Nachweis von Herrschaftszaubern wie z.B. IMPERAVI

  • Hallo zusammen,

    im Abendteuer "Dunkelheit des Geistes" benutzt ein NPC den Zauber IMPERAVI HANDLUNSGZWANG um die Spieler einen Mord begehen zu lassen. Da stellt sich für mich nun Frage, wie die Helden nach einer solchen Tat ihre Unschuld beweisen können (wenn der schuldige Magier nicht geständig ist). Habt ihr Ideen/Anregungen wie man beweisen kann das eine Tat unter Einfluss eines Herrschaftszaubers ausgeführt wurde?

    Auch interessant finde ich das Szenario, das NPCs nachweisen wollen, dass SC sie mit einem Herrschaftszauber belegt haben.

    PS: Ein ANALYSIS ARKANSTRUKTUR zeigt ja nicht vergangenen Zauber auf, oder?

  • Ein ANALYSIS ARKANSTRUKTUR zeigt ja nicht vergangenen Zauber auf, oder?


    Doch, das kann er - allerdings nur mit hoher Erschwernis je nach vergangener Zeit. Solange es weder Zeugen noch ein Geständnis gibt, sollte sich die Gruppe so schnell wie möglich einen erfahrenen Analysemagier suchen, der ein entsprechendes Gutachten anfertigen und sich ggf. vor Gericht für die Richtigkeit verbürgen kann. Wenn der Analysemagier zusätzlich noch die SF Signaturkenntnis besitzt, könnte er mit einer zusätzlichen Analyse des Täters sogar belegen, daß er den Imperavi gewirkt hat. Das Problem dabei ist, daß weltliche Gerichte im Mittelreich magische Hellsicht nicht anerkennen, ihr müßt euch also ans Gildengericht wenden. Vor einem Gildengericht können auch „forensische Visitatoren“ zum Einsatz kommen, sozusagen magische Sachverständige, und auch Befragungen mittels Blick in die Gedanken oder Respondami sind dort möglich. (Edit: Details gibt es im Abschnitt „Magie und Recht“ in WdZ, ab S.297)

    Eventuell kann auch ein Kirchengericht helfen, schließlich verfügen Hesindegeweihte über Liturgien, mit denen sie Magie analysieren können.

    „Ich habe ja durchaus Verständnis dafür, daß die Beschwörung eines Humus-Elementars nicht ganz so funktioniert, wie man sich das vorstellt. Aber wie, bei allen Zwölfen, kann man versehentlich einen Elefanten beschwören?“ (aus dem DSA4 Forum)

  • Beim Analys steht dabei (...)Ein Analys auf die Reststrahlung eines nicht mehr vorhandenen Zaubers erschwert die Probe um mindestens 7 Punkte.(...) Von daher bin ich der Meinung, dass das nachträgliche Feststellen, ob jemand mit einem Zauber belegt, sehr wohl möglich ist. Je nach Ergebnis auch mit welchem. Das geht im Übrigen auch beim Odem, der ja als Vorbereitungszauber sinnvollerweise eingesetzt wird. Auch dort gibt es je nach vergangener Dauer entsprechende Mali.

    Eine alte Weisheit der Brabaker Beschwörer sagt: Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, mach dir Gedanken, wie lange dein Skelettarius noch anhält!

  • Mittels Hellsichtsmagie kann zumindest mindestens herausgefunden werden, dass ein Zauber auf die Person gewirkt wurde.
    Welche Richtung (Herrschaft, etc.) lässt sich ebenso herausfinden, wie bei fundierterer Analyse sogar den Zauber selbst. Trifft man auf einen Magier mit der Sonderfertigkeit 'Signaturkenntnis' (zumindest so noch in DSA4.0 geregelt, falls es geändert wurde, habt bitte Nachsicht), kann der Zauber einer Matrix (und somit sogar dem Urheber des Zaubers) zugeordnet werden (sobald die Matrix dessen bekannt ist).

    Ein Respondami müsste eigentlich eine korrekte Antwort ermöglichen. Sofern man weiß, dass eine Beherrschung auf einem Lag, ist es ja eine wahrheitsgemäße Aussage.

    Ohne Magie sollte es mit dem heiligen Befehl wohl gehen, wenn die Wahrheit zu dem Mord gebeichtet werden soll.


    Das wäre so in Kürze meine Vorschläge. Sollte ich da irgendwo sträflichst daneben liegen, bitte korrigiert das Jemand.

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe

  • Ohne Magie sollte es mit dem heiligen Befehl wohl gehen, wenn die Wahrheit zu dem Mord gebeichtet werden soll.

    Finde ich eine schöne (nichtmagische) Alternative/Ergänzung zum ANALYS. Als Ritual sollte dann ja auch "Blick der Weberin" in Frage kommen denke ich. Eventuell auch "Sicht auf Madas Welt", wobei ich bei dem Mirakel leider keinen Hinweise auf in der Vergangenheit gewirkte Zauber gefunden habe.

    Beim Analys steht dabei (...)Ein Analys auf die Reststrahlung eines nicht mehr vorhandenen Zaubers erschwert die Probe um mindestens 7 Punkte.(...)

    Oha, das hatte ich komplett übersehen als ich mir den Zauber angeschaut habe. Danke für den Hinweis.

  • Zuerst sollte man feststellen, ob das Opfer weiß, das es verzaubert wurde (WDZ S. 30). Gerade bei knappen Ergebnissen oder hohen Resistenzen stehen die Chancen gar nicht so schlecht. Vor allem wenn der Zauberer nicht alle Zeit der Welt hatte.

