Gesetze in Aventurien

  • Teil des Nachschlagewerkes


    Hi Leute,

    ein weiterer meiner (g/b)eliebten Sammelthreads. Ich würde gerne mal zusammenstellen, welche Gesetze wo gelten.


    Allgemeine Gesetze

    Reichsreform (201 v. Hal) - altes Grundgesetz
    gilt: Mittelreich

    Reichsgrundreform - neuerung des Grundgesetzes des Mittelreiches (11 v. Hal)
    gilt: Mittelreich
    -- Inhalt:
    * Der Gesetzgeber darf als einziger Gesetze erlassen, ist aber auch verpflichtet das für das Volk zu tun.

    Codex Raulus - das allgemeine Gesetzbuch (Straf- und Bürgerliches Recht) (979 v. Hal)
    - gilt: Mittelreich
    - nicht:
    -- Inhalt
    * Dem Adel sind Klingen von reinem Stahl vorbehalten
    * Bürgern sind nur Knüppel und Stäbe erlaubt
    * Begründung des Kaisertums
    * Festsetzung der Erbfolge
    * Frauen sind von derkaiserlichen Erbfolge ausgeschlossen
    * Einbrecher die auf frischer Tat ertappt werden, dürfen vom Hausherrn erschlagen werden.
    * Sonst werden Einbrecher mit Brandmarken auf der rechten und linken Hand bestraft, sowie 25 Stockhieben
    * Wiederholungseinbrechern wird die gute Hand abgeschlagen.

    Ius Concordia (527 v. Hal)
    --Inhalt
    * Wenn kein weltlicher Richter erreichbar ist, dann darf ein Geweihter richten.

    Codex Methumicus
    --Inhalt
    * Vergehen gegen die Allgemeinheit werden deutlich empfindlicher bestraft, als Vergehen gegen einzelne
    * Tötung kann im Fall der Notwehr Straffrei ausgehen
    * Den Verbliebenen muss dennoch ein Schadenersatz von 30 Dukaten oder mehr entrichtet werden.

    Wehrheimer Index - Regelt den Umgang mit Giften
    - gilt:
    - nicht:
    --Inhalt:
    *Die Verwendung folgender Gifte gegen Menschen, Elfen, Zwerge, Orks, Goblins, Trolle und auch Oger und andere Zweibeinige Wesen ist unter Strafe gestellt: Samthauch, Shurinknolle, Tinzal, Sumpfknöterich, Gonede, Sunsura, Schwarzer Lotos, Omrais, Kukris, Tulmadron, Boabungaha, Purpurblitz.
    * Wer durch ein solches Gift jemanden zu Tode bringt, wird als Gitftmörder ersäuft, ungeachtet der Umstände;
    * wer ein solches Gift herstellt oder veräußert,der wird auf 30 Jahre in den Kerker geworfen
    * wer es besitzt, der muss auf 5 Jahre in die Mienen.

    Lex Zwergia - regelt den Umgang mit den Zwergen.
    - gilt : Mittelreich, Horasreich
    - nicht: Andergast
    -- Inhalt:
    * Zwerge dürfen ihre Waffen und Rüstungen auch in Städten tragen
    * Zwerge können vom Zwergenkönig freigekauft werden, wenn gegen sie in einem weltlichen Gericht verhandelt wird
    * Der Preis des Zwerges ist sein Gewicht in Eisenspänen.

