Waffenmeister

  • Hallo allerseits!

    Bis zum erscheinen von AA gab es das Problem auch schon: Bei der beschreibung des Manövers Hammerschlag im MBK stehen auch 2Handschwerter/Säbel und 2Handhiebwaffen, zusätzlich zu den anderen Waffenarten mit denen das möglich ist. Bei den Waffenarten im MBK sind nochmal die mgl. Manöver aufgeführt, hier fehlt bei beiden Waffenarten der Hammerschlag. Wir haben es so gedacht, dass es wahrscheinlicher ist, dass die Redax was vergessen hat, als das sie zuviel geschrieben hat. Darum haben wir den Hammerschlag möglich gemacht.

    Mit dem AA existiert das Problem wieder. Während beim Gruufhai das Manöver erleichtert ist, was nicht ausschließt, dass man es vorher nicht machen kann, steht bei dem Felsspalter (gleicher Waffentyp!!!), beim Waffenmeister: Das er die Finte und den Wuchtschlag benutzen darf. Nicht erleichtert, was für mich bedeutet, dass man ihn vorher nicht auszuführen kann.

    Was denkt ihr, kann man den Hammerschlag nun mit 2Handschwertern/Säbeln und 2Handhiebwaffen generell ausführen???

    Die Redax hat seit fast einem Monat noch nicht auf meine Anfrage geantwortet. Findet ihr noch andere gravierende Felher?

    Gruss G.

  • IMHO ist der Hammerschlag bei Zweihandschwertern erst durch den Waffenmeister möglich, aber ich kenne Gruppen die das anderst handhaben...

  • In unserer Gruppe kann man auch mit 2 Handschwerter und mit 2 handhiebwaffen ausführen.

    Eine Ausnahme mit dem Hammerschlag habe ich bei dem Barbaranschwert gemacht denn unser Gjalskerländer Söldner darf das, wie Stammeskrieger der G., mit dem Talent Hiebwaffen führen, allerdings -1 TP, und dann ist der Hammerschlag möglich.

  • Ich denke schon, dass das möglich ist. Man muss sich ja nur mal verdeutlichen, was Hammerschlag bedeutet, nämlich einen ungemein kräftigen Schlag, in den man seine gesamte Kraft reinlegt. Das geht natürlich nicht mit dem Degen, oder nem Dolch, aber eine Zweihandhiebwaffe, oder ein Zweihandschwert ist dazu allemal zu gebrauchen.

    Wenn es sein muss, muss es auch gemacht werden. Ist nur noch die Frage, wer es macht. Ich ruh mich nämlich gerade aus.

  • bedenke, das z.B.: der Felsspalter ne zwergenaxt ist!!! Aber wir machens auch so, dass man mit allen Zwd hiebw und dem anderen Wuchtschlag machen kann.

  • Naj eigentlich wollt ich ja weniger wissen, wie ihr dass so mit Hausregeln spielt, sondern eher ob jemand diesen Wiederspruch entzwicken kann.

    IMHO kann man mit Hiebwaffen den HS machen, also auch der Gjalskaländer mit dem Schwerte, wenn er es als Hiebwaffe führt.

    Mit Schwertern ist der HS def. nicht mgl. (abgesehen von Hausregeln).

    Was hat der Hammerschlag damit zu tun, ob nun ein Zwerg, mit einer Zwergenaxt oder jemand anderes mit einer anderen Waffe einen HS macht???

    Es geht also darum, dass es für 2Handhiebwaffen 2 verschiedene Regelungen gibt, eine, wie bei dem Felsspalter, wobei der HS erst mgl. ist, wenn man Waffenmeister ist, die andere, wie der Gruufhai, wo der HS vorher geht, nur beim WM erleichtert ist...

  • Deshalb: siehe oben! Muss man nur logisch rangehen. Was ist der HS überhaupt und womit ist er deshalb möglich?

    Wenn es sein muss, muss es auch gemacht werden. Ist nur noch die Frage, wer es macht. Ich ruh mich nämlich gerade aus.

  • HS = Hammerschlag

    Manöver, bei dem man, wie Du schon sagst, kräftig zuschlägt, dabei auf seine Pa verzichtet.

    In Zahlen TP*3.

    Viele Vorraussetzungen: u.a. höhere INI als der Gegner, Gegner trägt kein Schild,...

    AT+8

    Mit welchen Waffen man es ausführen kann ist ja die Frage. Bei der beschreibung des Manövers (MBK) steht mit: Hiebwaffen, 2Handflegeln, Kettenstäben, 2Handschwerter/säbel, 2Handhiebwaffen, u. einige andere

    Weiter hinten im MBK, bei der Beschreibung der Waffenarten sind nochmal alle mgl. Manöver aufgeführt. Dabei fehlt jedoch sowohl bei 2HHW, als auch bei 2HS/S das Manöver HS.

    Also siehe oben: Eher hat die Redax das da vergessen, als zuviel hingeschrieben, aber man weiss ja nie...

    Mit AA neues Problem (auch siehe oben): Mit sinigen 2HHW scheint dies möglich, ein Waffenmeister Gruufhai hat dieses Manöver -6, also insg. +2. Ein Waffenmeister Felsspalter scheint es aber dann erst ausführen zu können, wenn er Waffenmeister ist....
    Das ist wiedersprüchlich und nirgends erklärt...

    Gruss G.

  • Nein, Waffenmeister ist eine Sonderfertigkeit, die allerdings eine Spezialisierung auf die Waffe voraussetzt und extrem viel AP kostet. Außerdem brauchst du noch einen der extrem seltenen Lehrmeister. Für näheres siehe Aventurisches Arsenal.

