Reichweite von Zauberkontrolle / Aufrechterhalten

  • Hallo,


    zur Reichweite von Zaubern habe ich mehrere Fragen:


    1) Kann man permanente Zauber (zB Salander) mittels Meisterlicher Zauberkontrolle II abschalten und wieder anschalten?

    2) Wie weit kann das Ziel des Zaubers dabei entfernt sein?

    3) Wie viele Zauber kann man mit MZK II kontrollieren?


    4) Kann man ein Artefakt, d.h. den Arcanovi, mittels MZK II kontrollieren?


    5) Welche Reichweite hat ein aufrechterhaltender Zauber (zB Chamaeloni auf andere Person die sich fortteleportiert)?

    • Hilfreichste Antwort

    1) Kann man permanente Zauber (zB Salander) mittels Meisterlicher Zauberkontrolle II abschalten und wieder anschalten?

    Ja, regeltechnisch spricht nichts dagegen. Zauber mit permanenter Wirkung sollten aber nicht mit Zaubern mit augenblicklicher Wirkung verwechselt werden, da erste Zauber dauerhaft wirken, während zweitere eine (bleibende) Veränderung bewirken und selbst nicht weiterwirken.

    2) Wie weit kann das Ziel des Zaubers dabei entfernt sein?

    Dazu findet sich in den Regeln (leider) nichts. Hausregelvorschlag: Reichweite des Zaubers. Wurde die Reichweite überschritten (oder die Sphäre gewechselt), ist keine Zauberkontrolle mehr möglich. Mit der SF Fernzauberei reißt die Verbindung erst ab einer Entfernungskategorie weiter ab, bei Sphärenwechsel jedoch weiterhin in jedem Fall.

    3) Wie viele Zauber kann man mit MZK II kontrollieren?

    Regeltechnisch gibt es hier keine Obergrenze. Hausregelvorschlag: Bei mehr als einem möglichen Ziel der MZK II wird die Probe auf den Spruche für jedes Ziel über das erste hinaus um 1 erschwert. Bei zwei Zielen also +1, bei drei Zielen +2 und so weiter. Wäre die Probe ohne Erschwernis gelungen, so wird ein zufälliger Spruch umgeschaltet.

    4) Kann man ein Artefakt, d.h. den Arcanovi, mittels MZK II kontrollieren?

    Das ist eine etwas komplexere Frage, da es auch hier keine Regeln gibt. Im Liber Cantiones wird der Arcanovi im Flufftext als Ritual bezeichnet, womit Zauberkontrolle & Co. nicht angewendet werden dürften. Wege der Alchimie wird sogar noch konkreter:

    Zitat von Wege der Alchimie, S. 82

    Ein misslungener ARCANOVI dauert nur halb so lange, mindestens jedoch eine Stunde (mit der SF Zauberkontrolle sogar nur genau eine Stunde).

    Hier verliert Zauberkontrolle also ihre gewöhnliche Wirkung und wird degradiert auf das, was sonst (WdZ, S. 13) allein schon mit ZfW 14+ möglich wäre.

    Aus der Beschreibung zur Funktionsweise eines Artefakts (WdA, S. 78) lässt sich folgendes festhalten:

    • Zauber haben eine Wirkungsmatrix.
    • Wirkungsmatrizen werden im Rahmen des Zauberns sofort ausgelöst.
    • Artefakte verfügen über einen bindenden Spruch und wirkende Sprüche.
    • Der bindende Spruch bereitet einen Gegenstand auf die Aufnahme der wirkenden Sprüche vor.
    • Wirkende Sprüche werden erst ausgelöst, wenn der in der Wirkungsmatrix des bindenden Spruches niedergelegte Auslöser ausgelöst wird.

    Der Auslöser könnte also entsprechend eingerichtet werden und sowas ist auch explizit erlaubt:

    Zitat von Wege der Alchimie, S. 82/83

    Komplexe Auslöser: [...]

