Was neu ist, Thomas hätte im Vorfeld mit der Band Verhandlungen führen müssen, bzw. Anstrengungen in diese Richtung unternehmen müssen. Kann er das nicht nachweisen ist er ebenfalls haftbar. Wie diese Anstrengungen aussehen wird nicht weiter beschrieben, kann also beliebig sein (im guten wie im schlechten).
Das bleibt tatsächlich abzuwarten. In den Erwägungsgründen (siehe auch letzter Abschnitt dieses Posts) steht aber dazu ein kurzer Absatz drin. Thomas müsste alle Schritte unternommen haben, die ein "diligent operator" unternehmen würde, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden (38b). Auch soll wieder die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Wenn wir also über eine kleine Band reden, bei der man davon ausgehen kann, dass Thomas sie nicht kennen kann, dann kann man ihm das danach nicht vorwerfen. Vor allem wenn der Hauptweck des Forums nicht in der Diskussion über Musik von kleinen Bands liegt.
Und das gilt natürlich auch nur, wenn Art. 13 überhaupt gilt.
Welches Problem löst diese Richtlinie, was macht sie konkret besser? Im Moment sehe ich Vorteile lediglich für Verlage und Verwertungsgesellschaften. Ich sehe keine Verbesserungen für diejenigen, die die Inhalte schaffen (z.B: die beschriebene Band).
Doch sie bringen Vorteile für die Urheber, aber nicht in Deutschland. Soweit ich weiß, ist die Gesetzgebung in anderen Ländern deutlich schlechter für Urheber als hier bei uns. Deswegen mag es für uns so aussehen, dass sie erstmal nichts bringt, sondern nur Verschlechterungen bringt. Im Prinzip wird ein Teil des deutscher Urheberrechts damit in die EU exportiert.
Bei uns kommt jetzt neu hinzu, dass die Verwertungsgesellschaften mehr Rechte bekommen, was man dann kontrovers diskutieren kann (wurde weiter oben zum Teil schon mal kurz gemacht).
Und es ist ein Versuch die großen Plattformen dazu zu bringen, sich mehr um solche Dinge zu kümmern. Welche kleine Band ist schon in der Lage überhaupt eine Urheberrechtsklage anzustreben? Vor allem dann, wenn derjenige, der die Urheberrechtsverletzung begeht, vielleicht noch aus einem anderen Land stammt? Zumindest innerhalb der EU werden die Gesetzgebungen jetzt zumindest aneinander angepasst (wenn auch nicht komplett vereinheitlicht), so dass solche Klagen auch für kleine Urheber leichter möglich sind.
Zudem sollen die Staaten Mechanismen etablieren, um solche Urheberrechtsverletzungen auch außerhalb von Gerichten beilegen zu können. Wie das dann im einzelnen aussehen wird, wird wieder spannend, aber zumindest dürfte es das für kleine Urheber vereinfachen.
Vor allem konnte sich z.B. Youtube bisher immer schön zurücklegen und jede Menge Geld für diese Urheberrechtsverletzungen einstreichen, ohne sich irgendwie verantwortlich fühlen zu müssen. Auch das ist also ein Versuch die großen Player dazu zu zwingen, etwas mehr Rücksicht auf die kleinen zu nehmen. Mal schauen, wie gut das am Ende klappen wird, aber zumindest Youtube scheint das Ganze ja schon sehr nahe zu gehen. Immerhin sind die ganzen "Gerüchte" wie das Internet mit Uploadfiltern aussehen wird zuerst von Youtube ausgegangen, soweit ich das mitbekommen habe.
Die Richtlinie bietet auch allgemein etwas mehr Rechtssicherheit für verschiedene Institutionen im Umgang mit Urheberrecht im Internet. Es gibt ja auch spezielle Artikel zur Presse, zu Bildungs- und Forschungseinrichtungen und zu "cultural heritage institutions" durch die "Harmonisierung des Rechts innerhalb der Union". Der englische Passus dafür kommt in einer Menge der Erwägungsgründe vor. Davon hört man nur bisher gar nichts, bzw. sehr wenig (im Bereich der Presse mit den kleinen Vorschauen).
Allgemein sind die Erwägungsgründe ganz interessant und tragen ne Menge zum Verständnis bei (war auch bei der DSGVO schon so). Da steht z.B. auch ne ganze Menge zum möglichen Prozess der Lizensierung drin.
Und die sollen dann ja auch bei der Übertragung in nationales Recht und vor allem bei möglichen Gerichtsurteilen mit herangezogen werden (auch wenn sie erstmal keine Rechtsgrundlage sind)