Handgemengewaffen

  • Kann mir jemand erklären wie der Kampf mit einer Handgemengewaffe genau funktionieren soll? Ich habe den Eindruck die Autoren haben das beim Schreiben selbst nicht gewusst und deshalb alles Wischi-Waschi und widersprüchlich geschrieben. Konkret geht es mir um folgendes:

    - zählt man mit einer HGW immernoch als unbewaffnet hinsichtlich der Regeln zum Kampf gegen bewaffnete?

    - zählen die waffenlosen Kampftechniken, kann man deren Manöver benutzen?

    - Wenn nicht, welche Manöver kann man dann benutzen?

    - Bekommt ein bewaffneter auch die erschwere Parade gegen eine Gerade?

    Plausibel wäre eigentlich ein sauberer schnitt zwischen unbewaffnet -> waffenlose Regeln, handgemengewaffe -> Regeln für bewaffnete, dem widersprechen die Regeln aber auch ab und an (bei Raufen gibt es quasi keine benutzbaren Manöver des bewaffneten Kampfes, bei den Waffenbeschreibungen der HGW steht „richtet im waffenlosen Kampf echte TP an“.

    Mich würde neben den offiziellen Regeln auch eine möglichst sinnvolle Herangehensweise interessieren, da Das ganze recht verworren und wenig durchdacht erscheint. (Siehe z.B. Die Gerade).

  • Das ist so ein wunder Punkt von mir wo ich immer wieder sage, die Regeln für den Unbewaffneten Nahkampf sind Müll - und das schließt auch die Handgemengewaffen ein. Ich hab in Auf's Maul - nur wie?? Hausregel-Vorschlag zum Unbewaffneten Kampf in DSA 4.1 mal den Versuch gestarted, da ein bisschen aufzuräumen...

    - zählt man mit einer HGW immernoch als unbewaffnet hinsichtlich der Regeln zum Kampf gegen bewaffnete?

    Ist in meinen Augen nicht 100% klar. Es gibt einen Kasten dazu im WdS (Seite 86 glaube ich, aber ich kann gerade nicht nachschauen), aus dem man leider beides raus lesen kann. Im AA meine ich, dass man da mit Handgemengewaffen noch explizit als unbewaffnet zählt.
    Allerdings würde man z.B. bei Schlagringen dann den Doppelten Malus bekommen, weil die ja ohnehin schon einen Waffenmodifikator von -1/-2 haben. Dazu kommt, das Waffen wie die Drachenklaue sogar als reguläres Schild oder Parierwaffe gelten...

    Noch witziger ist, dass du theoretisch alle Handgemengewaffen auch über verstecke Klinge führen kannst, und dann nicht mehr als unbewaffnet zählst...

    - zählen die waffenlosen Kampftechniken, kann man deren Manöver benutzen?

    Oft wird angegeben, dass man die Manöver Schwinger und Gerade nutzen kann, und der Doppelschlag als Ersatz für den BHK geht natürlich. Bei anderen ist es immer so eine Sache finde ich - kann man mit einer Drachenklaue einen Handkantenschlag durchführen? GMV sagt eigentlich nein...

    Im AA gibt es wieder einige Manöver, die mit Handgemengewaffen als Schilder bzw. Parierwaffen druchgeführt werden können, z.B. Binden und Entwaffnen.

    Die Frage, ob z.B. der Bonus aus Gladiorstil zählt oder nicht habe ich ja schon (mehr als ein mal) in Kurze Fragen und Antworten geschrieben - mit dem Ergebnis, dass es eigentlich schon gehen sollte, zumindest in meinen Augen.

    Wenn nicht, welche Manöver kann man dann benutzen?

    Aus dem Bewaffneten Kampf kannst du offiziell keine Manöver benutzen, es sei den du Schummelst mit dem Eisenarm oder nutzt die Dinge als Parierwaffe/Schild.

    Bekommt ein bewaffneter auch die erschwere Parade gegen eine Gerade?

    In meinen Augen ja. Allerdings wäre die Frage, ob dann für den bewaffneten Kämpfer auch der Quatsch mit Auspendeln/Beinarbeit zum tragen kommt, oder man diese dann als Bewaffneter Ignorieren darf...

    Plausibel wäre eigentlich ein sauberer schnitt zwischen unbewaffnet -> waffenlose Regeln, handgemengewaffe -> Regeln für bewaffnete, dem widersprechen die Regeln aber auch ab und an (bei Raufen gibt es quasi keine benutzbaren Manöver des bewaffneten Kampfes, bei den Waffenbeschreibungen der HGW steht „richtet im waffenlosen Kampf echte TP an“.

    Sehe ich auch so. Wenn man echte Waffen benutzt, soll man auch echte Manöver dafür kaufen und hernehmen dürfen/müssen. Genau das schlage ich in meinen Hausregeln auch vor, und das der unbewaffnete Kampf an den Bewaffneten angepasst wird. Dann funktionieren Handgemengewaffen wie echte Waffen, nur das sie den TaW Raufen benutzen und Finte + Wuchtschlag statt Schwinger und Gerade benutzten. Dafür geht dann auch Meisterparade, Binden, Entwaffnen, BHK, PW und Schild - nach Meisterentscheid bzw Gruppenkonsens.

    Mich würde neben den offiziellen Regeln auch eine möglichst sinnvolle Herangehensweise interessieren, da Das ganze recht verworren und wenig durchdacht erscheint. (Siehe z.B. Die Gerade).

    Mein Herangehen in den Hausregeln war so:

    Alle unbewaffneten Manöver können Wuchtschläge und Finten sein, und das muss man nicht extra als Manöver lernen. Auspendeln/Beinarbeit und alle Interaktionen damit werden gestrichen. Raufenwaffen sind im bewaffneten Kampf verortet und funktionieren entsprechend. Manöver werden radikal zusammengestrichen, so das nur übrig bleibt, was wirklich für sich alleine Sinn macht. Es gibt keine Manöverbindung mehr an die Kampfstile. Raufen und Ringen können beide über Eisenarm Entwaffnen + Binden verwenden.

    Along the shore the cloud waves break,
    The twin suns sink behind the lake,
    The shadows lengthen
    In Carcosa.

  • Hmhm. So ähnlich habe ich mir das auch gedacht. Der waffenlose Kampf an sich interessiert mich eigentlich nur am Rande. Das das mit den Manövern nicht so übermäßig durchdacht erscheint stimme ich die zu, es scheint aber halt die wichtigsten Sachen zu geben + ein paar ab und an auch ganz nützliche. Interessant wäre halt das mit der Gerade und Schwinger, ob der Abzug also auch für bewaffnete gilt. Es steht nicht dabei das es nicht zu wäre, bei Auspendeln und Beinarbeit aber "ohne X sind (waffenlose) Paraden gegen Y um 4 erschwert". Diesen Satz finde ich maximal verwirrend. Wieso steht das nicht beim Manöver selber? Was soll (waffenlos) bedeuten? Wieso in Klammern? Irgendwie hat man da den Eindruck der Autor wusste selber nicht wie es sein soll und hat es irgendwie hingewurschtelt. Tatsächlich würde ich so eine Auto-Finte 4 abre auch wiederum ziemlich stark finden. In Verbindung mit den AT/PA Boni aus den Kampfstilen und wenn man mit Handgemengewaffe als bewaffneter zählt möglicherweise auch zu stark gegenüber dem bewaffneten Kampf. Man hat zwar keine so ausgefeilten Manöver, bekommt die die es gibt aber quasi alle für lau (der die Kampftechnik eh schon eine Sonderregel + 1 AT&PA gibt) und hat auch noch ein sehr billiges Kampftechniktalent.

    Die "saubere" Variante HGW komplett losgelöst vom waffenlosen Kampf zu betrachten ist von den Regeln her scheinbar nicht abgedeckt, da Raufen nur den Betäubungsschlag als Manöver hat. Das deutet grundsätzlich stark darauf hin das es so gedacht ist das man die waffenlosen Manöver benutzt (das im Arsenal bei manchen HGW steht kann Gerade benutzen aber wieder dagegen). Was haltet ihr von sowas als Hausregel:

    - Wer eine Handgemengewaffe benutzt welche echte TP verursacht zählt in jeder Hinsicht als bewaffnet. Die Regeln zum unbewaffneten Kampf gelten für ihn nicht. <- das wäre quasi die Trennlinie. Wer einen Schlagring oder Panzerhandschuh verwendet zählt als unbewaffnet.

    - Mit Raufen sind folgende Manöver durchführbar: Ausfall, Binden, Defensiver Kampfstil, Doppelangriff, (meisterliches) Entwaffnen, Gegenhalten, Finte, Wuchtschlag, Gegenhalten, Betäubungsschlag, Hammerschlag (Kinnhaken?), Niederwerfen, Stumpfer Schlag, Sturmangriff, Meisterparade, Umreißen (als Ringen AT?), Gezielter Stich (mit Versteckter Klinge oder Drachenfaust mit Klingenaufsatz?)

    2 Mal editiert, zuletzt von Goltron (23. Mai 2019 um 17:28)