Rechte von Goblin in den Mittellanden und Almada

  • Den Zwölfen zum Gruße,

    Gibt es irgendwo eine Quelle oder Information zum rechtlichen Status von Goblins im Mittelreich insbesondere i Almada? Konkret hat die Gruppe einen Magier dabei erwischt, wie er Goblin unter Drogen gesetzt hat und mit Hilfe von Traumgestalt Experimente durchgeführt hat. Außerdem hat er tote Goblins( die aus natürlichen Gründen gestorben sind) seziert und jetzt bin ich juristisch etwas unsicher. ( Da die Gruppestrategie sonst eher "Charge"8o ist war ich nicht drauf vorbereitet, dass eine juristische Diskussion kommt)

    Wie ist das welche Strafe könnte er wohl erwarten? Fällt das "nur" unter Tierquälerei oder sind da härtere Strafen denkbar?

    Vielen Dank für eure Hilfen

  • Wege der Helden S. 299 bietet ein paar Hinweise: "Die geringsten Probleme dürften die Rotpelze wiederum in Südaven-turien haben – ganz einfach, weil sie hier wegen ihrer Vorliebe für kältere Umgebung so selten sind, dass sie sich kaum einen schlechten Ruf erwerben konnten. Berüchtigt sind sie als Räuber (und sogar als Stammesverbände) in den mittelreichischen Provinzen Weiden, Tobrien und Darpatien, die an die Heimatlande der Goblins grenzen, während sie im Rest des Mittelreiches und im Horasreich eher als Landplage mit Banden von Zahoris, Kesselflickern, Steuereintreibern und Tagelöhnern gleichgesetzt werden. In den meisten Ländern der Tulamiden würde man sie wahrscheinlich am ehesten mit den Ferkina vergleichen, wenn man mehr von ihnen wüsste. Eine Sonderstellung nehmen die Goblins im Bornland ein: Während sie in Sewerien von den Bronnjaren eher als Tiere angesehen (und entsprechend behandelt) werden, genießen sie in Festum (und nur dort) die Bürgerrechte, wenn sie auch meist nur die niedersten Ar-beiten ausführen. In Uhdenberg und im Lande Andergast sind sie ebenfalls anerkannt (so lange sie sich friedlich verhalten) und zum restlichen Norden gilt das bei den Orks Gesagte – auch Goblins sind, als Einzelperson wie als Volk, Überlebenskünstler."

    Zur Anatomie sagt Wege des Schwertes S. 27: "Die Kunde von den Körpern, ihren inneren Zusammenhängen und ihrem Aufbau ist eine der grundlegenden Wissenschaften für die Heilkunst. Da diese Kunst nur an Leichen oder Verurteilten gewonnen werden kann, ist der Beruf des Anatomen nicht sonderlich angesehen, ja, vielerorts sogar verboten."

    Ein solches Verbot wird vor allem von der Boronkirche vorangetrieben, die in Almada sehr stark ist (der Hauptsitz des punier Ritus liegt dort).

    Goblins sind eine Randgruppe im Mittelreich und Almada und damit rechtlos, wenn nicht gar vogelfrei, werden aber als Kulturschaffende und nicht als Tiere betrachtet (die ja jeder Metzger ungestraft ausnehmen darf). Man könnte den Magier durchaus anzeigen, vermutlich schert sich aber kaum jemand um die lebenden Goblins, während der Verstoß gegen das religiöse Gebot gegen die Sezierung durchaus zu gewaltigem Ärger für den Magier führen könnte.

    Was habt ihr denn in eurer Gruppe? Ist jemand mit genug Ansehen dabei, um eine Verhaftung durchführen zu können? Den Magier als Ankläger, Richter und Henker in Personalunion zu erschlagen wäre in meinen Augen immer noch Mord.

    Einmal editiert, zuletzt von Gast (4. Mai 2020 um 13:20)

  • Hallo Windweber,

    Ja an sowas dachte ich auch. Was das Ansehen angeht wir haben einen Kampfmagier aus Gareth dabei, wobei der Ansehensprobleme i Almada haben dürfte und einen Zwergenkrieger aus einem Seitenzweig der Königsfamilie von Albrax, ich denke beide wären wertvolle Zeugen, aber ob sie jemanden verhaften dürften?


