Gebundene Bögen? Und andere gebundene Waffen

  • So. Ich bin zwar noch recht neu in DSA 5, aber hab gelesen, dass eine Animisten Waffe als Verlängerung des Arms des jeweiligen Zauberers gilt, was die Reichweite für Berührungszauber ziemlich erhöht.

    Jetzt ist mir ein interessanter Gedanke gekommen: es steht nicht explizit geschrieben, welche Waffen gebunden werden können (soweit ich gesehen habe zumindest). Sollte es dann nicht eigentlich möglich sein, einen Bogen zu verzaubern? Und da ein Angriff mit dem Bogen im Regelfall durch Pfeile geschieht, damit auch die Pfeile als Teil der Animisten Waffe gelten zu lassen?

    Und dann hätte ich noch die Frage, würdet ihr gebundene Spielkarten mit eigener Schadenswertung als Waffe gelten lassen? Ich hab ein recht interessantes Konzept für einen Gaukler Zauberer und solche Karten würden sich perfekt als Waffe eignen.

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  • Nimm es mir nicht krumm, aber deine Konzept Ideen scheinen weit weg von einem Animisten, wie ich ihn mir vorstelle.

    Zu deiner ersten Frage:

    Animisten kämpfen und leben nach Sitte ihres Stammes und den Eigenschaften ihres Patrons,

    Rabe und Eule würden zwar gut zu einem Bogenschützen und Jäger passen. Doch solltest du hier die Kultur der Stämme nicht außer acht lassen, jeder Stamm hat seine traditionelle Animistenwaffe. Diese findest du bei den entsprechenden Professionen, ab Seite 154 AMA3.

    Zu deiner zweiten Frage:

    Animisten sind Stammes-Menschen, die die Tradition in ihrem Stamm lernten und lebten. Die Magie die Sie nutzen konnten hat Ihnen (höchstwahrscheinlich) ein gewisses Ansehen oder z.m. Respekt im Stamm verschafft. Gaukler Material (auch wenn dieses als Waffe dienen kann) als Animistenwaffe zu binden, wäre wahrscheinlich ein Bruch mit Kultur und Tradition.

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  • Mit einer Animistenwaffe wird dies schwer möglich sein.

    Bei den Animisten ist der jeweilige Waffentyp tatsächlich festgelegt. Bei den Gjalskerländer Tirekriegern das Bakka, bei Nivesischen Wolfskindern der Wolfsspeer, etc.pp. (Aventurische Magie 3, Seite 18+19). Ein Bogen gehört zu keiner Animistentradition.

    Selbst wenn, dann wäre nur der Bogen das Traditionsartfefakt, nicht die Pfeile, da diese ja in keinster Weise an den Zauberer gebunden oder Teil des Traditionsartefaktes sind.

    Spielkarten funktionieren also auch nicht als Traditionsartefakt. Schon garnicht für einen Zauberer/Gaukler. Das wäre dann eher in Richtung Scharlatan und die haben als Traditionsartefakte die Zauberkugel und den Zauberstecken.

    Theoretisch, mit viel gutem Willen könntest du einen 'Zauberklinge Geisterspeer' auf eine Spielkarte (ja, nur eine) wirken und sie somit zu einer magischen Waffe machen... nur führt das wohl eher dazu, dass man in Aventurien den Spruch prägt: "Mit einer Spielkarte zu einer Messerstecherei kommen." Vom Schwertkampf ganz zu schweigen.

    Zumal der Schaden einer Spielkarte auch kaum noch vernünftig zu bestimmen wäre. Ein Bierkrug macht schon recht lächerliche 1W3+1 Schaden... und ich lasse mir lieber mit einer Spielkarte oder auch einem ganzen Packen davon ins Gesicht schlagen, als mit einem Bierkrug.

    Die einzige, ansatzweise vernünftige Form der Verwendung wäre aus meiner Sicht ein Kartenfächer. Also eine ganze Packung Karten, die alle an der gleichen Ecke fixiert sind und aufgefächert werden können. Den könnte man dann ähnlich wie einen Kriegsfächer (Aventurische Rüstkammer 2, Seite 53) verwenden. Halt von den Werten angepasst/schlechter und als improvisierte Waffe geführt.

