Möglichkeiten und rechtliche Grenzen von Abenteuerspielberichten (DSA 3)

  • Aventurische Grüße und beiseiten ein frohes Fest allen Forenmitgliedern,

    ganz bewusst habe ich die DSA 3-Sektion für mein Anliegen gewählt.

    es geht mir um ein Thema, das bisher nach rechtlicher Tragweite noch gar nicht oder zumindest kaum erörtert worden ist.
    Man findet in den derzeitigen Fan-Richtlinien leider auch keine eindeutige Phrase: Wie weit dürfen erzählende Spielberichte
    auf der Basis von alten, offiziellen DSA (3) - Abenteuern abgefasst sein ohne mit dem Recht in Konflikt zu geraten?

    Beispiel: Ich führe den Spielablauf eines offiziellen Gruppenabenteuers mit meiner Heldengruppe berichtend in Tagebuchform aus, schildere auszugsweise die Dialoge Charaktere der mit den im AB auftretenden NPCs wie uch die Kämpfe und Begegnungen sowie auch bestandene oder nicht-bestandene Talentproben. Unter einem neuen Titel möchte ich dann diesen Spielbericht veröffentlichen und verweise zusammen mit aktuellem Disclaimer auf das zu Grunde liegende Abenteuer. Würde mit solch einem Tiefgang eine Grenze überschritten? Wo sind die Grenzen solcher Spielberichte zu sehen?

  • Hallöle

    Eine Urheberrechtsverletzung wird begangen, wenn du Teile des AB-Buches in wesentlichen Teilen wiedergibst, ohne die nötigen Lizenzrechte zu besitzen.
    Erzählst du hingegen von den Entscheidungen, Reaktionen und Handlungen deiner Gruppe auf Basis des "roten Fadens" im AB, so ist das rechtlich in Ordnung.

    Das ist ähnlich wie mit den diversen Doktorarbeiten, über die in den letzten Jahren in der Presse zu lesen waren.
    Zitate aus anderen Arbeiten zu nutzen ist in Ordnung, kopieren und als eigenes Machwerk ausgeben ist dagegen verboten.

    Ich spiele leidenschaftlich gerne D.S.A.!
    Doch nur auf Basis der 3.Edition!

  • Danke Dir für die rasche Antwort.

    Teile des/der Abenteuer(s) sollen auf keinen Fall kopiert werden. Die Wortwahl ist absolut die eigene.

    Ich bin nur deshalb unsicher geworden, da ich derart "ausführliche" Berichte von offiziellen Gruppenabenteuern mit Proben u.ä. noch nicht gefunden habe.

    Ich durchsuche gerade gründlichst die Fanrichtlinien von Ulisses, welche ja für die Veröffentlichungen solcher Spielberichte auch von älteren DSA-Abenteuern sicherlich greifen würden. Es ist spricht bisher kein Satz dagegen; mir kommt es nur deshalb noch nicht ganz hundertprozentig vertretbar vor, da ja über den ausführlicheren Erzählbericht Teile des Abenteuers rekonstruiert werden könnten.

  • Man darf ja auch offizielle Abenteuer in Foren spielen. Man darf halt nur nicht direkt daraus zitieren ohne Angabe und Kennzeichnung (und das dann auch nur begrenzt und nicht ganze Seiten oder gar noch mehr), ich würde auch keine Bilder daraus posten (auch nicht mit Angabe über Urheber und wo es herstammt), aber man darf den Inhalt mit eigenen Worten gespielt wieder geben.

    Ulisses hat konkrete Fan-Richtlinien herausgegeben. Einschränkungen bezüglich quasi öffentlich gespielter und wieder gegebener AB steht dort nichts drin. In allen größeren Foren werden offizielle AB gespielt, auch im Ulisses-Forum selber (und was ist ausführlicher als ein Abenteuer, im Forum gespielt?). Einfach immer den Disclaimer dazu, wenn eure Tagebücher im Internet zur Verfügung gestellt werden, keine Zitate aus den AB und den Verweis dazu, dass es eben auf offiziellen AB basiert, aber eben auch entsprechende Abhandlungen gibt, dann sollte allem genüge getan sein.

    Das Internet ist voll mit Tagebüchern zu offiziellen Abenteuern, ich mache das übrigens auch zu unserer 7G.

  • Ja, DSA ist da eigentlich immer sehr kundenfreundlich gewesen - was ja auch Sinn macht, schließlich ist es eine Art von Werbung, die zum Kauf des Abenteuers verleiten kann. (Zumindest wenn das Tagebuch in einem guten Erzählstil verfasst ist. *g*). Mit dem Disclaimer bist du auf der sicheren Seite, zumal man auszugsweise (was bei dir evtl. bei einzelnen Ortsbeschreibungen der Fall sein dürfte) einzelne Sätze aus dem Buch auch direkt kopieren darf.

