Reaktion nach dem Ende eines Beherrschungszauber

  • z.B. Imperavi. ein Hauptmann erhält von einer Schwarzmagierin den Befehl mit seiner Einheit
    von punkt a nach punkt b (in dem konkreten fall die stadt honingen in albernia) zu ziehen.
    zauber funktioniert, Hauptmann marschiert los (widerspruch gibts natürlich keinen bei den
    soldaten) und irgendwann (entweder am ziel oder nach ablauf der zeit - ZfP* in Stunden)
    endet die beherrschung.
    für mich stellt sich immer die frage, was dann passiert. der verzauberte müsste
    sich doch genau erinnern, wer ihn da getäuscht hat und entsprechend handeln.
    in diesem fall leicht und er kehrt wutentbrannt zurück.
    was passiert aber, wenn sich die magierin zu dieser zeit immer noch bei den soldaten
    befindet. ist ihm dann auch sofort klar, dass sie die schuldige ist oder ist er eher
    eine zeitlang verwirrt? :confused2:

    wie handhabt ihr solche zauber eigentlich in euren gruppen?!?

    Die Realität ist eine Halluzination, welche durch die Abwesenheit von Alkohol entsteht!

    -- Stermann und Grissemann --

  • Schönen Gruß zurück.

    Ich handhabe es so, dass der Zauber an sich verbirgt, wer denn gezaubert hat. (Dieser Effekt ist aufgehoben, sollte die Zauberwirkung erzwungen worden sein - Siehe AZ - Zauber erzwingen)
    Die bezauberte Person wird sich fragen, was sie zu dem Entschluss gebracht hat. Sollte es eine Handlung gewesen sein, welche nicht so atypisch gewesen ist, wird sicher kein Verdacht bestehen, verzaubert worden zu sein. Anders sieht es natürlich aus, wenn etwas getan wurde, was normalerweise nie getan worden wäre.
    Der Schutz wirkt bei mir nur bei dem ausführenden Zauber selbst. Sollte ein Magier großspurig herumtönen, dass er vom Hauptmann verlangen kann, was er will und dann irgendwann einen Beherrschungszauber sprechen, wird sich der betreffende Hauptmann natürlich daran erinnern, dass es da mal einen Magier gab, der dies vorhergesagt hat.

    Manche Zauber erfordern dann natürlich von mir einige Interpretationen:
    Somnigravis - 'Warum bin ich eingeschlafen? Passiert mir doch sonst nie?'
    Banbaladin - 'Da war doch ein guter Freund von mir. Aber wer zum Gehörnten war das nochmal?'
    Imperavi - 'Ich hatte auf einmal die Idee ... zu tun.'

    Je nach Kenntnis der Magie reichen die Reaktionen von absoluter Unkenntnis, bis hin zum konkreten Verdacht. Ebenso spielen bei mir auch die ZfP* eine Rolle. Ein Zauber, der gerade so geschafft wurde wirkt nachträglich schwächer, als ein souverän gemeisterter Zauber.
    Sollte einer meiner Spieler sich allerdings unnötig grausam, oder menschenverachtend mit dem Zauber herausstellen, dann lockere ich den Schutz gerne einmal. (Bisher noch nciht nötig gewesen.)

    Ich hoffe, meine Handhabung hilft dir irgendwie weiter. Nichts offizielles, alles meine eigene Interpretation.

    Gruß vom Sensemann aka Nioa.

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe

  • Das kommt vermutlich auch ein bisschen auf den Zauber an. Ich weiß gerade nur ein konkretes Beispiel: Große Gier.

    Im LC findest du dazu genaueres. Der Verzauberte würfelt nach dem Zauber eine KL-Probe, erschwert um die ZfP* der Hexe. Gelingt die KL Probe, weiß er, dass er verzaubert wurde, gelingt sie nicht, verstht er nicht, warum er dies oder jenes nun gerade gemacht hat.

    Ich nehme an, dass auch bei anderen Zaubern ähnliches drin steht. Vermutlich ist im ersten Moment jedoch Verwirrung angesagt und nur langsam könnte es jemandem dämmern, dass da vielleicht der Zauberer, der in der Nähe war und noch kurz vorher versucht hat zu überzeugen...... usw.

