Waffenverbote / Waffenrecht

  • Die Zwölf zum Grusse!

    Da es in vielen (bzw. den meisten) Städten bestimmte Waffenverbote für gewöhnliches Volk gibt, wundert es mich immer wieder, wieso man
    bei offiziellen AB's permanent auf Gegner in der Stadt trifft, die schwere Waffen mit sich führen und das eigentlich gar nicht dürften, während mein
    Held selbige am Tor abgegeben hat.

    Man kann ja wohl davon ausgehen, dass die Stadtgarde regelmäßig die Stadt durchstreift. Wäre es nicht logisch, dass diese innerhalb der Stadt einschreitet, wenn sie jemand mit solchen Waffen erblickt? Oder gehen die einfach davon aus, dass alles seine Ordnung hat, weil sonst ja schon die Torwache eingeschritten wäre.
    Zweitere Lösung halte ich für unrealistisch. Bei genügend finanziellen Mittel braucht man sich dann nur ein Waffe in der Stadt zu kaufen und alles ist okay.

    Was ist die Konsequenz, wenn man mit so einer Waffe erwischt wird. Landet man im Kerker oder wird die Waffe nur beschlagnahmt?

    Und ihnwiewit betrifft das 'Standard-Waffenverbot' eigentlich Fernkampfwaffen?

  • Ich würde sagen, man trifft deshalb auf viele schwer bewaffnete Gegner in einer Stadt, wenn man ein altes AB spielt, in dem es diese Waffenverbote noch nicht - oder nur sehr begrenzt, wie etwa in Grangor oder dem Kaiserpalast - gab.
    Andererseits können bewaffnete Gegner auch die heimischen Diebesbanden sein, die sicherlich solche Verbote zu umgehen wissen und sich mit Dolchen und/oder Knüppeln bewaffnen.
    Sollte man wirklicb ein AB haben, in dem jeder SC seine Waffe abgibt, in der Stadt aber alle naselang wer mit Schwert anzutreffen ist ... sollte man das vielleicht ändern.
    Denn es ist tatsächlich naheliegend, daß die Wache da durchgreift. Natürlich gibt es genügend Ausnahmen (Adelige, Krieger mit Brief, Bestechungsgeld begrenzt und Söldner sind wohl auf die jeweilige Laune des Kontrolleurs angewiesen), aber insgesamt wäre es lächerlich, am Tor einzusammeln und in der Stadt sich nicht mehr drum zu scheren.

    Was die Konsequenzen angeht, kann ich da nur vermuten: Es kommt womöglich darauf an, unter welchen Umständen man mit was für einer Waffe erwischt wird und wer man ist und wie man sich dann verkauft. Also dynamisch handhaben.
    Außer bei Orten, wo Waffengesetze sehr, sehr streng gehandhabt werden (Grangor etwa).

    Fernkampfwaffen, zumindest Bögen und Armbrüste, fallen da gewiß drunter, denn die Elfen sind durch den Vertrag zu Trallopp davon entbunden, ihre Bögen abgeben zu müssen.
    Wurfmesser oder-beile werden wohl ähnlich wie Dolche meist gar nicht unter ein Waffenverbot fallen (häufig genug werden Fechtwaffen auch nicht einkassiert).

  • In den meisten Städten ist das Tragen von Waffen nur Personen vom Stand, Bürgern, Rittern, Geweihten und Kriegern (mit Brief) erlaubt. Und selbst da sind Grenzen gesetzt. zB meist sind Zweihandwaffen verboten (ausnahme Korspiess), Bögen und Armbrust sind auch generell verboten. Wurfmesser/Äxte/Ringe und Dolche sind 'kurze' Waffen, also unter 3 Spann, und dürfen in den meisten Städten mitgenommen werden (Ausnahmen gibt es auch immer wieder, aber dafür gibt es ja das Talent Rechtskunde).

    In der Stadt selber wird latürnich auch kontrolliert, aber wie bereits von Schattenkatze erwähnt, gibt es auch Möglichkeiten, das Verbot zu umgehen. Das könnten die Helden ja auch machen, aber meist haben sie nicht die nötigen Kontakte.

    Die Reaktionen können unterschiedlich ausfallen (je nach Härte der Wache und der Waffe), aber nur mit einer Abnahme kommt man nicht mehr davon. Häufig sind Geldstrafen (Wert der Waffe oder mehr), Pranger, Kerker, und bei Widerstand gegen die Staats(oder Stadt-)gewalt ... naja, die Bürger und Wachen werden als wertvoller als die Helden angesehen ... muss ich noch mehr sagen?

