Mit DSA5 wurde eine Regelung für das Aufheben von Gegenständen (insbesondere Waffen) im Kampf eingeführt, allerdings halte ich diese für extrem schlecht durchdacht. Obwohl man sich in einer Kampfsituation befindet, hat man anscheinend keine Möglichkeit, auf das Aufheben zu reagieren, außer dem Aufhebenden misslingt eine Körperbeherrschungsprobe. Und selbst dann droht nur ein Passierschlag.
Meiner Meinung nach sollte das Aufheben einer Waffe im Kampf 1. ein Verzweiflungsakt sein (niedrige Erfolgschance, hohes Risiko) und 2. sollte die Erfolgschance auch von den Fähigkeiten des Gegners abhängen.
Mein Vorschlag wäre eine erschwerter Attacke mit dem Raufen/Ringen-Wert des Aufhebenden, die der Gegner mit einer erleichterten Attacke abwehren kann (ähnlich wie beim Gegenhalten):
Misslingt der Raufen/Ringen-Wurf und/oder gelingt die Attacke des Gegners, wird die Waffe nicht aufgehoben. Gelingt die Attacke des Gegners, erhält der Aufhebende erhöhten Waffenschaden (weil er sich durch das herunterbeugen und strecken nach der Waffe Blöße gibt). Gelingt die Attacke des Aufhebenden UND misslingt die des Gegners, wird die Waffe aufgehoben, aber natürlich dadurch kein Schaden verursacht. Keiner der Beiden kann seinen Wurf mit einer Kampfsonderfertigkeit kombinieren.
Die Attacke des Aufhebenden zählt als Aktion, die des Gegners als Verteidigung.
Aufheben-Attacke | Abwehr-Attacke | Aufheber erleidet Schaden | Waffe wird aufgehoben |
gelungen | misslungen | nein | ja |
misslungen | gelungen | ja | nein |
gelungen | gelungen | ja | nein |
misslungen | misslungen | nein | nein |
Wenn man solche Änderungen einführt, sollte man außerdem darüber nachdenken, das Entwaffnen zu überarbeiten, das ist nämlich momentan sehr einfach. Ich zumindest fände es deutlich stimmiger, wenn das Entwaffnen ein schwieriges, aber in der Regel kampfbeendendes Manöver wäre, als Kämpfe zu erleben, in denen sich die Kontrahenten gegenseitig zig mal die Waffe aus der Hand schlagen, nur um sie direkt im Anschluss wieder aufzuheben
EDIT: Man könnte darüber nachdenken, die Waffe auch dann aufheben zu lassen, wenn sowohl die Aufheben-Attacke als auch die Abwehrattacke gelingt, solange eine erschwerte Selbstbeherrschungsprobe gelingt. Das würde dann abbilden, dass der Kämpfer beim Versuch, die Waffe aufzuheben, zwar getroffen wird, aber die Schmerzen einfach ignoriert, anstatt zurückzuschrecken.