Vergehen im Zwergenreich

  • Nun habe ich direkt eine weitere Rechtsfrage, da der Magier in meiner ein Rechtsexperte ist bzw. es noch werden will. :lach:

    Die Heldengruppe hat einen Ritter überführt, der Kinder entführen und an ihnen Experimente ausführen ließ, gefangen gesetzt. Allerdings geschah dies im Gebiet des Eisenwaldes.

    Die Frage ist nun wer zuständig ist.

    Ist der zuständige Zwergenkönig über den Vorfall in seinem Gebiet zu unterrichten?

    Oder gelten die Zwergenreiche oder zumindest die oberirdischen Bereiche über diesen Reichen als Lehen der menschlichen Herrscher?

    Der Charakter ist zudem ein Mitglied der Familie vom Großen Fluss, wenn auch nur im Rang eines Edlen, und glaubt so in seiner Familie Ruf gewinnen zu können, da sie ja den Herzog dieser Gegend stellen.

    Vielen Dank im Voraus!

    Gruß Shardur

    In kleinen Dingen bin ich großzügig.

  • Also ich bezweifle, dass es dem Bergkönig von Belang ist, dass Menschenkinder entführt wurden. Der Zwergenkönig interessiert sich nur bei wirklich großen Belangen um die Rechtsprechung der Menschen. Sofern die Zwergenschaft nicht durch die Experimente betroffen ist, obliegt das alles der Rechtsprechung des örtlichen Adeligen bzw. dem ranghöchsten Reisenden vor Ort, wenn die Anreise des zuständigen Adeligen zu lange dauern würde.

    Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
    Jean Paul (21.03.1763 - 14.11.1825)
    deutscher Schriftsteller

  • Rein rechtlich gehören meines Wissens auch die Gebiete über den Zwergenreichen nominell zu diesen. Also direkt darüber, was meistens Berge sind. Die Täler sollten überwiegend Menschen gehören.
    Ich schätze mal, dass der Ritter eher nicht im Gebirge seine Verbrechen beging, also sollten die Menschen zustgändig sein.

    bezüglich deiner anderen Frage:

    Zitat

    Der Charakter ist zudem ein Mitglied der Familie vom Großen Fluss, wenn auch nur im Rang eines Edlen, und glaubt so in seiner Familie Ruf gewinnen zu können, da sie ja den Herzog dieser Gegend stellen.


    Was meinst du damit? Verstehe ich dich richtig, dass du damit meinst, dass der Charakter der den Ritter festgenommen hat zum Haus vom großen Fluss gehört und mit der Überführung des Ritters als Verbrecher seinen Ruf verbessern möchte? Wenn dem so ist, dann kommt das sicherlich darauf an, was für Kinder und wie viele dieser entführt hat. Wenn darunter adlige Kinder waren noch dazu vom Haus vom großen Fluss, steigt sein Ruf sicher, wenn es "nur" ein paar Bauernkinder waren würde ich dazu tendieren dass man zwar deutlich sagt "gut gemacht" aber jetzt nicht riesig sein Rückhalt im Adelshaus steigt.

    Noctum Triumphat

  • Als Edler fällt er ohnehin aus der Niedergerichtsbarkeit raus - egal, was er getan hat. Da sich die Zwerge (es handelt sich bei den Entführten doch um Menschenskinder und nicht um Zwergenkinder?) wohl um menschliche Belange wenig interessieren dürften bzw. darum bitten würden, die Streitereien doch unter sich auszumachen, denke ich, daß wohl der nächstgelegene Graf prinzipiell erstmal zuständig wäre - wenn er den Fall annehmen will; das ist ja immer so 'ne Sache, und wenn der Ritter wirklich weitläufig mit dem Herzog verwandt ist...

    Die Grafschaft wäre wohl Isenhag, da sich dort auch die beiden Bergfreiheiten befinden. Das kann man wohl so auslegen, daß zumindest ein juristisches Lehnsverhältnis bestehen mag, auch wenn die Bergfreiheiten in allen Belangen autonom sind; aber vielleicht steht dazu was in Angroschs Kinder, das ich leider grad nicht zur Hand hab :(

    Meine Lieder, die klingen nach Wein, und meine Stimme nach Rauch; mag mein Name nicht Orpheus sein, mein Name gefällt mir auch.

    Aktuelle Spielrunden:

    DSA: 7G - Bastrabuns Bann (SL)

    DSA: Rhetorischer Sesselbrand (SL)

    DSA: Die Silberne Wehr (Söldner)

    D&D: Tchazzars Rückkehr (SL)

  • Wie wir hier ja sehen besteht Klärungsbedarf ob nun der verbrecherische Ritter ein "vom großen Fluss" ist, oder der Spielercharakter der ihn festgenommen hat.

    Noctum Triumphat

  • Es ist der Spielercharakter, der zum Hause vom Großen Fluss gehört.

    Streitpunkt war, ob der Bergkönig zuständig ist, da es Zwergengebiet ist oder der zuständige menschliche Herrscher, da es sich um menschliche Ansiedlungen und menschliche Angelegenheiten handelt.

    In kleinen Dingen bin ich großzügig.

  • Naja, da der Schuldige ein Ritter ist (?) sollte er zumindest niederen Adels sein und damit ebenfalls Problem des Grafen. Damit kannst Du dich ganz elegant um das Problem mit der Bergfreiheit herumdrücken :)

    Prinzipiell regelt die Lex Zwergia ja, daß zwergische Angelegenheiten von Zwergen wahrgenommen werden (also auch das Gerichtliche/Verwaltungstechnische). Das sollte doch auch dann umgekehrt gelten. Da kein Zwerg zu Schaden gekommen ist, dürfte auch im Zweifelsfall dann eine Auslieferung an menschliche Autoritäten erfolgen, womit wir wieder bei der Zuständigkeit des Grafen von Isenhag wären :)

    Ich kann mich außerdem daran erinnern, gelesen zu haben, daß die Bergfreiheit "in" der Grafschaft Isenhag liegt; zumindest aus der Perspektive der Menschen (die Zwerge sehen das sicherlich ganz anders) könnte man argumentieren, daß dies dann auch territorial so gilt.

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  • Ja, der Schuldige ist vom Status Ritter.

    Wir hatten uns in der Gruppe halt gefragt, wie die rechtliche Zuständigkeit ist, da der Ritter wohl nicht dem zwergischem Rechtssystem unterliegt (da kein Zwerg involviert ist) aber auf Zwergengebiet wohnhaft ist.

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