  • hmm darf ich fragen ab wann diese regelung gilt?

    wir spielen immernoch damit, dass für alle waffen mit über 2 handlangen klingen (also keine Dolche) und dinge die explizit zum töten vorgesehen sind aber unter 2 hand lang (streitäxte, kolben,...) recht hohe Steuerabgaben verlangt werden, was meist dazu führt, dass ein teil der waffen am tor zurückbleibt.
    davon ausgenommen sind natürlich privilegierte waffen, wie Schmiedehämmer, Rabenschnabel, Langschwerter,... von leuten die ihre berechtigung nachweisen können.


    edit: für gratenfels kann ich dir die antwort geben ;) da gibt es nur 2 formen der bestrafung. geldstrafe und verbannung mit besitzenteignung. liegt wohl am sehr mageren geldvorat der stadt

    [!--SpoilerBegin--][/span][table border=\'0\' align=\'center\' width=\'95%\' cellpadding=\'3\' cellspacing=\'1\']MEISTERINFO [td id=\'MI\'][!--SpoilerEBegin--]Quelle: Über den Greifenpass[!--SpoilerEnd--][span class=\'postcolor\'][!--SpoilerEEnd--]

  • Ich könnte mir denken, wenn der Herr Graf sein Familienerbstück, den Zweihänder, mit hinein nehmen will oder der Rondrageweihte der statt des Rondrakammes einen Zweihänder hat, er den auch mit hinein nehmen kann in vielen Fällen.

    Außer in Grangor wie gesagt, da muß einfach jeder alles abgeben und der Dolch darf als Statussymbol von Adeligen, Kriegern und Geweihten behalten werden.

    Bürger dürfen nur begrenzt tragen (zusätzlich unabhängig davon, was privilegierte Waffe ist), glaube ich.

  • Zitat

    Bei genügend finanziellen Mittel braucht man sich dann nur ein Waffe in der Stadt zu kaufen und alles ist okay.

    Ich denke mal, dass die Stadtwachen auch auf diese Möglichkeiten geachtet haben :zwinker2: , sodass es entweder direkt in der Stadt keine Waffenkaufsmöglichkeiten gibt, oder diese mit Genehmigung der Stadtwache erst nach dem Verlassen der Stadt zu haben sind. Natürlich bleibt immernoch die Möglichkeit sich Waffen über eine illegale Schiene zu beschaffen, diese kann allerdings besonders in solchen Städten sehr sehr teuer sein! Außerdem kann der Meister da sehr leicht eingreifen, wenn es ihm grade nicht passt dass die Helden Waffen in die Finger bekommen.

  • Wo sind dann die Waffenschmieder und Verkäufer von Waffen zu finden, wenn nicht in Städten? Also die Möglichkeit, in einer Stadt eine Waffe zu kaufen, gibt es schon. Aber ich denke, die kann man erst beim verlassen am Stadttor in Empfang nehmen oder muß sie nach dem Kauf direkt abgeben.

  • Zitat

    Wo sind dann die Waffenschmieder und Verkäufer von Waffen zu finden, wenn nicht in Städten? Also die Möglichkeit, in einer Stadt eine Waffe zu kaufen, gibt es schon. Aber ich denke, die kann man erst beim verlassen am Stadttor in Empfang nehmen oder muß sie nach dem Kauf direkt abgeben.

    Die Frage ist, ob die Waffenhändler und Waffenschmiede innerhalb der Mauer wohnen oder nicht. Bei einigen Städten ist das klar geregelt. Ich meine mich daran erinnern zu können, dass in Chorhop die Waffenhändler vor der Stadt waren. In Thorwal (wo das ja sonderlich egal ist, da es kein Waffenverbot gibt) ist die Eisenstadt auch außerhalb gelegen. In Gareth wird das Verbot sicherlich auch nur für die innere Stadt gelten und viele Waffenhändler und Schmiede werde da wohl nicht drin sein.

    Außerdem ist das Problem auch anders gelöst. Krieger, Geweihte und Adlige bekommen ihre Waffen relativ leicht durchs Tor. Immerhin sind die Waffen ihr Standessymbol. Und in Städten in denen einem die Waffen am Tor abgenommen werden, werden Waffen innerhalb der Mauer sicherlich nur an diese Gruppen verkauft.

  • Geht mal logisch an die Sache heran: Warum das Waffenverbot ? Vor wem will man sich schützen ?

