Kleinigkeiten schnell geklärt (Geweihte, Götter und Dämonen)

  • Da Akoluthen eine Liturgiekenntnis erhalten, um mitbeten zu können, kann eine Kenntnis der genauen Liturgie wohl keine Vorraussetzung sein.

  • Vielleicht auch eine Textstelle?

    WdG 243: Akoluthen benötigen dieselbe Liturgiekenntnis, Geweihte müssen die Liturgie kennen, können aber aus einer anderen Glaubensgemeinschaft stammen. Davon, dass Mitbeter KaP zahlen müssen, steht nirgends etwas, deshalb würde ich das auch nicht annehmen.

    It's hard to light a candle, easy to curse the dark instead.
    •••
    The trouble with having an open mind, of course, is that people will insist on coming along and trying to put things in it. -- Terry Pratchett

  • Akoluthen haben ja auch keine KaP, die sie zahlen könnten. Mitbeten dürfen sie aber, folglich müssen Mitbeter wohl nicht zahlen.

  • Das ist recht unterschiedlich. Ich bin mir nicht sicher auf was du dich bezieht, daher kau ich das mal kurz durch.

    Die Regeln jedoch stehen im WdG im Kapitel zu Liturgien am Anfang. Eine Seitenanzahl muss ich dir nun schuldig bleiben. Die Bücher sind daheim.

    1. Mitbeten kann eigentlich jeder (was das bedeutet liegt in Meisterhand), besonders interessant sind Akoluthen und Geweihten des gleichen Gottes, sprich bei jenen mit gleicher Liturgienkenntnis.
    Bei denen gibt es Regeln, wie sich deren LkP* in Wirkung niederschlägt. Ich meine bei Geweihten waren das 3=1 und bei Akoluthen 5=1. Die Zahlen sind aber geraten...
    Die SF der Liturgie bei Mitbetenen wird hingegen nicht einberechnet.

    Fazit:
    2d und 1b, wobei du die Differenzierung zwischen Akoluth und Geweihten vergessen hast.

    Ich als Spielleieter würde das Einsetzen von Karma eines Mitbeters irgendwie belohnen, ähnlich einem Unitatios, jedoch wäre mir jetzt keine Regel bewusst, die das offiziell unterstützt.

  • Die Liturgie muss nicht bekannt, sein, wie Windweber schon anmerkte, die Liturgiekenntnis muss meiner Meinung nach die selbe sein, denn sonst könnte man ja keine Punkte "ansammeln". Das wären ja auch unterschiedliche Sonderfertigkeiten.

    Zur 2. Frage, Karmapunkte muss kein Mitbeter ausgeben, sonst würde es mit Akoluthen nicht funktionieren. ;)

    Edit: Satinav hat wieder zugeschlagen.

    insane inside

  • eine Frage zum Swafnir-Geweihten
    wenn ich einen Bukanier als Swafnir-Geweihten spielen will, wie Regel ich das mit den Sprachen?
    schließlich ist weder Thorwalsch meine Muttersprache noch wird Hjaldingsch auf Altoum allzu oft gesprochen

    "Einem Riesenlindwurm wächst ein abgeschlagener Kopf binnen 5 Kampfrunden wieder nach, ..."

    -warum meine Spieler keine Drachen zum kämpfen bekommen

  • Auch in alanfanischen Regionen wird desöfteren Thorwalsch von Händlern gesprochen, gerade an den Küsten dürfte das neben Garethi (Westküste), nördliches Inland (Alaani) und Tulamidya (Ostküste) allgemein eine der wichtigsten Handelssprachen sein. Ich kann dir da leider nicht die Quelle nennen (jemand anderes?), bin mir da aber ziemlich sicher.

    *IIRC oder IMO je nach Kontext; ich beziehe mich da auf pers./subj. Erfahrung
    "The fatal flaw in every plan is the assumption that you know more than your enemy."

  • Du wärest aber mit Sicherheit von einem Swafnirgeweihten aus Thorwal ausgebildet worden. Nimm doch Thorwalsch einfach als Lehrsprache an. Kenntnis der Sagas ist wichtig für Swafniris, darum auch eine Kenntnis des Saga-Thorwalsch.

