Aus der Diskussion eines anderen Fadens entstanden:
Ich wäre eher für die Hausregel, dass die Weihe in der Hand eines Unwürdigen ruht, aber in der Hand eines würdigen Trägers wieder die volle Wirkung zeigt, hingegen das dauerhafte Entweihen einen deutlich höheren Aufwand benötigt, bis hin zu entsprechenden finsteren Ritualen.
Ich finde kommende und gehende Weihenwirkungen eher unpassend. Es ist einmal ein geweihter Gegenstand, die Weihe liegt drauf, bis die Wirkungsweise endet, oder bis sich gegen die Auflagen vergangen wird. Dass eine Weihe an eine Person gebunden wird, ist nirgendwo im Hintergrund verankert. Das wäre zwar sehr praktisch, aber meinen Geschmack oder Vorstellung würde eine solche Hausregel nicht treffen. Schon, wie der Gegenstand oder dir darauf wirkende Weihe unterscheiden soll, wer den Gegenstand gerade in Händen hält. Gerade in einem Tempel können geweihte Zeremonialgegenstände von Novizen, Geweihten oder Vorsteher oder Gast-Geweihte benutzt und getragen werden. Oder ob die Person unwürdig ist oder nicht, außer, sie verhält sich gegen den Kodex, aber dann erlischt die Weihe komplett, nicht zeitweilig.
Wenn sie verfallen ist, ist sie verfallen, und tritt danach nicht wieder in Kraft. Das ist bei permanent geweihten Gegenständen so, und erst recht bei mit Grad II Objekweihe belegten Gegenständen. Es ist nun relativ einfach, eine Grad II-Weihe aufzuheben.
Ich würde das eher nicht machen. Heilige Gegenstände sind etwas anderes, da kann ich es mir eventuell vorstellen, wobei ich mir da auch andere Lösungen eher vorstellen kann, wenn die in falsche Hände geraten. Aber die unterliegen auch keiner Grad II Objektweihe.
(Es ist sogar viel zu leicht, einen Tempel zu entweihen, gerade, wenn man sich anschaut, wie schwierig es ist, eine Pforte des Grauens oder ein Unheiligtum zu richten, während so ein zweifach geweihter Tempel recht leicht zu entweihen ist, aber dies ist im verlinkten Faden im Bedarfsfalle zu diskutieren.)