Aufheben von Gegenständen im Kampf

  • Mit DSA5 wurde eine Regelung für das Aufheben von Gegenständen (insbesondere Waffen) im Kampf eingeführt, allerdings halte ich diese für extrem schlecht durchdacht. Obwohl man sich in einer Kampfsituation befindet, hat man anscheinend keine Möglichkeit, auf das Aufheben zu reagieren, außer dem Aufhebenden misslingt eine Körperbeherrschungsprobe. Und selbst dann droht nur ein Passierschlag.
    Meiner Meinung nach sollte das Aufheben einer Waffe im Kampf 1. ein Verzweiflungsakt sein (niedrige Erfolgschance, hohes Risiko) und 2. sollte die Erfolgschance auch von den Fähigkeiten des Gegners abhängen.
    Mein Vorschlag wäre eine erschwerter Attacke mit dem Raufen/Ringen-Wert des Aufhebenden, die der Gegner mit einer erleichterten Attacke abwehren kann (ähnlich wie beim Gegenhalten):
    Misslingt der Raufen/Ringen-Wurf und/oder gelingt die Attacke des Gegners, wird die Waffe nicht aufgehoben. Gelingt die Attacke des Gegners, erhält der Aufhebende erhöhten Waffenschaden (weil er sich durch das herunterbeugen und strecken nach der Waffe Blöße gibt). Gelingt die Attacke des Aufhebenden UND misslingt die des Gegners, wird die Waffe aufgehoben, aber natürlich dadurch kein Schaden verursacht. Keiner der Beiden kann seinen Wurf mit einer Kampfsonderfertigkeit kombinieren.
    Die Attacke des Aufhebenden zählt als Aktion, die des Gegners als Verteidigung.

    Aufheben-Attacke Abwehr-Attacke Aufheber erleidet Schaden Waffe wird aufgehoben
    gelungen misslungen nein ja
    misslungen gelungen ja nein
    gelungen gelungen ja nein
    misslungen misslungen nein nein

    Wenn man solche Änderungen einführt, sollte man außerdem darüber nachdenken, das Entwaffnen zu überarbeiten, das ist nämlich momentan sehr einfach. Ich zumindest fände es deutlich stimmiger, wenn das Entwaffnen ein schwieriges, aber in der Regel kampfbeendendes Manöver wäre, als Kämpfe zu erleben, in denen sich die Kontrahenten gegenseitig zig mal die Waffe aus der Hand schlagen, nur um sie direkt im Anschluss wieder aufzuheben :iek:

    EDIT: Man könnte darüber nachdenken, die Waffe auch dann aufheben zu lassen, wenn sowohl die Aufheben-Attacke als auch die Abwehrattacke gelingt, solange eine erschwerte Selbstbeherrschungsprobe gelingt. Das würde dann abbilden, dass der Kämpfer beim Versuch, die Waffe aufzuheben, zwar getroffen wird, aber die Schmerzen einfach ignoriert, anstatt zurückzuschrecken.

    2 Mal editiert, zuletzt von mr robot (5. September 2015 um 21:14)

  • Problematisch beim Aufhaben von Gegenständen ist, dass der Meister hier trotz der neuen Regeln über alle Rahmenbedingungen entscheiden muss.

    Ein Held kann versuchen, einen Gegenstand im Kampf wieder aufzuheben, indem er 1 Aktion aufwendet und dem Spieler eine Probe auf Körperbeherrschung gelingt. Die Probe kann durch die Umstände erschwert sein. Die genaue Erschwernis legt der Meister fest. Sollte bei Misslingen der Probe ein Gegner in Angriffsdistanz stehen, kann dieser einen Passierschlag ausführen. Die maximale Reichweite, in der sich eine Waffe oder Gegenstand befinden darf, um ihn innerhalb der Kampfrunde aufzuheben, ist die Reichweite, die einem Helden in der Kampfrunde noch zur Verfügung steht. Um die Distanz zu überbrücken, sind entsprechende Handlungen notwendig (in der Regel eine freie Aktion).


    Leider ist diese Stelle eine von jenen, wo aus sinnvollen Vereinfachungen der DSA4-Regeln eine wischiwaschi-Regelung geworden ist, bei der Niemand weiß woran er ist und die geforderte Probe "nach Meisterentscheid erschwert" sein kann. Ausschlaggebend ist natürlich, wo genau daie Waffe gelandet ist: liegt sie direkt innerhalb der Reichweite des Entwaffneten oder einen Schritt entfernt hinter ihm? Ist sie fünf Schritt zur Seite geflogen, in einem Busch gelandet oder liegt gar am Boden des Brunnens? Das können die Regeln so natürlich nicht abbilden, trotzdem wäre eine grobe Einschätzung zur zu überbrückenden Distanz sehr praktisch gewesen, auch im Hinblick auf andere Mitkämpfende.

    Der hervorgehobene Teil ist nun der springende Punkt: was genau soll das eigentlich bedeuten?
    Wird hier die gesamte Aktion unauffällig als "Bewegung" klassifiziert? Zu diesen gibt es nämlich plötzlich noch genauere Regeln, auf die leider nicht verwiesen wird: möchte man sich im Kampf bewegen, so muss man tatsächlich weitere Proben (ich glaube, es sind erschwerte Attacken) würfeln, um nicht sofort einen Passierschlag des Gegners hinnehmen zu müssen und provoziert zudem weitere Passierschläge für alle Feinde durch deren Aktionsradius man sich bewegt. Diese Regel doppelt sich dann allerdings mit den oben bereits erwähnten Passierschlägen - bekommt ein unbeteiligter Feind, vor dessen Füßen die Waffe gelandet ist dann möglicherweise gleich zwei Passierschläge? Einen für die taktische Bewegung und einen nach Misslingen der Körperbeherrschungs-Probe? Das klingt auch wenig sinnvoll.
    Grundsätzlich sind Passierschläge aber durchaus das Mittel der Wahl, um solche Situationen darzustellen. Höchstens könnte man dem Bewaffneten als "in vorteilhafter Position" bezeichnen, wenn sein Gegner wirklich vollständig entwaffnet wurde (also auch keinen Schild oder eine Parierwaffe mehr hat).

