Waffenverbote / Waffenrecht

  • Wenn man etwas in Städten nicht tragen darf, es aber anderswo darf, dann macht es doch Sinn, nach Besitz und Tragen zu unterscheiden, da die offensichtlich in wenigstens einer Situation divergieren und somit nicht bedeutungsgleich können, Schattenkatze.

    Die Unterscheidung nach Besitz und Tragen ist relevant, denn es kommt auf Zeit und Ort an, was man tragen darf. Selbst Herr C. darf auf fremder Leute Burgen nicht selbstverständlich mit seinen Waffen herumlaufen, auf Empfängen schon gar nicht, und freie Leute dürfen auf dem Lande zwar ihre nicht-privilegierten Waffen tragen, nicht so aber in der Stadt.

    Im Codex Raulus ist z.B. ganz klar festgelegt, das dem Adel Klingen von reinem Stahl vorbehalten sind. Die Aufweichung dieser Regelung wird in der letzten Zeit sicherlich wieder partiell rückgängig gemacht worden sein. Der Adel hat aber das Recht das ihm zugestandene Waffenrecht auf seine Vasallen zu übertragen (also auf seine Leibgarde und Soldaten) und das ist auch richtig so, immerhin hat er ein Interesse daran, sein Gewaltmonopol zu halten.

    Nebenbei: Gäbe es keine Waffenverbote in den Städten ergäbe die Kategorie der Waffen des Zwielichtigen Gesindels im AA überhaupt keinen Sinn. Wozu sich mit so schlechten Waffen herumschlagen, wenn man doch ein Schwert führen darf :rolleyes2: Man darf es eben nicht, und deshalb umgeht man die Waffenverbote mit diesen Waffen.

  • Finde ich so gar nicht. Wenn jemand, der kein Krieger ist und kein Adeliger zwischen den Feldern entlang spaziert mit einem Zweihänder und einem Adeligen auf Ausritt begegnet, oder einem Krieger, oder einem Offizier [setze entsprechende Personen mit Rang und Wissen ein], dann hat er ein Problem. Er benutzt den Zweihänder zwar nicht, kann vielleicht auch gar nicht mit ihm umgehen, aber er darf ihn nicht besitzen.
    Wenn er nun sagt und das auch glaubhaft oder es sonst irgendwie beweisen kann, daß er einen toten Krieger gefunden hat und dies als Zeichen seines Todes zur nächsten Stadt bringen will um es da abzugeben, kommt er damit vielleicht durch, aber wenn er sagt, er hat diesen Zweihänder, führt ihn aber in keinem Kampf oder Übungskampf, dann ist er im Besitz einer Waffe, die er nicht besitzen darf, denn Privilegierung fängt beim Besitz an und nicht erst beim Einsatz.

    Bloß weil ihn niemand sieht, wie er seinen Zweihänder durch Wiesen und Wälder spaziert heißt das nicht, daß er das vom gesetzlichen Standpunkt her darf.

    Wenn er damit in eine Stadt will, erst recht. Womöglich darf man da keine Waffen über 3 Spann Länge mit hinein nehmen und wenn da ein nicht-Krieger und nicht-Adeliger einen Zweihänder 'parken' möchte, wird er ebenfalls (oder viel mehr: erst recht) ein Problem bekommen.
    Er darf ihn nicht tragen, egal, ob in einer Stadt oder außerhalb.

    Gerade aber Krieger und Adelige sind privilegiert. Sie dürfen auch nicht immer und überall ihre Waffen tragen, aber grundsätzlich auch dann, wenn andere es nicht dürfen. Grangor ist dafür ein gutes Beispiel, die Stadt mit den striktesten Waffengesetzen.
    Von daher denke ich, daß man Herrn C. durchaus gestatten würde, seine Waffe bei einem Empfang oder Besuch zu tragen. Als Baron sollte man es sich vielleicht überlegen, einem Grafen etwas zu verbieten. Eine andere Frage ist, ob es nicht die Gesetze der Gastfreundschaft und reine Bequemlichkeit gebieten, die Dinger dann nicht zu tragen.

