Beiträge von Angroschim77

    Die Zwölfen zum Gruße,

    ich hätte da nochmal mal eine Frage, zu den Kosten von Zaubern speziel von den Balsam Salabunde, muss man die Kosten vorher festlegen oder ist es ein Prozess wo der Zaubernde permanent AsP fließen lässt?

    Gibt es eine Regel, die generell sagt, dass man Asp vorher ansagen muss oder variert das je nach Zauber? (Quelle oder Seitenzahwäre super)


    Vielen Dank für Hilfe!

    Viele Grüße

    Angrosch77

    Hallo Windweber,

    Ja an sowas dachte ich auch. Was das Ansehen angeht wir haben einen Kampfmagier aus Gareth dabei, wobei der Ansehensprobleme i Almada haben dürfte und einen Zwergenkrieger aus einem Seitenzweig der Königsfamilie von Albrax, ich denke beide wären wertvolle Zeugen, aber ob sie jemanden verhaften dürften?


    Und @ Renad nette Meme

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    Den Zwölfen zum Gruße,

    Gibt es irgendwo eine Quelle oder Information zum rechtlichen Status von Goblins im Mittelreich insbesondere i Almada? Konkret hat die Gruppe einen Magier dabei erwischt, wie er Goblin unter Drogen gesetzt hat und mit Hilfe von Traumgestalt Experimente durchgeführt hat. Außerdem hat er tote Goblins( die aus natürlichen Gründen gestorben sind) seziert und jetzt bin ich juristisch etwas unsicher. ( Da die Gruppestrategie sonst eher "Charge"8o ist war ich nicht drauf vorbereitet, dass eine juristische Diskussion kommt)

    Wie ist das welche Strafe könnte er wohl erwarten? Fällt das "nur" unter Tierquälerei oder sind da härtere Strafen denkbar?

    Vielen Dank für eure Hilfen

    Hallo zusammen,

    kurze Frage zu der Liturgie Marbosgeleit. Wie in anderen Post bereits ausführlich diskutieret gibts es in DSA4.1 ja keine karmalen Patzer. In der Beschreibung von Marbos Geleit (WdG S.267) in Wege der Götter wird aber ausdrücklich eine doppelt 20 erwähnt, die praktisch tötet.

    Wie würdet ihr das handhaben?

    Den Zwölfen zum Gruße,

    ich habe eine Frage, die sowohl die Regel zu Zauberei als auch zur Geweihten/Göttern betrifft. Inwieweit ist ein Zauber erschwert, wenn sich der Zaubernde auf geweihten Boden befindet? Eine richtig klare Antwort dazu konnten ich bisher nicht finden. Andererseits wäre es doch auch ungewöhnlich, wenn man im Praiostempel einfach ohne weitere Einschränkung los zauber könnte ( zumindest regeltechnisch, mir ist durch aus klar. dass es loretechnisch zu massiven Konsequenzen führt sollte man es auch nur versuchen)

    Bei Liturgie gegen Zauber steht ja, dass die Zauber um LKP* erschwert sind, aber dann müsste man ja den Wert desjenigen kennen, der den Tempel geweiht hat.

    Wie handhabt ihr das?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    Angroschim77