In Ungnade gefallener Ritter der Schwarzen Distel?

  • Guten Abend,

    wir dürfen in unserer Runde ein neues Mitglied begrüßen, welches früher DSA gespielt und nun nach jahrelanger Abstinenz in unsere Reihen gefunden hat. Wir freuen uns!

    Dazu erstellen wir grade einen Charakter (1200AP). Die Idee des Mitglieds: Ein in Ungnade gefallener Ritter der Schwarzen Distel.

    Warum in Ungnade gefallen?

    Die Idee des Distelritters findet er toll, die Verpflichtungen auf Lebenszeit (wir richten uns nach diesem Artikel) macht ein Abenteuerleben aber nur schwer möglich.

    Was müssen wir beachten? Habt ihr Ideen, wie ein plausibler Hintergrund gestaltet werden könnte? Wie wirkt sich die Hintergrundgeschichte des "in Ungnade gefallen seins" auf das Spiel aus? Ziel könnte es sein, den Ruf wiederherzustellen.

    Wir sind uns auch mit der Ausgestaltung etwas unsicher. Adel I, Feenfreund & unheimlich, evtl. noch Autoritätsglaube fanden wir plausibel. Beidhändig ist mit drin, vielleicht später mal nützlich. Prinzipientreue Ritterkodex II, vielleicht sogar III? Verpflichtungen entfallen denke ich. Eventuell noch eine leichte Verpflichtung für die Familie.


    Schwerter, Schilde und Lanzen hoch. Raufen 12, Zweihandschwerter, Dolche, Hiebwaffen nur 10 (da AP-Fresser für Nüsse). Distelritter-Stil, Berittener Kampf, Belastungsgewöhnung II, Lanzenangriff, obligatorisch (da im Professionspaket) Finte und Wuchtschlag I. Reich wird er wohl sein, um sich alles an Ausrüstung & Reittier leisten zu können.

    Heraldik & -Spezialist ist natürlich drin. Fertigkeitsspezialisierung Reiten (Kampfmanöver). Für mehr haben die AP nicht gereicht, wollten wir doch noch wenigstens einen einigermaßen anständigen Helden auf dem Papier (Talente).

    Soweit so gut. Danke für eure Mithilfe. Zum Schluss: Wie findet ihr die Grundidee? Spielbar oder totaler Reinfall?

    Einmal editiert, zuletzt von Hamil (18. September 2023 um 20:39)

  • Ihr könntet euch auch darauf einigen, dass die Distelritter keinen Dienst auf Lebenszeit haben. Dann müsste er nicht rausgeworfen werden.

    Er könnte alternativ auch einen Sonderauftrag haben von seiner Fee, der ihn unbegrenzt lange unbestimmt wegführt. Potenzieller Haken: Der SL müsste diese Aufgabe immer wieder im Spiel aufnehmen und mal antriggern, damit es Aufgabe bleibt, und nicht Dauer-Ausrede ist, nur was anderes zu tun.


    Rauswurf: Es müsste etwas sein, das stark genug ist, dass es nicht mit Buße anderer und Bestrafung anderer Art (Latrinendienst, Ausbildung von Knappen, oder Schreibstube oder so etwas) abgegolten wird, aber auch nicht der Art/so schlimm, dass andere Bestrafungen (Inhaftierung) anfallen, bzw. keine echte Gesetzesbrüche sind.

    Bei einem Ritter könnte das ein (sehr großer) Verstoß gegen seine Ehre und Verpflichtungen sein. Vielleicht hat er einmal eine falsche Entscheidung getroffen, und jemand anderer wurde dadurch schwer geschädigt oder kam gar ums Leben (ein*e Mit-Ritter*in, oder gar jemand, der beschützt werden sollte). So wurde entschieden, dass er erst einmal außerhalb in sich und zu sich und seinen Pflichten finden soll. Entweder so lange, bis er sich bewährt hat, oder aber man man nennt gleiche eine fixe Zahl (3 Jahre, 6 Jahre...), nach der er noch mal vorstellig werden kann, und Zeugen erbringen muss. Keinen Zeitrahmen zu nennen gewährt mehr Flexibilität, das beizeiten vielleicht aufzugreifen.

    Das würde dann damit einhergehen, dass er sich nicht als Angehöriger der Schwarzen Distel ausgeben und keine Abzeichen tragen darf.

  • Bei einem Ritter könnte das ein (sehr großer) Verstoß gegen seine Ehre und Verpflichtungen sein. Vielleicht hat er einmal eine falsche Entscheidung getroffen, und jemand anderer wurde dadurch schwer geschädigt oder kam gar ums Leben (ein*e Mit-Ritter*in, oder gar jemand, der beschützt werden sollte). So wurde entschieden, dass er erst einmal außerhalb in sich und zu sich und seinen Pflichten finden soll.