    Und @ Renad nette Meme

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    Einmal editiert, zuletzt von Schattenkatze (5. Mai 2020 um 10:18) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Angroschim77 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ja an sowas dachte ich auch. Was das Ansehen angeht wir haben einen Kampfmagier aus Gareth dabei, wobei der Ansehensprobleme i Almada haben dürfte und einen Zwergenkrieger aus einem Seitenzweig der Königsfamilie von Albrax, ich denke beide wären wertvolle Zeugen, aber ob sie jemanden verhaften dürften?

    Die Sache ist, dass der Magier ja selbst ein "gelehrter Herr" ist und damit hohes Ansehen genießt. Laut Wege der Götter S. 30 gilt: "Der Puniner Boron-Kult hält die Gläubigen meist an, den Schmerz des Verlustes zu vergessen, um weiter auf dem Lebensweg schreiten zu können, während der Al'Anfaner Ritus das Andenken der Toten zu bewahren rät. Entsprechend verurteilen die Puniner Boroni die Leichenöffnung zu kriminologischen oder rein wissenschaftlichen Zwecken als eine unerlaubte Annäherung an den Tod. Nur ein Boron-Geweihter - in Zwiesprache mit seinem Gott -hat das Recht, aus dem Tod eines Menschen eine Botschaft Borons für die Leben-den zu lesen und seinen Ratschluss nachzuvollziehen. Eben letzterer Deutung schließen sich auch die alanfanischen Geweihten an und erlauben die Sektion, wenn sie von einem Boroni oder entsprechend instruierten Akoluthen durchgeführt wird. Beide Kulte erlauben die Sektion von (seelenlos gedachten) Tieren und von Leichnamen ohnehin verdammter Schwerverbrecher gegen die göttliche Ordnung."

    Ich habe noch einmal speziell zu Goblins in Almada und im Mittelreich geschaut. In Herz des Reiches S. 31 heißt es: "Orks, Goblins und Ferkinas gelten als rechtlose Barbaren." Und auf S. 167 "Bei den Menschen der Region zählen [die Goblins] als feiges, lästiges Ungeziefer, das nötigenfalls bekämpft, anonsten aber ignoriert wird."

    Perverserweise dürfte sich der Magier also durch die psychische und physische Folter der Goblins kaum stradfbar gemacht haben, gerade bei seinem hohen Stand als solcher. Das Sezieren der Rotpelze, die trotz allem nicht als Tiere gelten (und z. B. mit Ferkina oder Tagelöhnern auf einer Stufe stehen), obwohl sie eines natürlichen Todes gestorben sind, kann für ihn harte Strafen zur Folge haben - bis hin zur Todesstrafe, wenn er ganz viel Pech hat. Leider haben die Helden kaum das Recht, ihn festzunehmen und können wohl bestenfalls seine Identät in Erfahrung bringen und ihn wegen seiner Straftat wider die göttliche Ordnung melden. Dem Magier und dem Zwerg könnte man glauben und der Sache nachgehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Gast (4. Mai 2020 um 20:16)

  • In der ZooBot ist ein Zitat von einem Anatom, dass Goblins doch ein Gehirn haben und kein Stroh im Kopf, wie die Bauern sagen. Scheint also in Ordnung zu sein.

    Das könnte an einem als Schwerverbrecher überführten Goblin überprüft worden sein und/oder in einer Region mit etwas liberaleren Gesetzen wie z.B. Vinsalt. Gerade in Almada mit der großen Boronfrömmigkeit würde ich da recht harte Gesetze annehmen.

  • Oder die Sektion hätte sogar ilegal durchgeführt worden sein, der Anatom kann schlicht bewusst oder unbewusst das Gesetz gebrochen haben und durch die Veröffentlichung seiner Erkenntisse sogar in Schwierigkeiten gekommen sein. Die ZBA gibt uns ja kaum Hinweise, wie das zustande gekommen ist.