    Gelegenheits-Ork

  • Es ist spricht bisher kein Satz dagegen; mir kommt es nur deshalb noch nicht ganz hundertprozentig vertretbar vor, da ja über den ausführlicheren Erzählbericht Teile des Abenteuers rekonstruiert werden könnten.


    So ist das auch mit den Doktorarbeiten. Man darf ruhig den Inhalt des Originaltextes klar erkennen können, doch nicht wörtlich daraus abschreiben ohne den Zitathinweis.
    Solltest du also einen Zweikampf gegen einen Orkhäuptling schildern wollen, darfst du nicht die NSC-Beschreibung des Orks direkt kopieren, doch mit eigenen Worten
    diese Beschreibung seines Äußeren und dessen Auftreten beschreiben. Du darfst dabei auch deiner Fantasie freien lauf lassen und diese Beschreibung dem eigenen Gusto anpassen.
    Absolut streng gesehen, müsstest du sogar deine Mitspieler um Erlaubnis bitten eueren Abenteuerbericht veröffentlichen zu dürfen.
    Doch das würde mMn zur Gesetzesparanoia führen. ;)

    Ich spiele leidenschaftlich gerne D.S.A.!
    Doch nur auf Basis der 3.Edition!

  • Meines Wissens nach kommt es auch auf die Art der Nutzung an - wenn du das Abenteuer besitzt und euer Bericht definitiv nur in der Gruppe weitergegeben wird die gespielt hat, also den Inhalt sowieso kennt, darfst du theoretisch alles reinschreiben so wörtlich du willst solange es eben nur die kleine Gruppe von sagen wir 5 Leuten betrifft.

    Sowie du es öffentlich zugänglich machst etwa über ein Forum muss, wie bei Dr. Arbeiten alles was du zitierst genau gekennzeichnet und angegeben sein, bei gutem Willen der Redaktion wird auch ein grösseres kopieren des Textes (solang die Lücken so gross sind, dass man das Abenteuer noch kaufen sollte) erlaubt weil es als Werbung angesehen wird - ist aber Firmensache im Zweifelsfall den Rechteinhaber anfragen - mache ich immer bei meinen Schreibseln und bisher durfte ich auch immer Veröffentlichen

    Ganz anders sieht es bei kommerzieller Nutzung aus - wenn du deinen Bericht aus dem das Abenteuer eindeutig rekonstruirbar ist als Buch herausbringen und verkaufen würdest, müsste der Verlag seine Zustimmung geben (in dem Fall würde ers vermutlich selber verlegen) ansonsten kann es zu rechtlichen Schritten kommen.

    Und jain - die Mitspieler müsstest du nur um Erlaubnis fragen, wenn aufgrund des Beschriebenen auf die PERSON (nicht den SC) Schlüsse gezogen werden können. Wenn du also schreibst "Daniel Hinterhuber spielt den Garether Krieger Alrik Büttelhauer" dann brauchst du seine Erlaubnis. Schreibst du nur von Alrik Büttelhauer ist nicht klar, wer dahinter steht (ausser er würde in grossen Cons den Charakter spielen) müsstest du nicht fragen - erneut anders bei kommerzieller Nutzung, da wäre zu klären welcher Anteil ihm zusteht wenn du seinen Charakter in der Geschichte verwendest die du schreibst da ein Teil des geistigen Eigentums ja seines wäre.

    Aber generell sind grössere Firmen bei "Fanware" sehr grosszügig mit den Rechten - Blizzard lässt ja auch hunderte Freeserver laufen und akzeptiert sie als Werbung für die offiziellen Server solange die Freeserver genug Bugs haben, dass man noch Lust hat das Original zu spielen und kauft erfolgreiche Freeserver mitunter auf. Anyway das ist aber rechtliche Grauzone da es nur durch Duldung seitens der Firma möglich ist - im Zweifelsfall immer Nachfragen, fast jede Firma hat ne eigene Abteilung für sowas

  • Ganz anders sieht es bei kommerzieller Nutzung aus - wenn du deinen Bericht aus dem das Abenteuer eindeutig rekonstruirbar ist als Buch herausbringen und verkaufen würdest, müsste der Verlag seine Zustimmung geben (in dem Fall würde ers vermutlich selber verlegen) ansonsten kann es zu rechtlichen Schritten kommen.


