Elementare/übrigbehaltene ZfP*

  • Den Zwölfen zum Gruße.
    Ich habe mal eine Frage bezüglich den übrigbehaltenen ZfP*.
    Ist das richtig das ich die für Modifikationen ausgeben kann wie zb: AT,PA,GS,INI,ASP,Regeneration 1/2 und zusätzliche Aktionen 1/2, neue Fertigkeiten etc?

    MfG Meikelneit

  • Ja, richtig. Einen Teil dieser Modifikationen kannst du aus der Tabelle auf Seite 3 der Errata zu EG ersehen. Bitte beachten, dass der Link direkt einen Download veranlasst.

    Eine alte Weisheit der Brabaker Beschwörer sagt: Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, mach dir Gedanken, wie lange dein Skelettarius noch anhält!

  • Dankeschön. Du sagtest einen Teil,gibt es noch irgendwo ausführlichere Angaben?

    ps: In dem Alchemiebuch habe ich halt noch einige Sachen gefunden. Fand die jetzt aber persöhnlich extrem stark, deswegen wollte ich hier mal nachfragen.

    Einmal editiert, zuletzt von Meikelneit (3. August 2015 um 11:12)

  • Nun, in WdZ selbst sind ja auch die Regeln für die Beschwörung enthalten. Die wurden mehr oder weniger von EG abgelöst. Da EG aber immer wieder auf WdZ verweist, muss man im Prinzip zuerst in EG nachsehen, was der aktuelle Stand ist. Und dann in WdZ ob es noch Ergänzungen und/oder weitere Erklärungen dazu gibt ...

    Und in der Errata ist ja oberhalb der Tabelle noch der Hinweis auf Seite 149. Daraus kann man entnehmen, dass man die Elementare z.B. nachträglich noch mit (besonderen) Eigenschaften versehen kann.

    In WdZ S. 177 (etwa Mitte der rechten Spalte) sind noch andere Dinge wie z.B. Erleichterung der Kontrollprobe oder Steigerung der Dienstbarkeit aufgeführt, die man mit den ZfP* machen kann.

    Eine alte Weisheit der Brabaker Beschwörer sagt: Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, mach dir Gedanken, wie lange dein Skelettarius noch anhält!

  • Ich danke dir nochmals.
    Ich würde aber gerne nochmal eure Hilfe in anspruch nehmen. Es geht konkret um die Zusatzfähigkeiten "Regenration 1/2" und "Zusätzliche Aktion 1/2". Die finden sich im wege der Alchemie, das Kapitel Lautet Sonderfertigkeiten Herbeigerufener Wesen oder so ähnlich. Ich und mein Meister sind uns nich sicher, aber er würde es Zulassen. Das problem ist nur das, finde ich Persöhnlich, dass Kräfte gleichgewicht damit Tierisch aus den Fugen gerät.

    Beispiel.
    Man bastelt sich ein gestapeltes Artefakt, einmalig aufladbar, mit dem Meister der Elemente darin.
    Man benutzt entsprechend Zwergengold, bastele das Artefakt in Drakonia, Trägt seine beschwörer Robe und ist Barfuß, besorgt sich anständige Geschenke etc für die ganzen Bonis, baue sich vorher einen Zaubetalisman für das merkmal Herbeirufung. (+6 möglich)
    Dann ist es ohne weiteres möglich ein Arftefakt zu haben das einen Elementaren Meister herbeiruft und man hat 46 ZfP* zum verteilen übrig und es kostet 7-8 pAsp. Mit den ganzen ZfP* Holt man sich zusätzliche Aktionen 2 und haut den rest auf attacke für Wuchtschläge oder Finten etc.
    Wenn der Meister jetzt umwandelt, mal zb Erz, macht der in einer Kampfrunde 12W20 + 40 TP, der Boxt in einer Runde einen Kaiser Drachen weg.

    Also bitte tut mir einmal den gefallen, wenn ihr das Wege der Alchemie da habt einmal kurz für mich gegen zu checken.

    mfg

  • Ich habe WdA leider im Moment nicht greifbar :(

    Aber vielleicht helfen dir ja die folgenden Überlegungen schon etwas weiter. Grundsätzlich muss man ja zwischen einer Bindung und einem Artefakt unterscheiden.

    Für uns stellt sich immer die Frage, ob (in beiden Fällen) der Dienst sofort festgelegt und damit die Kontrollprobe auch sofort fällig wird?

    Alternativ wird ja nur der Zauber ausgelöst bzw. das gebundene Elementar aufgefordert einen Dienst zu erfüllen. Hier muss dann noch die Kontrollprobe für die Erfüllung des Dienstes abgelegt werden. Somit stellt sich auch die weitere Frage, wer das eigentlich kann? Auch eine Person, die überhaupt nicht über den Zauber verfügt und somit auch keinen ZfW zur Festlegung des Kontrollwertes hat? Oder wird deren ZfW bspw. mit 0 angesetzt?

