Besonderer Besitz: Dispens

  • Magierwaffen und Gesetze ?
    Also im Codex Albyricus , dem gesetzwerk , dem sich alle Magier verpflichtet fühlen , steht nichts über die Waffen von Magier , schon gar nicht ob und welche sie tragen dürfen , können , sollen , müssen oder wollen.

    Zumal , wie bereits von anderen erwähnt , Schwert und Florett , durchaus anerkannt sind. Möglich ist natürlich , dass einzelne Gilden das waffentragen verbieten.
    Aber dann ist das Gildenrecht und kein Recht , das ein Praiosfuzzy anwenden darf , will er nicht einen Konflikt der Kirchen heraufbeschwören.

    Kann ein magier nicht auch seinen Zauberstab in ein Flammenschwert verwandeln ?
    Und warum sollte er in bestimmten Situationen nicht auch einen magischen Zweihänder führen dürfen ?
    Wenn es der Bekämpfung von Dämonen dient , allemal.

    Wir mischen uns , da `n bisschen ein - so soll es sein , so wird es sein .

  • Hier ist ein Auszug über die Beschreibung des Codex Albyricus , der belegt , dass sowohl Magiergilden als auch die Praioskirche zusammenarbeiten .

    Zitat

    Deshalb werden die im Laufe der normalerweise sieben Jahre zwischen den Allaventurischen Konventen beantragten Änderungen und Ergänzungen von der Akademie zu Gareth gesammelt (wobei natürlich bereits eine Vorauswahl getroffen wird) und schließlich auf dem Konvent von den Vertretern der drei Gilden diskutiert und schließlich im Zusammenspiel mit der Kirche des Praios und weltlichen Instanzen abgesegnet, in anderweitiger Form beschlossen oder auch abgelehnt. In dringenden Ausnahmefällen kann dies auch auf außerordentlichen Sitzungen der Gildenräte geschehen.
    Anschließend stellt das Collegium Canonicum alle beschlossenen Ergänzungen und Änderungen zusammen, nicht selten sind dabei auch Geweihte des Praios anwesend, die auf eindeutige Paragraphen achten, und gibt den von den drei Gildensprechern genehmigten Text an die schriftführende Akademie für den Codex Albyricus nach Gareth, weiter.


    Der Codex ist für alle Magier gültig und , wie bereits erwähnt , fand ich darin nichts über Waffenbesitz.
    Ich vermute , dass das teilweise von manchen Gilden ausgesprochene Verbot von schweren Waffen eher mit der damit einher gehenden verminderten zauberkraft zu tun hat.
    Und die Chefs wollen halt nicht , dass die Angestellten durch missglücktes Zaubern die Firma blamieren........ :wink:

    Wir mischen uns , da `n bisschen ein - so soll es sein , so wird es sein .

  • Zitat

    Gibts eigentlich ein Gesetzbuch für nichtmagische Chars oder darf jeder mit einem Schwerte durch die Lande ziehen?

    hmmm... also: die meisten Waffen sind nur für adlige oder Krieger zu haben, einige können auch so getragen werden: Dolche, Kurzschwerter...
    Aber Bastardschwerter oder ähnliches sollten tunlichst nur Leute tragen, die nen besseren Grund als elbstverteidigung Haben, das glaubt denen nämlich keine Stadtwache...

    Eigene Witze sind immernoch die besten!

  • Alle Sklaven und auch alle Leibeigenen dürfen keine Waffen in dem Sinn tragen. Leibeigenen ist es jedoch meist gestattet, so etwas wie ein kleines eil zu führen, um auch mal Holz schlagen zu gehen, aber die dürfen zum Beispiel keinen gekrümmten Schaft haben, weil man sie sonst als Wurfwaffen verwenden könnte.

    Prinzipiell dürfte jeder Magier, der gegen den CA verstößt und von Wissenden dabei erwischt wird (darunter fällt wohl nahezu der gesamte Adel, die meisten Geweihten, Magier natürlich und auch gebildetet Bürger) bei seiner Gilde angeschwärzt werden, und die meisten normalen Gerichte werden sich mit einem Verfahren gegen einen Magier nicht gerne herumschlagen.