    Mehr noch: selbst wenn das Abenteuer daraus nicht en detail (in Form von regeltechnischer Umsetzung) rekonstruieren lässt, wäre eine kommerzielle Nutzung in anderer Hinsicht problematisch: die ganzen Begriffe aus dem DSA-Universum (Götternamen, Ortsnamen, NSC-Namen etc.) sind ja ebenfalls urheberrechtlich geschützt. Das heißt selbst wenn du einen Bericht zu einem vollkommen selbstgeschriebenen Abenteuer in Buchform verfassen würdest, dürftest du dies als Fanfiktion bestenfalls als "Freeware" veröffentlichen.

  • Kommt auf die Namen an, wuerd ich sagen. Ob "Wehrheim", oder "Gareth" (Sir Gareth, aus Arthurs Tafelrunde...) urheberrechtlich geschuetzt sind? Pff... In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Autoren/Redax selber kräftig, (und nachweisbar) in der Mythologie/Geschichte diverser Voelker bedient haben, finde ich da eine allzuenge Sichtweise bez. der Urheberrechte etwas unangebracht (mglw. waers fuer einig Namen sogar juristisch anfechtbar). Klar sollte man nicht dahergehen und mit anderer Leute Arbeit (ganze ABs) Geld verdienen. Aber ob jetzt alles, was das DSA Universum umfasst urheberrechtlich auch dann geschützt ist, wenn man es sinngemaess widergibt, wage ich mal zu bezweifeln...

  • Man darf aber tatsächlich keinen DSA-Roman schreiben und professionell veröffentlichen, ohne da vorher die Erlaubnis eingeholt zu haben. Als Fan-Projekt dagegen kann man das schreiben und ins Netz stellen, sowie selbstgeschriebene AB auch.
    Daher: Fan-Fiction geht, wie Turajn geschrieben hat, professionell nicht.
    Aber aus dem Grund ist es auch kein Problem, mit eigenen Worten ein AB wieder zugeben, das ohnehin in einigen Punkten anders und ausformulierter verläuft, als es im Original steht.

  • Aventurische Grüße!

    Allen Beiträgern an dieser Stelle meinen besten Dank für die Gedanken und Hinweise!

    Lasst mich kurz zusammenfassen und mit dem Absichten abgleichen:

    1) Kommerzielle Nutzung: Der Punkt ist komplett hinfällig. Abenteuerberichte sollen zwar veröffentlicht werden, jedoch nach Maßgabe der von Ulisses herausgegebenen Richtlinien für sogenannte "Fanware" und das auf einem eigenen DSA 3 - Blog.

    2) An das Zitatrecht gebundene Übernahme von Textstellen aus offiziellen ABs: Auch hier dürften keinerlei Probleme bestehen, da mir die eigene Wortwahl und Satzbildung ein Grundanliegen des Schreibens in der Welt von Das Schwarze Auge ist.

    3) Offenlegung von regeltechnischen Einzelheiten: Dieser Punkt ist noch offen, da noch zu fragen ist, mit welcher Detailschärfe ich eine abgelegte Talent- oder Zauberprobe der Charaktere beschreiben darf. Das heißt, darf auch durch den Bericht indirekt ersichtlich werden, wie ein "Blitz-dich-find" funktioniert, indem Einzelwürfe und Eigenschaften offen gelegt werden?

  • Du solltest nichts schreiben, was die Regelwerke überflüssig macht. Das ist auch der Grund, nehme ich an, warum eben solche regeltechnischen Dinge nicht in der Wiki Aventurica stehen. Anderseits steht in jedem im Netz vorhandenen Charakterbogen, welches TaW und Zauber auf welche Eigenschaften gewürfelt wird. Eine solche Angabe allein dürfte damit auch in Ordnung gehen.
    Beteiligte Eigenschaften des Charakters sind dabei egal, die sind nicht regeltechnisch relevant, wie der Blitz Dich funktioniert und gewürfelt wird.
    Es sollte nur nicht noch der komplette Zauberbeschreibung dabei stehen, besser auch nicht mit Verweis, wo das steht, da sonst am Ende der halber Liber nachzulesen wäre.

    Persönlich jedoch finde ich regeltechnische Verweise in einem schönen Handlungstext eher fehl am Platze. Da würde ich durch die Beschreibungen deutlich machen, ob etwas gelang oder nicht oder wie gut/schlecht. Oder vielleicht nur in Klammer ("HK Wunden Probe + x gelungen/nicht gelungen/meisterlich gelungen/verpatzt") im Bedarfsfalle hinterfügen.
    Vermerke wie "HK Wunden Probe +x, auf KL/CH/FF und 12/13/14 bei Alrik gewürfelt, 5 TaP* bei TaW 8" würde mich zumindest als Leserin eher im Fließtext stören. Aber das ist persönlicher Geschmack.
    Wenn es wichtig ist, worauf gewürfelt wird, könnt ihr relevante Werte und Eigenschaften oder den ganzen Charakterbogen der Helden ja auch mit hoch laden.
    Auch wenn sich TaW und alles andere ja immer mal wieder ändern kann mit investierten AP und solche Angaben eh nur begrenzte Gültigkeit haben.

