Nabend Orkis,
Ich stehe mal wieder vor einer Frage bei der es eurer Meinung bedarf. Und zwar habe ich jetzt zwei Fälle in der sich mir die Frage stellt in wieweit der Charakter als "unansehnlich" oder schon "widerwärtig aussehend" gilt. Dazu habe ich zwei Konkrete Beispiele:
1)
Ein Held ist in seiner Kindheit nur knapp dem Feuertod entkommen, seit dem sind Großteile seines Gesichts verbrannt und ebenso Teile seines Körpers, allerdings vorallem einseitig. Dass dieser Charakter als "unasehnlich" gilt denke ich ist klar, aber kann man ein solches Brandopfer schon als "widerwertig aussehend" einstufen? Oder ist mit "widerwertig aussehend" wirklich so eine Art Quasimodo gemeint " Buckel, ein Auge auf der Stirn, eins auf der Backe " (ist jetzt sicherlich ein wenig übertrieben).
2)
Ein Held hat von einem Raubtier einen heftigen Prankenhieb abbekommen und eine dicke Narbe zieht sich seit dem über seine eine Gesichtshälfte und er kann auf dem Auge dieser Seite auch nichts mehr sehen (--> Einäugig). Gilt eine solche Narbe (die shcon wirklich heftig ist und auch nicht sonderlich toll aussieht ) schon als Zeichen für den Nachteil "Unansehnlich" oder kommt das einfach durch den Nachteil "einäugig" mit sich? Ich denke eher nein, weil man kann ja auch ein Auge verlieren ohne danach entstellt zu sein z.B. wenn man sich irgendetwas hineingestochen hat.
Ich warte dann mal auf eure Antworten, der erste Fall ist denke ich schwieriger als der zweite, aber gerade deshalb frage ich ja, um mehrere Meinungen einzuholen.
Vielen Dank schonmal im Vorraus
Streifensöckchen