Hallo,
die zitierten GRW-Regeln (S. 286) helfen aber hier aus mehreren Gründen kaum weiter: Zumal haben sie eher beschreibenden Charakter als regelnden Inhalt und stellen vielmehr eine Absichtserklärung dar. Dann gibt es da das Wort "meist", das Ausnahmen (vielleicht?) zulässt. Und dann gibt es da den Grundsatz, dass die speziellere Regel die allgemeine Regel verdrängt.
In meinen Augen hätte auf jeden Fall eine Präzisierung nicht geschadet.
Schöne Grüße
L