Teil des Nachschlagewerkes
Hi Leute,
ein weiterer meiner (g/b)eliebten Sammelthreads. Ich würde gerne mal zusammenstellen, welche Gesetze wo gelten.
Allgemeine Gesetze
Reichsreform (201 v. Hal) - altes Grundgesetz
gilt: Mittelreich
Reichsgrundreform - neuerung des Grundgesetzes des Mittelreiches (11 v. Hal)
gilt: Mittelreich
-- Inhalt:
* Der Gesetzgeber darf als einziger Gesetze erlassen, ist aber auch verpflichtet das für das Volk zu tun.
Codex Raulus - das allgemeine Gesetzbuch (Straf- und Bürgerliches Recht) (979 v. Hal)
- gilt: Mittelreich
- nicht:
-- Inhalt
* Dem Adel sind Klingen von reinem Stahl vorbehalten
* Bürgern sind nur Knüppel und Stäbe erlaubt
* Begründung des Kaisertums
* Festsetzung der Erbfolge
* Frauen sind von derkaiserlichen Erbfolge ausgeschlossen
* Einbrecher die auf frischer Tat ertappt werden, dürfen vom Hausherrn erschlagen werden.
* Sonst werden Einbrecher mit Brandmarken auf der rechten und linken Hand bestraft, sowie 25 Stockhieben
* Wiederholungseinbrechern wird die gute Hand abgeschlagen.
Ius Concordia (527 v. Hal)
--Inhalt
* Wenn kein weltlicher Richter erreichbar ist, dann darf ein Geweihter richten.
Codex Methumicus
--Inhalt
* Vergehen gegen die Allgemeinheit werden deutlich empfindlicher bestraft, als Vergehen gegen einzelne
* Tötung kann im Fall der Notwehr Straffrei ausgehen
* Den Verbliebenen muss dennoch ein Schadenersatz von 30 Dukaten oder mehr entrichtet werden.
Wehrheimer Index - Regelt den Umgang mit Giften
- gilt:
- nicht:
--Inhalt:
*Die Verwendung folgender Gifte gegen Menschen, Elfen, Zwerge, Orks, Goblins, Trolle und auch Oger und andere Zweibeinige Wesen ist unter Strafe gestellt: Samthauch, Shurinknolle, Tinzal, Sumpfknöterich, Gonede, Sunsura, Schwarzer Lotos, Omrais, Kukris, Tulmadron, Boabungaha, Purpurblitz.
* Wer durch ein solches Gift jemanden zu Tode bringt, wird als Gitftmörder ersäuft, ungeachtet der Umstände;
* wer ein solches Gift herstellt oder veräußert,der wird auf 30 Jahre in den Kerker geworfen
* wer es besitzt, der muss auf 5 Jahre in die Mienen.
Lex Zwergia - regelt den Umgang mit den Zwergen.
- gilt : Mittelreich, Horasreich
- nicht: Andergast
-- Inhalt:
* Zwerge dürfen ihre Waffen und Rüstungen auch in Städten tragen
* Zwerge können vom Zwergenkönig freigekauft werden, wenn gegen sie in einem weltlichen Gericht verhandelt wird
* Der Preis des Zwerges ist sein Gewicht in Eisenspänen.
Codex Albyricus - regelt den Umgang mit Magiern und Magie
- gilt: Mittelreich, Horasreich
- nicht: Die meisten Tul. Stadtstaaten
--Inhalt:
* Feuerzauber, incl. des Flim Flam sind in Städten verboten
* Magier haben das Recht auf Freizügigkeit, d.h. sind grundsätzlich nicht Leibeigen oder Sklaven
* Magier haben die grundsätzliche Erlaubnis Wissen zu sammeln und zu hüten
* Weltliche Gerichte dürfen Magier nur in deren Anwesenheit verurteilen
* Kirchliche und magische Gerichte dürfen Magier in Abwesenheit verurteilen
* Bei jeder Anklage, die über ein Bagatellvergehen hinausgeht ist die Gilde zu benachrichtigen.
* Magier können von ihrer Gilde freigekauft werden, falls gegen sie in einem weltlichen Gericht verhandelt wird
* Magiern ist nur das Führen blanker Waffen bis zu drei Spann gesamter Länge, Hiebwaffen bis zu 100 Unzen gewicht oder Schusswaffen mit einer Bogenlänge von unter 2,5 Spann erlaubt, außnahme: der ehrendegen, der nicht mehr als vier Spann in gesamter Länge messen darf und nicht mehr als 40 Unzen Gewicht haben darf
* Magiern sind Rüstungen aus Metall, gehärtetem Leder, Horn oder Holz egal an welchem Körperteil untersagt
* Magiern steht es frei, sich einen Magiernamen zu wählen
* Lehrmeister sind verpflichtet ihre Lehrtätigkeit der Gilde zu melden
* Das Lehren von Stein Wandle oder Chimaeroforma ist untersagt
Editctus Franhoratis - sichert Magiern mit Adel und Klerus die Spitze von Macht und Ansehen (1600 v. Hal)
Garether Pamphlet - schränkt die Freiheit der Forschung der Magier ein (397 v. Hal)
--Inhalt:
* Magier müssen anhand ihrer Kleidung als solche erkennbar sein
Greifenfurter Jagdordnung
--Inhalt
* Wilderer werden mit Stöcken ausser Landes getrieben und bleiben mindestens 5 Jahre, oder aber die Zahl der gewilderten Tiere verbannt.