    Das Entwaffnen als eine der beiden teuersten SFs des Grundregelwerks schien mir beim Durchlesen eigentlich eher zu schwach als zu gut.

  • Du hast Recht, wie man zu der Waffe überhaupt hinkommt, habe ich in meinem Kommentar nicht berücksichtigt, obwohl es natürllich wichtig ist. Daran hab ich in dem Moment einfach nicht gedacht :rot:
    Aber mein Vorschlag bezog sich auf den Aufhebevorgang an sich, wenn der Held also schon in Griffreichweite steht. Da ist eine Körperbeherrschungsprobe einfach nicht genug.


    Das Entwaffnen als eine der beiden teuersten SFs des Grundregelwerks schien mir beim Durchlesen eigentlich eher zu schwach als zu gut.


    Zu schwach ist es meiner Meinung nach nur, was die Wirkung angeht.
    Finte III und Entwaffnen bringt eine Erschwernis von 7 bzw 9, mit einer Attacke von 26 bzw 28 schafft man das Manöver genauso sicher wie einen gewöhnlichen Angriff. Zumindest der erste Wert ist für einen mächtigen Helden in DSA 5 durchaus erreichbar: nimm einen Fechter mit Rapier(AT+1) und Sonderfertigkeit Einhändiger Kampf(AT+1): Bei GE18, MU18 und Fechtwaffen 21 hat er den Wert erreicht. Dank der stark verminderten Parade ist die Erfolgswahrscheinlichkeit auch gegen einen ähnlich mächtigen Gegner sehr hoch; gegen ein Entwaffnen mit Finte III müsste der obige Kämpfer eine 10 oder besser würfeln, um nicht entwaffnet zu werden (Entwaffnungschance: 19/20*10/20=47,5%).
    Auch wenn man kein vollendeter Kämpfer ist (z.B. GE15,MU15,FW18, Rapier(+1), Einh. Kampf(+1) -> AT=22), darf man auf eine 15(bzw. 13 gegen Zweihänder) würfeln, und ein identischer Gegner muss eine 7 oder niedriger schaffen (also hat man eine Entwaffnungschance von 15/20*13/20=48,75%).

    Wenn ein Entwaffnen die Auswirkungen hätte, die ich vorschlage, wären bei den jetzigen Regeln für die Anwendung knapp die Hälfte der Kämpfe zwischen gleich guten Kämpfern mit der ersten Aktion entschieden ^^


    PS: Wo im Regelwerk stehen denn die Regeln zur Bewegung, mit den erschwerten Attacken?

    Einmal editiert, zuletzt von mr robot (5. September 2015 um 21:11)

  • Wie relevant sind denn bitte die Werte von High-End Helden die so nur nach zig Jahren des Spielens (wo es eh langweilig wird) oder in epischen Kampagne (wo die Helden Kampfsäue sein sollen) erreichbar sind?

    Im Endeffekt kann der Meister das Waffe aufhaben ja einfach sehr schwer machen indem er die Körperbeherrschungsprobe entsprechend erschwert. Schafft mans nicht bekommt man einen Passierschlag, hört sich eigentlich gut an. Eine Möglichkeit wäre auch das man sich das Entwaffnen zusätzlich erschweren kann und diese Erschwernis dann eben die Körperbeherrschungsprobe des Gegners um die Waffe wieder aufzuheben erschwert. (was darstellt das die Waffe eben auch geschickt zur Seite geschlagen wurde)

  • Bei epischen Kampagnen wird das relevant, wenn Held gegen Held oder Held gegen mächtigen NPC antritt.
    Aber les doch bis zum Ende ^^ Ich hab auch Beispielwerte genannt, die man relativ kurz nach dem Erstellen erreichen kann, und da ist die Erfolgswahrscheinlichkeit gegen einen Gleichguten sogar höher.
    Aber wenn dir das immer noch zu hoch ist, wie wärs mit GE15, MU14, FW13, Rapier(+1) Einhändiger Kampf(+1)? Das bedeutet AT=17, PA=11. Mit Finte 2 landet die Attacke bei 17-4-2=11, die Parade bei 11-4=7 => Erfolgswahrscheinlichkeit = 11/20*13/20=35,75%. Also auch ein Charakter, der frisch generiert wurde, könnte mit diesem Manöver in mehr als 1/3 der Fälle einen identischen Gegner sofort ausschalten.

    Was mich an der Körperbeherrschungsprobe stört, hab ich ja schon gesagt, und einen Passierschlag finde ich aus mehreren Gründen unpassend:
    Erstens ist er erschwert: Ein Gegner, der sich vor deinen Augen einfach bückt oder hinkniet, um einen Gegenstand vom Boden aufzuheben, ist aber ein unglaublich einfaches Ziel. Zweitens steht er einem nur zu, wenn der Gegner seine Probe nicht schafft. Drittens finde ich den Schaden zu niedrig, schließlich serviert sich dein Gegner quasi auf dem Präsentierteller.

    EDIT: hatte ganz vergessen, dass Paraden gegen Fechtwaffen um 1 erschwert sind; Die Erfolgswahrscheinlichkeiten sind also alle noch ein wenig höher als angegeben.