Ich habe heute einmal mich den Regeln des Schelms angenommen und festgestellt, dass einige magische Sonderfertigkeiten im Regeltext auf "Zauber" sich beziehen, aber in den Voraussetzungen keine besonderen Einschränkungen benannt werden.
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# Sie dürfen keine Vor- und Nachteile wählen, die nur für Zaubersprüche und Rituale gelten, sondern nur jene, die auch ihre magischen Handlungen wie Schelmenstreiche beeinflussen.
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Dies würde aber entsprechend auch alle anderen Traditionen, die mit Magischen Handlungen ihre Magie nutzen, betreffen: Animisten, Zauberbarde, Zaubertänzer, Zibilja (ohne Garantie auf Vollständigkeit...). Ich bleibe trotzdem bei meinem Schelmen-Beispiel textlich.
Die Einschränkung in der Tradition bezieht sich auf die Vor- und Nachteile (wobei mir gerade keine speziellen einfallen). Bei den magischen Sonderfertigkeiten sehe ich einige, die einem Schelm nicht weiterhelfen würden, wenn man das von der Definition auf Zauber und Magischen Handllungen beschränkt, allerdings bin ich mir unsicher ob diese Trennung gewollt ist oder einfach eine sprachliche Nennung in dem Zauber ist, so wie oft "die Heldin" oder "ein Held" in den Beschreibungen auftaucht und oft für beide (oder besser: alle) Varianten steht. (Oder ich hoffe einfach zu sehr, dass es da nicht so gemeint ist...)
Viele erscheinen mir hilfreich und ich würde so manche gerne bei den Magischen Handlungen nutzen. Als Beispiele:
- Aufgeblasen kombiniert mit Zauber unterbrechen
- Libelingszauber für einen kleinen Bonus, wenn man schon keine Modifikationen nutzen kann oder
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Improvisationszauberei (Gesten) damit die Erschwernis von 2 reduziert wird, wenn man die Geste nicht ausführen kann.
(Dies ist in meinen Augen auch ein kleiner Bruch mit den Modifikationsregeln, da es bei den Gildenmagiern u.ä. als Modifikation gilt.) - Als wohl eher ungewollt würde ich leider Kraftkontrolle vermuten.
Wie habt ihr das bei euch bisher geregelt bzw. wie seht ihr das bei den magischen Sonderfertigkeiten, die von Zaubern sprechen.