    Die Antwort ist einfach: Vor dahergelaufenem Gesindel wie Heldengruppen, die nichts als Ärger machen, also vor Unruhestiftern eben. Daher ist es ratsam, Waffen nur in den Händen von Befugten zu lassen - also Bürgern, Adligen und der Stadtwache. Genau dasselbe Prinzip wird auch auf Schiffen angewandt (Waffen nur dem Kapitän bzw. Offizieren zugänglich).

    Auf diese Weise hofft man, die Gefahr durch Auswärtige oder durch Unruhen einzudämmen. Berechtige einheimische Bürger (sprich Geldadel oder Adel) können ruhig ihre Waffe spazierentragen, im Zweifelsfalle tragen sie sogar zur Sicherheit bei, da diese ja zweifelsfrei auf der richtigen Seite stehen.

  • Hallo...
    irgendwie dachte ich, dass in den meisten Städten einfach nur Zoll für den Waffenbesitz von Waffen pro (beispielsweise) 50 cm verlangt wird und der ist halt ziemlich teuer. So garantiert man in einfacher Denkweise doch, dass nur Bürger von Stand diese Waffen tragen können, schließlich habne nur diese genug Geld.
    Aber vielleicht lieg ich da ja falsch :lach:

  • Dazu mal ne Frage: mein Alchimist trägt als Tulamidie mit recht klassischen Modevorstellungen einen gut gearbeiteten, prächtig verzierten Waqqif, der zum Kämpfen mindestens genau so ungeeignet ist wie die normale Variante und nur als Statussymbol dient. Er ist jedoch kein Adliger (SO grad mal 7...). Kann ich damit rechnen das ein Gardist den auch bei strenger Gesetzteslage als Represäntationswaffe anerkennt auch wenn ich nicht vom Waffentragenden Stand bin? Bzw. tut er das zumindest in Städten mit intensivem Kontakt zum Tulamidischen/novadischen Kulturraum?
    Mein kleiner streubt sich immer ziemlich dagegen wenn man ihm den abnehmen will...

    Noctum Triumphat

  • Soweit ich weiß, werden in Städten mit Waffenverbot Waffen ab einer bestimmten Länge am Tor abzugeben sein. Dolche, zu denen auch ein Waqquif zählt, gehören da nicht zu und sollten daher meines Erachtens kein Problem sein.
    Sollte jedoch wirklich eine Stadt außerhalb des tulamidischen Raumes (wo es in dem Sinne ja keinen Adel gibt außerhalb Araniens) ein ganz rigoroses Waffenverbot haben, zählt die Argumentation des "Standessymboles" nichts, da der Tulamide kein Adeliger ist.

  • Schade... Aber trotzdem Danke, dann kann ich mich drauf einstellen... (Wozu gibs denn versteckte Dolchscheiden :gemein: )

    Ganz ähnlich: Wie schaut's denn eigentlich bei so Grenzwertigen Sachen wie "Werkzeug" also Holzfälleraxt, Peitsche oder Dreizack bei Fischern, bzw "Gehhilfen wie Stockdegen oder Stab (Wenn's nun nicht grad ne Zweililien ist...) aus? gehen die auch weg?
    desweiteren: Fallen Schilde unter das Waffenverbot? Ganz besonders der Bock mit seinen Stacheln...?
    Wie sieht's mit offensiven Rüstungsteilen wie dem Panzerarm aus?
    Fallen die legalen Gifte wie Schlafgift etc. unters Waffenverbot?

    Noctum Triumphat

  • Von Andergast mal abgesehen, wo Holzfälleräxte zur Landestracht gehören, was die Andergaster fast so wehrfähig wie die Thorwaler macht, unterliegt gerade die Holzfälleraxt in vielen Landstrichen strengen Regeln. Oftmals wird sie erst am Holzeinschlagort an die Holzfäller ausgegeben, da man die nur ungern mit solchen Mordinstrumenten, die eindeutig jedes Waffengesetz verletzen, frei herumspazieren lassen will.

    Gifte fallen nicht unters Waffenverbot sondern unter den Wehrheimer Index: [url=http://forum.orkenspalter.de/index.php/topic,5354.html]http://forum.orkenspalter.de/index.php/topic,5354.html[/url]

  • Städte mit fast ausnahmslosen Waffenverboten dürften aber selten sein. Mir fällt nur Grangor ein.
    Da wohl sonst Waffen aber einer bestimmten Größe eingesammelt werden, sollten Schilde kein Problem machen. Aber wozu braucht man es dann in der Stadt? ;)

    Gute Frage. Einen Fischer mit einem Dreizack in der Hand am Stadttor finde ich zwar merkwürdig, aber es käme wohl auf die Schärfe des Waffenverbotes drauf an, denke ich. Andererseits: Was will man eine Holzfälleraxt (Werkzeug) durch die Stadt bei Feierabend tragen? Besser abgeben, hat man die Hände für das Bier frei, oder?^^ Außerdem ist das Ding auch als Waffe brauchbar und zu groß, es so mitzuführen.
    Peitschen sehe ich nicht als Problem, aber das ist meine persönliche Wertung.

