In weiten Teilen Aventuriens zählt Zunft- und Gildenrecht. Du darfst deine Dienste nur anbieten, wenn du der städtischen Zunft oder Gilde angehörst. Das Gild für Magier, Alchemisten, Schmiede, Schuster, in Mengbilla sogar für Bettler, Huren und Söldner.
Nein, du hast als Alchemist nicht das Recht, deinem Handwerk frei nachzugehen, nur in deiner Heimatstadt. In fremden müsstest du dir das Recht erst durch Eintritt in die Zunft erkaufen.
Willst du mitgebrachte Alchemika verkaufen, musst du erst in die Händlergilde eintreten.
Dem muss ich wiedersprechen:
WdZ: "Nach der erfolgreichen Abschlussprüfung[...], sind die frischgebackenen Lizenziatinnen bzw. Gesellinnen berechtigt, ihre Wissenschaft frei und öffentlich zu praktizieren. Sie erhalten quasi einen Dispens, der ihnen trotz fehlender Gildenmitgliedschaft die Produktion und den Verkauf ihrer Mittel erlaubt."
@Windweber Ich? nein. Ich spiele einen kleinen hinterwäldlerisch auftretenden Kräutersammler der (zufällig) etwas vom Tränke kochen versteht
@Malavon spielt den herrn aus der Giftmischermetropole
Was?! Er ist kein Giftmischer!
Werde mich mal nachher an eine Aktualisierung der Liste machen.