  • Ich würde da auch im Einzelfall nach in erster Linie dem Befehl und dann nach der Magiekenntnis gehen. Macht eine Person auf einmal etwas, das gegen sein innerstes Wesen, seine Überzeugungen handelt und kennt er sich dann auch noch mit Magie aus, so wird er zumindest einen Verdacht hegen, dass etwas nicht mit rechten Dingen zuging. Hat er dem Beherrschenden Auge in Auge gegenüber gestanden und dieser war auch noch als Zauberkundiger zu erkennen, so kann das einem verzaubterten Helden oder auch NSC durchaus als Verdachtsmoment reichen, das Geschehen zu hinterfragen und nachzuforschen. Inklusive mehr oder weniger plötzlicher Verwirrung "was tue ich hier", nachdem die Zauberwirkung nachlässt.
    Entspricht die Verzauberung aber auch so dem Charakter der Figur und scheint logisch und sinnvoll, warum sollte er dann verwirrt reagieren, dann könnte der Übergang von Auftrag unter Beherrschung annehmen und nach der Wirkung weitermarschieren durchaus sehr sanft sein.

  • Zitat von "Korja "


    Im LC findest du dazu genaueres. Der Verzauberte würfelt nach dem Zauber eine KL-Probe, erschwert um die ZfP* der Hexe. Gelingt die KL Probe, weiß er, dass er verzaubert wurde, gelingt sie nicht, verstht er nicht, warum er dies oder jenes nun gerade gemacht hat.

    Ich nehme an, dass auch bei anderen Zaubern ähnliches drin steht. Vermutlich ist im ersten Moment jedoch Verwirrung angesagt und nur langsam könnte es jemandem dämmern, dass da vielleicht der Zauberer, der in der Nähe war und noch kurz vorher versucht hat zu überzeugen...... usw.

    Danke für das Beispiel, das ist mir entfallen.
    Allerdings ist der 'Große Gier' der Einzige Zauber (soweit ich weiß), der eine solche Regelung verpasst bekommen hat, warum auch immer.

    Die Regel an sich finde ich nciht sonderlich sinnvoll, denn zum einen würde es bedeuten, dass ein Char, der über eine herrausragende Klugheit verfügt, ein hervorragender Magiekenner ist (sprich Kl 17 und Magiekunde 16 für dieses Beispiel) nicht wissen, dass er verzaubert wurde, wenn er einfach den W20 schlecht würfelt (obwohl die Hexe eventuell gerade mal 1 ZfP* übrig behalten hat).
    Es ist eine gute Möglichkeit zu überprüfen, ob ein Char sofort weiß, dass er verzaubert wurde, oder ob er es nur ahnt, oder gar nicht versteht.
    Allerdings sehe ich da mehr Faktoren, ob man es herausfinden kann.
    Gut, im Falle des DSA4, das mit sehr vielen Regeln aufwarten kann eine weitere Möglichkeit, alles noch mehr zu verkomplizieren, aber im Falle der Beherrschungszauber halte ich es so und orientiere mich eben an Erfahrungen, Werten und Situation des Bezauberten.

    Wer generell die Idee (Der Verzauberte würfelt nach dem Zauber eine KL-Probe, erschwert um die ZfP*) verwenden möchte, hat eine schnelle Möglichkeit ganz klar festzustellen, ob jemand es herausfindet, oder nicht (wenngleich ich persönlich diese Art und Weise etwas zu lasch/einfach finde - Aber klarer Vorteil: Einfach+Schnell).

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe

  • Wir haben diese Regel noch nie eingesetzt, ich wollte nur darauf verweisen, dass es sie gibt. Bei anderen weiß ich das gerade nicht auswendig, aber ich glaube, ich kann mich auch nur an Große Gier erinnern, weil es eben da so beistand und bei anderen nicht :iek:

    Ansonsten gab es bei uns schon mehrfach den Einsatz solcher Beherrschungszauber und so es nicht die Hexe war, sondern der Schwarzmagier, war eben jener Magier auch geständig, bzw. hat keinen Hehl daraus gemacht. Allerdings war da auch klar, dass der Magier, als beauftragte Person, dieses Recht hatte.

