So viel falsches an deiner Aussage, wo soll ich anfangen...? Sie haben nicht die Behandlung der Frau abgelehnt, sondern ein gewisses Prozedere. Und hier kommt das Prozedere der Medizin ins Spiel: Zu erst stellt der Arzt eine Indikation für eine Behandlung und dann muss der Patient dem zustimmen. In einer akuten Notsituation darf kein geeigneter Arzt eine Behandlung ablehnen. In anderen Situationen kann man ablehnen, weil man a) keine Indikation sieht, b) das Krankenhaus als ungeeignet ansieht oder auch aus moralischen Gründen, danach ist man allerdings verpflichtet, dem Patienten zu helfen, einen anderen Arzt zu finden, der die Patientin weiter behandelt. Auf jeden Fall kann ein Arzt nicht von einem Patienten gezwungen werden, eine gewisse Behandlung durchzuführen, nur weil dieser es will. Ich kenne nun nicht jedes Detail dieses Falles, bin mir aber sicher, dass es so durchgeführt wurden ist.
Und noch mal: Schau nach, was Beleidigung und Diskriminierung bedeuten. Sich über etwas lustig machen ist nicht gleich Beleidigung. Warum Religionen hier einen besonderen Schutz genießen sollten, ist mir auch nicht klar. Ist nicht die Mehrheit der Weltbevölkerung einer Religion zugehörig. In dem Sinne sind Atheisten und Antitheisten in der Minderheit und sollten also vor Religionen geschützt werden. Dann müsste man die Bibel als erstes verbieten, denn dort steht sinngemäß: "Ein Idiot sagt in seinem Herzen, dass es keinen Gott gibt". Damit ist das Buch nach deiner Definition ein beleidigendes Werk und darf nirgends mehr gelesen werden, bzw. sollte dieser Satz gestrichen werden.