hoffentliche Erleuchtung.
Klasiriwirim
Edit: Nachtrag: Wo finde ich die 99 Zwergenregeln?