ZitatIn meinen Augen geht es bei den 12 Taten darum, zu beweisen, dass der Knappe seinem Tempelobersten beweist, dass er seine Pflichten und seine Verantwortung erkannt hat.
Das ist für mich noch die Stufe davor. Wenn das geschehen ist, dann kann er sich für eine 2. Weihe qualifizieren.
Könnte aber der Einsatz von Stoßgebeten, in sogar den meisten der 12 Taten, nicht die Implikation erwecken, daß der Anwärter, nicht etwa weiß, wann er seine karmale Kraft einzusetzen hat, somdern er sich primär darauf verläßt und dann auf seine eigenen direkten Fähigkeiten?
Wenn ein Knappe die Berichte seiner Taten vorgebracht hat, auch Zeugen da sind, warum sollte er keine 2. Weihe erhalten, nur weil die Taten nicht etwa unpassend waren, sondern weil er keinmal auf seine karmalen Kräfte zurückgegriffen hat? Das erschiene mir wiederum zu eingrenzend.
Ich sehe es auch nicht absolut so, daß auf gar keinen Fall Liturgien oder Stoßgebete eingesetzt werden dürfen, tue mich damit jedoch recht schwer, je nach Situation und sehe einen Großteil der Taten mit dieser Hilfe begangen als vielleicht etwas fragwürdig an.