  • Ist es möglich in einer Liturgie bzw. einem Ritual einen anderen Gott anzurufen als der man Geweiht ist? Beispiel mein thorwalscher Ifirn-Geweihte möchte die Liturgie "Tiergestalt" (LL: 307) durchführen und eine Herde Mammuts aufzuscheuchen. Dies dürfte mit dem heiligen Tier der Ifirn, dem Schwan, nicht klappen dafür allerdings bei Firun da dem alle Tiere der Wilden Harz heilig sind. Kann ich also den grimmigen um die Gestalt bitten?

  • Meines Wissens geht das nicht. Man ist auf die Liturgien (und die Varianten und Wirkungen) des Gottes beschrängt, dem man geweiht ist.
    Zudem solltest du beachten, dass ein Irfirni der waidmännischen Jagt verpflichtet ist.

  • Nein, ist man nicht, aber: Liturgien einer anderen Gottheit sind um einen Grad höher zu lernen (und es geschieht nur sehr selten). Die Tiergestalt ist hier allerdings etwas frickelig, da sie als allgemeine Liturgie da ziemlich schwer zu interpretieren ist. Theoretisch könnte man sagen, dass auf Grad IV gelernt (man beachte: gelernt, nicht gewirkt) ein Firuni der Ifirn-Geweihten das beigebracht hat und sie dann zweimal die Tiergestalt bei sich stehen hat. Bei Firun ist es aber übrigens nicht irgendein wildes Tier, sondern immer der Bär.

    Allerdings blinkt da sehr deutlich und in rot: Gruppenkonsens/Meisterabsprache, da das wirklich eine sehr freie Interpretation der Regel ist. Für eine spontane Situation in einem Abenteuer, wo man das genau jetzt braucht, geht das aber, wie Windweber gesagt hat nicht.

    Der Himmel hat dem Menschen als Gegengewicht gegen die vielen Mühseligkeiten des Lebens drei Dinge gegeben: die Hoffnung, den Schlaf und das Lachen.

    - Immanuel Kant

  • Nein, ist man nicht, aber: Liturgien einer anderen Gottheit sind um einen Grad höher zu lernen (und es geschieht nur sehr selten).


    Stimmt so nicht ganz: allgemeine Liturgien, die in der eigenen Kirche nicht verbreitet sind, können so erlernt werden. Spezielle Liturgien kann man gar nicht erlernen. Sprich: der Korgeweihte, in dessen Gebetskanon der Heilungssegen nicht vorkommt, kann diesen wie eine Grad II Liturgie von einem Geweihten einer anderen Gottheit erlernen. Die nur bei den rondrianern bekannte spezielle Liturgie "ehrenhafter Zweikampf" kann er aber nie erlernen.
    Das nur zur Klarstellung, das man eben nicht alle fremden Liturgien erlernen kann.

    Die Tiergestalt ist hier allerdings etwas frickelig, da sie als allgemeine Liturgie da ziemlich schwer zu interpretieren ist. Theoretisch könnte man sagen, dass auf Grad IV gelernt (man beachte: gelernt, nicht gewirkt) ein Firuni der Ifirn-Geweihten das beigebracht hat und sie dann zweimal die Tiergestalt bei sich stehen hat. Bei Firun ist es aber übrigens nicht irgendein wildes Tier, sondern immer der Bär.


    Ist hier dann jetzt in der Tat Interpretationssache:
    ist "Tiergestalt" eine Liturgie, und sie wirkt sich immer nach dem eigenen Glauben aus (sprich: es hilft nichts, sie bei einem anderen Geweihten zu erlernen, da man sich immer in das heilige Tier des eigenen Kultes verwandelt)? Oder gibt es x Liturgien, die man dann aus den fremden Kulten erlernen kann?

    Auf jeden Fall taugt die eigene Liturgie nur dazu, sich in das Tier des eigenen Kultes zu verwandeln. Der Ifirngeweihte kann also nur die Gestalt eines Schwans annehmen - andere Gestalten sind entweder nicht möglich oder bedürfen eines neulernens bei dem Geweihten eines anderen Kultes, wie von Ehny erklärt.

  • Danke Tura, ja ich habe ich da etwas ungeschickt ausgedrückt, ist mir beim zweiten Lesen auch aufgefallen :whistling: .

    Der Himmel hat dem Menschen als Gegengewicht gegen die vielen Mühseligkeiten des Lebens drei Dinge gegeben: die Hoffnung, den Schlaf und das Lachen.

