Mada & Hesinde zum Gruße,
Wiedermal hat mich etwas beschäftigt, wo ich in den Büchern zwar regeln gefunden haben, aber diese Nicht Ganz verstehe bzw. sie aus meiner Sicht etwas Spiel lassen.
Diesmal geht es um die Aufwertung von Viertelzauberern.
Als Ausgangspunkt würde ich gern die Rasse Halbelf nehmen, da es die einzige Rasse ist (ohne erkaufte Vorteile) die mit diesem Vorteil startet.
Die Vorteile Übernatürliche Begabung und Schutzgeist sind ja laut WdH den Viertelzauberern/ Magiedilettanten vorbehalten.
Wie Verhält es sich nun bei besagtem Halbelf wenn er eine Magische Profession erlernt?
Laut WdH wird der Viertelzauberer dann auf Halb- bzw. Vollzauberer aufgestuft.
Verliert er dann aber auch automatisch das Anrecht auf die genannten Vorteile?
Aus meiner Sicht würde ich ja sagen, da er damit geboren wurde und die Übernatürlichen Begabungen und der Schutzgeist sich ja demnach schon in den Jahren vor seiner Ausbildung zeigen, er kann die Vorteile trotzdem wählen.
Oder sollen diese Gaben dann einfach verschwinden wenn er in einer Ausbildung ist???
Aber wie seht ihr das?