    • aktive Auslösung durch eine bestimmte Emotion, einen Denkvorgang oder reine Willensanstrengung des Trägers (1A): +7
    • Ferngespür: Artefakt reagiert auf weiter entfernten Reiz; erfordert die optionale Eigenschaft Ferngespür (Seite 96); die dort genannte Proben-Erschwernis ersetzt die Auslöser-Erschwernis; kann (wenn der Hellsichtzauber es erlaubt) mit weiteren hier genannten Auslösern gekoppelt werden (z.B. ein EXPOSAMI, der auf den LeP-Verlust eines Kampfgefährten reagiert (+2, s.o.) und einen REVERSALIS FULMINICTUS auf diesen aktiviert).

    Variationen des Auslösers:

    • zusätzlich +2 für jede Entfernungskategorie (bis zu pAsP mal 1–3–7–21–49 Schritt) bei der Detektion magischer Auren in der Umgebung

    Das sieht mir daher nach dem regeltechnisch gewollten Weg aus: Artefakt mit komplexem Auslöser und Ferngespür.

    Die Kontrolle des Artefakts mit MZK II würde ich (Hausregel) wie folgt gestatten: Die wirkenden Sprüche sind unerreichbar für MZK II, der bindende Spruch wird als "Klammer" verstanden und MZK II kann nur auf das Gesamtartefakt wirken. Dabei wirkt das Umschalten so, dass das Artefakt komplett deaktiviert/aktiviert wird. Löst das Artefakt also gerade nicht aus, kannst du es mit MZK II auch nicht auslösen, sondern nur so deaktivieren, dass es nicht ausgelöst werden kann. Wird die Verbindung zur Zauberkontrolle gekappt, endet auch die Deaktivierung. Es lohnt sich also nur zur Unterdrückung der Wirkung eines gerade in Auslösung befindlichen Artefakts. Die Probe wäre im Übrigen wie die Erschaffungsprobe erschwert, also in der Regel gar nicht mal so ohne. Mehr Kontrolle würde ich nicht über die Sonderfertigkeit zugestehen.

    5) Welche Reichweite hat ein aufrechterhaltender Zauber (zB Chamaeloni auf andere Person die sich fortteleportiert)?

    Dazu konnte ich leider auch nichts finden, würde aber auch hier pragmatisch festlegen, dass die Maximalreichweite des Zaubers angewendet wird. Quasi so wie es beim Motoricus als Reichweite angegeben ist. Beim Teleportieren würde ich wie oben wieder entscheiden, dass der Sphärenwechsel für ein Abreißen der Kontrollverbindung sorgt.

  • 5) Welche Reichweite hat ein aufrechterhaltender Zauber (zB Chamaeloni auf andere Person die sich fortteleportiert)?

    Dazu konnte ich leider auch nichts finden, würde aber auch hier pragmatisch festlegen, dass die Maximalreichweite des Zaubers angewendet wird. Quasi so wie es beim Motoricus als Reichweite angegeben ist. Beim Teleportieren würde ich wie oben wieder entscheiden, dass der Sphärenwechsel für ein Abreißen der Kontrollverbindung sorgt.

    Es steht bei den einzelnen Zaubern, dabei wie weit sie gelten: siehe Visiblili, Favilludo, Chamaelioni, Flim Flam (Irrwisch), Halluzunation (Wechselnde Eindrücke)

    Der Armatrutz/Duplicatus/Firnlauf/Harmlose Gestalt, auf andere, würde dementsprechend auch nicht mehr gehen, bzw. müsste ja die Reichweite erhöht werden ohne ende... ich weiß man könnte jetzt Argumentieren (Dann muss er das halt machen), aber da beim Armatruz z.B. nur Maximal Berührung geht wird das eher nicht die Präferierte Regel variante im Buch wohl sein.


    3) Wie viele Zauber kann man mit MZK II kontrollieren?