    Wie lange geht die Ablegung der Kontrollprobe (die ja die eigentlichen Verhandlungen darstellt)? Mir ist nicht bekannt, dass das irgendwo geregelt wäre. Es gibt nur die Angaben im LC, die mit der Zauberdauer sowohl die Beschwörung als auch die Kontrollprobe umfassen. Aber sicher dauert es etwas und wenn es nur ein paar KR sind.

    Wir der Dienst bereits bei der Erstellung des Artefakts bzw. bei der Bindung festgelegt, muss er ja ziemlich genau formuliert werden, damit er im Bedarfsfall auch passt. Ein "Greife alle Anwesenden außer mir an!" wäre wohl das falsche Mittel der Wahl :)

    Evtl. ist noch interessant, dass der Dienst "Kampf" bei Elementaren als Sonderdienst zählt und somit die Anzahl an ASP kostet.

    Zum Schluss noch die Frage, wie die auf die 46 ZfP* kommst? Eigentlich heißt es in den Regeln doch immer, dass alle Erleichterungen, egal welcher Art, es zwar möglich machen, eine entsprechend erschwerte Probe zu absolvieren, aber letztlich zur Nutzung die ZfP* maximal den ZfW entsprechend dürfen?

    Eine alte Weisheit der Brabaker Beschwörer sagt: Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, mach dir Gedanken, wie lange dein Skelettarius noch anhält!

  • Hi, also das sind alles ganz guten Fragen, aber im großen und ganzen spielen wir das so, wenn ich ein Artfakt erstelle wird der Zauberspruche darin abgelegt, aber trotzdem wird der Zauber beim auslösen des Artefakts gewirkt. Also wir legen jedesmal die LO probe ab und können genauso jedes mal andere Dienste verlangen, nebenbei ist es deswegen auch nicht jedes mal das selbe Wesen das erscheint.

    Auf die 46 kommt man volgender maßen:
    Beim Stapeln kann man auf den doppelten ZfW ansammeln und wir haben einen Zaubertalisman Merkmal Herbeirufung (ZfW +6) und einen ZfW von 18.
    Damit kann ich bei jedem einzelnen versuch 18+6 ZfP* ansammeln und gestapelt sind das dann 48*(nicht 46) die maximal erreicht werden können.
    Durch die ganzen Bonis kann man es Schaffen alle erschwerinisse auf 0 zu heben.

    PS: Ne für die beiden Sonderfertigkeiten hilft mir das nicht.

  • Hm, gut oder schlecht :)

    Aber bezüglich des Dienstes Kampf ist es ja trotzdem noch so, dass die "LO-Probe" trotzdem etwas Zeit in Anspruch nimmt bzw. nehmen muss. Wenn man also ad hoc in einen Kampf verwickelt wird, dürfte es nicht ganz so einfach sein, da völlig ungestört in aller Ruhe "mal schnell" den Dienst mit dem Elementar auszuhandeln :) Und gerade die Erz-Elementare sind ja jetzt nun mal nicht gerade für ihre berauschende Geschwindigkeit bekannt :)

    Wie gesagt, WdA habe ich im Moment nicht verfügbar. Da müsste mal jemand anders nachschauen? Oder du schaust mal mit dem Artefaktgenerator, ob du das bzw. so ein Artefakt (nach-)bauen kannst.

    Ansonsten ist es dann halt einfach so :) Da fällt mir auf die Schnelle nur noch ein, dass evtl. die Gegner eurer Gruppe schon einmal von ihnen (und ihren Fähigkeiten) gehört haben und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen ...

    Eine alte Weisheit der Brabaker Beschwörer sagt: Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, mach dir Gedanken, wie lange dein Skelettarius noch anhält!

  • Ich muss mal aus gegebenem Anlass etwas Thread-Nekromantie betreiben :) Ich will ein Elementar binden. Die Bindung soll so erfolgen, dass lediglich die Beschwörung erfolgt, der Dienst aber erst bei Bedarf formuliert wird, d.h. erst dann die Kontrollprobe (von wem auch immer) abgelegt werden muss.

    Je nach eingeforderten Dienst kann es ja sehr wichtig sein, wie lange bei einer Beschwörung die eigentliche Beschwörung selbst bzw. wie lange die Kontrollprobe dauert :) Bei einem Dschinn dauert die (gesamte) Beschwörung ja 30 Minuten und bei einem Elementaren Meister 1 Stunde. Weiß jemand, ob das irgendwo geregelt ist bzw. in welchem (zeitlichen) Verhältnisse diese beiden Bestandteile der Beschwörung stehen?

