EDIT Schattenkatze: Dieses Thema entstand aus einem anderen Beitrag in einem Thema heraus heraus.
Dann hast du das ganze Werk auf dem Rechner deiner Kollegen gelesen, die das gebackt haben? Respekt.
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Dann hast du das ganze Werk auf dem Rechner deiner Kollegen gelesen, die das gebackt haben? Respekt.
Dann hast du das ganze Werk auf dem Rechner deiner Kollegen gelesen, die das gebackt haben? Respekt.
Natürlich hat er das. Würde doch niemand einfach die PDF weitergeben. Das wäre ja nicht legal. Und in Deutschland hält man sich an Gesetze. Weiss man doch!
Dann hast du das ganze Werk auf dem Rechner deiner Kollegen gelesen, die das gebackt haben? Respekt.
Natürlich hat er das. Würde doch niemand einfach die PDF weitergeben. Das wäre ja nicht legal. Und in Deutschland hält man sich an Gesetze. Weiss man doch!
wo ist das Problem bei einer privaten Weitergabe der PDF an einen Freund zum lesen . Welche juristische Implikation siehst du da?
Dass du PDFs nach meinem Wissen eben nicht weitergeben darfst, auch nicht privat.
Ist dass juristisch belegt, iwo dokumentiert oder flüsterpost??
Ich habe es selbst noch nicht geprüft und frage daher vorsorglich mal.
Um mal alle Vermutungen auszuräumen, die PDF hat den Laptop des Backers niemals verlassen, wir haben abwechselnd Passagen gelsen, damit alle was davon haben, der Rechner ging rum und es wurde darüber diskutiert, wie man es besser hätte machen können ... Kein rechtsbruch, keine Sicherheitskopien auf anderen Geräten, keine Ausdrucken, keine unerlaubte öffentliche veranstaltung ... es wurde zwar alkohol ausgeteilt am Ende der "Arbeit" aber erst am Ende, um das Thema möglichst "nüchtern" zu bearbeiten.
JA! es war echt ne menge zu Lesen und zu Hören.
ZitatDann hast du das ganze Werk auf dem Rechner deiner Kollegen gelesen, die das gebackt haben? Respekt.
ich ... eher WIR nehmen dankend an.
@Morgel
Nach meinem Wissensstand (und dem, was ich mir bisher berufsbedingt dazu habe sagen lassen), darfst du für dich selber natürlich Kopien anlegen, aber diese nicht an Dritte weitergeben. Habe bei DriveThru da jetzt nichts direkt dazu gefunden, aber siehe zum Beispiel auf der Seite der Maus.
Weiterverbreitung auch an nahestehende Personen fällt da mWn nicht unter die Rechte der Privatkopie. Das ist halt anders, als wenn du ein Buch verleihst.
Zum Thema Privatkopien von PDF vielleicht nen eigenen Thread aufmachen? Da kann man dann auch fundierter argumentieren als mit einem Absatz von der Sendung mit der Maus, wo auch bei PDF auf das Urheberrecht und damit das Recht zur Privatkopie verwiesen wird.
Zum Thema Privatkopien von PDF vielleicht nen eigenen Thread aufmachen? Da kann man dann auch fundierter argumentieren als mit einem Absatz von der Sendung mit der Maus, wo auch bei PDF auf das Urheberrecht und damit das Recht zur Privatkopie verwiesen wird.
Oh bitte. Kein Diskussionsraum irgendwelcher Laien zu einem juristischen Thema. Wenn hier schon ernsthaft die Sendung mit der Maus zitiert wird, ist das kein gutes Zeichen...
@Morgel
Nach meinem Wissensstand (und dem, was ich mir bisher berufsbedingt dazu habe sagen lassen), darfst du für dich selber natürlich Kopien anlegen, aber diese nicht an Dritte weitergeben. Habe bei DriveThru da jetzt nichts direkt dazu gefunden, aber siehe zum Beispiel auf der Seite der Maus.
Weiterverbreitung auch an nahestehende Personen fällt da mWn nicht unter die Rechte der Privatkopie. Das ist halt anders, als wenn du ein Buch verleihst.
müsste man mal prüfen im Hinblick auf Par. 53 urhG, privatkopie.
Ich habe darüberhinaus bei Drive thru keine weitergehenden Nutzungsbedingungen gefunden.
müsste man mal prüfen im Hinblick auf Par. 53 urhG, privatkopie.
Ich habe darüberhinaus bei Drive thru keine weitergehenden Nutzungsbedingungen gefunden.
Ach herrjeh... Das Recht auf "Privatkopie"
Ist leider in D auch schon lange nicht mehr gültig und durch EU Recht abgelöst.
müsste man mal prüfen im Hinblick auf Par. 53 urhG, privatkopie.
Ich habe darüberhinaus bei Drive thru keine weitergehenden Nutzungsbedingungen gefunden.
Ach herrjeh... Das Recht auf "Privatkopie"
Ist leider in D auch schon lange nicht mehr gültig und durch EU Recht abgelöst.
willst du damit sagen, das urhg gilt nicht mehr in Deutschland?
was Erzählst du für halbgare Sachen hier? So entstehen Gerüchte wie „du darfst nicht schielen, sonst bleiben deine Augen stehen...“
Bitte belegen
Edit: sry Teich aber das ist ziemlicher Unsinn den du hier verbreitest. Das solltest du nicht tun. Natürlich gilt das urheberrechtsgesetz in Deutschland und das Recht auf privatkopie ist in Par. 53, einer wichtigen zum Schutz der Allgemeinheit aufgestellten „Schranke des Urheberschutzes“, geregelt. Über seine Reichweite im Detail kann man streiten, die Existenz dieses Rechts ist jedoch offenkundig und, to be honest, bei einer privaten Weitergabe einer PDF von WdV an einen Freund aus der rp runde sehe ich keinen Urheberrechtsverstoss. Das ist kein Rechtsrat sondern meine ganz spontane eigene Meinung dazu ?
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Können wir Jetzt wieder beim Thema Bleiben, ansonsten empfehle ich eine Private Unterhaltung! Danke.
Ich bin heute echt zu müde und zitier mal die Wikipedia:
"Die Privatkopie ist im deutschen Recht in § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG geregelt. Gemäß § 15 UrhG steht allein dem Urheber das Recht zu, sein Werk zu verwerten. Dazu zählt auch die Vervielfältigung. Eine der vielen Einschränkungen des § 15 UrhG ist die „Privatkopie“ aus § 53 UrhG. Die Privatkopie ist eine so genannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts, welche das grundsätzlich ausschließliche Vervielfältigungsrecht des Urhebers (§§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 16 UrhG) einschränkt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird dahingehend ausgelegt, dass bis zu sieben Kopien für den engen privaten Kreis erlaubt sind. Dieses Urteil ist allerdings von 1978 und bezieht sich nicht auf digitale Kopien.
Am 21. September 2007 verabschiedete der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. „Zweiter Korb“). Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft.https://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie#cite_note-2