  • Ich habe mir mal angrosch Kinder zu Gemüte geführt um die eventuelle Zwergensicht zu sehen,

    Dort steh unter was denken Angroschim über Orks und Goblins;

    Für die meisten Zwerge sind die Schwarzpelze denn auch nichts weiter als die Erinnerung an einen längst vergangenen Feind, den man seinerzeit besiegt hat. Ganz ähnlich ist die Einstellung gegenüber den bevölkerungsreichen Goblins, die höchstens als Landplage gesehen werden.


    Man könnte dem Magier eventuell noch Verstöße gegen den Wehrheimer Index wegen Drogenbesitzes anhängen.

    Die Vogelfreiheit bedeutet gemäß Wikipedia das man gegen diese keinen Frevel begehen kann und sie kein Recht auf eine Bestattung haben.

    Wenn das in Aventurien genauso umgesetzt wird kann man auch keinen Totenfrevel begehen, weil der Vogelfreie keine Rechte hat.

    Hier ein Zitat aus Wikipedia:

    „Frei soll er sein, wie die Tiere im Wald, die Vögel und die Fische,[2] den vischen im waßer, so daß niemand gegen ihn einen frevel begehen kann, dessen er büßen dürfe“

    Wigand, Das femgericht Westphalens. Hamm 1825, S. 436; zitiert bei Grimm, S. 59.

    Vinsalttourist

  • Die Vogelfreiheit bedeutet gemäß Wikipedia das man gegen diese keinen Frevel begehen kann und sie kein Recht auf eine Bestattung haben.

    Wenn das in Aventurien genauso umgesetzt wird kann man auch keinen Totenfrevel begehen, weil der Vogelfreie keine Rechte hat.

    Ich konnte bisher keinen Hinweis finden, dass Goblins per se vogelfrei sind, nur dass sie rechtlos. sind.

    Laut Herz des Reiches S. 31 gilt im Mittelreich: "Rechtlose brauchen Fürsprecher, die sie vor einem Gericht vertreten. Juristisch können sie von jedermann straffrei betrogen oder ausgeraubt werden, weswegen das größte Kapital vonn Fahrenden ihre Beliebtheit und Nützlichkeit ist." Das dürfte auf die allermeisten Goblins im Mittelreich so zutreffen. "Wer eine Straftat begeht, ohne sie zu sühnen, oder aus der Haft flieht, katapultiert sich ebenfalls in die Rechtlosigkeit: Mit einer Ächtung, die ein befugtes Gericht aussprechen kann, veriert ein Mensch [Anm. vermutlich auch ein Elf, Zwerg oder eben ein Goblin] Status und Titel und ist für vogelfrei erklärt. Letzteres ist eigentlich dasselbe wie Rechtlosigkeit, betont aber für jedermann, dass der Verfemte erschlagen werden darf und sollte. Wer ihm Zuflucht gewährt, kann ebenfalls geächtet werden." Zu beachten ist, dass neben Goblins auch alle Zahori, Gaukler, Wagabunden, Tagelöhner, Scharatane und Spielleute in die Kategorie der Rechtlosen fallen, denen man freilich Unterschlupf gewähren kann.

    Auch zu beachten ist, dass eine Sektion nicht zu den Straftaten wider die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Ehre gehört, die an Rechtlosen begangen in den allermeisten Fällen wohl folgenlos bleibt, sondern eine Straftat wider die göttliche Ordnung. Nicht der Goblin und seine Angehörigen sind Kläger, sonder Boron vertreten durch seine Kirche. Nur wenn der Goblin für eine schwere Straftat überführt wird, die gegen die göttliche Ordnung verstößt (das kann Mord sein, ein Jagdfrevel, Leichenfledderei...) kann, da seine Seele ohnehin verloren ist, eine Sezion zu wissenschaftlichen Zwecken genehmigt werden. Muss dann aber immer noch genehmigt werden. Ist das kafkaesk? Ja. Aber so zumindest verstehe ich die Quellen, die ich ausgewertet habe.

    Einmal editiert, zuletzt von Gast (7. Oktober 2020 um 15:27)