    Mh.. und was mir noch einfällt... Der Aberglaube der Bevölkerung: Warum sollte ein Magier (vor allem die eigentlich doch recht skrupellosen schwarzen) nicht damit drohen? Alla: "Sag die Wahrheit sonst zauber ich sie aus dir raus!" Ich glaube kaum, dass ein Bauer aus einem Dorf je von der Gerichtsbarkeit und den Rechten und Pflichten eines Magiers gehört hat.

    Der Fall der hier beschrieben wird liegt da sicher anders. Aber auch da gilt: In welcher Position steht der Magier zu dem der Verzaubert wird/wurde? Wurde der Magier engagiert, hat er ggf. ja auch Weisungsbefugnis. Und wenn nicht, ist er arrogant genug es dennoch zu versuchen ;)

  • Der Bannbaladin hat auch so eine Regelung. Der Verzauberte darf KL-Proben erschwert um die ZFP* machen, um zu bemerken, dass er verzaubert wurde. Ihm stehen, glaube ich, KL-Proben zu und jede Probe ist um 1 erleichtert. Bei dem letzten Satz bin ich mir niocht so ganz sicher. Wir haben keine Hausregel, die verhindert, dass der Verzauberte aus dem beispiel den Imperavi nachträglich bemerkt. Es ist ein Beherrschungs-Zauber und nach unserem Verständnis ist es bei beherrschungszaubern so, dass der Verzauberte genau weiß was er tut, auch dass er es nicht tun will, dass aber der Zauber ihn zwingt. Man könnte es mit einem Alkoholiker vergleichen. Er weiß, dass das Trinken schlecht für ihn ist, er tut es aber trotzdem und fragt sich hinterher warum. Nur dass der Verzauberte weiß, dass vorher ein Magier vor ihm stand und "Imperavi, ich befehle dir" oder sowas gesagt hat und auch, dass er weiß, dass dieser Zauberer ihm Befehle gegeben hat. Schwieriger wird's natürlich bei Druiden oder Geoden (keine Sprachkomponente) oder bei anderen Magiern die die Sprachkomponente weglassen.

    Requiro hoc vesperi res calidas / Etiam res calidas ista noctu / requiro hoc vesperi res calidas / Da mihi calida, da mihi amorem noctu

  • Mir ging es bei der Idee meiner Variante darum, dass es im AZ - Zauber erzwingen deutlich betont wird, dass ein Bezauberter danach ganz sicher weiß, dass er bezaubert wurde. Also wird das wohl heißen, dass man es vorher nicht unbedingt einfach herausfinden kann.
    Und von jemandem eine Klugheitsprobe verlangen, ob sich dieser daran erinnert, dass eine Hexe vor ihm stand, ihm an die Stirn tippte und dann meinte 'Du hast jetzt große Lust auf Erdbeeren', ist nicht meine Idee. ^^
    Entweder er erinnert sich daran, weil die Tatsache nicht verborgen wird (also generelles Erkennen der Bezauberung), oder es wird irgendwie verborgen (was die Klugheitsprobe bedeutet).
    Sollte die Zauberwirkung heimlich vollbracht worden sein (also ohne Sprachkomponente u.Ä.) und der 'Wunsch' nicht wirklich fern ab des Möglichen, wird ein Erkennen einer Bezauberung meiner Meinung nach schwer. ^^

    Zitat von "Korja "


    Mh.. und was mir noch einfällt... Der Aberglaube der Bevölkerung: Warum sollte ein Magier (vor allem die eigentlich doch recht skrupellosen schwarzen) nicht damit drohen? Alla: "Sag die Wahrheit sonst zauber ich sie aus dir raus!" Ich glaube kaum, dass ein Bauer aus einem Dorf je von der Gerichtsbarkeit und den Rechten und Pflichten eines Magiers gehört hat.

    Ich meinte nicht, dass er das nicht darf. Ich meinte eher, dass er es nicht herumtönen sollte und dann nachher einen Zauber sprechen, wenn er nicht wollen würde, dass er danach schnell entdeckt wird. ^^
    Denn sollte etwas vorfallen und der Magier klopfte vorher munter Sprüche, wird der Verdacht schnell auf ihn fallen (selbst wenn er es eventuell gar nicht gewesen ist).