    Codex Albyricus - regelt den Umgang mit Magiern und Magie
    - gilt: Mittelreich, Horasreich
    - nicht: Die meisten Tul. Stadtstaaten
    --Inhalt:
    * Feuerzauber, incl. des Flim Flam sind in Städten verboten
    * Magier haben das Recht auf Freizügigkeit, d.h. sind grundsätzlich nicht Leibeigen oder Sklaven
    * Magier haben die grundsätzliche Erlaubnis Wissen zu sammeln und zu hüten
    * Weltliche Gerichte dürfen Magier nur in deren Anwesenheit verurteilen
    * Kirchliche und magische Gerichte dürfen Magier in Abwesenheit verurteilen
    * Bei jeder Anklage, die über ein Bagatellvergehen hinausgeht ist die Gilde zu benachrichtigen.
    * Magier können von ihrer Gilde freigekauft werden, falls gegen sie in einem weltlichen Gericht verhandelt wird
    * Magiern ist nur das Führen blanker Waffen bis zu drei Spann gesamter Länge, Hiebwaffen bis zu 100 Unzen gewicht oder Schusswaffen mit einer Bogenlänge von unter 2,5 Spann erlaubt, außnahme: der ehrendegen, der nicht mehr als vier Spann in gesamter Länge messen darf und nicht mehr als 40 Unzen Gewicht haben darf
    * Magiern sind Rüstungen aus Metall, gehärtetem Leder, Horn oder Holz egal an welchem Körperteil untersagt
    * Magiern steht es frei, sich einen Magiernamen zu wählen
    * Lehrmeister sind verpflichtet ihre Lehrtätigkeit der Gilde zu melden
    * Das Lehren von Stein Wandle oder Chimaeroforma ist untersagt

    Editctus Franhoratis - sichert Magiern mit Adel und Klerus die Spitze von Macht und Ansehen (1600 v. Hal)

    Garether Pamphlet - schränkt die Freiheit der Forschung der Magier ein (397 v. Hal)
    --Inhalt:
    * Magier müssen anhand ihrer Kleidung als solche erkennbar sein

    Greifenfurter Jagdordnung
    --Inhalt
    * Wilderer werden mit Stöcken ausser Landes getrieben und bleiben mindestens 5 Jahre, oder aber die Zahl der gewilderten Tiere verbannt.

    Tralloper Vertrag (Elfenvertrag) - regelt den Umgang mit Elfen
    - gilt: Mittelreich, Horasreich
    - nicht: Andergast
    -- Inhalt:
    * Elfen dürfen ihren Bogen auch in Städten tragen
    * Elfen sind keine Wilderer, wenn sie Jagd auf Wild machen, das für gewöhnlich dem Adel vorbehalten ist.
    * Schützt Elfen bei Bagatellvergehen
    * Verpflichtet die Elfen aber zur Widergutmachung!!!

    Garether Handelsrechtsverordnung - regelt den Handel, aber ebenso die mindestgrößen für Brote und ähnliche Waren.

    Inquisitorische Halsgerichtsordnung - veraltet

    Codex Pax Aventuria
    gilt: Mittelreich, Horasreich
    --Inhalt:
    * Den Hinterbliebenen von einem in einem Duell erschlagenen sind 50 Dukaten zu entrichten.
    * Reiche oder besondere Persönlichkeiten erfordern bis zur dreifachen Summe.

    Argelionsrecht - gesamtheit aller Dekrete und Passagen zur Einschränkung von Magie
    -- Inhalt:
    * Die Beweislast bei Anklagen liegt beim Kläger
    * Einsatz von Magie zieht immer den Vorsatz mit sich
    * Gedankenlesen ist verboten (rechtliche Ausnahmen möglich)
    * Einflußnahme bie Verhandlungen mittels Beherrschung / Beinflussung ist verboten
    * das arkane Erzeugen von längerfristigen Alpträumen oder Ängsten ist verboten
    * das Abfangen oder Entschlüsseln von Cryptographo Depeschen ist verboten
    * die Verwandlung von rechtschaffenen Personen in Tier oder Pflanze ist verboten
    * GEBILLIGT (nicht erlaubt) sind Zaubereien in Notwehr
    * Artefaktanwender werden wie Zauberer behandelt
    * Einbindung verbotener Canti in ein Artefakt wird mit disliberatio füre ein Jahr vergolten
    * Ein magischer Raub wird mit einer Geldstrafe und möglicherweise mit Bannstaub bestraft
    * Wer durch Beschwörung von Dämonen kulturschaffenden mittelbar oder unmittelbar dauerhaften oder tödlichen Schaden zufügt wird mit dem Feuertod bestraft
    * Paktiererei wird mit dem Feuertod bestraft
    * Nekromanten (Totes Handle / Skelettarius) werden der Boronkirche unterstellt und mit Zugeabschneiden, dem Feuertod, oder lebendigem Begraben bestraft. Nekropathia gilt lediglich als lästerlich
    * Blutmagie darf nur mit EIgenblut gewirkt werden.
    * Besitz Borbaradischen Schrifttums wird mit disvocatio bestraft, Anwendung mit expurgico
    * Raub eines Schattens wird mit disvodatio oder schlimmer bestraft