  • Feuerpfeil und andere Elementar Pfeile können mit der Erweiterung auch auf Wurfwaffen angewandt werden. So könnte man in der Tat bis zu 6 magische Karten mit einer nützlichen Verzauberung haben.

  • Okay schade. Jetzt hab ich was neues dazu gelernt. Das wusste ich so tatsächlich nicht. Dann wäre bei mir noch die Frage offen, was darf ein weißmagier dann für Waffen an sich binden? Nur Schwerter und Stäbe oder auch Fechtwaffen?

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  • Sorcerer 20. Januar 2020 um 10:09

    Hat das Label DSA 5 hinzugefügt.
  • Soweit ich weiß sind auch Fechtwaffen in Ordnung, solltest du unter "Magierdegen" oder ähnlichem finden können.

    Zu Hiebwaffen weiß ich es nicht genau, aber als Magier hast du für gewöhnlich ja immernoch das Problem, dass du nicht ewig viel Eisen oder Stahl mit dir durch die Gegend schleifen willst - demnach werden die meisten Magier vermutlich auf kleinere, elegantere Waffen zurückgreifen, wenn es um die Auswahl ihres Bannschwerts geht.

    Property of Forenuser Telling.

  • Bei der Bindung des Stabes wir meine ich immer nur von einem Stab gesprochen (in unterschiedlicher Länge, aber immer ein Holzstab/-knüppel). Ich wüsste nicht, das es da eine Ausnahme gibt.

    Allerdings gibt es dann eben noch Bindung des Bannschwerts, bei dem die Bindungskosten sich nach der Größe der Waffe richten. Für größere Waffen würde ein Weißmagier einen Dispens benötigen, die er wohl nicht unbedingt erhalten würde. Ein Magierdegen ist meiner Ansicht nach generell erlaubt (keine Garantie! falls nicht, ist da der Dispens wohl leichter zu bekommen). Allerdings ist da klar getrennt, welche Stabzauber bzw. Bannschwertzauber auf das jeweilige Traditionsartefakt gelegt werden kann.

    Eine andere Frage ist, ob ein geworfenes Traditionsartefakt (oder abgeschossener Pfeil, ...) noch die Berührung auslöst.Dazu würde zuerst das Traditionsartefakt mit dem Zauber aufgeladen worden sein und dann beim auftreffen auslösen. Ich würde daher es eher bezweifeln, würde mich aber korrigieren lassen, wenn einer da eine Regel zu kennt.

  • Aber auch bei dem Bannschwert solltest du Rücksprache mit deinem Meister halten, denn vom Fluff her, vergibt fast nur die Akademie Schwert und Stab zu Gareth die Dispens, die einem Gildenmagier erlaubt verbotene Waffen zu tragen.

    Hier ein Artikel der dir einen umfangreichen Gesetzes Hindergrund zum Gildenmagier gibt.

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  • Sturmkind

    Wenn ich mich richtig erinnere, gilt der Dispens der Schwert und Stab für das klassische Langschwert.

    Bis zu einer bestimmten Klingenlänge sind Langdolche/Kurzschwerter nach dem Codex Albyricus zulässig, ebenso wie der (ebenfalls in der Klingenlänge begrenzte) Magierdegen.

    Diese Waffentypen werden dann auch oft als Bannschwert Verwendung.

  • Ratatoskr

    Nicht mehr nach DSA5 das Bannschwert gibt es nun genau wie den Stab in den Varianten:

    Kurz (Dolch)

    Mittel (Langschwert)

    Lang (Zweihänder)

    Quelle: AMA1 S.29

    Zitat von WdZ S. 296

    Gemäß der neuesten Fassung (1022 BF) des Codex Albyricus, speziell Folio I, sind lizenzierten Gildenmagiern üblicherweise nur “blanke Waffen, gleich ob am Halme oder am Griffe, bis zu drei Spann gesamter Länge [...] mit Ausnahme des Ehrendegens, welcher nicht mehr als vier Spann in gesamter Länge messen und nicht mehr denn einen Stein wiegen darf [...]

    Traditionswaffen wie das Bannschwert werden also nicht ausgenommen. 2 der 3 möglichen Bannschwerter fallen also unter dieses Gesetz. Ehren-/Magierdegen ist tatsächlich die einzige Ausnahme.

