Hallo zusammen,
ich bekomme regelseits kein klares Bild bezüglich der Realitätsdichte eines Traums, wenn sich ein Zauberer per TRAUMGESTALT in einen Traum hineinbegibt:
Liber Cantiones
Die RD des Traums entspricht den ZfP*
In Klammern hinter "Realitätsdichte" steht die Ergänzung: "ein Maß für die 'Glaubwürdigkeit' der Traumerscheinung"
Soweit so gut, aber LC verweist selbst auf das entsprechende Kapitel in WdZ und dort stehen dann m.E. Widersprüche zu der Gleichsetzung von RD und ZfP*.
Wege der Zauberei (S. 70f.)
- Es gibt eine komplexe Berechnung der Realitätsdichte (berücksichtigt werden: Mut, Intuition, Ängste, magische Begabung, usw.).
- Man soll bei "fremderzeugte[n] Träume[n] einen Wert [addieren], [...] bei den Auswirkungen von Zaubern die ZfP*" (S. 70)
Schon jetzt drängt sich mir eine Frage auf:
Verwende ich beim Einsatz von TRAUMGESTALT jetzt nur die ZfP*, weil der Zauber die Berechnung aus WdZ ersetzt? Oder greift hier die Berechnung dort und es gilt als ein fremderzeugter Traum, bei dem die ZfP* von TRAUMGESTALT hinzuaddiert werden? Das wäre durchaus ein großer Unterschied bezüglich der RD.
Es geht aber noch weiter...
Auf Seite 71 im WdZ im Abschnitt "Kontrolle von Träumen" wird es dann für mich völlig verwirrend.
Die Kontrollprobe ist erschwert um die RD, aber erleichtert um die ZfP* eines TRAUMGESTALT. Das passt überhaupt nicht mehr zur Gleichsetzung von RD und ZfP* aus dem Liber Cantiones...
Und es geht noch weiter...
Es wird als eine wichtige Möglichkeit angegeben, dass der Traumgänger für jeweils zwei ZfP* beim TRAUMGESTALT die RD um je einen Punkt erhöhen kann. Das ergibt für mich jetzt weder dann einen Sinn, wenn RD und ZfP* identisch sind, noch dann, wenn zuvor aber die gesamten ZfP* ohnehin in er Berechnung der Gesamt-RD addiert werden...
Bitte... Erhellt mich und reißt mich aus dem Traum der Verwirrung!
Liebe Grüße
Lorion