    Regeltechnisch gibt es hier keine Obergrenze. Hausregelvorschlag: Bei mehr als einem möglichen Ziel der MZK II wird die Probe auf den Spruche für jedes Ziel über das erste hinaus um 1 erschwert. Bei zwei Zielen also +1, bei drei Zielen +2 und so weiter. Wäre die Probe ohne Erschwernis gelungen, so wird ein zufälliger Spruch umgeschaltet.

    Man muss zum Unterdrücken mit MZK II schon eine Probe würfeln und wieder eine um es zu Aktivieren. Zauberkontrolle alleine, um einen Zauber abbrechen geht schon ohne Probe.

    Sonst müsste ja auch eine Hausregel für die Zauberkontrolle eingefügt werden. Aber muss eine Hausregel gemacht werden für etwas was schon verregelt ist?

    Ist ja nicht so, dass durch viele Aufrechterhaltende Zauber als Beispiel, schon Proben erschwert sind weil man die Aufrecht erhalten muss.

  • Dazu konnte ich leider auch nichts finden, würde aber auch hier pragmatisch festlegen, dass die Maximalreichweite des Zaubers angewendet wird. Quasi so wie es beim Motoricus als Reichweite angegeben ist. Beim Teleportieren würde ich wie oben wieder entscheiden, dass der Sphärenwechsel für ein Abreißen der Kontrollverbindung sorgt.

    Es steht bei den einzelnen Zaubern, dabei wie weit sie gelten: siehe Visiblili, Favilludo, Chamaelioni, Flim Flam (Irrwisch), Halluzunation (Wechselnde Eindrücke)

    Der Armatrutz/Duplicatus/Firnlauf/Harmlose Gestalt, auf andere, würde dementsprechend auch nicht mehr gehen, bzw. müsste ja die Reichweite erhöht werden ohne ende... ich weiß man könnte jetzt Argumentieren (Dann muss er das halt machen), aber da beim Armatruz z.B. nur Maximal Berührung geht wird das eher nicht die Präferierte Regel variante im Buch wohl sein.

    Das ist ein guter Punkt, den ich tatsächlich nicht bedacht hatte. Wie wäre es mit in Sichtweite? Bei großen Distanzen (z. B. 50 m) mit vorheriger Sinnenschärfe?

    3) Wie viele Zauber kann man mit MZK II kontrollieren?

    Regeltechnisch gibt es hier keine Obergrenze. Hausregelvorschlag: Bei mehr als einem möglichen Ziel der MZK II wird die Probe auf den Spruche für jedes Ziel über das erste hinaus um 1 erschwert. Bei zwei Zielen also +1, bei drei Zielen +2 und so weiter. Wäre die Probe ohne Erschwernis gelungen, so wird ein zufälliger Spruch umgeschaltet.

    Man muss zum Unterdrücken mit MZK II schon eine Probe würfeln und wieder eine um es zu Aktivieren. Zauberkontrolle alleine, um einen Zauber abbrechen geht schon ohne Probe.

    Sonst müsste ja auch eine Hausregel für die Zauberkontrolle eingefügt werden. Aber muss eine Hausregel gemacht werden für etwas was schon verregelt ist?

    Ist ja nicht so, dass durch viele Aufrechterhaltende Zauber als Beispiel, schon Proben erschwert sind weil man die Aufrecht erhalten muss.

    Nein, ich meinte schon die Probe, die man ohnehin für MZK II würfelt. Die Probe ist der Beschreibung nach unmodifiziert und ich würde sie dann eben wie oben beschrieben modifizieren. Wer also einen Dunkelheit, einen Silentium und einen Corpofesso aktiv hat, für den ist das etwas erschwert. Da es ein Hausregelvorschlag war, kann man das natürlich auch noch anpassen und zum Beispiel erst ab dem vierten aktiven Zauber eine Erschwernis einführen.

