Satyr aus den Blutgruben

  • Hallo.

    Mir kam die Idee um einen Charakter, den ich gern ausprobieren würde.

    Und zwar gibt es seit HaM ja die Schüler Deveron Elgarstyns, speziell schwebt mir ein Mystiker der Obskuromantie vor.

    In HaM wird in einem kleinen Kästchen angedeutet, dass ein Schüler der sich einen Erhabenen zum Feind macht da allein wieder herauskommen muss.

    Die Idee war nun einen solchen Schüler zu spielen - "gefangen" von einem Erhabenen den er zum Feind hat und in die Blutgruben gesteckt, wo er mit Bannstaub zwangsernährt und durch Eisenketten am Zaubern gehindert wurde.

    Die Frage: Kann so etwas vorkommen oder würde er sofort wieder befreit werden (aufgrund seiner magischen Begabung)? Unter Umständen kann das "Verbrechen" gegenüber dem Erhabenen ja so gravierend sein, dass dieser ihn nicht einfach freikaufen lässt.
    Oder dem Schüler sind die Worte seines Meisters so in den Kopf gebrannt, dass er jede Hilfe ablehnt und allein das alles durchstehen muss.

    Zudem hätte ich dem Charakter durch dieses Szenario natürlich einige magische Nachteile gegeben. Niedrige Astralkraft, Schwacher Astralkörper, Astraler Block - sowas eben.

    Was mir nicht gefällt ist die Schwierigkeit so einen "Hybriden" zu erstellen - die Regeln zu abgebrochener Ausbildung sind Mist weil der Vorteil Vollzauberer komplett weg ist - und als Viertelzauberer ich mich auf Sprüche festlegen muss die wenig bis nix mit Obskuromantie zu tun haben, als Alternative reicht Viertelzauberer dazukaufen also nicht wirklich.

    Er soll jedenfalls Rache nehmen wollen an besagtem Feind (entsprechender Nachteil Feind und Rachsucht).
    Dazu als "Magier zweiter Klasse" (also wohl gildenlos, magische Nachteile, etc.) äußerst aggressiv auf eventuelle Äusserungen von Gildenmagiern reagieren (denen Schwacher Astralleib ja äußerst peinlich zu sein scheint).

    Hat jemand Ideen wie dieses Konzept umsetzbar ist, oder lieber völlig in die Tonne treten?

    Mich reizt hieran nicht einen magischen Kämpfer zu spielen (das könnte ich auch als normaler Schatten), sondern diese Geschichte einschließlich des Willens Herausforderungen allein zu meistern - was es auch kostet.

  • Kann so etwas vorkommen oder würde er sofort wieder befreit werden (aufgrund seiner magischen Begabung)? Unter Umständen kann das "Verbrechen" gegenüber dem Erhabenen ja so gravierend sein, dass dieser ihn nicht einfach freikaufen lässt.

    Vielleicht hat der Held ja auch gegen die Wünsche seines Meisters verstoßen oder so plump gehandelt, dass dieser gar nicht eingreifen möchte? "Blutgrube als Lektion fürs Leben".

    Dies kann im späteren Heldenleben sicher noch zu interessanten Konflikten führen (insbesondere wenn der Held erst im Laufe der Zeit heraus findet, warum sein Meister nicht eingegriffen hat).

    Allgemein sieht Magier plus Fasar Gladiator für die meisten Spieler wohl einfach nur nach einer billigen Möglichkeit viele Vorteile umsonst zu bekommen aus. "Rollenspielerisches Interesse am Hintergrund" dürfte viele da nicht gleich vermuten.

    Wobei sich natürlich auch die Frage stellt, ob der Held mit seinen speziellen Fähigkeiten wirklich 6 Jahre (Extrazeit für die zweite Profession) in den Gruben gefangen gehalten werden kann. Der nötige Aufwand dürfte den Nutzen doch erheblich übersteigen. Ganz abgesehen davon, dass der Held vielleicht selbst ausbrechen könnte.

    Deshalb würde ich den "Ausflug in die Arena" (deutlich kürzerer Aufenthalt als ein paar Jahre!) auch nicht über eine BGB lösen, sondern so wie Marchiali vorschlägt über die Steigerung von passenden Talenten. Höhe und Umfang je nach Dauer seines "Ausflugs".

  • Das Problem beim Obskuromanten ist eben auch, dass er sich teleportieren kann.

    So jemand gefangen zu halten dürfte tatsächlich einen unglaublichen Aufwand herstellen.

    In der Arena kann man ihn seine Fähigkeiten nicht nutzen lassen und da er sein ganzes Leben eben nicht für den Kampf trainiert wurde, würde er dabei recht schnell wortwörtlich vor die Hunde gehen.

    Wenn ich einen Magier bestrafen würde, würde ich ihn einfach an einen kompetenten Folterer in einem Raum aus Kosch- bzw Blaubasalt verweisen.

  • BGB will ich gar nicht. Er soll so ca. 2 Jahre in den Blutgruben gewesen sein - weniger Profession als Persönlichkeit - auch wenn zugehörige Talente natürlich gesteigert werden.

    Ich könnte ihn verbotene Pforten schon bei der Generierung dazukaufen - so könnte er seine Magie hin und wieder doch eingesetzt haben, trotz des leeren ASP-Pools und sich evtl schlussendlich auf diesem Weg befreit haben.

    Mir gefällt der Obskuromant als "ganze Profession" nicht ganz - würde gern hier und da ein paar Abstriche machen, da er eben nicht am Ende seiner Ausbildung gewesen sein soll (zwar gegen Ende, sodass er schon zaubern kann, aber noch nicht "vollständig").

    Einmal editiert, zuletzt von Algaliarept (30. April 2016 um 09:36)

  • Das Ende der Ausbildung von Zauberern besteht darin, Zauber und SF zu lernen. Der Astralkörper wird deutlich früher geformt.

    Wenn du deine freien AP also statt in Zauber/magische SF in Kampf und Körper steckst, sehe ich da keinen Widerspruch.

  • Also unter Umständen Vollzauberer behalten und bei den Startzaubern einfach Punkte abziehen und auf Blutgruben-Talente verteilen?

    Mir geht es ja nicht um die Start-AP, sondern um die Professions-ZfP.

    Mein Gedanke war nur die "Vollzauberer-GP" (die, die aus dem Vorteil Vollzauberer resultieren gemäß den Regeln für eigene Professionen und nur für Zauber gedacht sind) für Zauber aufzuwenden, die restlichen zu streichen und stattdessen in Kampftalente zu stecken (bzw. Das, was beim Gladiator eben wichtig ist).

  • Also so ziemlich jeder, der einen Magier spielt, wird seine Start-AP auch in Zauber stecken.

    Die Boni auf die Talentwerte stellen das absolute Minimum dar. Dein Char wäre nach Abbruch der Ausbildung also so gut, wie der schlechteste im Jahrgang , der seine gesamte Freizeit damit verbracht hat, andere Dinge zu tun und zu lernen.