    Dazu sind die Waffen für Magier im CA strengstens reguliert. Nach den Angaben sind nahezu alle Waffen verboten, die eine gewisse Größe haben, und die Ausnahmen der Gattungen sind meist separat verboten (etwa der Rabenschnabel). Nachzulesen in MWW S. 190. Letztlich bleibt außer Dolchen, Stock- und Magierdegen und dem Stab kaum etwas über.

  • Stimmt. Im MWW S. 190 ist wirklich alles geregelt. Zur Frage, ob es einen Dispens für Magier (nicht die Akademie) geben könnte, würde ich demzufolge ein klares Nein sagen. Es bleibt demzufolge dem Magier frei, sich nach dem CA zu richten.

    Wie sieht das eigentlich bei Lehrlingen aus, die von einem privaten Lehrmeister gelernt haben. Unterliegen sie auch dem CA?

    Mein Schmerz gehört dem Göttlichen. Er umgibt mich, er durchdringt mich. Er ist wie Luft, er ist wie Wasser.

  • Jein:

    Sie genießen nicht den Schutz durch ihre Gilden. Verstöße gegen allgemeine Regeln werden dadurch härter bestraft.

    Aber die Regeln das CA gelten auch für sie. Darum wird ihnen ja auch geraten, sich mölichst bald ein Gildensiegel zu besorgen.

  • @ Drego:

    Danke, gut zu wissen. Es wäre also auch hier ein eigenes Risiko, andere Waffen zu führen.

    Mein Schmerz gehört dem Göttlichen. Er umgibt mich, er durchdringt mich. Er ist wie Luft, er ist wie Wasser.

  • Prinzipiell gelten für alle Magier mit Gildensiegel die Richtlinien des CA. Die gildenlosen Magier hingegen sind nicht zwingend an ihn gebunden, da sie der Magiergerichtsbarkeit (und damit den Gilden) keinen Schwur abgelegt haben. Das ist auch der Grund, weshalb die Zöglinge privater Lehrmeister immer nach dem Erreichen des Gildensiegels streben. Gildenlose gelten zudem als Vogelfrei.

    Interessant ist dazu der Trend, dass die gildenlosen Akademiemagier (z.B. Elburum, Fasar, ...) den CA meist strenger befolgen als die rechtmäßigen Gildenmagier, weil sie sich so mehr Anerkennung von ihren Kollegen erhoffen. Ausser den Olportern, denen das egal zu sein scheint.

    Zum Thema: Nein, es gibt sicher keinen Dispens für private Magier, nur für Akademien.

  • Da fällt mir ein was passiert wenn man von einer Stadtwache darauf angesprochen wird dass man eine der verbotenen Waffen führt und man einen Dispens hat, ist das sowas wie ein Kriegerbrief oder eine Urkunde oder wie kann man das nachweisen

  • Ich würde sagen, dass der Magier dann anhand seines Siegels seine Heimatakademie bestätigt und darauf verweist, dass seine Akademie eine solche Dispens hat.

    Die Signatur, für die mir kein Text eingefallen ist....

  • Entweder geben sich die Wachen dann damit zufrieden, weil sie keinen Aerger mit einem Magier anfangen wollen, oder sie bitten den Magier hoeflich, sie in die Wache zu begleiten und holen sich erstmal Rat bei ihrem Chef (=Baron, Stadtrat etc.) Dieser kann dann auch nur schlimmsten Falls Nachforschungen anstellen, weil er noch nichts von dem Dispens gehoert hat. Dies muss uebrigens nicht bedeuten, dass ein Bote zur Heimatakademie geschickt werden muss. Vielleicht weiss man ja bereits in der naechsten Akademie oder im naechsten Hesindetempel was sache ist. Fragt sich nur, ob die Magier so lange warten wollen.

    Seid wachsam gegenueber den Maechtigen und der Macht, die sie vorgeben, fuer euch erwerben zu muessen! (Kurt Tucholsky)

  • Tassadar

    Wie meinst du das mit Fasar?
    Die Antimagieakademie verstößt so gravierend dagegen, das sie dafür Gesucht I bekommen. Und die andere (Geistige Kraft) gehört ja zur schwarzen Gilde.