    Stadtrechtverordnung Havena
    --Inhalt
    *Jemand der 12 Jahre vermisst ist, gilt als Tot. Seine Rechte gehen auf seine Erben über

    Kusliker Stadtfriedensordnung
    --Inhalt
    * Grölen, schlechte Musik und Trunkenheit werden mit 2-5 Talern Bußgeld bestraft
    * Widerholungstäter werden geknebelt oder mit ihrem zerbrochenen Instrument an den Pranger gestellt und zahlen ausserdem 5-10 Taler
    * Unzüchtige Lieder und Geschichten werden mit 5 Talern Bußgeld bestraft
    * Wer eine Schlägerei beginnt zahlt 5 Heller an jeden beteiligten und 1 Taler Bußgeld.
    * Wer jemandem in einer Schlägerei den Arm verletzt zahlt ihm den doppelten Lohn für die Zeit der Berufsunfähigkeit
    * Unzüchtiges Angrabschen wird mit 1-10 Stockhieben bestraft und 1-3 Talern Bußgeld
    * Prostitution (gegen Geld oder Geschenke) wird mit 3-4 Dukaten Bußgeld, sowie 10-20 Stockhieben bestraft

    was in bestimmten Regionen verboten ist

    Stadt des Lichts
    Arkanum Interdictum

    Havenna
    Arkanum Interdictum

    Beilunk
    Arkanum Interdictum

    Elevina
    Arkanum Interdictum, Alchemieverbot (aussnahme: Abgänger der örtlichen Akademie)

    Jilaskan
    Darf von magiebegabten nicht betreten werden.

    Andere Regelwerke

    Khunchomer Codex
    - Regelt die Bezahlung von Söldnern

    Index der verbotenen Schriften

  • Havenna : Das Zaubern zu jedem anderen Zweck, als Rettung in großer Not ist per Erlaß verboten ( zumindest war das in der Zeit bis 29.Hal so - noch früher gab es ja absolutes Magieverbot, das abgewandelt wurde, als ein Elf eion schwerverletztes Kleinkind mittels Balsam geheilt hat. ( Quelle : Albernia Box)

  • Der Elfenvertrag ist auch als Tralloper Vertrag bekannt, er gilt ebenfalls nicht in Andergast, bei Nostria weiß ich es nicht.

    Ein Arcanum Interdictum existiert auch in Beilunk.

    Erwähnenswert: Der Wehrheimer Index listet alle verbotenen Gifte auf.

    Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse alles, was du sagst. (Matthias Claudius)

  • O.k., so langsam wirds ja was. Habe weiter Quellen gefunden und das bisher zusammengetragene Wissen oben hineineditiert. Also weiter im Text.

  • In Havenna gilt kein Arcanum Interdictum, was eine Liturgie der Praioskirche wäre und das Wirken von Magie verhindert - es ist lediglich verboten. Im Unterschied zur Stadt des Lichts sollte man das vielleicht noch getrennt anführen. Wie es mit Beilunk aussieht, weiß ich nicht, aber ich nehme an, dort existiert auch nur ein Verbot.