  • Ich weiß es ist ein Hausregelvorschlag, aber warum +1 und nicht +3 wie bei aufrechterhaltenden Zaubern?

  • Dazu konnte ich leider auch nichts finden, würde aber auch hier pragmatisch festlegen, dass die Maximalreichweite des Zaubers angewendet wird. Quasi so wie es beim Motoricus als Reichweite angegeben ist. Beim Teleportieren würde ich wie oben wieder entscheiden, dass der Sphärenwechsel für ein Abreißen der Kontrollverbindung sorgt.

    Es steht bei den einzelnen Zaubern, dabei wie weit sie gelten: siehe Visiblili, Favilludo, Chamaelioni, Flim Flam (Irrwisch), Halluzunation (Wechselnde Eindrücke)

    Der Armatrutz/Duplicatus/Firnlauf/Harmlose Gestalt, auf andere, würde dementsprechend auch nicht mehr gehen, bzw. müsste ja die Reichweite erhöht werden ohne ende... ich weiß man könnte jetzt Argumentieren (Dann muss er das halt machen), aber da beim Armatruz z.B. nur Maximal Berührung geht wird das eher nicht die Präferierte Regel variante im Buch wohl sein.

    Das ist ein guter Punkt, den ich tatsächlich nicht bedacht hatte. Wie wäre es mit in Sichtweite? Bei großen Distanzen (z. B. 50 m) mit vorheriger Sinnenschärfe?

    Und dann schaut er in die andere Richtung, die Sichtline wird Blockiert, der Magier ist Blind, es ist etwas Nebel/Dunkelheit, hat noch Vor-/Nachteile die Berücksichtig werden müssen...

    Man muss ja nicht immer neue Regeln sich ausdenken und neue Regeln zu neuen Regeln zu bauen, um neue Sondersituationen zu lösen, die mit dem was im Buch steht (Man muss nur aufrecht erhalten und bekommt Mali) konkurrieren.

  • Ich weiß es ist ein Hausregelvorschlag, aber warum +1 und nicht +3 wie bei aufrechterhaltenden Zaubern?

    Ich habe nur das Ziel verfolgt unendlich viele Zauber wirksam zu unterbinden. +3 geht daher natürlich auch und, wenn man ein wenig Interaktion zwischen verschiedenen SFen einbauen möchte, könnte man das auf +1 absenken, wenn man "Simultanzaubern" beherrscht. Das wäre auch halbwegs konsistent und Simultanzaubern ein wenig nützlicher.

    Und dann schaut er in die andere Richtung, die Sichtline wird Blockiert, der Magier ist Blind, es ist etwas Nebel/Dunkelheit, hat noch Vor-/Nachteile die Berücksichtig werden müssen...

    Das ist vollkommen richtig. Vernünftige Regeln zu entwerfen ist eben nicht einfach ^^ Pragmatisch wäre es wohl zu sagen, dass bei einer bestimmten Distanz Schluss ist. Ob das jetzt 50 m oder "Horizont" ist, muss man sich überlegen. Weite Entfernungen könnten den Nachteil erzeugen, dass mittels Custodosigil von sehr fern zündbare Brandsätze möglich wären.

    Custodosigilbrandsätze bei Fernauslösung mittels Meisterliche Zauberkontrolle II
    • Custodosigil auf Gefäß mit brennbaren/explosiven Stoffen wirken.
    • Custodosigilwirkung unterdrücken.
    • Gefäß so beschädigen, dass der Custodosigil auslösen würde.
    • Weit entfernen.
    • Custodosigilwirkung wieder zulassen.
    • Custodosigil löst aus, weil ja das Gefäß beschädigt wurde.
    • BOOM :D

    Man muss ja nicht immer neue Regeln sich ausdenken und neue Regeln zu neuen Regeln zu bauen, um neue Sondersituationen zu lösen, die mit dem was im Buch steht (Man muss nur aufrecht erhalten und bekommt Mali) konkurrieren.

