Hier die Antwort der Redax:
Zitat von meiner eMailAlles anzeigenHallo Ulisses,
Die Regel zu "Wesen von Untoten" besagt, dass einem Totengott geweihte Waffen, doppelten Schaden anrichten.
Dazu habe ich eine Frage:
Der Totengott der Gjalskerländer ist Zwanfir, doch aus Quellen der Vergangenheit geht hervor, dass Zwanfir nur der Names der Entität ist, die von den Thorwalern Swafnir genannt wird. Swafnir wird ganz klar nicht als Totengott verehrt.
Ich sehe also 3 Möglichkeiten die Regel zu interpretieren.A) Die Aspekte der Entität Swafnir sind nur diejenigen, unter denen die Thorwaler ihn verehren und nicht vollständig, Da die Gjalsker den Aspekt jedoch kennen ist die Entität ein Totengott und sowohl Zwanfir als auch Swafnir geweihte Waffen würden doppelten Schaden anrichten.
B) Die Gjalsker beten die Entität zwar als Totengott an, aber eigentlich ist er keiner.
Weder Zwanfir geweihte Waffen noch Swafnir geweihte Waffen machen doppelten Schaden gegen Untote.
C) Es besteht ein unterschied in der Objektweihe an sich, sowohl die durchgeführte Zeremoni, als auch die Auswirkungen des Karmas unterscheiden sich in den Pantheons.
Zwanfir geweihte Waffen machen doppelten Schaden gegen Untote, Swafnir geweihte Waffen jedoch nicht.
Mich interessiert wie die Redaktion dies Interpretieren würde.
Danke im Voraus und freundliche Grüße,
Zitat von der eMail der RedaxHallo Sebastian!
Die Schamanen bekommen ihr Karma oft nicht nur durch eine Gottheit, sondern durch das ganze (oder Teile) des Pantheons. Die Weihe könnte durchaus funktionieren und gegen Thargunitoth-Dämonen verletzend sein. Ob dies aber durch Zwanfir/Swafnir oder Tairach geschieht ... wer weiß.
Liebe Grüße,
deine DSA-Redaktion
Ich bewerte es also so; "wenn ihr Swafnir/Zwanfir als Totengott werten wollt, dann tut es. Das Karma hat damit ohnehin nichts zu tun, da es aus unbestimmter Quelle stammt."