    In diese Richtung wollte der Mitspieler gehen. Schöne Formulierung, wird gleich mit aufgenommen!

    Das würde dann damit einhergehen, dass er sich nicht als Angehöriger der Schwarzen Distel ausgeben und keine Abzeichen tragen darf.

    Erscheint mir auch logisch. Darf er sich denn noch als Ritter ausgeben bzw. die Standesgemäßen Vorteile genießen? Oder wäre er in dem Fall von Status quo her nur ein besserer Söldner? Er bleibt natürlich Adelig, das ist klar. Danke für die Antwort, das hilft uns schonmal sehr!

  • Also ich halte gar nichts von dem in Ungnade gefallenen Distelritter. So, wie es beschrieben wird, beruht das auf der Annahme, dass die Verpflichtungen ein Abenteurerleben erschweren. Ja, das kann das Abenteurerleben erschweren, muss aber nicht.

    Es kann gut sein, dass gerade diese Verpflichtungen es notwendig machen, dass der Ritter sich in das Abenteuer begibt oder dorthin geschickt wird.

    Auf der anderen Seite kann es sein, dass der Ritter gerne in ein Abenteuer ziehen möchte, seine Verpflichtungen es ihm aber verbieten. Das ist aber dann eigentlich ein guter Aufhänger für Rollenspiel: wie kann der Ritter seinen Lehnsherren überzeugen, dass es doch in aller Interesse liegt, in das Abenteuer zu gehen? Vielleicht kann er nebenbei noch eine wichtige Mission erledigen? Oder kann er jemanden als Ersatz auftreiben, der ihn vertritt?

    Und wenn sich im Laufe der Abenteuer herausstellt, dass der Distelritter sich dabei einen guten Ruf erarbeitet hat, gute Beziehungen zu anderen wichtigen Leuten, die vielleicht auch seinem Lehnsherren zugute kommen, wird es sicherlich einfacher werden, vorübergehend von den Verpflichtungen entbunden zu werden.

    Ich finde, die Verpflichtungen sollteman eher als Chance für's Rollenspiel denn als Behinderung sehen.

  • Da er die Schwertleite erhalten hat, ist er ein Ritter. Er führt seinen Familiennamen, sein Familienwappen - er ist kein Ritter der Schwarzen Distel, aber grundsätzlich ein Ritter.

    Was macht ihr mit dem Pakt zu einer Fee, den es für DSA 5 für die Distelritter gibt? Ist der auch zeitweilig auf Eis gelegt? Oder kann er von dem noch profitieren?

  • Spaltpilz da hast du mit Sicherheit recht! War vielleicht etwas unglücklich formuliert. Ich sage es mal anders: Der Mitspieler findet die Idee des Ritters, der sein Ansehen wiedererlangen möchte, gut. Da will ich ihm nicht reinreden.

    Was macht ihr mit dem Pakt zu einer Fee, den es für DSA 5 für die Distelritter gibt? Ist der auch zeitweilig auf Eis gelegt? Oder kann er von dem noch profitieren?

    Den habe ich noch gar nicht bedacht. Hast du da vielleicht eine Quelle für mich? Als einfacher Distelritter hat er denke ich erstmal nur einen niederen Feenpakt, denke ich (Quelle). Ich kann nicht einschätzen, ob sowas so einfach auf Eis gelegt werden kann, oder eher nicht. Oder ob so etwas überhaupt verlangt würde, wenn er nur eine "Auszeit" aufgezwungen bekommen hat, bis er seine Ehre wiederhergestellt hat.

  • Das habe ich aus dem oben von der verlinkten Seite aus der AlberniaWiki, bzw. deutlich ausführlicher dem dort unter "Feenpakten" weiterführenden Link: https://www.westlande.de/albernia/index…er_Distelritter

    Einfache Ritter fangen in der Tat mit einem niederen Feenpakt an.

    Je nachdem, wie ihr das OT halten möchtet: Möchte der Spieler gerne Zugriff darauf haben, hat der Ritter halt den Pakt mit der niederen Fee, weil das als IT-Erklärung etwas ist, das nicht verboten werden kann und bei der Fee liegt und nicht menschlichen Einflüssen und Wollen.

    Soll der Feenpakt an die Mitgliedschaft im Orden gekoppelt sein, ist das Ereignis vielleicht vor seinem Pakt geschehen (ergo: den gibt es nicht), oder aber es wurde ihm heiliger Schwur abgenommen, dass er seinen seinen Feenpakt ruhen lässt, bis er sich auch dessen wieder würdig erweist.