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe

  • Sensemann Das war auch gar nicht auf deinen Kommentar bezogen, sondern das ist mir einfach so noch eingefallen. Es ist eben äußerst Situationsabhängig und nicht nur Zauberabhängig, ob man es merkt oder nicht.

    Bei der Großen Gier kommt eben eine Handlung (Fingertippen) und ein aufgesagter Spruch (Was du jetzt wirklich brauchst...) zusammen.
    Die Große Verwirrung, nur mit einem Klaps auf die Stirn und (ich glaube zumindest) keinen Worten ist sicherlich schwieriger zu erkennen - aber hau mal 'nem Hauptmann vor den Kopf, der noch dazu nicht alleine ist. Kann man also auch wieder ausschließen.

    Beim Bannbaladin, einem ja eher schwachen Beherrschungszauber im Gegensatz zum Imperavi, kann ich mir ebenfalls eine solche Regel passend vorstellen. Er ist eben dafür gedacht freundlich miteinander umzugehen - Elfen halt. Der Imperavi hingegen kann auch Handlungen gegen die eigene Überzeugung erzwingen und ist ja bekanntlichermaßen eine Weiterführung des Bannbaladin.
    Wegen der Stärke des Zaubers könnte also durchaus auch ein Nichterkennen bestehen, obwohl gegen eigene Überzeugung gehandelt wurde.

    :iek: Einfach zu früh und das Gefühl hab wirre Dinge zu schreiben

  • Wir hatten keine Regel, aber beim Imperavi hab ich es durchaus danach gewusst. Während der Wirkungsdauer nicht, nur dass ich der festen Überzeugung war, ich müsste meinen, vor kurzem hinzu gekommenen Gefährten töten, weil er mit dem Borbaradianern unter einer Decke steckt. Als sich dann aber der Zwerg, mit dem ich schon 5 Jahre alles mögliche durchgestanden hat so in den Weg stellte, dass ich ihn hätte umbringen müssen um vorbeizukommen stand mir dann die Probe zu um den Zauber zu überwinden und siehe da :) Hat geklappt *g*
    Es gibt also Chancen, wenn auch geringe.

  • Bei uns wird das auch ein wenig davon beeinflusst wie der Befehl denn nun eigentlich aussah.

    So ein paar Beispiele: Der Streuner der ein großer Menschenfreund ist und schnell mit allerlei Leuten warm wird, wird einen Bannbaladin nur sehr schwer erkennen. Hat er halt wieder mal sehr schnell einen Freund gefunden. Auf der anderen Seite wird er sehr misstrauisch werden wenn er sich irgendwie genötigt fühlte plötzlich total durchzudrehen und alles um sich herum niederzustechen.

    Auf der anderen Seite wird ein Thorwaler mit aufbrausendem Charakter (Jähzorn 7+) nicht so leicht darauf kommen, das sein Wutanfall vielleicht magisch hervorgerufen wurde, während ihm zweifel kommen werden ob er sich wirklich "mal eben so" mit einem Al'Anfaner angefreundet hat...

    Charaktere mit großer Goldgier werden einen "große Gier" nur schwer als Zauber erkennen.
    Chars mit bestimmten Ängsten werden erkennen, das eine Tat, die gegen ihre Angst ging (Auf einen Baum klettern, im Meer schwimmen gehen etc.) wohl durchaus magisch hervorgerufen sein könnte

    Noctum Triumphat

  • Ich dachte der springende Punkt eines Beherrschungzaubers wie der Imerpavi/Bannbaladin ist, dass man ihn nicht bemerkt. Man muss die Formel beim Imperavi sogar ja nur "flüstern"... Also sollte ein Thorwaller, dem befohlen wurde blümchen zu pflücken, sich nach der Wirkungsdauer nur schämen für seine Tat, den eigentlichen Hergang aber nicht hinterfragen. Auch bei einem gelingen von 1 ZfP* haftet nach Regeln die Wirkung genau so gut wie bei 10 ZfP*, hällt aber eben nur 1h und nicht 10h.... Die ZfP* sind im Falle des Imperavis nun mal nicht Wirkungs abhängig, beim Bannbaladin hingegen sehr.
    Man sagt ja in der Psychologie "Die Erkennung des Problems ist der erste Schritt zur Besserung." Es ist also schwierig das ein Mackel zu erkennen, egal in welcher Situation. Es ist sogar in RL möglich Menschen unbewusst zu beeinflussen, ohne dass diese je etwas bemerken (Hypnose, Hirnwäsche, Drogen, etc), warum also nicht in Aventurien? Wird ein Imperavi Befehl so unverständlich für den verzauberten sein, hat er vieleicht ein "Film-Riss".

