Wie kann ich als Geweihter des Boron Gräber schützen? Ich finde nur den Grabsegen.
Gräber karmal schützen
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- DSA 5
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Tsafried -
15. Dezember 2020 um 12:35 -
Erledigt
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Wie meinst du das? Bei so einer kurzen Frage bekommst du auch kurze Antworten.
Grabsegen (nanntest du schon) oder: selber Wache stehen!
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Einen Golgariten als Wache aufstellen. Wenigstens bei wichtigen Gräbern wird dies zuweilen getan. Bei weniger wichtigen Gräbern könnte man einen Laiendiener oder einen boronfrommen Bauern abstellen.
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Unter anderem betreuen und schützen Boronie den Boronanger der Städte/Dörfer.
Also Mauern bauen, Krypten erichten und die Ruhe des Angers notfalls mit dem Knüppel erzwingen.
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Je nachdem könnte die Tempelweihe (Konsekration) bzw. Ortsweihe (Sanctum) dazu genutzt werden einen geweihten Boronanger anzulegen.
Bei beidem steht allerdings, dass Außenbereiche nicht dazu zählen, aber je nach Anlage würde ich es zu dem Bereich dazuzählen. Auch sind die KaP-Kosten hoch und die Zeremonien nicht schnell erledigt.
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Man kann das Grab mit entsprechenden Fluchworten in Symbolen und Worten ausstatten - viele Aventurier sind abergläubisch und ein grimmig dreinblickender Uthar könnte es sich jemand noch einmal anders überlegen lassen.
Du kannst das Grab verstecken und gerade ohne Zeichen und Hinweise anlegen - besonders bei Todesfällen in der Wildnis.
Wenn liturgische Mittel nicht reichen könnten, ist es im punier Ritus erlaubt, Tote zu verbrennen um sie vor dem Missbrauch durch Nekromanten zu schützen. Wenn der Leichnam auf diese Weise uninteressant gemacht wurde, ist das Grab geschützt.
Ansonsten bleiben, gerade bei gut gefülltem Geldbeutel, Hindernisse wie schwere Türen an der Gruft, Fallen, Felsen, die vor ein Höhlengrab gerollt werden usw.
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Ich meine natürlich auf karmale weise.In der 4. Edition gab es eine Handvoll Liturgien um sich zu schützen.
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Tsafried
16. Dezember 2020 um 06:52 Hat den Titel des Themas von „Gräber schützen“ zu „Gräber karmal schützen“ geändert. -
Ich würde auch die „Tempel- Ortsweihe“ benutzen wenn ich einen Friedhof/Gruft anlege. (Ist und wird ja auch irdisch so gemacht).
Bei einer einzelnen Grablege bleibt wohl nur der „Grabsegen“, soweit ich das überblicken kann.
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Wobei der Karmale Grabsegen eine Ausnahme ist. In den meisten Fällen spricht ein Geweihter nur einen Grabesgebet ohne Karma einzusetzten.
enn liturgische Mittel nicht reichen könnten, ist es im punier Ritus erlaubt, Tote zu verbrennen um sie vor dem Missbrauch durch Nekromanten zu schützen. Wenn der Leichnam auf diese Weise uninteressant gemacht wurde, ist das Grab geschützt.
Was irdisch-physikalisch gesehen leider nicht wirklich funktioniert. Knochen verbrennen ausgesprochen schlecht. Und einem Magier reichen die Knochen für eine Beschwörung.
An sonsten bleiben die bereits genannten optionen.
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Wobei der Karmale Grabsegen eine Ausnahme ist. In den meisten Fällen spricht ein Geweihter nur einen Grabesgebet ohne Karma einzusetzten.
Das ist aber auch ein Retcon - in 4 war jeder Boronanger permanent eingesegnet und das weihen von Einzelgräbern obligatorisch.