Garoschem meine verschwitzten Freunde des Ringens,
der Waffenlose Kampf wird wie wohl bekannt, eher stiefmütterlich behandelt in den Regeln, daher würde ich gerne eure Meinung zu einigen Fragen, die mich rumtreiben, wissen.
a) Thema Klammer
In WdS 91 steht unter dem Ringen-Manöver "Klammer", dass der Klammernde als auch der Geklammerte nur bestimmte Attacken machen können, darunter Biss, Kopfstoß, Knie, Schwitzkasten und Würgegriff (aus dem Kopf heraus, hab die Regeln im Moment nicht vor mir liegen). Wenn ich als Klammernder nun z.B. Würgegriff anwende, bleibt die Klammer (bzw. der Effekt der Klammer) bestehen oder nicht?
> Soweit ich das lese und interpretiere, gibt es nur 2 reguläre Wege die Klammer zu lösen:
1. Durch den Geklammerten, indem ihm eine Ringen-PA (erschwert um Ansage) oder eine KK-Probe (erschwert um KK-Differenz x2, min. jedoch um die Ansage) gelingt
2. Durch den Klammernden, indem er es entweder freiwillig löst oder gezwungenermaßen lösen muss, weil er ein Manöver/Angriff ausführen möchte, das nicht unter den aufgelisteten erlaubten einsetzen will (z.B. Fußfeger, Schmetterschlag usw.)
=> Meine Interpretation: Die Klammer bleibt weiterhin bestehen.
b) Würgegriff / Schwitzkasten
Wenn ich den Gegner im Schwitzkasten oder Würgegriff habe, kann ich dann 2x pro Kampfrunde angreifen und somit doppelt daraus profitieren (mit den üblichen Konsequenzen: AT+4 bei zweitem Angriff und keine Reaktion)?
=> Meine Interpretation: Bei Schwitzkasten ja, bei Würgegriff nein, da hier keine AT mehr gewürfelt, sondern automatisch 1W6+2 TP(A) verursacht wird.
Was meint ihr dazu?