    "Imagine what you could do, if you could do all you can imagine."

    Urza

  • @Urza Das was du anführst hört sich für mich aber mehr nach dem Talent Überzeugen an. Mit einem Zauber wird ja nur kurzfristig etwas getan. Das ist keine Überzeugung, nicht einmal ein überreden zu etwas. Man zwingt einen anderen mittels der Magie. Und diese Magie beherrscht dich.. für einen Moment. Ein Gespärch kann dich ebenso beherrschen, wenn dein Gegenüber wortgewandt ist und du nicht bemerkst, dass du beeinflußt wirst. Beim Imperavi mag es nur ein Flüstern sein, aber dennoch... stell dir vor, vor deiner Nase steht ein Magier (deine Nase ist aber der Normalaventurier mit dem Aberglauben 'Alle Magier können mich in einen Waldpilz verwandeln' o.ä.) und der flüstert plötzlich, vielleicht sogar nach einem Streitgespräch. Da geht doch die Augenbraue noch hoch für den skeptischen Blick, ehe man dann verzaubert ist, oder? Es ist kein 'Erinnerung verlasse dich' Spruch und demnach sollte es in bestimmten Situationen auch möglich sein, zu erkennen, dass man verzaubert wurde.

  • Kyrisia Da geb ich dir voll und ganz recht! Was ist aber wenn der Magier beim Tisch hinten-links, neben dem Fetten Zwerg sitzt? Ich denke (je nach Region) hat ein Magier noch genug SO um nicht verdächtigt zu werden...
    Vorallem ein Throwaller der einen schmächtigen Magier beschuldigt, ihm zum blümchen-pflücken gezwungen zu haben, ist nicht sehr ehren haft... (Ich liebe Throwaller und Trollzacker :laechel: ) Der würde eher seine Zunge hüten und hoffen, dass ihn niemand gesehen hat um nicht noch Aufsehen zu erregen. Ein Magier weiss wen er wie verzaubern muss um nicht auf zu fallen, ist ja ned blöd! :zwinker:
    Und auch in einem hitzigen gespräch lässt sich ein Imperavi verstecken, ohne dass der zauberer verdächtigt wird... Schwierig, ja, aber nicht unmöglich :cool2:

    Ich denke eben, dass Beherrschungs Zauber so wie eine Droge wirken; schleichend und verführerisch, so dass man noch eher an sich selbst zweifelt als an einen Zauber glaubt (am besten ein versteckter Zauberer, oder zumindest mit 7 ZfP* die Verbale-Komponente entfernt).

    "Imagine what you could do, if you could do all you can imagine."

    Urza

  • Ich finde, dass sowas den Imperavi extrem mächtig macht. Der Mann auf der Straße guckt dich an und sagt "Töte" und als du wieder klar denken kannst stehst du knietief in Leichen....wenn du da noch nicht einmal merkst, dass du verzaubert wurdest wäre der Imperavi ein "ich löse alles (es sei denn der Gegner hat eine MR jenseits der 10)"-Zauber

    Requiro hoc vesperi res calidas / Etiam res calidas ista noctu / requiro hoc vesperi res calidas / Da mihi calida, da mihi amorem noctu

  • Theverath Naja... wenn man klar denkt und knietief in Leichen steht würde ich mir mehr Sorgen darum machen, wie der Verzauberte das alleine geschafft hat ;)

    Ne, aber vom Grundsatz her: Ja, mit dem Imperavi kann man auch den Befehl erteilen zu töten. Das ist eben nicht der Bannbaladin. Und was bringt es dir zu wissen, dass der Magier dich verzaubert hat? Wenn der Magier wirklich den Befehl zu einem Mord gibt, wird er auch ein Mittelchen haben zu verhindern, dass der Mörder ihn verpetzen kann.

