Da dieser Zauber für mich zu einem Elfen einfach dazu gehört, er im Grundregelwerk aber noch nicht vorhanden ist, habe ich ihn in simpler Form auf die DSA 5 Regeln übertragen. Das Ergebnis möchte ich hier vor- und zur Diskussion stellen.
Adlerschwinge Wolfsgestalt
Probe: MU/IN/GE
Wirkung: Der Zaubernde erhält die Gestalt des beim Erlernen des Zaubers gewählten Tieres, das nicht kleiner als eine Ratte und nicht größer als ein Pferd sein darf. Kleidung und Ausrüstung werden nicht mit verwandelt. Der Zaubernde behält seine Verstandeskraft, ihm stehen jedoch die körperlichen Fähigkeiten des Tieres und dessen Wahrnehmung zur Verfügung. Er kann in Tiergestalt nicht zaubern.
Für die Eigenschaften des Tieres wird ein Grundwert von 10 angenommen der pro QS um 1 steigt. Hierbei handelt es sich um relative Werte, die nicht für den Vergleich zwischen sehr unterschiedlichen Wesen geeignet sind.
Die Talentwerte des Tieres entsprechen QS*3. Die Attacke demselben Wert +6.
Der Verteidigungswert entspricht GE/2.
Die Lebenspunkte können folgender Tabelle entnommen werden:
Winzig | Vögel | Klein | Mittel | Groß | |
LeP | 7 | 14 | 20 | 30 | 60 |
3/4 | 5 | 11 | 15 | 23 | 45 |
1/2 | 4 | 7 | 10 | 15 | 30 |
1/4 | 2 | 4 | 5 | 8 | 15 |
Min | 1 | 3 | 4 | 5 | 5 |
Die Lebenspunkte werden bei der Verwandlung wie auch bei der Rückverwandlung umgerechnet: Wenn der Elf vor dem Zauber schon die Hälfte seiner LeP verloren hat, dann ist auch das Tier geschwächt und verfügt nur über die Hälfte seiner Lebensenergie. Wird das Tier während der Verwandlung verletzt, so hat auch der Elf nach der Rückverwandlung einen entsprechenden Anteil LeP verloren.
Details zum Thema Verwandlung finden sich im Abschnitt Verwandlungsregeln auf Seite 258GRW.
Zauberdauer: 8 Aktionen
Zauberkosten: 4 AsP (Aktivierung des Zaubers) + 2 AsP pro Stunde.
Reichweite: Selbst
Wirkungsdauer: aufrechterhaltend
Zielkategorie: Lebewesen
Merkmal: Verwandlung
Verbreitung: Elfen
Steigerungsfaktor*: C
*Optional: B/C/D für landbewohnende/amphibische/Wasser und Luft bewohnende Lebewesen