    - Immanuel Kant

  • Halt! Laut Firunvademecum sind ALLE Tiere der Natur Ifirn und Firun heilig. Die Tiergestalt ist vielmehr die Gestalt des Tieres, durch das man von Firun oder Ifirn geweiht wurde, was in etwa auch das Seelentier sein dürfte. Von daher muss dein Geweihter kein Schwan haben! Man kann sich in dem Kult der Geschwister der Tiere zwar in das heilige Tier verwandeln, aber auch in sein Weihetier, dessen Fell zum Ornat des Geweihten gehört (bei Ifirngeweihten meistens ein Fellhalsband mit Schwanenfedern ;) ).

    Per noctem ad lucem.
    Durch die Nacht zum Licht.
    ____

    Pardona? Ist das nicht ein Kochrezept?

  • Hey Leute,
    ich arbeite grade an der Generierung eines Blakharaz-Paktierers und sitze grade an den Schwarzen Gaben.
    Kann mir einer sagen ob es genauere Regeln zu der Schwarzen Gabe "Seelenschwert" gibt? (MGS s.96)
    Gibt es irgendwo weitere Infos dazu, oder kann mir einer etwas genaueres über den (regeltechnischen) Effekt sagen die Seelen der Gerichteten in seine Waffe bannen zu können?
    Den rollenspielerischen Aspekt dahinter verstehe ich schon und kann ich auch nachvollziehen, jedoch wiederstrebt es mir 300 PaktGP für etwas hinzunehmen was keine effektiven Auswirkungen in Spiel hat. (Bis auf die Tatsache sich an dem Foltern der Seelen über ihr körperliches Ableben hinnaus zu ergötzen ;) )
    Oder hat jemand Vorschläge für einen möglichen Effekt?

  • Willkommen auf dem Orki,

    Paktierer sind als Spielercharaktäre eigentlich recht ungeeignet, wenngleich sie in einer passenden (Themen)Gruppe natürlich funktionieren. Das Paktgeschenk hat aus PG-Sicht keinen Nutzen, es hat nur atmosphärischen Wert aus Spielersicht. Wertetechnisch macht es keinen Unterschied.

  • Die aktuelleste Fassung findest du auf S. 243 WdG. Mehr als Fluff ist es aber immer noch nicht.

    Falls du einen spieltechnischen Effekt haben möchtest, könnte der Paktierer die schmerzverzerrten Gesichter der in das Schwert gebannten Seelen auf der Klinge erscheinen lassen und damit einen Bonus auf Überreden (Einschüchtern) bekommen.

  • Hey,
    ich danke für die beiden Antworten. Ja, leider findet sich kaum näheres zu solch dunklen Themen in DSA, aber dennoch Danke!
    Die Idee mit den Schmerzverzerrten Gesichtern finde ich gut, mal schauen ob ich das nutze. (Alternativ die Schreie und das Todesröcheln der Opfer beim ziehen und schwingen des Schwertes)


  • Den rollenspielerischen Aspekt dahinter verstehe ich schon und kann ich auch nachvollziehen, jedoch wiederstrebt es mir 300 PaktGP für etwas hinzunehmen was keine effektiven Auswirkungen in Spiel hat. (Bis auf die Tatsache sich an dem Foltern der Seelen über ihr körperliches Ableben hinnaus zu ergötzen ;) )
    Oder hat jemand Vorschläge für einen möglichen Effekt?


    Naja, einen Effekt hast du (je nach interpretation) schon: der Text zum Seelenschwert sagt, dass die Seelen der damit getöteten/hingerichteten darin (bzw. an den Träger des Schwertes) gebunden werden. Heißt also: sie gehen nicht in die 12göttlichen Paradise ein. Heißt damit weiterhin: sie stehen jederzeit für einen Nekropathie, einen Geisterruf oder ähnliche Seelenmanipulativen Zauber zur Verfügung, und sind nicht sicher und unerreichbar in 12göttlichen Gefilden versteckt. Man kann also mit solchen Zaubern/Fähigkeiten jederzeit die mit dem Schwert getöteten/hingerichteten befragen. Darüber hinaus könnten (ja, ist jetzt auch Interpretationssache) sie als "Währung" in weiteren Verhandlungen mit dem Erzdämon genutzt werden: du willst eine neue Dunkle gabe, aber keinen weiteren Kreis der Verdammnis? Hmmm... OK, 1 (reine) Seele aus deinem Seelenschwert pro Pakt-GP-Wert der Gabe.