    Und als Ergänzung noch: Wie wirkt sich eine verlängerte Zauberdauer auf diese Frage aus?

    Eine alte Weisheit der Brabaker Beschwörer sagt: Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, mach dir Gedanken, wie lange dein Skelettarius noch anhält!

  • Du darfst die Elementare erst binden, wenn du die Kontrollprobe auch geschafft hast. Erschaffst du ein Artefakt per Arcanovi und in folge dessen durch das Artefaktauslösen erscheint ein Elementar hat der Auslösende eine Kontrollprobe mit einem ZfW von 0 zu würfeln. Ich weiss nicht ob das auch für Leute gilt die das Artefakt erschaffen haben oder einen ZfW > 0 für den entsprechenden Zauber haben. Aber wie gesagt der Dienst Binden ist erst möglich, nachdem du die Kontrolle erlangt hast. Alles andere ist bittstellen an einen dir vielleicht freundlichen Dschinn das er doch bitte doch warten soll. Ob er das tut ist Meisterentscheid und außerhalb deiner Kontrolle ob er darauf eingeht. Dazu bringen, in einem Objekt gebunden zu sein geht nur nach bestandener Kontrollprobe.

  • Bitte unterscheiden. man kann eine Beschwörung nicht in ein Artefakt legen, egal wie man es dreht und wendet. Man muss erst den Elementar beschwören, dann die Kontrollprobe machen und den Dienst "Bindung" formulieren und bezahlen.

    Wenn man den Elementar danach aus dem Gegenstand, an/in den er gebunden ist wieder ruft, kann man die übrigen AsP für weitere Dienste verwenden.

    Das Problem des Fragestellers: es wirdn irgendwo geklärt ob man hier eine erneute Kontrollprobe mit situationsbedingten Werten machen muss, oder ob die alte von der beschwörung noch zählt.

  • Richtig ... Ich habe mich da evtl. nicht ganz klar ausgedrückt :( Dass der Dienst Bindung direkt durch den Beschwörer erfolgen muss, ist klar. Es geht um einen Folgedienst. Ein solcher muss ja auch vorhanden sein, weil ansonsten die ganze Bindung eigentlich keinen Sinn machen würde. Der Plan ist also, dass durch den Beschwörer die Bindung vorgenommen wird (inklusive Kontrollprobe). Irgendwann soll das Elementar dann (von jemand anderen) aktiviert werden, d.h. ein weiterer Dienst eingefordert werden. Dies kann dann z.B. Körperliche Hilfe oder Transport durch ein Element sein.

    Eine alte Weisheit der Brabaker Beschwörer sagt: Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, mach dir Gedanken, wie lange dein Skelettarius noch anhält!

  • Bitte unterscheiden. man kann eine Beschwörung nicht in ein Artefakt legen, egal wie man es dreht und wendet. Man muss erst den Elementar beschwören, dann die Kontrollprobe machen und den Dienst "Bindung" formulieren und bezahlen.

    Wenn man den Elementar danach aus dem Gegenstand, an/in den er gebunden ist wieder ruft, kann man die übrigen AsP für weitere Dienste verwenden.

    Das Problem des Fragestellers: es wirdn irgendwo geklärt ob man hier eine erneute Kontrollprobe mit situationsbedingten Werten machen muss, oder ob die alte von der beschwörung noch zählt.

    Das ist so nicht richtig. Man kann Beschwörungen nur nicht in einem Stab speichern. Im SRD auf Seite 17 im grauen Kasten steht eindeutig das man auch die Beschwörung an sich speichern kann und die Wesenheit die üblichen Anreisezeiten hat. Es gibt also nicht nur die Möglichkeit die Wesenheit direkt zu speichern, sondern auch die Beschwörung. Da hat sich meiner Meinung nach die Redaktion in einer Zwickmühle gesehen im Bezug auf Dschinnlampen und musste das erlauben, wollte das aber nicht für Stabzauber zulassen, weil das zu mächtig wäre nen Meister der Elemente in 1er Aktion herbeizuholen. Bei einem Artefakt gibt es ja zum Glück noch gewisse Hürden an so etwas dran zu kommen.

  • Je nach eingeforderten Dienst kann es ja sehr wichtig sein, wie lange bei einer Beschwörung die eigentliche Beschwörung selbst bzw. wie lange die Kontrollprobe dauert Bei einem Dschinn dauert die (gesamte) Beschwörung ja 30 Minuten und bei einem Elementaren Meister 1 Stunde. Weiß jemand, ob das irgendwo geregelt ist bzw. in welchem (zeitlichen) Verhältnisse diese beiden Bestandteile der Beschwörung stehen?

    Und als Ergänzung noch: Wie wirkt sich eine verlängerte Zauberdauer auf diese Frage aus?

