Moin miteinander,
wir hatten zwar versucht das Thema innerhalb unseres Gruppen-Forums zu besprechen, sind letzten Endes aber leider nicht auf einen gemeinsamen Konsens gekommen. Daher stelle ich meine Regelfrage in eine größere Community - vielleicht könnt ihr uns erhellen
Es geht hierbei um das Ausweichen auf alternative Waffenfertigkeiten insofern diese nicht vorhanden sind. Es heißt laut WdS. S.46:
"Auch im Bereich Kampf sind einige Talente untereinader recht ähnlich, so dass ein Schwertkämpfer üblicherweise auch weiß, wie er mit einem Anderthalbhänder umzugehen hat; die Abzüge vom Talentwert betragen hier 5 Punkte, von denen 2 vom AT- und 3 vom PA-Wert abgezogen werden, bei Fernkampftalenten 5 Punkte vom FK-Wert"
Eine völlig verständliche Regel, wie ich finde, und diese auch gerne für meine Sekundärwaffe (dem Dolch) umsetzen würde. Nun wird es allerdings interessant, wenn man weiterliest.
"(...) Es ist auch möglich, die Ausweichfertigkeit zu verwenden, wenn die Heldin das geforderte Original-Talent besitzt - eine Kämpferin, die weiß, wie ein Schwert aussieht (TaW 2), aber ihr ganzes Leben den Kampf mit dem Degen geübt hat (TaW 16), kann durchaus stets mit ihren Fechtwaffen-Kampfwerten attackieren und parieren. Um jedoch einen Wuchtschlag nutzen zu können, muss sie mit den Werten kämpfen, die ihr Schwert-TaW vorgibt"
Nach meinem Ermessen impliziert dieser Textabschnitt, dass man also auch ohne Abzüge auf ein Alternativ-Talent ausweichen kann wenn man zumindest den TaW in der gewünschten Waffenform besitzt - und natürlich nur die SFs die mit der geführten Waffe erlaubt sind (bspw. kann ich mit Raufen keinen gezielten Stich durchführen, weil diese SF für Raufen nicht gilt). Bitte korrigiert mich, falls ich mich irre.
Gemäß der ersten Textstelle würde ich, wenn ich auf bspw. Raufen ausweiche, einen Malus von AT-2/PA-3 erhalten, jedoch nach dem zweiten Abschnitt keinen Abzug.
Ist das soweit korrekt? Ich würde mich über Feedback freuen.