Beiträge von Ecthelion1985

    so wie ich den text im AvAr verstanden hab gilt allgemein dass
    - adelige das recht haben 1. waffen zu tragen sowie 2. ihren untergbenen dieses recht zuzugestehen (z.b. ihren soldaten)
    - einige kirchen (rondra, kor, praios,...) sowie krieger waffen tragen dürfen
    - in städten haben die "stadtobersten" ähnlich den adeligen das recht waffen zu tragen und dieses recht weiterzugeben
    meistens wird es so geregelt dass waffen bis zu einer gewissen länge erlaubt sind
    - den niederen stände und unfreie ist es verboten waffen zu tragen es sei denn sie haben die erlaubnis ihres lehensherren
    - für zwerge und elfen gibt es extra gesetze die ihnen das tragen von waffen erlauben

    gibt es noch eine bevölkerungsgruppe die nicht darunter fällt?

    im AvAr steht im text zum waffenrecht dass die niederen stände und die unfreien nur dann waffen tragen dürfen wenn es ihnen von ihrem herrn ausdrücklich erlaubt wurde z.b. für den dienst in einer bauernmiliz

    -> es dürfen nur adelige, krieger und geweihte mit schwertern, zweihändern und co rumlaufen