  • Moins,

    ich hab MbK zwar nicht zur Hand, bilde mir aber ein unter der Beschreibung der Sonderfertigkeit Hammerschlag auch Zweihandschwerter / -säbel gelesen zu haben - müsste aber erst nachschauen.

    Wenn es da steht , dann geht es auch offiziell.

    Ich meister das jedenfalls so das es geht - aber nur, wenn die Waffe mit ihrem eigendlichen Talent geführt wird. Sonst nicht.

    Grüße Tolorion

  • @Tolorion
    Dass es im MBK steht, ist klar. Merkwürdigerweise gibt es aber anderswo Aussagen, die das implizit widerrufen, während es wiederum andernorts bestätigt wird... naja, DSA eben.

  • Hmm... Nehmen wir da doch mal einfach die Logik zur Hand:
    2HHW (Zweihandhiebwaffen) nehmen ihre Kraft alleine aus der Wucht des Schlages -> wuchtiger Schlag (Wuchtschlag) hoeherer Schaden, sehr wuchtiger Schlag (Niederwerfen oder Schildspalter) Verteidigung hin, besonders wuchtiger Schlag (Hammerschlag) Gegner hin! Wenn man mit 2HHW keinen Hammerschlag ausfuehren kann, dann mit gar keinen. Das einzige was genauso geeignet ist ist mMn Kettenwaffen. Wenn man mit Hiebwaffen einen Hammerschlag ausfueheren kann, dann mit 2HHW erst recht!

  • Mit Logik kann man bei DSA4 nun wirklich nicht argumentieren :iek:

    Aber mal im Ernst: Ich habe diese Woche die inoffizielle Errata des Arsenals für dsa4.de fertiggestellt und diesen Punkt darin (mehr oder weniger) geklärt (bis der Webmaster das hochlädt kann es aber noch einige Tage dauern):


    1.0 Generelle Regelung: SF Hammerschlag
    (Wir lassen den Spielgruppen hier die Wahl, wie sie es regeln wollen. Realistischer wäre es natürlich, wenn man auch mit Zweihandschwertern einen Hammerschlag machen könnte, doch das ändert auch die Spielbalance erheblich. Der Einfachheit halber werden hier auch entsprechende Änderungen im MBK einbezogen. Dies sollte natürlich auch noch von der Redaktion geklärt werden.)


    (1.) … ist (ohne die SF WfM) mit Zweihandschwerter-/säbel möglich

    MBK 78: Zweihandschwerter-/säbel: Hier fehlt als mögliches Manöver der Hammerschlag.

    Änderungen im Aventurischen Arsenal: Bei folgenden Waffen muß bei Waffenmeisterschaft die Passage „WfM ermöglicht Hammerschlag“ sinngemäß durch „WfM erleichtert den Hammerschlag um 2 Punkte“ ersetzt werden: Andergaster (S. 32), Boronsichel (S. 33), Zweihänder (S. 37), Doppelkhunchomer (S. 78) und Großer Sklaventod (S. 84)


    (2.) … ist (ohne die SF WfM) mit Zweihandschwerter-/säbel nicht möglich

    MBK 40: Manöver Hammerschlag: Zweihandschwerter-/säbel als mögliches Waffentalent ist zu streichen.

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    Beim Felsspalter scheint es sich um einen Fehler zu handeln.

    So, dass sind die zwei warscheinlichsten Möglichkeiten, wie man das Problem lösen kann.
    Jede Spielgruppe muß (bis zur offiziellen Klärung) eben selbst entscheiden, zu welche Regelung sie sich entschließen.

  • also ich finde bie DSA4 kann man durchaus mit Logik argumentieren und ich denke, dass mit ZWHDHW ebens mit ZHDS u S und Hiebwaffen es machbar sein sollte, über Schwerter kann man sich streiten...

  • Es gibt einen ganz klaren Unterschied zwishen 2HHW und 2HS:

    Bei 2HHW ist der Schwerpunkt ganz klar am Ende der Waffe. Es wird also die großmöglichste Wucht übertragen. Deshalb ist ein Hammerschlag auch "relativ" einfach.

    Bei 2HS ist der Schwerpunkt dicht am Griff, um ein schnelles umlenken der Klinge zu ermöglichen. D.h. die Wucht des Angriffs ist eben nicht so hoch und es bedarf einer Menge Erfahrung sie auf einen Punkt zu fokussieren.

    Absolut gerechtfertigt, HS nur für Waffenmeister von 2HS

  • Zitat

    Eine Ausnahme mit dem Hammerschlag habe ich bei dem Barbaranschwert gemacht denn unser Gjalskerländer Söldner darf das, wie Stammeskrieger der G., mit dem Talent Hiebwaffen führen, allerdings -1 TP, und dann ist der Hammerschlag möglich

    Mhukkadinjid: Ist es eine Sonderregelung, daß die Stammeskrieger der Gjalsker ein Schwert als Hiebwaffe führen können (mit TP -1), oder ist es die Sonderregelung, daß er ein Schwert als Hiebwaffe führen kann (und vielleicht ist es tatsächlicherweise eine andere Waffe)?
    Wo steht denn das?

  • Als Anmerkung beim Gjalskerländer Stammeskrieger steht, dass sie Schwerter nur sehr primitiv einsetzen, beim Trollzacker übrigens auch, und daher diese Waffen mit dem Talent Hiebwaffen führen dürfen. Warum sollen es dann die Söldner dieses Volkes nicht auch tun?
    Außerdem ist die Waffe eine Mischung aus Schwert und Axt, daher habe ich ihm das erlaubt.

  • Ah ja, danke. Ich habe nichts dagegen, ich wollte nur wissen, weil es nicht genau draus hervorging aus Deinem Posting, wo Du nun die Ausnahme machst.