  • Beschreibe doch die Situation die durch Proben dargestellt werden soll:

    Misslungenge Probe - der Magier konzentriert sich angestrengt aber die Wirkung des Zaubers verpufft in einem kurzen Lichtfunken
    Geschaffte Probe - Schweiss rinnt von der Stirn des Magiers (gerade so geschafft) und in seiner Hand entsteht eine kleine schwach leuchtende Kugel (Flim Flam)
    Gut geschafft - der Magier atmet tief durch als seiner Hand eine hell leuchtende Kugel entströmt
    Super geschafft - der Magier wendet seinen Blick ab, als eine stahlend helle Kugel, einer kleinen Sonne gleich, in seiner Hand erscheint

    Du musst da keinesweges Regelangaben machen - umschreib einfach was geschieht. Bei ner verpatzten Kletterprobe musst nicht schreiben, dass XYZ 20, 19 , 19 gewürfelt hat sondern einfach, dass seine Hand am Vorsprung abrutscht und er in die Tiefe stürzt oder der schleichende Held gegen eine Rüstung stösst und diese dadurch umwirft wodurch die Wachen durch das laute Scheppern alarmiert werden etc

    Auch Talentwerte kannst umschreiben. Ein Stümper hat 0 - 5, ein Anfänger 6 - 9, ein professioneller 10 - 14, ein Meister 15 - 18, eine Koriphäe 18 - 21 und 21+ ist eine legendäre Kunst eines wahrhaftig erleuchteten Meisters.

    Treffer ebenso - wer dank Rüstung 0 SP kriegt, da gleitet der wuchtige Hieb an der Rüstung ab die nur leicht verbeult wird wohingegen ein Treffer mit SP eben die Rüstung durchstösst oder blutende Wunden verursacht etc. Und ich würde keinen Text lesen der überwiegend aus Zahlen, Verweisen und Proben besteht, mir reicht es schon solche Fachliteratur lesen zu müssen

  • Allen nochmals vielen Dank für die Gedanken zum Anliegen,

    Beschreibe doch die Situation die durch Proben dargestellt werden soll:

    Misslungenge Probe - der Magier konzentriert sich angestrengt aber die Wirkung des Zaubers verpufft in einem kurzen Lichtfunken [...]
    müssen

    Genau so hatte ich es ja vor. Also die prosaische Umschreibung dessen, was da rollenspieltechnisch abgelaufen ist. Solcherart regeltechnische Resultate sollten nicht in den Fließtext. Am Anfang habe ich das erzählende Dokument so aufbereitet, dass eine gesonderte Marginalspalte über besonders spektakuläre Proben Auskunft erteilte. Und das interessante daran ist: An so einem geteilten Dokument merkt man als rückblickender Meister, wie gering der "rollenspieltechnische" Part gegenüber den "narrativ-interaktiven" Sequenzen gewesen ist. Das ist auch so ein handfestes Zeugnis über das Pen&Paper, was man abseits der flüchtigen Spielerfahrungen und theoretischen Regelklauberei nicht so schnell in die Hände bekommt.

    Letztlich habe ich mich dazu entschieden, in jenem Spielbericht die technischen Proben in einem gesonderten Anhang zu veröffentlichen und den narrativen Fließtext nicht zu durchbrechen. Die Idee eines Dramatis personae mit Charakterbriefen (Schattenkatze sei Dank!) halte ich bezüglich des Layouts auch für angebracht.

  • Eine Charakterbeschreibung halte ich ohnehin für unabdingbar. Aussehen und Charakterzüge beschreiben, Hintergrund, vorhergehende Geschichte (oder beständig aktualisierte durch die AB) ... das geht auch ohne Charakterbogen, der ein zusätzliches Bonbon ist für Leser. (Wir halten das auch so für unsere 7G-Runde, das ist auch praktisch für die Spieler untereinander, wenn man sich noch mal Details nachlesen und sich so in Erinnerung rufen möchte.)
    Aber eine zumindest kurze (Ich mag lange *g*) Beschreibung halte ich für sehr wichtig, wenn der Leser etwas damit anfangen können soll. Sonst muss man erst womöglich mehrer Beiträge (also mehrere Sitzungen nachhalten), ehe mal als Fremdleser raus hat, dass Alrik der Krieger und Belrik der Magier ist und Delrik der Jäger, und welcher nun überhaupt der Einäugige ist.