    Schwerter z.B. waren nach DSA 3 privilegiert, nach DSA 4 sind sie es nicht mehr. Der Zweihänder (die Waffe dieses Namens) ist privilgiert, der Andergaster ist es nicht. Generell aber waren Klingen von reinem Stahl schon zu DSA 3 nicht privilegiert, jetzt sind sie es noch weniger, seit das Schwert wegfiel.
    Wo also beim betreten einer Stadt (und Städte an sich halten das schon mal etwas unterschiedlich und je nach Land noch einmal zusätzlich) nicht Waffen unter drei Spann Länge (ich meine, da wäre so die erlaubte Länge) abgegeben werden müssen, darf der Herr Streuner ein Schwert tragen.

    Die Waffen des zweielichtigen Gesindels haben noch andere Vorteile, außer zu umgehen, eine zu große Waffe zu tragen: billiger im Kauf, besser am Körper zu verstecken, in engen Gassen und Räumlichkeiten problemlos einzusetzen ... Eine Würgschlinge oder Drolina legt man sich nicht (nur) deshalb zu, weil man ein Schwert nicht in der Stadt tragen darf, weil es zu groß ist, sondern primär aus anderen praktischen Gründen in meinen Augen. Schließlich tragen so manche Leute ja auch beide Formen der Waffen.

  • Ich habe auch nicht behauptet, dass er ein normaler Freier einen Zweihänder besitzen darf, sondern andersrum wird ein Schuh draus: Ein Adliger, der einen Zweihänder besitzen darf, darf ihn deshalb noch lange nicht auch überall tragen. Wer nicht tragen darf, darf natürlich nicht besitzen, aber wer besitzen darf, darf deswegen noch lange nicht immer tragen. Das war mein Punkt, nicht andersrum, das hast du mißverstanden, Schattenkatze. Obwohl es da wenigstens eine Ausnahme gibt: Schmiede. Die dürfen besitzen, obwohl sie die Waffe nie tragen dürfen.

    Ich finde es übrigens sehr schade, dass Schwerter nicht nur für privilegierte zur Verfügung stehen, ich würde es eigentlich nicht zulassen. Den einfachen Säbel, die "Heimwehr" darf man besitzen (im eigenen Hause), aber nicht tragen (man darf damit eben nur seinen Grund und Boden verteidigen), aha, also schon wieder eine Ausnahme. Überhaupt würde ich gar keine Waffe ausser den Dolchen für nicht-Soldaten, nicht-Söldner (jeweils im Dienst), nicht-Adlige und nicht-Krieger zulassen.

    Übrigens: Der Graf einer anderen Grafschaft hat in der Baronie direkt nix zu melden, der Baron gewährt ihm höchstens das Recht, aber einfordern kann er es nicht unbedingt. Aber das ist ein komplett anderes Thema, denn was gewährt wird, soll hier nicht diskutiert werden, sondern, was das Recht sagt. Das gegen das Waffenrecht in der Wildnis verstoßen wird, weil es keiner kontrollieren kann oder will ist natürlich auch klar, aber darum soll es hier ja eigentlich nicht gehen.

  • Elfen und Zwerge unterstehen dem Tralloper Vertrag bzw. der Lex Zwergia, die ihnen erlaubt ihre Waffen zu behalten, richtig. Allerdings wird auch hier die Höflichkeit gebieten, dass der Elf den Bogen entspannt und der Zwerg seine Waffe einwickelt oder die Halterung mit einem "Friedensband" zu versehen, dass das Ziehen der Waffe erschwert oder verhindert. Die Gesetze schützen Elfen auch vor der Strafverfolgung wegen Wildern und Diebstahl (bei Mundraub), allerdings erfordern sie bei Mundraub eine Wiedergutmachung (siehe [url=http://forum.orkenspalter.de/index.php/topic,5354.html]hier[/url]).

