Besonderer Besitz: Dispens

  • Mich würde interessieren was ihr davon haltet für Magier einen Dispens auszustellen für besondere Waffen wie etwa die Zweililie. Mit diesem Dispens darf er dann eine der \"verbotenen\" Waffen führen.

    Geht das ,weil normalerweise nur Akademien einen solchen Dispens erhalten?

  • Ein Magier mit Stufe 16 würde ich, wenn er sich wirklich bei den Gildenoberhäuptern eingeschleimt hat, einen Dispens gewähren. Aber keinen Jungspund, der gerade einmal weis, wo bei einen Schwert die Seite die aua macht ist.

  • Ein Dispens wird doch nicht einzelnen Magiern, sondern einer ganzen Akademie verliehen. Somit fällt das flach. Aber niemand hindert einen Magus tatsächlich \"verbotene\" Waffen zu führen, wenn er es entsprechend geheim hält.

  • Weil die Akademie es traditionell erhält. Aber ein Dispens für eine Einzelperson ist was anderes. Ich denke, man muss sie sich schon erschl...verdienen. Ich würde sowas als Belohnung für die Rettung eines Gildechefs oder ähnliches verteilen.

  • Und wie sieht das mit einem Scharlatan aus? Er hat ja keinen Abschluss einer Akademie und untersteht damit nicht den Gilden (denk ich mal). Ich wuerde naemlich gerne meinen Vinsalter Scharlatan mit einem Rapier oder Degen kaempfen lassen (quasi der Vinsalter Mantel und Degenheld). Natuerlich kann ich auch ein Magierflorett nehmen, das ja nur W+2 Schadenspunkte macht, doch sollte er schon mit einer richtigen Fechtwaffe kaempfen.

    Seid wachsam gegenueber den Maechtigen und der Macht, die sie vorgeben, fuer euch erwerben zu muessen! (Kurt Tucholsky)

  • Wie du selbst schon gesagt hast: Sie unterstehen nicht einer Gilde. Damit gilt der Codex Albyricus auch nicht für sie.

  • Was würde denn passieren wenn ein Gildenmagier einen Rapier oder ein normales Schwert als Seitenwaffe trägt? Sind ja schliesslich auch rituelle Waffen oder Geschenke eines Edlen.

  • 50D Geldstrafe und eine Verwarnung.

    Bei Wiederholungen Verbot der Benutzung der Gildenbiblitheken für ungefähr ein Jahr. Wer es dann weiter Versucht: Ausschluss aus der Gilde.

  • Stadtwachen? Praios und Hesindegeweihte? Weißmagier? Missmutige Kollegen? Irgendjemand der den Magier nicht ausstehen kann?

    Also ich kann mir fallen da genug Möglichkeiten ein.

  • Zitat

    Stadtwachen? Praios und Hesindegeweihte? Weißmagier? Missmutige Kollegen? Irgendjemand der den Magier nicht ausstehen kann?


    Auf diese weise kann man als SL jeden SC belästigen, ob Magier oder nicht.

    Manche Magier und Geweihte werden vielleicht komisch gucken aber wieso sollten diese Leute Tage (wenn nicht Wochen) damit verbringen einem Magier nachzustellen ohne wirklich etwas handfestes zu haben?
    Wird eine Stadtwache einen Magier anhalten und fragen wieso man ein Schwert trägt aber die 3 Zwerge, Söldner, Streuner, sonstige Chars mit Waffen passieren lassen? Oder haben Gardisten den Auftrag Magier mit Klingenwaffen zu verhaften?

    Ok, einen aufdringlichen Praiosgeweihten der sonst nichts zu tun hat kann man wohl benutzen um den Magier zu nerven. Aber zum Glück gibts die nur in fanatischen Grossstädten wie Gareth :)

    Übrigens, sind rituelle Waffen \'verboten\'?

  • Was meinst du mit

    Zitat

    rituelle Waffen

    ?
    Also das Magierschwert oder Magierrapier ist erlaubt, aber eben kein Magierzweihänder.
    Und auch einen Besen wird man einer alten frau nciht wegnehmen, das man einen Typ mit einem komischen Messer aus Stein evtl. genauer im Auge behält... 8)

    Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse alles, was du sagst. (Matthias Claudius)

  • Es ist nunmal ein Gesetz. Und ein Praiosgeweihter wäre kein Praiosgeweihter, wenn er den Magier nicht für diesen verstoss belangen würde. Es ist auch allgemein bekannt, das Magier keine schweren Waffen tragen dürfen. Magier verstoßen gegen ein Gesetz wenn sie schwerere Waffen tragen, also werden Gesetzeshüter etwas dagegen unternehmen.

    Richtig lustig wird es, wenn der liebe \"Gesetze-gelten-für-mich-nicht\" Magier auf der Landstrasse einen Bannstrahler begegnet. Da sind ein paar Blaue Flecken noch das beste was ihn passieren kann.

    Zu den Rituellen Waffen: Ja sie sind verboten, wenn sie die drei Spann Länge bzw. ein Ehrendegen die vier Spann und die 1.5 kg überschreiten.

    Für ein Bannschwert braucht man eine Gesammtlänge von 2 Spann. Also kann man sich nicht rausreden:

    \"Herr Geweihter ich brauche dieses Langschwert zur Dämonenbannung!\"

    Übrigens: Priosgeweihte trifft man im ganzen Mittelreich. Viel Spass mit deiner neuen Praioskrause.

  • Zitat

    Viel Spass mit deiner neuen Praioskrause.


    Mit meinen beiden rituellen Endurium-Bastardschwertern werd ich mich auch ohne Magie gegen die Praioten zur wehr setzen können :)
    Keine Sorge mein Zaubi begnügt sich mit einem Stäbchen und würde sowas unelegantes wie Klingenwaffen nie anfassen.

    Zitat

    Es ist nunmal ein Gesetz.


    Gibts eigentlich ein Gesetzbuch für nichtmagische Chars oder darf jeder mit einem Schwerte durch die Lande ziehen?

  • andere magier werden schon darauf achten, dass kein magus mit andergaster dem ruf seiner gilde bzw. der magier überhaupt schadet....

    stadtwachen sind sowieso froh über jeden den sie nicht in voller kampfausrüstung in die stadt lassen müssen.....

  • Ich halte es für fraglich, ob ein Gardist etwas gegen einen Magier mit Langschwert unternimmt, den das fällt unter Gildenrecht. Der Gardist wird den Magier also bestenfalls bei der Gilde anschwärzen, aber auf keinen Fall dem Magier das Schwert abknöpfen (es sei denn, dass der sowieso allen die Waffen abnehmen muss)

    Auch Praiosgeweihte stehen nicht an jeder Ecke und gucken, ob nicht gerade ein Magier gegen das Gesetz verstößt.

    Bannstahler auf der Landstraße müssten sich im Zweifelsfall mit dem Magier und dessen Freunde auseinandersetzen (nach dem Motto \'Wo kein Kläger, da kein Richter\' :wink: )

  • Zitat


    Gibts eigentlich ein Gesetzbuch für nichtmagische Chars oder darf jeder mit einem Schwerte durch die Lande ziehen?

    Solange in der Waffenliste kein \"p\" steht ;)

  • Gildor

    Das war einmal:
    Gildenmagier können vor einen normalen Gericht verurteilt werden. Das einzige Privileg ist, dass sie nicht in Abwesenheit verurteilt werden können. Allerdings kann eine Gilde einen Magier auslösen, was von zweifelhafter gutigkeit ist:

    Die Gilden sind strenger als die meisten anderen Gerichte.