    Desweiteren würde ich vorschlagen, Jahreszahlen anzugeben. Das, was wir bisher gesammelt haben, dürfte 1026 BF noch aktuell gewesen sein,
    aber nach Schlacht in den Wolken
    [!--SpoilerBegin--][/span][table border=\'0\' align=\'center\' width=\'95%\' cellpadding=\'3\' cellspacing=\'1\']MEISTERINFO [td id=\'MI\'][!--SpoilerEBegin--]bin ich mir nicht sicher, ob in der Stadt des Lichts noch immer das Arcanum Interdictum gilt.[!--SpoilerEnd--][span class=\'postcolor\'][!--SpoilerEEnd--]

  • Zitat

    Tralloper Vertrag (Elfenvertrag) - regelt den Umgang mit Zwergen und räumt ihnen das Recht ein, einen Bogen zu führen und jagen zu dürfen.

    Da hast Du Dich vertan, Mechtbert, denn der Tralloper Verttrag regelt natürlich den Umgang mit Elfen, denn für die Zwerge gibt es die von Dir erwähnte Lex Zwergia.

    Zu der ich jetzt noch eine Frage habe: wenn die Lex Zwergia das Recht zusichert, daß Zwerge ihre Waffen tragen dürfen, gilt das aber nicht für Städte/Orte, an denen sowieso alle Waffen abgegeben werden müssen, bzw. Waffen ab einer bestimmten Größe?

    Und dürfen Elfen durch den Trallopper Vertrag auch dann und dort jagen, wenn jeder andere (bürgerliche) Mensch wegen Wilderei schwer was abkriegen kann, weil es das persönliche Jagdrevier eines Barones ist?

  • Zitat

    Und dürfen Elfen durch den Trallopper Vertrag auch dann und dort jagen, wenn jeder andere (bürgerliche) Mensch wegen Wilderei schwer was abkriegen kann, weil es das persönliche Jagdrevier eines Barones ist?


    Genau das ist der Grund, warum es den Vertrag gibt. Er erlaubt es den Elfen in Baronien und Grafschaften zu jagen. Zumindest wenn der Vertrag anerkannt ist. Desweiteren dürfen sie ihren Bogen überall mitnehmen. Normalerweise würde der Bogen ja an vielen Stadttoren einkassiert werden.
    Außerdem ist im Trallopervertrag die Klausel mit dem Stehlen verankert.


    Zitat

    Zu der ich jetzt noch eine Frage habe: wenn die Lex Zwergia das Recht zusichert, daß Zwerge ihre Waffen tragen dürfen, gilt das aber nicht für Städte/Orte, an denen sowieso alle Waffen abgegeben werden müssen, bzw. Waffen ab einer bestimmten Größe?


    Zwerge sollte ihre Waffe überall hin mitnehmen dürfen. Auch an Orte wo das Tragen nicht erlaubt ist. 99% der Zwerge würden ihre Waffe dann auch nicht ziehen wenn sie sie schon mitnehmen dürfen. Dafür haben die kleinen Quälgeister ein viel zu starkes Ehrgefühl. Wenn sie versprechen die Waffe nicht zu benutzen, dann ist das wie ein eingemeißeltes Gesetz. Zwerg halt.
    Außerdem wird dem Zwergenkönig in der Lex Zwergia das Recht eingeräumt Zwerge aus der Gefangenschaft freizukaufen. Ähnlich den Magiergilden.


    Was mir ansonsten noch einfällt ist die Lex Boronia. Sozusagen die Grundlage für die Golagriten.

  • Zitat

    In Havenna gilt kein Arcanum Interdictum, was eine Liturgie der Praioskirche wäre und das Wirken von Magie verhindert - es ist lediglich verboten.

    Arcanum Interdictum heißt auch eine Liturgie der Praioskirche. Allgemein ist ein Interdictum ein Verbot und mehr sage ich hier nicht.
    Wenn das Wirken von Magie verhindert ist, dann braucht man ja wohl kaum mehr ein Gesetz dazu :). Hier geht es also nur um die juristische Seite.

