Wenn man etwas in Städten nicht tragen darf, es aber anderswo darf, dann macht es doch Sinn, nach Besitz und Tragen zu unterscheiden, da die offensichtlich in wenigstens einer Situation divergieren und somit nicht bedeutungsgleich können, Schattenkatze.
Die Unterscheidung nach Besitz und Tragen ist relevant, denn es kommt auf Zeit und Ort an, was man tragen darf. Selbst Herr C. darf auf fremder Leute Burgen nicht selbstverständlich mit seinen Waffen herumlaufen, auf Empfängen schon gar nicht, und freie Leute dürfen auf dem Lande zwar ihre nicht-privilegierten Waffen tragen, nicht so aber in der Stadt.
Im Codex Raulus ist z.B. ganz klar festgelegt, das dem Adel Klingen von reinem Stahl vorbehalten sind. Die Aufweichung dieser Regelung wird in der letzten Zeit sicherlich wieder partiell rückgängig gemacht worden sein. Der Adel hat aber das Recht das ihm zugestandene Waffenrecht auf seine Vasallen zu übertragen (also auf seine Leibgarde und Soldaten) und das ist auch richtig so, immerhin hat er ein Interesse daran, sein Gewaltmonopol zu halten.
Nebenbei: Gäbe es keine Waffenverbote in den Städten ergäbe die Kategorie der Waffen des Zwielichtigen Gesindels im AA überhaupt keinen Sinn. Wozu sich mit so schlechten Waffen herumschlagen, wenn man doch ein Schwert führen darf Man darf es eben nicht, und deshalb umgeht man die Waffenverbote mit diesen Waffen.