Zitat von "Wechselbalg "
Wobei man zumindest beachten sollte, dass die am Körper getragene Ausrüstung nur zur Hälfte im Gewicht berechnet wird und man kann ja noch 50% mehr tragen, sofern man einen Behinderungspunkt akzeptiert, wenn ich es richtig im Kopf habe.
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Auch könnte man darüber nachdenken, ob man dem Rucksack auch einen Modifikator wie am Körper getragener Ausrüstung gibt.
Man sollte dabei z.B. folgendes bedenken:
Als ich beim Bund war (ist jetzt schon gut 10 Jahre her) gabs noch das gute alte G3. Gewicht ohne Magazin um die 4,5kg. Dazu bekam man dann biszu 5 Magazine (eins an der Waffe, vier am Koppel). Mit Patronen gefüllt kommen die auch auf je ein knappes Kilo. Dazu der auch nicht gerade Stahlhelm, die Uniform, die Stiefel, der Rucksack mit Marschgepäck (Schlafsack, Zweituniform, Zeltteile, Klappspaten etc.), die Feldflasche mit Wasser (fasst glaube ich 1 bis 1,5 Liter), etc. etc. etc.
So schleppte man also als Soldat gut und Gerne seine 20 Kilo durch die Wallachei (oder auch noch Mehr), und das über teilweise ziemlich lange und unwegsame Strecken. Wehrdienstleistende, Rekruten, eben noch Schüler gewesen, nicht trainiert.... und es hat geklappt. Wenn also der 55 kg Hering, der frisch vom Gymnasium kommt und sich mit ner 4 in Sport durchgemogelt hat mit 20kg Gepäck seine 15 km marschieren kann, dann sollte ein über Jahre trainierter Krieger seine Rüstung, Waffen und Gepäck erst recht problemlos Geschleppt kriegen. Immerhin hat der das jahrelang trainiert. Darum: lieber gesunden Menschenverstand als regelfuchserei.