    Weiß übrigens jemand wie der Index der verbotenen Bücher heißt?

    Schattenkatze: Ja, danke. Selbstverständlich habe ich mich vertan. Ich würde auch gerne mal einen Zwerg mit Bogen auf der Pirschjagd sehen :lol:

  • Aber das würde ja heißen, daß Zwerge gegenüber Menschen in Menschenstädten bevorzugt werden, denn bei jedem Söldner kann man die Waffen am Stadttor einkassieren, bei jedem Bürgerlichen ebenfalls und auch bei Kriegern etwa würde in Grangor keine Ausnahme gemacht werden.
    Und versprechen, sie nicht zu benutzen, würden auch viele Menschen und es auch halten - trotzdem ist dennoch Stadttor = Waffe weg.

  • Das mit den Zwergen sollte man vielleicht woanders Diskutieren, dashier soll ja eher ein Sammelthread werden.

    Index der verbotenen Schriften: Wird von der Praioskirche herausgegeben und gilt wohl für alle Weißen Akademien. Bei den Grauen kommt es wohl drauf an und die Schwarzen benutzen wahrscheinlich die Rückseite für Notizen.

  • Ich wollte (und will) das gar nicht weiter ausdiskutieren, nur meine Frage stellen, eine Antwort bekommen (ist geschehen) und dann doch mein Ertstaunen ausdrücken ... Weiteren Diskussionsbedarf sehe ich für mich da nicht.

  • Zum Codex Albyricus und Argelionsrecht gibt es einen Thread hier, da stehen noch mehr Details drin, was genau darf, was nicht, etc.

  • Gleich mal suchen. Aber der wird ja auch hinreichend im MWW beschrieben. Viel dünner sieht es mit weltlichem Recht aus... Leider.

  • Das weltliche Recht wird in der GA - nun, beschrieben nicht unbedingt, eher skizziert. Es gibt ein bißchen was her, ist in meinen Augen aber zu unkonkret

  • Ja, es ist sehr lückenhaft und nur beispielsweise dargestellt. Aber es mag als Richtlinie gelten, was sich finden läßt

  • Bei Elenvina sollte man vielleicht erwähnen, dass sich das Magieverbot nicht auf die Abgänger der Akademie der Herrschaft bezieht.

    Ausführung zum Index Wehrheimium (bosparanisierung ist manchmal lächerlich)
    Die Verwendung folgender Gifte gegen Menschen, Elfen, Zwerge, Orks, Goblins, Trolle und auch Oger und andere Zweibeinige Wesen ist unter Strafe gestellt: Samthauch, Shurinknolle, Tinzal, Sumpfknöterich, Gonede, Sunsura, Schwarzer Lotos, Omrais, Kukris, Tulmadron, Boabungaha, Purpurblitz.
    Wer durch ein solches Gift jemanden zu Tode bringt, wird als Gitftmörder ersäuft, ungeachtet der Umstände; wer ein solches Gift herstellt oder veräußert,der wird auf 30 Jahre in den Kerker geworfen, und wer es besitzt, der muss auf 5 Jahre in die Mienen.

    Entnommen der Enzyklopaedia Aventurica S. 36

  • Check abgeschlossen, keine Aktualisierung nötig, leider. Lediglich Waffenverbote werden [url=http://forum.orkenspalter.de/index.php/topic,5567.0.html]hier[/url] genauer diskutiert

    EDIT Schattenkatze: Einenen Thread nach oben holen gerne, aber bitte nicht durch solche doch sinnfreien Beiträge. Danke.

    EDIT: Beim letzten mal hats auch niemanden gestört. Im Gegenteil, wenn das aventurische Nachschlagewerk wachsen soll, dann muss man es von Zeit zu Zeit mal wieder ins Gedächtnis rufen :cool2: