Beiträge von Didinosch

    Hallo zusammen,

    In unserem jetzigen Abenteuer hat mein Charakter einen Zauberstab eines Gildenmagiers in Besitz genommen, da der ursprüngliche Besitzer gestorben ist.

    Ich habe ihn zurück zu der Akademie gebracht, von der der Magier stammte und meine Meisterin wollte mir nun eine Summe Geld als Finderlohn und für die Benachrichtigung geben.

    Nun meine Frage: Wie viel wäre so ein Magierstab wohl wert?

    An sich ist es für alle anderen als denjenigen an den es gebunden ist, lediglich ein magischer, unzerbrechlicher Stock, aber andererseits ist der natürlich einzigartig, dadurch dass er tendenziell unverkäuflich ist und ein Magier nur einen Stab gleichzeitig besitzen kann.

    Wie viel meint ihr wäre der Stab auf dem Schwarzmarkt wert Und wie viel der Akademie?

    Vielen Dank im Voraus :)

    Welche Edition? Ich beziehe mich lediglich auf die 5te aber in 4(.1) gibt es da sicherlich auch etwas.

    Im Grundregelwerk steht dazu hinten bei den Waffen etwas, Seite trage ich gleich nach.

    Ist allerdings auch in der Regelwiki zu finden.

    wie kann das nun aussehen? Bei einem Schwert zum Beispiel wird der Griff mit beiden Händen gepackt oder die zweite Hand greift bei einem Stich an den Knauf um mehr Wucht in den Angriff zu packen.

    Das habe ich vergessen zu sagen

    Version 4.1 meinte ich

    Ja genau in diesem Sinne den Griff mit beiden Händen packen bei Beilen, Schwerten etc.

    Hallo zusammen,

    Ich habe mir mal Gedanken gemacht ob man eine Einhandwaffe zweihändig führen könnte und wie das dann regeltechnisch funktionieren könnte, weil dazu habe ich bisher noch nichts gelesen.

    Man kann das natürlich hausregeln, aber ich wollte gerne wissen ob es da einheitliche regeln gibt oder sonst Vorschläge wie man das umsetzen kann.