    Gifte fallen nicht unter Waffenrecht, sondern werden anders behandelt. Es gibt den Wehrheimer Index, auf dem die aufgeführt werden, deren Besitz absolut verboten ist. Aber insgesamt denke ich, wird man unliebsam auffallen, wenn man Gifte, auch als Alchemist, mit sich herum trägt.

    Kommt alles womöglich auch immer drauf an, wie strebsam man gerade am Tor Wache schiebt.^^

    EDIT: Einen Tacken zu langsam.^^

  • Also im Sinne eines "Back to the roots" wird es künftig in Aventurien sicher wieder wesentlich mehr individuelle Regelungen u.a. auch für das Waffenrecht geben. Nix mehr global "in der Bulle Kaiser ALriks steht, dass..." sondern individuell "Der Rat der Stadt hat anno dunnemals beschlossen und so ist es heute Brauch".
    "Handwerkszeug" wird sicher in den meisten Regionen nicht als Waffe gesehen (und nein Söldner/Soldaten und Krieger sind keine Handwerker), so dass die Holzfäller ebenso mit ihrer Axt in den Wald gehen können, wie Bauer Alrik mit seiner Forke aufs Feld. Nur in die Stadt wird er oft trotzdem nicht kommen, wozu auch, er muss dort keine Bäume fällen oder Felder bestellen..
    Wen da weitere Ausführungen interessieren findet hier eine ausführlichere Darstellung zum Waffenrecht.

  • Zitat von "Syntax "


    Also im Sinne eines "Back to the roots" wird es künftig in Aventurien sicher wieder wesentlich mehr individuelle Regelungen u.a. auch für das Waffenrecht geben. Nix mehr global "in der Bulle Kaiser ALriks steht, dass..." sondern individuell "Der Rat der Stadt hat anno dunnemals beschlossen und so ist es heute Brauch".
    "Handwerkszeug" wird sicher in den meisten Regionen nicht als Waffe gesehen (und nein Söldner/Soldaten und Krieger sind keine Handwerker), so dass die Holzfäller ebenso mit ihrer Axt in den Wald gehen können, wie Bauer Alrik mit seiner Forke aufs Feld. Nur in die Stadt wird er oft trotzdem nicht kommen, wozu auch, er muss dort keine Bäume fällen oder Felder bestellen..
    Wen da weitere Ausführungen interessieren findet hier eine ausführlichere Darstellung zum Waffenrecht.

    Es kommt dabei immer darauf wo du bist, wer du bist und was du da willst.
    Waffenverbote in Städten werden vielleicht einen Tick individueller, aber dafür auch 100% strenger. Wer will nach den letzten Jahren denn noch unbekannte Bewaffnete in der Stadt?
    Und das Bornland wird an seinen Waffenbestimmungen nix ändern. Wer unfrei ist hat keine Waffe. Und wird ein unfreier mit Waffe angetroffen ist er am Arsch.

    Wobei ich persönlich sagen muss, dass wenn die Redax so weitermacht wie in den letzten Publikationen und sie sich politisch-geschichtlich wieder am MA orientieren, werden die Waffengesetze so bleiben. Nämlich genau wegen dem gesagten: Kaiser Alrik gestorben vor 200 Jahren hat folgendes Gesetz erlassen. Da dieses Gesetz vor allen anderen bestand ist es Tradition und wird so übernommen.
    Schon im Jahr des Feuers viel mir auf, das viele Zusammenhänge zwar logisch sind, aber auch aus unseren MA stark übernommen wurden, daher war JdF auch etwas vorhersehbar.


    EDIT:
    Da oben genannte hatte ich in der Uni schnell zusammengeschrieben. Kommen wir mal dazu, was passiert, wenn Städte selbst entscheiden:
    Keiner darf mehr Waffen tragen, nurnoch Bürger der Stadt. Das ist die einzige logische Möglichkeit die es gibt wenn Städte frei entscheiden dürfen. Oder würde hier irgendjemand wenn er die Entscheidung treffen müsste Fremden das Tragen von Waffen in der Stadt erlauben? Wahrscheinlich nicht! Und Städte die unter Selbstverwaltung fallen und keine Obrigkeit fürchten müssen, würde sogar Adligen das Tragen verbieten. Schon alleine um die Überlegenheit des Bürgertums gegenüber dem Adel zu zeigen. Und die Bürger würden auch innerhalb der Stadt weiter Unterscheiden. Wahrscheinlich dürften nur "hohe" Bürger, also Handwerksmeister, Gelehrte usw. Waffen tragen. Tagelöhner und ähnliche eher nicht. Könnten sich sowas wahrscheinlcih auch nicht leisten.