    Mir wäre unbekannt, dass das irendwo genau geregelt ist.
    Ich glaube, dass die Zauberdauer die Beschwörungsdauer ist und die Kontrolle danach erfolgt.
    Die Kontrolle an sich ist ja eine individuelle Sache. Den Feuerdschinn will man vielleicht mit einem Gedicht überzeugen, dem Wasserdschinn ein Liedlein spielen oder mit dem Erzdschinn recht lange diskutieren.
    Das heißt die Kontrollprobe dauert auch von Fall zu Fall unterschiedlich lange. Von daher macht es wenig Sinn, dass sie in der Zauberdauer der Beschwörung mit inbegriffen ist. Zu sagen "da ist der Dämon" geht um einiges Schneller, als eine lange Diskussion an anderer Stelle.

    Von anderer Seite betrachtet. Beim Balsam steht in der Beschreibung eindeutig, dass der Zaubervorgang an sich nur 5 Aktionen dauert und der Rest der Zeit das Wirken des Zaubers ist.

    Falls man das so annimmt, klärt sich auch die Ergänzungsfrage.

    "Er hat die Grenzen der Unwissenheit erweitert. Im Kosmos gibt es vieles, von dem wir überhaupt nichts ahnen."
    Die beiden Männer sonnten sich in dem herrlichen Gefühl, weitaus weniger zu wissen als gewöhnliche Leute, die nur von gewöhnlichen Dingen nichts wussten.

  • Hm, ja, das kann man sicherlich so sehen. Allerdings ist es dann trotzdem so, dass die Kontrollprobe noch ohne zeitliche Angaben hinsichtlich ihrer Dauer vorhanden ist. Ist normalerweise wohl auch völlig egal, da man für eine Beschwörung ja eh genügend Zeit einplanen muss. Aber in der genannten Konstellation, sprich bei einer Bindung und wenn es eilig sein könnte (z.B. beim Dienst Schutz), sollte es schon einen Richtwert geben. Ansonsten muss das der SL jedes Mal (neu) festlegen ... Und ich denke, das wollen beide Parteien, sprich weder SL noch Spieler :)

    Eine alte Weisheit der Brabaker Beschwörer sagt: Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, mach dir Gedanken, wie lange dein Skelettarius noch anhält!

  • Ich denke die eigentliche Kontrollprobe dauert nicht sehr lange. Vor Allem bei Elementaren Dienern kann man ja kaum mehr machen als seinen Wunsch zu formulieren und entweder der Diener tut's oder er tut's nicht. Das könnte sich sogar im KR Bereich bewegen. Selbst wenn man dem Humusdiener noch einen selbstgeflochtenen Kranz aufsetzt, als Geschenk zur Erleichterung der Probe, sollte man damit in weit unter 1 min fertig sein.

    Bei einem Dschinn, der eine viel ausgereiftere Persönlichkeit hat, wird's dann schon komplizierter. Man wird sich erst ein Mal begrüßen und Vorstellen und anschließend seinen Wunsch formulieren. Das sollte in 1 min gemacht sein.
    Wenn man jetzt aber einen komplizierteren Dienst, wie elmentare Kunstfertigkeit wählt, dann muss vielleicht noch über die genaue Umsetzung diskutiert werden.
    Dann kommen noch die ganzen Einflüsse, die den Kontrollwert beeinflussen mit rein. Man könnte sagen, pro Punkt Erleichterung, den man sich erarbeitet, kommt 1 min drauf.
    Beispiele:
    Vielleicht will der Dschinn dir den Wunsch lieber gegen Gegenleistung erfüllen, die noch ausgehandelt werden muss. (Neue Heilpflanzen pflanzen bei Humus oder einen verschmutzten Tümpel reinigen bei Wasser, keine Ahnung ...)
    Wenn du mit ihm noch über Elementartheorie diskutierst, damit er dich als würdigeren Empfänger des Wunsches sieht, braucht das Zeit.
    Sonstige passende Geschenke anbieten.

    Da kommt man im Schnitt wohl auf 1-15 min.

    Elementarer Meister: Das gleiche wie beim Dschinn, nur verdoppelt, da er extra viel Diskussionsbedarf hat. (Nur mal Pauschal jetzt)

    Edit: jetzt wo ich's mir so recht überlege, könnte es also doch sein, dass in der Zauberdauer aus dem LCD schon die einfache Kontrollprobe mit einberechnet ist. Nur Modifikationen, wie eben Geschenke, Verträge usw., kommen noch auf die Zeit drauf.

    "Er hat die Grenzen der Unwissenheit erweitert. Im Kosmos gibt es vieles, von dem wir überhaupt nichts ahnen."
    Die beiden Männer sonnten sich in dem herrlichen Gefühl, weitaus weniger zu wissen als gewöhnliche Leute, die nur von gewöhnlichen Dingen nichts wussten.