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  • Sturmkind

    Stimmt, genau das habe ich auch mit meiner Aussage gemeint :)

    Eben das ein Gildenmagier nicht zwingend einen Dispens für ein Bannschwert braucht, solange er sich da an die Richtlinien des Codex hält. Das Zitat mit der genauen Klingen-/Waffenlänge hatte ich nicht auf Anhieb gefunden, danke dir.

    Aber mit 3 Spann/60 Zentimeter Länge bekommt man für das Bannschwert (kurz) auch schon einen Langdolch oder ein Kurzschwert zustande, wenn man die erlaubte Länge auch komplett ausnutzt. Mit erlaubten 4 Spann/80 Zentimeter ist der Magierdegen dann aber wirklich die angenehmere Wahl. Bringt auch noch mehr TP mit.

  • Den Magierdegen habe ich bewusst außen vor gelassen denn Theogil wollte ja wissen welche Waffen er binden kann. Der Magierdegen wird aber traditionell nicht gebunden, sondern ist die profane Waffe des Magiers (später vielleicht magisch durch einen GEISTERKLINGE)

    Ratatoskr

    Mein 2ter Post sollte dir auch nicht widersprechen.

    Sondern deine Aussahe ergänzen und belegen.

    Aber meine Kernaussage ist ja auch nicht falsch, es fehlte nur der Beisatz; "je nachdem welches Bannschwert du wählen möchtest, solltest du dich erst mit deinem Meister unterhalten."

    A) Er wählt das RAW Bannschwert (Dolch) und hält sich an alle Vorgaben.

    B) Er würde bei einer kurzen Waffe bleiben, würde aber gerne die Werte des Langdolches o. Kurzschwerts verwenden. (braucht Meister Zustimmung, da nicht RAW)

    C) Längere Bannschwerter benötigen die besagte Dispens und somit die Zustimmung des Meisters.

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  • Eine andere Frage ist, ob ein geworfenes Traditionsartefakt (oder abgeschossener Pfeil, ...) noch die Berührung auslöst.Dazu würde zuerst das Traditionsartefakt mit dem Zauber aufgeladen worden sein und dann beim auftreffen auslösen. Ich würde daher es eher bezweifeln, würde mich aber korrigieren lassen, wenn einer da eine Regel zu kennt.

    Wenn ich dem Magier die Hand abhacke und sie mir auf den Fuß fällt sehe ich das nicht als Berührung des Magiers. ^_^*

    Ebenso sehe ich das beim Traditionsartefakt: Es ist nur Teil des Körpers solange der Körper in Kontakt ist.

    Bei einem langen Stab erhöht das trotzdem die Reichweite Berührung enorm.

    Zu dem Dispens von Bannschwertern:

    Habt ihr eine Quelle oder Präzedenzdälle dazu oder reimt ihr euch das gerade zusammen?

    Könnte im Codex Albyricus nicht theoretisch irgendwo drinstehen, dass gebundene Bannschwerter zum Werkzeug eines Magiers gehören und demnach nicht Dispenspflichtig sind?

  • Ricordis

    Das ist das einzige offizielle Zitat zum Waffenverbot für Magier:

    Zitat von WdZ S. 296

    Gemäß der neuesten Fassung (1022 BF) des Codex Albyricus, speziell Folio I, sind lizenzierten Gildenmagiern üblicherweise nur “blanke Waffen, gleich ob am Halme oder am Griffe, bis zu drei Spann gesamter Länge [...] mit Ausnahme des Ehrendegens, welcher nicht mehr als vier Spann in gesamter Länge messen und nicht mehr denn einen Stein wiegen darf [...]

    Rechtliche Ausnahmen oder eine Erweiterung des CA sind natürlich ermessen des Meisters.

    Mir ist kein Roman oder AB oder Abenteuer bekannt in dem näher darauf eingegangen wurde, wie hier Traditionswaffen zu berücksichtigen sind.

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  • Es gibt ein paar Regel und hintergrund schnippsel in DSA5 darüber.

    Im GRW S. 365 steht:

    "Neben ihrem Stab und ihrem Dolch dürfen Gildenmagier keine andere Waffe tragen, außer sie haben eine besondere Erlaubnis ihrer Gilde erhalten, einen sogenannten Dispens. Dieser wird so gut wie nie ausgestellt, außer bei der Akademie Schwert & Stab zu Gareth.

