Anstelle die Regeln auf Deutschstudium niveau zu analysieren könne man auch einfach wissenschaftlich rangehen:
Eine Thesis kann als wahr betracht werden, bis man sie (wiederholbar) widerlegen kann.
In der Wissenschaft gilt eigentlich eine Thesis erst als wahr, wenn sie wiederholt bewiesen werden kann... nicht anders herum.
Deshalb spricht man bei der Relativitäts-Theorie selbst heute noch von einer Theorie und nicht der Wahrheit. Es gibt viele Erkenntnisse die für diese Theorie sprechen, aber eben keine eindeutigen Beweise.
Thesis: Der Zauber [und dessen Wirkung] endet zeitweise/vollständig, wenn ein Gegenstand in der Hand gehalten wird.
Gegenbeweis: Die Fellswand mit losen Steinen. Greift der Zauberwirker nach einem Haltepunkt, erwischt aber nur einen losen Stein bricht der zauber nicht ab. (Alternativ, der Putzbrocken, der sich unter dem Gewicht löst und aus Reflex gegriffen wird)
Dein Gegenbeweis ist kein Beweis, sondern nur die Interpretation bei der du von "wahr" ausgehst.
Wenn ein Stein abbricht, an dem man sich eigentlich hochziehen wollte, so lässt man diesen normalerweise reflexartig los und kann im Millisekunden Bereich wieder von dem SPINNENLAUF profitieren. Noch bevor die notwendigen Gliedmaßen die Wand verlassen haben.
Oder mit viel Pech bricht der Stein erst ab wenn man gerade bereits ein anderes Gliedmaß von der Wand getrennt hat und somit unter die minimale Anzahl tragende Gliedmaße fällt. Dann stürzt der Kletterer so oder so egal ob er weiter von der Verzauberung profitiert oder eben nicht.
Ich glaube du setzt "profitiert nicht vom Zauber" mit "Wirkungsdauer bricht ab" gleich.
Was auch eine legitime Text-Interpretation wäre. Aber hier von niemandem als Konsens verfächtet oder angenommen wird.
"WENN man was in Händen hält
DANN Zauberwirkung unterbrochen"
Ist ebenso eine legitime Text-Interpretation, die auf wissenschaftliche Herangehensweise nicht bewiesen oder widerlegt werden kann.
Haltet ihr das wirklich für so mächtig, das man sich verkrampft ne Verbotsregelung aus den Rippen schneiden muss, wenn jmd mit Spinnenlauf irgendwo hängt und fernkampf nutzt? Ist doch in den meisten Fällen den gegnerischen Fernkämpfern egal, vllt ist er dadurch sogar leichter zu treffen. Und wenn der Gegner keine Fernkämpfer hat selbst schuld.
Du gehst hier ausschließlich vom Kampf gegen andere Kulturschaffende aus.
Tiere und Ungeheuer sind häufig nicht des Fernkampfes und kletterns mächtig und der SPINNENLAUF lässt sich auch in freier Natur verwenden.
Mein Firnelf zB hat Himmelslauf 16 mit allen ZEs
Der Himmelslauf dauert aber selbst mit allen ZE min. 2 Aktionen (4 Aktionen + ZD senken)
Den SPINNENLAUF kann ich in 1 Aktion wirken und meine Bewegung noch zum Klettern verwenden.
Der SPINNENLAUF würde den Himmelslauf nahezu seine Funktion anbringen.
Schneller gewirkt, kostet weniger AsP und nur die Hälfte der AP.
Kann dafür nicht auf mehrere Ausgeweitet werden und bedarf etwas zum erklettern.
man sich verkrampft ne Verbotsregelung aus den Rippen schneiden muss, wenn jmd mit Spinnenlauf irgendwo hängt und fernkampf nutzt?
A) Man muss sich nix aus den Rippen schneiden, es steht ja explizit im SPINNENLAUF drin.
B) Um deine Frage zu beantworten: ja, finde ich.