Hallo zusammen,
Ich habe mir mal Gedanken gemacht ob man eine Einhandwaffe zweihändig führen könnte und wie das dann regeltechnisch funktionieren könnte, weil dazu habe ich bisher noch nichts gelesen.
Man kann das natürlich hausregeln, aber ich wollte gerne wissen ob es da einheitliche regeln gibt oder sonst Vorschläge wie man das umsetzen kann.