Der Zweihandkämpfer

  • Ich suche mir den Char aus, den ich spielen möchte ... und nicht danach, was für eine Waffe/Kampfstil gefällt mir und danach den Char aussuchen im Sinne von "ich spiele, was am meisten kaputt macht".
    Ein Char, der kein Barbar ist (Trollzacker, Gjalsker, Fjarninger) und der auch kein Thorwaler ist (und selbst da würde ich wohl eher nicht) würde ich übrigens trotz des besten ZWeihandhiebwaffenstartwertes keine Barbarenstreitaxt geben ... die heißt ja nicht umsonst so und mir eine tolle Hintegrundgeschichte ausdenken (oder mir auch gar nicht erst die Mühe machen zu bedenken, daß man die in den übrigen Teilen Aventuriens mal eben nicht so beim Waffenhändler kaufen kann), warum mein nict-barbarischer Char so ein Teil hat ...
    So meinte ich das.^^

  • Wenn ich mich nicht täusche, dann sind die Anforderungen für BHKII alles andere als leicht in der ersten Stufe zu erfüllen. Allein die GE 15 macht da schon einen Strich durch die Rechnung. Da der Char das bei Spielbeginn kaum hat, kann er es auch nicht erlernen. Übrigens: Wunden erzeugen oftmals Einbusse auf GE... Was passiert dann eigentlich mit SF, deren Vorrausetzungen dann nicht mehr erfüllt sind? Kann man sie weiter einsetzen, oder nicht? Ich würde eigentlich sagen, dass es nicht geht. Oder nur mit deutlich erhöhter Patzergefahr...

    Ausserdem würde ich durchaus mal auf das Verantwortungsbewußtsein der Spieler vertrauen, nicht immer gleich alles in der ersten Stufe haben zu wollen. BHK ist KEINE Erststufenfertigkeit! Man sollte dem Char noch Entwicklungsmöglichkeiten geben.

    Und übrigens: Der Balsam ist ein Scheiß. Kann weder Gifte, noch Krankheiten heilen, macht also daher Medici alles andere als ersetzbar, und wenn der Magier verwundet ist, nach dem Kampf recht wahrscheinlich, dann kann es schnell passieren, dass es nix mehr iss, mit SpoMos und dann noch ordentlich ZfW* übrigbehalten. Zum reinen Heilen von Wunden ist der Ruhe Körper auf hohen Stufen effektiver, da er 2 Le je AsP heilt.

  • @Mechtbert: MBK, S. 26.
    Das sinken der GE hat "keine weiteren Auswirkungen auf irgendwelche Basiswerte."

    GE 15 kann man durch herausragende Eigenschaft GE haben. Und erlernen kann man Kampf SF auch ohne daß man die Voraussetzungen erfüllt ... Man kann sie nur nicht einsetzen im Kampf (wie auch immer die sich das von der Redax gedacht haben), wie sonst könnten irgenwelche Chars Kampf SF automatisch haben und auch verbilligt, wenn für die meisten SF ein TaW von 10 Voraussetzung ist (teilweise es sogar Attributsvoraussetzungen gibt oder höhere TaW), aber man höchstens einen Waffenwert von7 auf der Akademie bekommt?
    Also haben kann man eine SF, nur wenn man die Bedingungen nicht erfüllt, kann man sie nicht einsetzen.

    Davon abgesehen sind wir der gleichen Meinung, daß es schöner ist, etwa im Spiel zu erlernen, statt schon alle wictigen Eckdaten quasi zu Beginn zu haben.

  • FEHLER: laut den erweiterten Generierungsregeln seit AvZa darf ein Char nach der Generierung nur solche SFs haben, die er auch einsetzen kann. Wenn er nicht GE 15 hat, darf er sich nicht BHKII kaufen. Ohne KK 15 auch keine RGIII.

    Spieler, die sich die SF aufgrund ihrer Effektivität aussuchen, nehm ich mir normalerweise zur Brust und erkläre ihnen, dass nicht der Held mit den meisten Kerben der beste ist, sondern derjenige, der den Helden am besten darstellt. Und Massenabschlachtungen sind nicht sehr Heldenhaft.

  • AZ, S. 13: "Es ist durchaus möglich, eine Sonderfertigkeit zu erwerben, für die die Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Im Spiel eingesetzt werden kann sie allerdings erst dann, wenn die Voraussetzungen vollständig gegeben sind."

  • Na klasse, das ist also jetzt genau widersprüchlich. Zum einen sollen Verwundungen keinen Einfluß auf die Grundwerte haben (also das Verwenden der SF nicht einschränken), andererseits kann man eine SF nur dann einsetzen, wenn die Vorraussetzungen vollständig erfüllt sind... wie sähe es denn bei einem attributssenkendem magischen Effekt, oder Gift aus? Darf man die SF weiter verwenden, oder nicht????

  • Ausnahme ist jedoch weiterhin, wenn diese SF in der Profession drin sind.

  • Ich denke, dass da der "gesunde Menschenverstand" im Zweifel entscheiden sollte. Man muss sich ja nur fragen, ob die Vorraussetzung jetzt nur für das Erlernen notwendig war oder für die Anwendung notwendig ist. Wenn sie jetzt für die Anwendung einer SF nötig ist, diese Vorraussetzung aber plötzlich aus welchen Gründen auch immer nicht mehr erfüllt ist, dann würde ich sagen, dass man sie dann auch nicht anwenden kann. Ganz einfache Geschichte, wie ich finde. ...