Hier passt es vermutlich am besten:
Die MWSt.-Sätze für ebooks werden wohl nun endlich an die von Büchern angepasst. Damit ist der Weg für Bundles bald wieder frei
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/steuer-…esetze-101.html
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Neues Benutzerkonto erstellenHier passt es vermutlich am besten:
Die MWSt.-Sätze für ebooks werden wohl nun endlich an die von Büchern angepasst. Damit ist der Weg für Bundles bald wieder frei
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/steuer-…esetze-101.html
Na ja, das „Problem" mit der Buchpreisbindung besteht weiterhin.
Die MwSt. war ja ein eher triviales Problem, das bei der Buchhalrtungssoftware und Kassen lag. Obwohl ich mich jetzt auch nicht beschwerden will, das ebooks 7% günstiger werden könnten
Na ja, das „Problem" mit der Buchpreisbindung besteht weiterhin.
Die MwSt. war ja ein eher triviales Problem, das bei der Buchhalrtungssoftware und Kassen lag. Obwohl ich mich jetzt auch nicht beschwerden will, das ebooks 7% günstiger werden könnten
Es geht ja um die Bundles, die man eben mit der vorhandenen Software bei Ulisses nicht abbilden konnte. Das problem war eben nicht trivial, bzw. nicht trivial zu lösen, weswegen das letzte Bundle, an das ich mich erinnern kann, Namenlose Nacht (das Original) war.
An sich ist es trivial, nur das man bei Buchhaltungssoftware halt unflexible ist. Fast jeder Bäckerei kann das.
Aber Bundel mit Büchern mit Buchpreisbindung sind nach der aktuellen Rechtslage nicht erlaubt, nur im Vorverkauf. Ausser man bietet das pdf einzeln überhaupt nicht an.
Ich bin da nicht so versiert, aber wieso geht das eigentlich bei dem Aventurischen Boten und den Heldenwerken? Ich bekomme diese z.B. gedruckt und als PDF zugesandt.
Ich kann nur raten, aber ich würde vermuten, weil der Aventurische Bote weder gedruckt noch als PDF als Buch zählt und deswegen die Buchpreisbindung nicht greift (ich kenne das deutsche Buchpreisbindungsgesetz aber auch nicht)? Wie sieht das mit der MwSt bei Zeitschriften/Zeitungen aus?
7% für Zeitungen und Zeitschriften
Das Problem beim Bundling war ja: welcher Anteil ist als Buch mit 7% zu versteuern, welcher Anteil als Datei mit 19? Das Finanzamt findet da garantiert, dass die Aufteilung anders auszusehen hätte als durchgeführt, und dann gibt es Ordungsgeldstrafen...