  • Klar war ja auch eher ein Witz, gehen wir aber mal von etwas harmloseren aus. Äääääh....der Magier hat befohlen "Geh deinem Vorgesetzten sagen, dass er ein Vollhorst ist". Daraufhin wird der Gardist rausgefeuert. Ein paar Tage später sieht er aber den Magier wieder. Erinnert er sich? Meiner Meinung nach ja (wenn er nicht allzu dumm ist). Beherrschungszauber sind so schon wahnsinnig mächtig, besonders wenn der Imperator-Magier ( :laugh:) auch noch den Zauber um Erinnerungen zu löschen kann. Da muss man meiner Meinung nach nicht noch mit Hausregeln unterstützend unter die Arme greifen. Das ist als würde man Armbrüsten eine (noch) niedrigere Wundschwelle und mehr Schaden zugestehen.

    Requiro hoc vesperi res calidas / Etiam res calidas ista noctu / requiro hoc vesperi res calidas / Da mihi calida, da mihi amorem noctu

  • Hähä... Vollhorst find ich gut ^^
    Aber... traut sich der Gardist wirklich dann noch was dagegen zu unternehmen? Also gegen den Magier? Wenn der Magier mich (den Gardisten der gerade rausgeflogen ist) schon zu dem Schritt zwingen kann, mit einem Flüstern wohlgemerkt, will ich dann wirklich riskieren in einen Waldpilz verwandelt zu werden, wenn ich dem jetzt eins auf die Omme pompfe?

    Also selbst wenn er Magiekunde hat, überlegt er sich doch drei mal ob er das macht oder nicht. Also ist es in dem Falle ziemlich egal denke ich, ob er es weiß oder nicht.

    Da bleibt dann auch noch die Frage in wie weit sich der normale Gardist mit dem Recht auskennt °° Wenn ich das mal so als Nebenfrage stellen darf *gg*

    Ich persönlich bin eh dafür, dass man das (situationsabhängig jedoch) hinterher weiß... irgendwie..

  • Warum geht ihr immer davon aus, dass im Bsp des Gardisten, dieser das flüstern überhaupt höhrt? Warum kann der Magier nicht hinter einem Hausecken stehen und warten bis der unahnende Gardist an ihm vorbei läuft und genau dann den Zauber wirken?
    Ich denke dass kein Magier so dumm ist und in der Öffentlichkeit einen Beherrschungszauber auf einen Unschuldigen wirkt... Gesucht I und tschüss sagen von der Akademie... :iek:

    Ich dachte die Frage ist eher, weiss ein Verzauberter ob er verzaubert wurde oder nicht, auch wenn er den Magier nicht gesehen hat? Nach Imperavi + Regeln (ohne Erzwingen) hat der keinen schimmer, ZfP* hin oder her.
    Die Ausnahme ist vieleicht wenn ein Magiekundiger (heimlich) verzaubert wird - doch selbst dann sollte er zuerst an sich selber zweifeln, und vieleicht im Nachhinein seine Tat auf einen Zauber schieben (auch wenn nur um seine Schuldgefühle zu mässigen).

    Das gleiche gilt für mich beim Bannbaladin; mein Harter-Zweig Fasar Magier würde nie einen Bannbaladin während eines Gesprächs sprechen, ausser es ist ein Notfall (oder Verhöhr :gemein: ). Zuerst, bevor man bemerkt wurde, den Zauber sprechen, danach auf die Person zu gehen: "Aaah! Mein alter Freund!" :zwinker:
    Der Verzauberte wird nach dem Ablaufen des Zaubers (vorausgesetzt der Magier ist bis dahin aus dem Staub) keinen Gedanken mehr verlieren, ob und warum er einen so alten Freund per Zufall getroffen hat... Selbst wenn er ihm ein Eid-Geheimniss anvertraut hatte, wird er dies später gar nicht erst analysieren, sondern nur akzeptieren, bis ihn etwas auf seinen Fehler aufmerksam macht. (zB Wieder sehen mit dem Magier ohne Bannbaladin, oder das verratene Geheimniss hat folgen welche wieder zu ihm zurück führen.)

    "Imagine what you could do, if you could do all you can imagine."

    Urza