  • Nun, es sollte auch nicht vergessen werden, dass zwischen Waffenbesitz und dem Tragen von Waffen klar unterschieden werden muss. Auf dem Land ist es mehr oder minder gleichbedeutend, aber in der Stadt ganz und gar nicht. In der Stadt dürfen nur angesehene Bürger der Stadt (und ihre Garde), der Adel und die Büttel und Soldaten der Gegend bewaffnet herumlaufen. Man wird selbst Herrn Conchobair darauf hinweisen, seine Schwerter doch bitte zuhausezulassen (auch, wenn er sie behalten darf). In der Stadt läuft man normalerweise mit Waffen von weniger als 2 Spann länge herum und wird andere nur in Notfällen oder auf Geheiß einer offiziellen Person tragen. Zweihandwaffen haben getragen eigentlich in keinem Falle etwas in der Stadt zu suchen, höchstens Standeswaffen werden dem Reisenden noch erlaubt sein (Schwert, nicht Zweihänder, nicht Ochsenherde, für den Adel, Ritualwaffen für den Geweihten).

    EDIT: Ein Söldner hat überhaupt kein RECHT auf Waffenbesitz, er darf vor dem Gesetz überhaupt nichts besitzen, was ein freier nicht besitzen darf, also darf er auch nicht mehr mit in die Stadt nehmen. Tragen darf er in der Stadt vermutlich ebenso höchstens Klingen von 2 Spann. IN SEINER EINHEIT, im Dienst sozusagen, mag es ganz anders aussehen, man toleriert den Waffenbesitz dort, weil man Söldner braucht und wer legt sich schon gerne mit einer Einheit Söldner an? Aber eine Einheit Söldner läßt man wiederum auch nicht einfach so bewaffnet in seine Stadt. Der Söldner aber, der sich von seiner Gruppe entfernt und alleine mit irgentwelchen anderen herumzieht, verliert den Söldnerbonus. Er ist dann einfach ein normaler freier Mensch. Fertig aus. Und wird auch so behandelt (es sei denn, er ist ein bekannter Söldnerführer, vielleicht).

    Weitere Ausführungen zu dem Thema existieren auch bereits [url=http://forum.orkenspalter.de/index.php/topic,2544.30.html]hier[/url], wo der Schwerpunkt auf das Verhältnis Adel, Bürgerliche und Waffenbesitz gelegt wird.

  • Der Söldner darf keine privilegierten Waffen tragen. Andere Waffen kann und darf er tragen. Ob bei einer Stadt dann gewisse Verordnungen greifen, weil Waffen ab einer bestimmten Länge verboten und daher am Tor abzugeben sind, ist eine andere Frage.

    Und Waffenbesitz und das tragen von Waffen würde ich nicht, oder zumindest nicht allzusehr differenzieren. Ein Zweihänder ist eine privilegierte Waffe. Jemand, der nicht von dem Stand ist ihn führen zu dürfen, darf ihn auch nicht besitzen. Einen mit sich herum tragen und argumentieren, man würde ihn ja nicht benutzen, ist nicht stichhaltig. Man darf eine privilegierte Waffe auch nicht besitzen.

    Solch strenge Waffengesetze hat eigentlich auch nur Grangor, daß Personen mit Bürgerrecht und horasische Adelige etwas größeres als einen Dolch tragen dürfen.
    Zumindest in der prä-Borbel Zeit. Danach sind wohl die Waffengesetze generell etwas verschärft worden, aber mit der Zeit kenne ich mich auch nicht so gut aus.
    Aber grundsätzlich würde man einem Fremden in der Stadt nicht verbieten, einen Degen, Schwert oder Kurzschwert zu tragen, da nicht privilegiert, bzw. bei etwas strengeren Gesetzen würde man Waffen ab einer bestimmten Größe verbieten (3 Spann, glaube ich), worunter dann Schwerter fallen, Fechtwaffen z.B. aber nicht.
    Der Herr C. ist Krieger mit Brief und Adeliger, ein Graf gar. Dem wird man höchstens in Grangor verbieten, seine Schwerter zu tragen.
    Davon abgesehen, ist es immer abhängig davon, wo man ist (und wer man ist).