    Diese Gesetze gelten aber nur im Horas- und Mittelreich!

  • Ich habe auch nie behauptet, ein Adeliger dürfe seinen Zweihänder überall tragen. Aber generell darf ein Adeliger nach meinem Verständnis seinen privilergierten Zweihänder tragen, wenn der Bürger sein Kurzschwert schon ablegen muß, hat also nicht nur in der Wahl der Waffen, die er besitzt, sondern auch wo er sie trägt noch Privilegien, die der Bürger nicht hat.

    Die Sache mit Säbel und Schwert finde ich daher merkwürdig, als daß der Säbel meines Erachtens eine eher südländische Waffe (zumindest nach irdischen Maßstäbeben, glaube ich) ist und ich mir ohnehin nicht erklären kann, warum der Umgang mit dem Säbel in Mittelreich weiter verbreiteter sein soll als der mit dem Schwert (und Schwert als weiterhin privilegierte Waffe fände ich persönlich auch passender). Die meisten Säbel sind zwar nicht tulamidischer Herkunft, aber daß die meisten Mittelreicher ausgerechnet einen Säbel schon mal in der Hand gehabt sollen, finde ich wenig plausibel. Schwert wie Kurzschwert dagegen fände ich da deutlich passender.

    Ich habe auch nicht behauptet, Graf C. könne etwas einfordern, sondern meine, daß der Baron unserem verehrten Grafen nichts befehlen wird (denn auch wenn es der Graf einer anderen Grafschaft ist, ist es ein höherrangiger Adeliger des Reiches), aber daß unser Graf von sich aus aus Respekt und Höflichkeit nicht bewaffnet auf der Burg herumläuft. Gegen eine Seitenwaffe kann man nichts sagen, ob das nun der Dolch ist oder doch eines oder beide Schwerter ...
    Wenn er aber nun in den Kaiserpalast geht, muß er beide Schwerter ablegen, da gibt es nichts dran zu rütteln. Wenn er nach Grangor will, auch.

    Der Tralopper Vertrag gilt zwar im Mittelreich, aber da auch nur, soweit man ihn kennt, was nicht überall gegeben ist.
    Daß die Lex Zwergia Zwergen generell erlaubt, ihre Waffen überall zu tragen, ist dafür bei mir ein Stein des Anstoßes, denn damit können Zwerge theoretisch Waffen tragen, wo kein Mensch mehr in seinem eigenen Land Waffen tragen darf.
    Aber ich meine, irgendwo hätten wir mal einen Thread dazu oder auch mit diesem Thema gehabt.

  • Der Säbel hat eigentlich als Reiterwaffe im europäischen Raum Einzug gehalten und das wesentlich später, nachdem das Schwert schon lange seine Blütezeit hatte, hier wird bei DSA mal wieder fröhlich durcheinandergewürfelt. Im Indopersischen Raum waren Säbel allerdings schon früh verbreitet, da hast du Recht, Schattenkatze. Im AA wird die "Heimwehr" aber explizit aufgeführt (ob unter Säbeln oder Waffen der bürgerlichen weiß ich nicht).

    @Zwerge: Man kann sie vielleicht nicht zwingen die Waffen abzulegen (obwohl auch sie im Kaiserpalast und in jedem persönlichem Besitztum den Regeln der Gastfreundschaft unterworfen sind und keine Waffen tragen sollten/dürfen), aber man kann ihnen mit Waffen schlicht den Zutritt verweigern.

  • Zitat

    Soweit ich weiß, werden in Städten mit Waffenverbot Waffen ab einer bestimmten Länge am Tor abzugeben sein.