    Aufrechterhaltung von Zaubern und die entsprechenden Mali auf weitere Zauber sind nicht das gleiche wie Meisterliche Zauberkontrolle II. Die Sonderfertigkeit Zauberkontrolle erlaubt dir, einen Zauber jederzeit abzubrechen/zu beenden. Mit Meisterliche Zauberkontrolle II kannst du einen Zauber beliebig oft unterdrücken und wieder wirken lassen. Einen Malus für gerade unterdrückte oder aktuell aktive Zauber (ohne Aufrechterhaltung) gibt es im Regelwerk nicht.

    Ich halte es für reichlich unrealistisch, dass jemand mit zig aktiven Zauber hat nicht durcheinanderkommen kann, wenn er unterdrückt/wieder aktiviert. Daher mein Vorschlag, sowas ein wenig einzudämmen. Ich habe mich dabei ein wenig am Zauberspeicher von Zauberstäben orientiert.

  • Custodosigilbrandsätze bei Fernauslösung mittels Meisterliche Zauberkontrolle II
    • Custodosigil auf Gefäß mit brennbaren/explosiven Stoffen wirken.
    • Custodosigilwirkung unterdrücken.
    • Gefäß so beschädigen, dass der Custodosigil auslösen würde.
    • Weit entfernen.
    • Custodosigilwirkung wieder zulassen.
    • Custodosigil löst aus, weil ja das Gefäß beschädigt wurde.
    • BOOM :D

    Da die Auslösebedingung "der Gegenstand wird unbefugt geöffnet" ist und der Gegenstand unterdrückt geöffnet wird ohne das der Zauber läuft, kann nicht im Nachhinein die Bedingung triggern. ;)

  • Da die Auslösebedingung "der Gegenstand wird unbefugt geöffnet" ist und der Gegenstand unterdrückt geöffnet wird ohne das der Zauber läuft, kann nicht im Nachhinein die Bedingung triggern. ;)

    Wieso hatte ich das im Gefühl, dass genau dieser (nicht von der Hand zu weisende ^^ ) Einwand kommen würde? ;)

  • Da die Auslösebedingung "der Gegenstand wird unbefugt geöffnet" ist und der Gegenstand unterdrückt geöffnet wird ohne das der Zauber läuft, kann nicht im Nachhinein die Bedingung triggern. ;)

    Man kann dagegen argumentieren, dass a) der Gegenstand vom Zauberer "geöffnet" wurde oder b) der Custodosigil nicht auslöst, weil er zum Zeitpunkt der Beschädigung aktiv sein muss.

  • Da die Auslösebedingung "der Gegenstand wird unbefugt geöffnet" ist und der Gegenstand unterdrückt geöffnet wird ohne das der Zauber läuft, kann nicht im Nachhinein die Bedingung triggern. ;)

    Man kann dagegen argumentieren, dass a) der Gegenstand vom Zauberer "geöffnet" wurde oder b) der Custodosigil nicht auslöst, weil er zum Zeitpunkt der Beschädigung aktiv sein muss.

    Bei a) macht es dann halt der Freund auf, aber wie gesagt: Wenn der Zauber unterdrückt ist, ist es schwer im Nachfolgenden dann die Bedingung triggern zu lassen.

    Währe ja eher wie "Custodosigil aufgehoben." und "Nach dem Öffnen Custodosigil wieder drauf gezaubert."

  • UgaAga 27. August 2023 um 23:20

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Eine Ergänzungsfrage: Kann man ein Applicatus-Artefakt mittels MZK II kontrollieren?

    Warum sollte ein Applicatus-Artefakt nicht mit MZK II kontrolliert werden können, ist ja immer noch sein Zauber.

    Aber auch heißt es, dass der CUSTODOSIGIL mit MZK II unterdrückt und wieder aktiviert werden kann und nach LC ist der CUSTODOSIGIL die Grundlage für den Applicatus...