  • Bei einem Ritter könnte das ein (sehr großer) Verstoß gegen seine Ehre und Verpflichtungen sein. Vielleicht hat er einmal eine falsche Entscheidung getroffen, und jemand anderer wurde dadurch schwer geschädigt oder kam gar ums Leben (ein*e Mit-Ritter*in, oder gar jemand, der beschützt werden sollte). So wurde entschieden, dass er erst einmal außerhalb in sich und zu sich und seinen Pflichten finden soll.

    In diese Richtung wollte der Mitspieler gehen. Schöne Formulierung, wird gleich mit aufgenommen!

    Hm. Das klingt so harmlos. Das sollte man schon genauer ausarbeiten. Zum Beispiel so:

    Der Ritter bekam den Auftrag, mit anderen Distelrittern zusammen ein Räubernest auszuräuchern. Entgegen anderer Ratschläge bestand der Ritter dann aber auf einem Frontalangriff auf das Räuberlager (vielleicht wegen rondrianischer Tugenden des offenen Auftretens oder so). Die anderen Ritter hatten keine Wahl, folgten seinen Befehlen und griffen an. Dabei gerieten sie in eine Falle der Räuber. Ergebnis: die Räuber sind weg, mehrere Distelritter sind tot. Und der Held ist schuld. Okay, Inkompetenz kommt vor und ist normalerweise kein Grund, jemanden zu degradieren. Aber dann kam das Gerücht auf, einer der toten Ritter war hinter derselben Maid her wie der Held und der habe den Angriff genutzt, diesen Konkurrenten in Liebesdingen aus dem Weg zu räumen. Das geht natürlich gar nicht. Der Held gerät in Ungnade. Seine Familie entschädigt die Familien der toten Ritter, so dass rein rechtlich alles geklärt ist. Aber der Held hat trotzdem einen schlechten Ruf weg. Leute spucken vor ihm aus oder wenden sich ab, keiner will mehr mit ihm zu tun haben. Manche nennen ihn offen einen Mörder. Hinter seinem Rücken erzählt man sich noch mehr Geschichten, größtenteils erfunden, dafür aber bunt, unterhaltsam und sehr zum Nachteil des Ansehens des Helden.

    Das wäre dann ein guter Grund, auf Abenteuer auszuziehen. Am besten weit weg, wo man die Gerüchte nicht kennt. Vielleicht nimmt der Held sogar einen anderen Namen an oder bleibt gar anonym, z.B. als "schwarzer Ritter". Wenn es das Schicksal so will, trifft er vielleicht auf Angehörige der Ritter, die seinetwegen tot sind. Sie erkennen den Helden nicht, aber er kann ihnen das Leben retten und so wird ihm verziehen.

  • Guten Abend! Entschuldigt bitte die späte Antwort, Ende der Klausurenphase lässt grüßen. :sleeping:

    Erstmal vielen Dank für den tollen Input Spaltpilz! Davon werden wir uns sicherlich die ein oder andere Scheibe abschneiden. Sehr schöner Background!

    Was der SL am Ende draus macht, ist natürlich ihm überlassen.

    Schattenkatze ich denke den nimmt der Mitspieler dankend mit. Das scheint mir auch plausibel zu sein. Wie läuft das denn mit den Niederen Feen? Beispielsweise Salbung der Haut scheint gut zu einem Ritter zu passen. Kann man den überall "aktivieren" oder nur in der Nähe der Fee (z.B. einem kleinen Biestinger)? Ich habe mich ehrlich gesagt noch gar nicht mit Feenpakten beschäftigt. Taucht so eine Fee einfach hin und wieder auf, wenn es passende Übergange in ihre Welt gibt? Dir auch lieben Dank!

  • Das sollte man schon genauer ausarbeiten.

    Natürlich sollte man das. :)

    Es war das Grobgerüst eines Vorschlags, von dem ich vorher gar nicht wusste, ob das den Geschmack irgendwie treffen kann oder nicht. Und, vor allem, muss der Spieler seine eigenen Ideen und Details unterbringen können, wenn das Grobgerüst/der ungefähre Vorschlag ist eine passende Richtung geht.

    Zur regeltechnischen Handhabung und Ausgestaltung von Feenpakten steht etwas in "Die Siebenwindküste" drin. Da der Ritter Albernier ist und einem albernischen Orden (früher und vielleicht auch zukünftig wieder) angehört schadet eine Albernia-RSH sicherlich nicht.

    Da Feen sich nicht uneingeschränkt in Aventurien aufhalten können, kann sie meiner Einschätzung nach nicht überall und beliebig auftauchen. Man kann auch nicht von einer Feenwelt in die nächste, um dann passend in Aventurien aufzutauchen. Aber ein Feenpakt bringt Vorteile und Möglichkeiten, die man davon unabhängig nutzen kann.

    Viel Erfolg bei den Klausuren. :)