    Und was ist eigentlich, wenn man die Stadt durch's eine Tor betreten und durch ein anderes wieder verlassen will? So quasi auf der Durchreise... Kann man sich die Waffe dann zum gewünschten Tor transportieren lassen? Oder darf man mit einem speziellen "Erlaubnisausweis" die Waffe für paar Stunden mit in die Stadt nehmen (mehr wird man wohl nicht zum Durchlaufen brauchen)? Oder hat man einfach Pech gehabt und muss aussenrum latschen?

  • Wenn du auf der Durchreise bist und es eilig hast, geh um die Stadt herum, das geht weit schneller.

    Wenn du Nahrungsmittel brauchst, musst du nicht in die Stadt herein. Es ist niemals eine ganze Stadt mit einer Mauer umgeben, es gibt immer kleine Vorstädte, da kannste Nahrung kaufen. In einer Stadt mit Kriegerakademie sollte man sich darüberhinaus als Söldner in Acht nehmen. Zweihänder sind dann ein Problem und das gilt eigentlich im gesamten Mittelreich.

  • Wer will schon Zweihänder? :zwinker:

    Aber gibt es als Söldner denn nicht auch die Möglichkeit, seine Waffe mit umgebundener Friedensschleife mit in die Stadt zu nehmen? Wobei das auch sicher von Stadt zu Stadt verschieden ist...

  • Wenn es eine nicht privilegierte Waffe ist und sie nicht aufgrund ihrer Größe oder sonstiger Waffengesetze abzugeben ist, kann auch ein Söldner mit Waffe in einer Stadt herum laufen.

  • Wie bereits erwähnt, als Söldner wirst du genauso behandelt wie jeder andere freie Mann und unterliegst denselben Waffenverboten (die von Stadt zu Stadt variieren können, aber im Mittelreich gilt eigentlich noch der Kodex Raulus, der dem Adel alle Schwerter, Florette alle anderen komplett geschmiedeten Waffen vorbethält). Was für die Einheit an Waffen toleriert wird ist eine andere Geschichte, aber die wurde hier ja schon ausführlich ausgeführt.

    EDIT: Nach Hinweis von Schattenkatze korrigiert.

  • Nein, Mechtbert, weder Florett noch Schwert sind privilegiert und damit rein dem Adel vorbehalten (das meintest Du wohl statt 'vorenthalten'). Man kann niemanden belangen, der nicht von Adel ist und ein Schwert trägt (höchstens dann, wenn Waffen über drei Spann Länge bei betreten einer Stadt abzugeben sind und man sein Schwert hinein schmuggelt und erwischt wird).

  • Zitat von "Schattenkatze"

    Nein, Mechtbert, weder Florett noch Schwert sind privilegiert und damit rein dem Adel vorbehalten.


    Dem Recht nach schon.

    Zitat von "Land des Schwarzen Auges über den Codex Raulus"

    Klingen aus reinem Stahl sind dem Adel vorbehalten

    Nur das Gebrauchsrecht ist leider anders, was ich absolut schade finde. Da Adlige ihr Recht auf ihre Diener übertragen können, sichern sie sich so einen waffentechnischen Vorsprung, der es ihnen erleichtert, die Herrschaftstrukturen beizubehalten.

  • im AvAr steht im text zum waffenrecht dass die niederen stände und die unfreien nur dann waffen tragen dürfen wenn es ihnen von ihrem herrn ausdrücklich erlaubt wurde z.b. für den dienst in einer bauernmiliz

    -> es dürfen nur adelige, krieger und geweihte mit schwertern, zweihändern und co rumlaufen

  • In MBK ist eine Auflistung drin und da steht jeweils hinter markiert, ob eine Waffe privilegiert ist oder nicht. Das Schwert ist es nicht (in KRW war es das auch nicht, stelle ich gerade fest, hatte ich falsch in Erinnerung), der Zweihänder (die Waffe dieses Namens) hat ein p, der Andergaster aber z.B. hat kein p und ist damit nicht privilegiert.

    Vielleicht wurde der Codex Raulius im Zuge der Umstellung DSA 3 nach DSA 4 geändert (das Land des Schwarzen Auges ist nämlich noch DSA 3, das widerspricht allerdings dem Umstand, daß da das Schwer ebenfals nicht privilegiert war). In der GA habe ich keine näheren Angaben zum Codex gefunden (wird vielleicht in Herz des Reiches stehen).
    Oder aber er wird mittlerweile nicht mehr vollständig als gültig angesehen.
    So lange eine Waffe kein p trägt, darf man sie auch tragen/besitzen, nur nicht, je nach Waffengesetz, in jeder Stadt. (Die Ochsenherde war nach DSA 3 noch privilegiert, bei DSA 4 ist sie es nicht mehr.)

    Ecthelion1985: Vergiß neben den Unfreuen nicht die Bürger einer Stadt und jene, die in keinem Lehensverhältnis stehen.

  • Nur weil da kein albernes P in der Liste dahintersteht? Davon wollen wir uns mal nicht abhalten lassen ;)

    Ich finde jedenfalls die Angabe des Codex Raulis wesentlich passender, als die der Werteliste (zumal Hintergrund bei mir sowieso immer vor Regeln kommt).

    Ach so: BÜRGER einer Stadt sind Leute mit BÜRGERRECHTEN, einem Privileg, dass verdammt teuer erkauft werden muss, und das sich die meisten BEWOHNER einer Stadt überhaupt nicht leisten können.

  • so wie ich den text im AvAr verstanden hab gilt allgemein dass
    - adelige das recht haben 1. waffen zu tragen sowie 2. ihren untergbenen dieses recht zuzugestehen (z.b. ihren soldaten)
    - einige kirchen (rondra, kor, praios,...) sowie krieger waffen tragen dürfen
    - in städten haben die "stadtobersten" ähnlich den adeligen das recht waffen zu tragen und dieses recht weiterzugeben
    meistens wird es so geregelt dass waffen bis zu einer gewissen länge erlaubt sind
    - den niederen stände und unfreie ist es verboten waffen zu tragen es sei denn sie haben die erlaubnis ihres lehensherren
    - für zwerge und elfen gibt es extra gesetze die ihnen das tragen von waffen erlauben

    gibt es noch eine bevölkerungsgruppe die nicht darunter fällt?

  • Es gibt noch diejenigen, die keine Unfreien sind und auch nicht unbedingt Bürgerrechte haben, und die Waffen wie Dolche oder Kurzschwerter oder Infanteriewaffen oder Säbel (warum sonst ist das ein Basistalent, wenn nur die Adeligen, Krieger und Geweihte, die alle ihr Schwert haben) tragen dürfen.
    Wer also dazwischen hängt (oft viele SC^^) dürfen außerhalb der Städte meist tragen, was sie wollen (solange die Waffen nicht privilegiert sind (privilegiert variiert dann schon mal nach Gruppe), in den Städten kommt es dann auf das jeweilige Waffengesetz an.

    Die Liste mit den Waffen, in denen Regionen, Preise, privilegiert oder nicht und manches mehr beisteht, deutlich genauer und aktueller als den Codex Raulius, der in den entsprechenden Regelwerken nicht einmal umfassend zu finden ist, bzw. gar nicht und halte nmich von daher auch an diese - da kann ich nämlich bei jeder Waffe nachschauen.^^ Zumal dies für mich nicht nur Regel, sondern auch Hintergrund ist (und nicht nur so manche Regel, auch manche Hintergrundbeschreibung widerspricht anderen Passagen oder Darstellungen).

  • Das hätte ich auch gedacht. Manche Waffen werden vom Waffenverbot in Städten erfasst - aber doch nicht gleich alle Schwerter, gleich welcher Größe... Zweihänder sind mW priviligierte Waffen, Anderthalbhänder oder Einhänder dürften aber für Söldner kein Problem sein...