    Währe sogar hilfreich wenn man z.B. Teppich (Auslöser Berührung) den man Verzaubert hat mal umräumen möchte, da bring einem "Tragbare Falle" aufgrund des Auslösers einem recht wenig...

    Einmal editiert, zuletzt von Wayko (28. August 2023 um 15:16)

  • Ich sehe das nicht als gegeben. Der Zauber ist bereits gewirkt und gesprochen. Man löst ihn aus, und er wirkt wie irgendwann früher gewirkt und gespeichert, aber beeinflussen kann man ihn nicht mehr.

  • Ich sehe das nicht als gegeben. Der Zauber ist bereits gewirkt und gesprochen. Man löst ihn aus, und er wirkt wie irgendwann früher gewirkt und gespeichert, aber beeinflussen kann man ihn nicht mehr.

    Mit der Begründung "Der Zauber ist bereits gewirkt und gesprochen", kann man auch argumentieren, dass wenn ein Magier einen Paraly auf einen anderen gewirkt hat, diesen nicht mit MZK II beeinflussen kann.

    Auch würde die Aussage gegen das was z.B. bei Zauberkontrolle steht widersprechen, dass man jeden gesprochenen eigenen Spruch nach belieben aufheben kann.

  • Der Zauberer, wirkt den Paralysis genau jetzt, webt die Matrix und lässt Kraft durchfließen, und das wirkt die nächste X Zeit. Im Artefakt ausgelöst, ist Matrix weben und Kraft fließen lassen schon geschehen. Der Zauber wurde schon gesprochen, die Matrix ist viel früher gewebt worden und damit hat in meiner Lesart der Zaubernde keine Kontrolle mehr über den selbst hinein gezauberten Spruch. Körperlich von der Matrix entkoppelt, sozusagen.

    Meine Interpretation.

  • Der Zauberer, wirkt den Paralysis genau jetzt, webt die Matrix und lässt Kraft durchfließen, und das wirkt die nächste X Zeit. Im Artefakt ausgelöst, ist Matrix weben und Kraft fließen lassen schon geschehen. Der Zauber wurde schon gesprochen, die Matrix ist viel früher gewebt worden und damit hat in meiner Lesart der Zaubernde keine Kontrolle mehr über den selbst hinein gezauberten Spruch. Körperlich von der Matrix entkoppelt, sozusagen.

    Meine Interpretation.

    Wenn du sagst "Deine Leseart", auf welche Textstelle im Buch beziehst dich, um das zu Interpretieren um "jeden von ihm gesprochenen Spruch [...] aufzuheben" (Aus ZK, was Voraussetzung für MZKII ist) zu brechen? Bei einen Applicatus ist ja nur der Spruch des Magiers angeheftet und wird zu einen späteren Zeitpunkt ausgelöst.

    Beim Paralys nachdem 10 Minuten Zeit vergangen ist auch "Matrix weben und Kraft fließen" längst geschehen dementsprechend kann man den auch nicht Zauberkontrollieren, aber da es geht ist deine Begründung irgendwie nicht stichhaltig für das andere.

  • Das habe ich oben ausgeführt: Einen Zauber wirkt man selber, den kann man dann auch abbrechen. Die einmal gestartete "Aufnahme" (so als Vergleich) kann man meinem Verständnis nach nicht unterbrechen. Da ist schon alles irgendwann viel früher geschehen.

    Bei I ist es mit dem "selbst gesprochenen Spruch" eindeutig in meinen Augen, für mich ist es der Zauber, der gerade gesprochen wird.

    Das ist meine Interpretation und an unserem Spieltisch nicht nur meine.

    Wenn D/ihr in eurer Gruppe das anders seht, dann macht es anders, dass damit Artefakt gespeicherte Zauber (selber eingegeben) unterbrochen werden können.