    Auch wenn es nicht gleich auffällt: ein späteres Nachdenken und eine MK Probe können immer noch enthüllen, dass man wohl verzaubert wurde".

    War allerdings ein Meister seines Fachs am Werk, kommt das Opfer nicht einmal auf den Gedanken, dass es manipuliert wurde und kann sich die ganze Sache "einfach nicht erklären". Manche Kontrollzauber, löschen darüber hinaus sogar das Wissen über die Tat!

    Eine vermutete Beherrschung nach zu weisen, ist noch schwerer, aber auch nicht in allen Fällen zwangsweise nötig.

    In erster Linie muss man dem Gericht "glaubhaft" machen, dass man die Tat nicht "wachen Geistes" begangen hat, sondern beherrscht war.

    Ein guter Ruf, ein angesehener Stand, (hochwertige!) Leumundszeugen, Verbindungen, Eide (insbesondere unter karmalen Einfluss) usw. können hier schon viel bewirken.

    Hat man all das nicht, sieht es mehr als finster aus.

    Zumal Beweise alleine nicht unbedingt zum Freispruch führen! Viele der o.g. Dinge* haben je nach Rechtssystem (fast) den gleichen Stellenwert wie "handfeste" Beweise!

    Wenn also Alrik, der unbekannte Magier vom anderen Ende der Welt durch einen Hellsichtzauber" erkannt haben will, dass Held Balrik opfer von Magie war, bedeutet das u.U. weniger als das Wort von Baron Calrik dem heimlichen Beherrscherdruiden. Ist das aber Gildenmagus Alrik vom anerkannten Institut X mit Y bekannten Fällen, einem guten Ruf in der Fachwelt etc. sieht die Lage schon viel besser aus.

    Es gibt verschiedene Rechtssysteme in Aventurien, meist liegt aber die Beweislast (genauer der Beweis der Unschuld) beim Angeklagten. Ein wenig ausgleichende Gerechtigkeit ist, dass eine aufgedeckte Falschanklage besonders hart bestraft wird...

    * Dinge, welche wir heute nicht oder nur eingeschränkt als Beweise sehen, sind in Aventurien über jeden Zweifel erhaben und so gut wie das blutige Messer des Täters, welches man beim Opfer fand.

  • Um das noch einmal anders zu formulieren: Man darf nicht von einem heutigen Gerichtssystem ausgehen, wo die Schuld des Angeklagten bewiesen werden muss und dies nur durch unwiederlegbare Beweise geschehen kann (wozu allerdings auch zählt, dass der Angeklagte sich in Wiedersprüche verstrickt).
    Geh eher von einem Gerichtssystem aus, in dem nicht der Kläger die Schuld, sondern der Angeklagte die Unschuld beweisen muss, in dem die Worte von Adeligen und Geweihten Beweiskraft haben, in dem es keine Anwälte gibt sondern Leumundszeugen.

  • Um das noch einmal anders zu formulieren: Man darf nicht von einem heutigen Gerichtssystem ausgehen, wo die Schuld des Angeklagten bewiesen werden muss und dies nur durch unwiederlegbare Beweise geschehen kann (wozu allerdings auch zählt, dass der Angeklagte sich in Wiedersprüche verstrickt).
    Geh eher von einem Gerichtssystem aus, in dem nicht der Kläger die Schuld, sondern der Angeklagte die Unschuld beweisen muss, in dem die Worte von Adeligen und Geweihten Beweiskraft haben, in dem es keine Anwälte gibt sondern Leumundszeugen.


    Ja, davon gehe ich ja auch aus. Zumal ich plane, dass der "verzauberte" Held den Mord vor einer Menge von Zeugen ausführen wird, suche ich nun im vorab Möglichkeiten wie die Helden Ihre Unschuld "beweisen" können. Wäre ja blöd, wenn die Helden in eine für sie unlösbare Situation kommen. Daher suche ich nach ein paar Möglichkeiten in peto, die ich Ihnen notfalls zukommen lassen kann (oer Klugkeitsprobe, Verbindung u.Ä.)

  • Leute, die sich mit Gesetzen auskennen, aber keine Leute, deren Aufgabe es ist, vor Gericht andere zu verteidigen oder anzuklagen. Einen Rechtsgelehrten fragt man dann, wenn Rechtsunsicherheiten bestehen, wenn der Baron nicht sicher ist, was eine angemessene Strafe für den überführten Magier ist, dann fragt er einen Rechtsgelehrten, der sagt ihn, dass er die Gilde kontaktieren muss und der Baron entscheidet dann, ob er das tut oder eben nicht.

  • Leute, die sich mit Gesetzen auskennen, aber keine Leute, deren Aufgabe es ist, vor Gericht andere zu verteidigen oder anzuklagen.

    Rechtsgelehrte als professionelle Ankläger gibt es sehr wohl und zwar überall dort, wo man nicht mehr das veraltete Schiedsgericht (Herzogtümer, Nostergast, Thorwal...) hat. Die Hochgerichte (zuständig für Schwerverbrechen) haben sogar feste Ermittler und Ankläger (welche Rechtsgelehrte sein sollen). [GA S. 146]

    Umgekehrt haben viele Leute nicht einmal das Recht sich vor Gericht zu verteidigen und müssen, wenn sie eine Stimme haben wollen sogar vertreten werden. In neuerer Zeit übernehmen Nadusgeweihte Rechtshelfer verstärkt solche Aufgaben.

    Das in bedeutenden Fällen Rechtsgelehrte auf beiden Seiten (ob offen oder indirekt) die Urteile beeinflussen, ist längst auch in Aventurien der Fall.