  • Ok, blödes Beispiel, danke. Hatte das nicht im Kopf mit der Bannakademie, also Fasar streichen.

    Wieso bekommen die aber Gesucht I, wenn kaum auch nur jemand die Akademie kennt? Hmm, aber das gehört nicht hier hin. Rein rhetorisch.

  • Sie sibnd nicht als Magier zu erkennen, darum kriegen sie Probleme mit anderen Gildenmagiern und von der Praioskirche wollen wir gar nicht sprechen. Natürlch nur, wenn sie enttarnt werden.

  • Also in MWW wird nur der Umgang mit normalen Waffen geregelt. Ich finde persönlich schon der Name BannSCHWERT sagt etwas über die Waffe aus. Außerdem steht auch noch in MWW in einem Ausschnitt aus irgendeinem Buch drin, dass der Magier neben seinem Stab noch ein Schwert mitführen soll.
    Fakt ist jedoch, dass es nirgendwo eine definitive Regelung für Waffen, die mit der Sonderfertigkeit Bannschwert hergestellt wurden, gibt

  • Zitat

    ...Außerdem steht auch noch in MWW in einem Ausschnitt aus irgendeinem Buch drin, dass der Magier neben seinem Stab noch ein Schwert mitführen soll...


    Ich denke das bleibt unserem lieblings Kraftspieler, Gandalf, vorbehalten :)

    Zitat

    Fakt ist jedoch, dass es nirgendwo eine definitive Regelung für Waffen, die mit der Sonderfertigkeit Bannschwert hergestellt wurden, gibt


    Die Regelung ist in meinen Augen ausreichend. Wenn man den Gardisten überzeugend darlegen kann, dass das Artefakt für die arkanen Künste ausserordentlich wichtig ist, man es unauffällig trägt und nicht durch die Strassen damit stolziert wird man in ruhe gelassen.
    Der Ausdruck Bannschwert sollte bestimmt nur einen symbolischen Charakter haben und nicht die Waffe an sich beschreiben. Ausserdem hören sich Bannflorett/dolch doof an. :)

  • So, bevor hier weiter über MWW gerätselt und gemutmast wird, originalzitate:

    Zitat

    Vom Bannschwert
    \"Führe auch stets ein Schwert bei dir, nicht auf dass du dich weltlicher Gefahren erwehren kannst, denn dass du es nutzest zu Ritualen der Trennung, namentlich aller Entschwörungen.\"
    \"Von Eisen sein das Schwert und von mindestens zwei Spannen Länge und einem Finger Breite die Klinge, welche gezeichnet mit den Zeichen und Runen, die der Bannung dienen. Die Scheide dazu sei aus dem Holze, aus dem auch der Stab, oder von Echs- oder Schlangenleder...\"
    -aus
    Hilffreicher Leytfaden des Wandernden Adepten Rashdul, ca 380 v.H., nach der Übersetzung ins Garethi

    Rituelle Werkzeuge, die solchen Bedingungen genügen (meist Formen von Kurzschwertern), sind bei den Magiern schon lange im Umlauf, aber erst die sogenannten \'Magierfloretts\' haben das Tragen solcher Klingen \'salonfähig\' gemacht. Die meisten dieser auch mittlerweile durch den Codex Albyricus legitimierten \'Ehrendegen\' erfüllen die Anforderungen an ein korrektes Bannsschwert, wiewohl die meisten traditionellen Magier derisches kampgerät und Ritualwerkzeug gerne getrennt halten.

    Außerdem kennen auch druiden, Geoden, Hexen, Kristallomanten und Schamanen ähnliche Gerätschaften.
    Als Beispiel für Erschaffungskosten eines solchen Artefaktes die Erschaffungskosten einer Schwertklinge:

    Zitat

    Schwertklinge 49 AsP, davon 5 pAsP

    Es ist damit nicht anzunehmen, dass ein Magier mit einem Zweihänder (72 AsP, 9 pAsP) herumläuft und damit leidlich gut kämpfen kann und sich bei jeder Stadtwache mit \"mein Bannschwert\" herausreden kann.

    Eigene Witze sind immernoch die besten!