    Rüstungen sind ebenfalls verboten, allenfalls ein Gambeson ist gestattet, mehr aber auch nicht."

    Beim Hirschfänger in der Rüstkammer der Streitende Königreichen steht auch nich dazu :

    " ...Besonders in der Andergaster Magierschaft ist die Waffe verbreitet, wird sie vom strengen Codex Albyricus doch gerade noch gestattet..."

    Als einzige Ausnahme scheint der Magierdegen aus Rüstkammer 2 zu sein.

    " Im Gegensatz zu den meisten anderen Waffen, ist ein solcher Magierdegen jedoch kein explizites Werkzeug der Gewalt, im Gegenteil: die Fechtkunst gilt in vielen Magiergildenvor allem als körperlicher Ausgleich zur überwiegend geistigen Arbeit des Magiestudiums und hat in dieser Funktion eine lange Tradition."

  • Schattenkatze 27. Januar 2020 um 10:06

    Hat den Titel des Themas von „Gebundene Bögen?“ zu „Gebundene Bögen? Und andere gebundene Waffen“ geändert.
  • Dann ist die Frage ob das Bannschwert primär als Waffe oder als Magierartefakt gilt.

    (Generell ist ja alles eine Waffe)

    Die Frage erübrigt sich. Es ist eine Waffe. Egal ob mit oder ohne "Bannzauber". Ohne Dispenz darf man kein Langschwert geschweige denn einen Zweihänder verzaubern (obwohl es die Regeln erlauben würden).

    Nietzsche und Amazeroth - Also sprach Zarathustra (zweiter Teil):

    Was erschrak ich doch so in meinem Traume, dass ich aufwachte? Trat nicht ein Kind zu mir, das einen Spiegel trug?

    "Oh Zarathustra - sprach das Kind zu mir - schaue Dich an im Spiegel!"

    Aber als ich in den Spiegel schaute, da schrie ich auf, und mein Herz war erschüttert: denn nicht mich sah ich darin, sondern eines Teufels Fratze und Hohnlachen.

  • Aber wo steht das? Das will ich wissen. Ist es eine Satzung oder ergibt sich das einfach aus Gewohnheit, weil "es schon immer so war und keiner weiß warum"?

    Ich mache aus einem Schwert ja ein Bannschwert, weil ich es als Werkzeug für meine magischen Dienste brauche, welche wiederum vom Codex geschützt sind.

    Zudem sind Bannschwerter als sekundäre Traditionsartefakte geführt.

    "Dabei sollte man beachten, dass es sich dabei nicht immer um eine Waffe von der Größe eines Langschwerts handelt. Weit häufiger ist es ein überlanger Dolch, der nur selten länger als ein Kurzschwert ist. Größere Versionen des Bannschwerts sind für einen Magier deutlich kostenintensiver zu binden."
    Aventurische Magie S.28 Z.3ff

    Das deutet darauf hin, dass "kurze" Bannschwerter viel häufiger sind, klar, aber eher aus dem Grund heraus, dass die größeren Waffen mit zu hohen Kosten verbunden sind.

    Was ich meine ist, dass es mehr Indizien dafür gibt, dass ein Bannschwert keinen Dispens benötigt, als es umgekehrt der Fall wäre.

  • Hatte ich schon oben gespostet:

    ZHudem sthet das Dispens für das Langschwert bei der Profession von der Akademie zu Schwert und Schild in Gareth explizit in AMA I auch dabei.

    Es gab da auch ein lange Diskussion hier im Forum, wo dann der Allgemeine KKonsens war, dass zwar größere Bannschwerter möglich sind, aber keine allgemeine Dispensen dafür automatisch vergeben werden in DSA 5.

  • Ja und mein Punkt bleibt: Vorausgesetzt das Bannschwert wird als Waffe und nicht als magisches Werkzeug gesehen. Geschweige denn sogar als Traditionsartefakt und Werkzeug zum praktizieren von Magie. Das Verbot bzw. der Dispens bezieht sich jedesmal auf profane Waffen (und Sportgeräte).

    Frage an die Redaktion ist raus >_>