Tralloper Vertrag (Elfenvertrag) - regelt den Umgang mit Elfen
- gilt: Mittelreich, Horasreich
- nicht: Andergast
-- Inhalt:
* Elfen dürfen ihren Bogen auch in Städten tragen
* Elfen sind keine Wilderer, wenn sie Jagd auf Wild machen, das für gewöhnlich dem Adel vorbehalten ist.
* Schützt Elfen bei Bagatellvergehen
* Verpflichtet die Elfen aber zur Widergutmachung!!!
Garether Handelsrechtsverordnung - regelt den Handel, aber ebenso die mindestgrößen für Brote und ähnliche Waren.
Inquisitorische Halsgerichtsordnung - veraltet
Codex Pax Aventuria
gilt: Mittelreich, Horasreich
--Inhalt:
* Den Hinterbliebenen von einem in einem Duell erschlagenen sind 50 Dukaten zu entrichten.
* Reiche oder besondere Persönlichkeiten erfordern bis zur dreifachen Summe.
Argelionsrecht - gesamtheit aller Dekrete und Passagen zur Einschränkung von Magie
-- Inhalt:
* Die Beweislast bei Anklagen liegt beim Kläger
* Einsatz von Magie zieht immer den Vorsatz mit sich
* Gedankenlesen ist verboten (rechtliche Ausnahmen möglich)
* Einflußnahme bie Verhandlungen mittels Beherrschung / Beinflussung ist verboten
* das arkane Erzeugen von längerfristigen Alpträumen oder Ängsten ist verboten
* das Abfangen oder Entschlüsseln von Cryptographo Depeschen ist verboten
* die Verwandlung von rechtschaffenen Personen in Tier oder Pflanze ist verboten
* GEBILLIGT (nicht erlaubt) sind Zaubereien in Notwehr
* Artefaktanwender werden wie Zauberer behandelt
* Einbindung verbotener Canti in ein Artefakt wird mit disliberatio füre ein Jahr vergolten
* Ein magischer Raub wird mit einer Geldstrafe und möglicherweise mit Bannstaub bestraft
* Wer durch Beschwörung von Dämonen kulturschaffenden mittelbar oder unmittelbar dauerhaften oder tödlichen Schaden zufügt wird mit dem Feuertod bestraft
* Paktiererei wird mit dem Feuertod bestraft
* Nekromanten (Totes Handle / Skelettarius) werden der Boronkirche unterstellt und mit Zugeabschneiden, dem Feuertod, oder lebendigem Begraben bestraft. Nekropathia gilt lediglich als lästerlich
* Blutmagie darf nur mit EIgenblut gewirkt werden.
* Besitz Borbaradischen Schrifttums wird mit disvocatio bestraft, Anwendung mit expurgico
* Raub eines Schattens wird mit disvodatio oder schlimmer bestraft
Stadtrechtverordnung Havena
--Inhalt
*Jemand der 12 Jahre vermisst ist, gilt als Tot. Seine Rechte gehen auf seine Erben über
Kusliker Stadtfriedensordnung
--Inhalt
* Grölen, schlechte Musik und Trunkenheit werden mit 2-5 Talern Bußgeld bestraft
* Widerholungstäter werden geknebelt oder mit ihrem zerbrochenen Instrument an den Pranger gestellt und zahlen ausserdem 5-10 Taler
* Unzüchtige Lieder und Geschichten werden mit 5 Talern Bußgeld bestraft
* Wer eine Schlägerei beginnt zahlt 5 Heller an jeden beteiligten und 1 Taler Bußgeld.
* Wer jemandem in einer Schlägerei den Arm verletzt zahlt ihm den doppelten Lohn für die Zeit der Berufsunfähigkeit
* Unzüchtiges Angrabschen wird mit 1-10 Stockhieben bestraft und 1-3 Talern Bußgeld
* Prostitution (gegen Geld oder Geschenke) wird mit 3-4 Dukaten Bußgeld, sowie 10-20 Stockhieben bestraft
was in bestimmten Regionen verboten ist
Stadt des Lichts
Arkanum Interdictum
Havenna
Arkanum Interdictum
Beilunk
Arkanum Interdictum
Elevina
Arkanum Interdictum, Alchemieverbot (aussnahme: Abgänger der örtlichen Akademie)
Jilaskan
Darf von magiebegabten nicht betreten werden.
Andere Regelwerke
Khunchomer Codex
- Regelt die Bezahlung von Söldnern
Index der verbotenen Schriften